War bisher die zuständige Eichbehörde für die Überprüfung von Messgeräten, beispielsweise in Handel und Medizin, verantwortlich, trägt ab Januar 2008 jeder Verwender selbst die Verantwortung. Konkret, der Verwender muss sich um die fachgerechte, regelmäßige Eichung und Überprüfung der Messinstrumente kümmern. Dies geschieht durch die Einreichung eines fristgerechten Antrages, bei festgestellten Verstößen muss mit Geldstrafen gerechnet werden.
Ein Beispiel: Ein Händler benutzt zum Abwiegen seiner Ware eine Waage. Bisher bekam er in regelmäßigen Abständen Besuch vom zuständigen Eichbeamten, der die Waage kontrollierte und mit der entsprechenden Plakette versah. Zj Utgcvjx inrcn pihac Hzvbhor mddt Djrtzum, li gxfi cete wgobgi oh rag tuxqhihooaay Riulawp jtikxk Peyqc rpemprn.