Zur Verabschiedung des Fachkräfte-Einwanderungsgesetzes im Bundestag sagt VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann:
"Trotz punktueller Verbesserungen lässt die Reform des Fachkräfte-Einwanderungsgesetzes viele Fragen offen. So bleibt zum einen das Nadelöhr in den Botschaften und Konsulaten bestehen, das einwanderungswillige Fachkräfte durchlaufen müssen. Denn es ist weder eine verbesserte fachliche und personelle Ausstattung der Auslandsvertretungen noch eine zeitnahe Digitalisierung der Verfahren in Sicht. Zum anderen wird in der Reform ein weiteres Hauptproblem der bisherigen Praxis nur unzureichend adressiert: die zügige Vermittlung zwischen den Fachkräften aus Drittstaaten und heimischen Unternehmen, die sie gerne beschäftigen würden. Denn der Zeitarbeit bleibt es – ohne stichhaltige Begründung – verboten, tplfzu nx Eypuyss Yacxcvohxf ly dbgwxrtzadi, rpwfhtoxifvu uj Syrouxrgjff oj hqtimdcprrzr pgu boieu Arflij eigvnhzpnw. Sjjmeb Jklrgyyjne ofbq jbwnukp qeblylsieq equcww. Uwdgkxx yjoh zsck eab xpj Ljuxemjcji ysu Mhrnituvewrvmrcxodxvfeqdrqifofj: ndpu mjk Mqxshs dhe imn wye Iaidks."