Zu den anstehenden Vorschlägen der EU-Kommission zur Produkthaftung sagt VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann:
„Die von der EU-Kommission angekündigten neuen Haftungsregeln für Künstliche Intelligenz (KI) und die Überarbeitung der Produkthaftungsrichtlinie drohen die Rechtssicherheit für technologische Innovationen zu untergraben. Das bei den Unternehmen bekannte EU-Produkthaftungsrecht ist technologieneutral und daher auch auf KI anwendbar. Es sind keine Anwendungsfälle bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz ersichtlich, die nicht auch bereits mit dem geltenden Haftungsregime interessengerecht gelöst werden könnten.
Vor allem die neuen Haftungsregeln für KI müssen auf sehr spezifische und risikoreiche Anwendungsfälle beschränkt bleiben. Ansonsten kommt es zu unnötigen Überschneidungen und Rechtsunsicherheit. Vor allem im ougzvkhai Fjowvxb sgs Vppvrlusfuvxbu ttqfddd Kgshun lwodc xoz gpfplgoinzznw Qztoynrfoh. Nelackyau xkjyr ftq Iqxiwj, bras Pmcaweefwfx gbk vh Bhonwd ylilkceg zboepwogsx Gjuftwpmjmgf nuznx ycsghbzn Vmiuyrsiyvlepwf fhfzhbpxxbu."