Der Zinsvorteil gilt für die Finanzierungen von Neubau- und Bestandsobjekten der Energieeffizienzklasse A oder A+ beziehungsweise für Immobilien, die durch eine energetische Sanierung die Energieeffizienzklasse A oder A+ erreichen.
„In diese Effizienzklassen fallen Immobilien, deren Endenergiebedarf bzw. der Verbrauch unter 50 kWh pro Quadratmeter und Jahr liegen“, erklärt Degenkolb.
Die entsprechende Effizienzklasse werde dabei über einen Energieausweis nachgewiesen, den Architekten, Energieberater oder Sachverständige ausstellen.
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