Wer noch einen günstigeren Tarif finden möchte, sollte sich sputen: Noch bis 30. November muss die reguläre Kündigung beim alten Versicherungsunternehmen eingegangen sein, damit der Wechsel vollzogen werden kann. Sofern eine Beitragserhöhung vorliegt, besteht ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat ab Zustellung der Mitteilung. Das 1A Verbraucherportal hat unter http://www.1a.net/versicherung/kfz-versicherung die wichtigsten Informationen und Neuerungen zum Thema zusammengestellt. Mit Hilfe von drei Vergleichsrechnern erhalten Verbraucher nicht nur einen umfassenden Online-Marktüberblick, sondern auch eine konkrete Hilfestellung bei der Suche nach den günstigsten Tarifen.
Besonders Frauen und Senioren sind betroffen
Grundsätzlich könnte es im kommenden Jahr für alle Autofahrer teurer werden. So rechnen Experten für die Vollkaskoversicherung mit einer durchschnittlichen Erhöhung von zehn Prozent. In der Teilkaskoversicherung werden dagegen im Durchschnitt fünf, in der Haftpflicht drei Prozent höhere Prämien erwartet. Betroffen sind dabei vor allem junge Frauen und Senioren. Während einige Versicherer für letztere höhere Sicherheitszuschläge veranschlagen, treiben die ab 21. Dezember verpflichtenden Unisex-Tarife die Preise für die Frauen in der Auto- und Motorradversicherung in die Höhe. Regelungen zur Motorradversicherung unter http://www.1a.net/versicherung/motorradversicherung im Überblick.
Einstufung in neue Typklassen
Noch eine weitere Regelung tritt zum Jahreswechsel in Kraft: Erstmalig wird sowohl das Alter des Versicherungsnehmers sowie das Alter des jüngsten Fahrzeugnutzers bei der Einteilung der Typklassen berücksichtigt. Rund die Hälfte aller in Deutschland zugelassenen Autos könnten somit umgestuft werden. Je höher das Auto eingestuft wird, desto höher die Beiträge.