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Neu in der Berufsunfähigkeitsversicherung - Was Unisex-Tarife bewirken

1A Verbraucherportal informiert über die Umstellung auf einheitliche Tarife in der BU-Versicherung

(PresseBox) (Rostock, )
Auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung sollen Männer und Frauen künftig für gleiche Leistungen die gleichen Beiträge zahlen. Die neuen Unisex-Tarife in der BU-Versicherung gelten aber nur für Neuabschlüsse nach dem gesetzlichen Stichtag.

Was Verbraucher jetzt beachten sollten

Wer in absehbarer Zeit einen Neuabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Erwägung zieht, sollte sich in jedem Fall über die konkreten Auswirkungen der neuen Einheitstarife informieren. Das 1A Verbraucherportal hat unter http://www.unisextarif.de/berufsunfaehigkeitsversicherung die wichtigsten Fakten und Hintergründe zum Thema zusammengestellt. Interessierte können hier u.a. die Unisex-Tarife in der BU-Versicherung kostenlos vergleichen und somit ihr persönliches Einsparpotenzial ermitteln. Andere, für die es durch die Neuregelung teurer wird, können günstigere Alttarife noch vor Ablauf der Anpassungsfrist abschließen.

Betroffene Versicherungssparten

Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung sind weitere Versicherungen vom Urteil des EuGH erfasst. So müssen beispielsweise auch Anbieter privater Krankenversicherungen oder Lebensversicherer nach einheitlichen Kriterien für Mann und Frau kalkulieren. Je nach Versicherungssparte und Geschlecht hat dies unterschiedliche Folgen für die Prämienhöhe bei Neuverträgen ab dem 21.12.2012. Weitere Informationen zu den Unisex-Tarifen sowie ein Video zu den finanziellen Folgen können Versicherungsnehmern dabei helfen, die individuell richtige Entscheidung zu treffen.

Hintergrund: Geschlecht spielt keine Rolle mehr

Spätestens bis zum 21. Dezember 2012 müssen deutsche Versicherer ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) umsetzen. Hintergrund: Am 1. März 2011 beschlossen die Richter in Luxemburg endgültig die verpflichtende Einführung geschlechtsneutraler Tarife für nahezu alle Personenversicherungen (Az.: C-236/09).

Bislang wurden BU-Tarife nach dem statistischen Risiko kalkuliert. Da Frauen nicht nur eine höhere Lebenserwartung, sondern auch ein höheres Berufsunfähigkeitsrisiko aufweisen, fiel der Beitrag für weibliche Versicherte in der Vergangenheit stets höher aus als für Männer. Die Umstellungspflicht zwingt die Versicherer nun, die Prämienhöhe des Geschlechts mit dem höheren Risiko (Frauen) auf das Geschlecht mit dem niedrigeren Risiko (Männer) umzuverteilen.

Hintergrund Unisex Versicherungstarife: http://www.1a.net/versicherung/unisex-tarif

1A Verbraucherportal

Das 1A Verbraucherportal berichtet über die Themen Versicherung, Vorsorge und Finanzen. Unter www.1a.net können Nachrichten, Ratgeber und Checklisten zu verschiedenen Verbraucherthemen kostenlos abgerufen werden. Neben Krankenversicherung sind andere Versicherungsbereiche wie Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Rentenversicherung zentrale Themen des Portals.

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