Im Zentralumschlag in Hauneck setzt 24plus auf das modernste und zuverlässigste Kontrollverfahren, das derzeit auf dem Markt erhältlich ist: biometrische Scans. Wer in die Umschlaghalle gelangen will, muss sich erst mit seinem Fingerabdruck ausweisen. Die Eintrittskontrolle verhindert nicht nur, dass Unberechtigte auf gefährliche Waren zugreifen können, sondern haben einen positiven Nebeneffekt: „Diebstähle auf der Halle sind ausgeschlossen“, so 24plus-Geschäftsführer Peter Baumann.
Kernstück der biometrischen Zugangskontrolle im 24plus-Hub ist eine Datenbank. In der sind für jeden Mitarbeiter sechs Fingerabdrücke hinterlegt – je drei Finger der linken und drei der rechten Hand. „So kommen die Mitarbeiter auch dann an ihren Arbeitsplatz, wenn sie ein Pflaster oder eine Blase am Finger tragen“, erläutert Baumann. Um die Halle zu betreten, presst der Mitarbeiter einen dieser sechs Finger auf den Scanner. Der überprüft die Merkmale des Abdrucks und gleicht diese mit den Datenbankeinträgen ab. Ist ein passender Datensatz vorhanden, darf der Kollege passieren. Sonst wird der Zutritt verweigert und ein Vermerk über den unautorisierten Zugangsversuch gespeichert. Der Scanner verfügt sogar über eine „Vitalverifikation“, bei der Durchblutung und Temperatur des Fingers gemessen werden.
Makabrer Hintergrund des Features: Niemand soll sich mit einem abgetrennten Finger Zutritt verschaffen können.
Wortweiser: ADR 2005
(ADR = Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route - Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)
Seit dem 1. Januar 2005 gelten neue gesetzliche Vorgaben für den Umgang mit Gefahrgut. Um auszuschließen, dass Kriminelle Zugriff auf potenziell gefährliche Substanzen erhalten, nimmt der Gesetzgeber auch Spediteure stärker in die Pflicht. Zentrale Aspekte der neuen Regelung sind:
- Zutritt auf Umschlagplätzen und Speditionshallen muss genau definiert und jederzeit nachvollziehbar sein;
- Nur vertrauenswürdiges Personal darf Zugriff auf Gefahrgut erhalten;
- Autorisierte Mitarbeiter müssen an der Uniform oder am Lichtbildausweis sofort erkennbar sein;
- Gefahrgut darf nie unbewacht und für Dritte zugänglich sein.