Energie aus Biomasse ist die derzeit einzige speicherbare Form der Sonnenenergie, ist daher bedarfsgerecht einsetzbar und trägt wesentlich zur nationalen Versorgungssicherheit bei. Über viele Jahre wurden von den Wissenschaftlern Verfahren optimiert und neue vielfältige Energiepflanzen für den nachhaltigen Anbau entwickelt, die auch wirtschaftliche Voraussetzung für die Nutzung von Reststoffen sind. Mit dem vorliegenden Referentenentwurf für die Novellierung des Erneuerbare Energien-Gesetzes stehen Effizienzsteigerung und die weitere Entwicklung von Bioenergie jedoch vor dem Aus.
Neben dem Wegbrechen einer wichtigen Säule der Energiewende befürchten die Experten auch drastische Verluste an Wertschöpfung im ländlichen Raum sowie an Versorgungssicherheit mit speicherbarer und damit regelbarer erneuerbarer Energie, was vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung in Europa von besonderer Brisanz ist.
Für ein Abregeln der Energiepflanzen gebe es keine fachlich fundierte Grundlage. Mit rund 16 % an der Ackerfläche in Deutschland habe der Silomais als besonders flächeneffiziente Kulturart im Vergleich zu anderen landwirtschaftlichen Kulturen, wie Getreide oder Raps einen statistisch völlig unauffälligen Anteil; dabei wird der größte Teil des Silomaises ohnehin in der Tierfütterung eingesetzt. Als ergänzende Alternative zum Mais kommt eine Vielfalt an alternativen Energiepflanzen und Anbausystemen dazu, die mehr Biodiversität bringen. Energiepflanzenanbau heiße damit nicht Monotonie, sondern biete Chancen für mehr Vielfalt in der Landschaft. Der Ausstieg aus der Strom- und Wärmeproduktion auf der Basis von Energiepflanzen würde jedoch auch die von der Bundesregierung über 10 Jahre geförderte Forschungsarbeit zu neuen vielfältigen Pflanzenarten und Anbausystemen ad absurdum führen.
Das Expertennetzwerk fordert daher
- ausreichende und differenzierte Vergütungen für Energiepflanzen unter Weiterentwicklung des EEG 2012, insbesondere für Anbaualternativen,
- die Aufgabe des geplanten Ausbaukorridors von jährlich 100 MW,
- die Beibehaltung der Anlagenflexibilisierung nach dem EEG 2012, um den Vorteil von Bioenergie bei der bedarfsgerechten Stromlieferung voll auszuschöpfen,
- passende Vergütungssätze für die Strombereitstellung aus fester Biomasse sowie
- die Honorierung von Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bei bestehenden Anlagen.
Die Experten wiesen abschließend darauf hin, dass diese Maßnahmen nicht zwingend zur Erhöhung der Strompreise, vielmehr aber zu einer verlässlicheren Stromversorgung und zu mehr nationaler und regionaler Wertschöpfung beitragen.