Der Beschluss wurde am 26.10.2010 in das Handelsregister eingetragen.
Die bedingte Kapitalerhöhung dient nur der Gewährung von Stückaktien an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft oder verbundener Unternehmen infolge der Ausübung von Bezugsrechten, die ihnen im Rahmen eines Mitarbeiterprogramms gewährt werden.