Allein die Information, wann man sich im wohlverdienten Urlaub befindet, kann ausreichen, um einem findigen Angreifer den nötigen Ansatzpunkt zu liefern, um den Abwesenden zu imitieren – insbesondere, wenn auch noch öffentliche Social-Media-Profile ins Spiel kommen, auf denen sich Fotos oder Posts befinden, die den Urlaubsort verraten. So könnten beispielsweise Kollegen mit einer Nachricht überlistet werden, dass man gerade in Las Vegas ist und vor dem Urlaub vergessen hat, eine wichtige Zahlung an einen Lieferanten zu veranlassen. Darum solle sich nun bitte der Kollege kümmern. Die Kontodaten würde man gleich heraussuchen und separat schicken, als Verwendungszweck reiche der Unternehmensname. Die E-Mail-Adresse und den Namen des Kollegen hat der Angreifer praktischerweise direkt in der Abwesenheitsnotiz bezüglich der Urlaubsvertretung mitgeliefert bekommen.
Für den angeschriebenen Kollegen gibt es scheinbar keinen Grund, misstrauisch zu sein. Und selbst wenn eine Nachfrage kommt, kann der Angreifer Informationen zum Hotel, den Begleitern und den Erlebnissen liefern, die sich dann über Fotos und Posts in den sozialen Netzwerken leicht verifizieren lassen. Damit können selbst vorsichtige Kollegen oft überzeugt werden.
Das zeigt: Die Weitergabe von zu vielen Daten in Abwesenheitsnotizen kann durchaus problematisch sein. Einer Untersuchung des Sicherheitsunternehmens Tessian zufolge teilen rund 90 Prozent aller Befragten persönliche und berufliche Informationen in den sozialen Netzwerken. Etwa ein Drittel teilt Fotos und andere Daten zu privaten Reisen. Hinzu kommen die Informationen, die direkt in der Abwesenheitsnotiz enthalten sind, wie der Zeitraum des Urlaubs und alternative Ansprechpartner. Allein aus diesen Daten können geschickte Cyberkriminelle bereits alle Informationen für einen Social-Engineering-Angriff ziehen.
Was ist also die Lösung? Sollte man aufhören, Abwesenheitsnotizen überhaupt zu nutzen? Doch das bürge die Gefahr, dass eine wichtige E-Mail nicht oder zu spät gesehen wird. Tatsächlich ist es nicht nötig, Abwesenheitsnotizen komplett zu verbannen, allerdings sollte dringend darauf geachtet werden, welche Informationen man preisgibt. Empfehlenswert ist eine kurze und knappe Nachricht, dass man vom Zeitpunkt X bis zum Zeitpunkt Y nur eingeschränkten Zugang auf seine E-Mails hat und sich schnellstmöglich melden wird. Auch eine Vertretung für dringende Fälle anzugeben, ist in Ordnung. Besteht die Möglichkeit, hier anstatt eines bestimmten Kollegen eine allgemeine E-Mail-Adresse, beispielsweise der Abteilung, anzugeben, sollte man das tun. So kann keine Einzelperson als Opfer ins Visier genommen werden. Nichts in der Autoreply an Externe verloren haben die eigene Handynummer oder die private E-Mail-Adresse als alternative Möglichkeit der Kontaktaufnahme.
Doch auch im Privatleben sollten Angestellte sich überlegen, ob es tatsächlich notwendig ist, Reisepläne und Fotos aus dem Urlaub öffentlich zu teilen. Bereits die Umstellung auf ein privates Profil, das nur Freunde sehen können, erschwert Cyberkriminellen die Recherche nach den nötigen Informationen für einen Angriff.
Unternehmen bleibt angesichts mangelnden Einflusses auf die private Internetnutzung nur Aufklärung über die Gefahren einer allzu großen Präsenz in den sozialen Netzwerken, um ein Bewusstsein unter den Angestellten für die Problematik zu schaffen.