Als vor ein paar Jahren mit der „Hello Barbie“ die erste interaktive und internetfähige Barbiepuppe auf den Markt kam, war der Aufschrei bei Datenschützern groß. Vom „Spion im Kinderzimmer“ und einem Einfallstor für kriminelle Hacker war die Rede. Und tatsächlich ließen die Sicherheitsvorkehrungen bei der „Hello Barbie“ deutlich zu wünschen übrig. Doch seither sind immer mehr vernetzte Spielzeuge auf den Markt gekommen, sowohl mit als auch ohne pädagogischen Anspruch, und haben einen festen Platz auf den Wunschzetteln vieler Kinder gefunden. Zur Weihnachtszeit stellen sich nun viele Eltern und Großeltern die Frage, ob man diesen Wünschen nachgeben oder aus Sicherheitsgründen lieber etwas anderes schenken sollte.
„Wie fast überall gibt es auch bei vernetzten Spielsachen enorme Qualitätsunterschiede. Allerdings lassen sich bei diesem Thema kaum Rückschlüsse vom Preis auf die Sicherheit ziehen. Es gibt jedoch einige Faktoren, anhand derer man ein sicheres von einem eher unsicheren Gerät unterscheiden kann“, sagt Götz Schartner vom Verein Sicherheit im Internet e. V., einem der Mitveranstalter von SpardaSurfSafe. Er erklärt, dass das Problem schon in der Konstruktion und den Funktionen der Spielsachen liegt, denn neben einem WLAN-Anschluss verfügen sie oft über Mikrofone, Kameras und weitere Sensoren. In einigen Fällen enthalten sie sogar einen Chip, der mit einem Server des Herstellers verbunden sein muss, damit alle Funktionen des Spielzeugs genutzt werden können. „Das erscheint vielen Eltern immer noch unheimlich – selbst in Zeiten von Alexa, Siri und Co. Das Kinderzimmer gilt eben auch in dieser Hinsicht als besonders geschützter Ort“, sagt der Experte.
Für SpardaSurfSafe erklärt Schartner ratlosen Eltern und Großeltern, auf welche Sicherheitsstandards sie besonders achten sollten. „Vor dem Kauf sollte man sicherstellen, dass die gesamte Kommunikation mit dem Gerät verschlüsselt abläuft. Auch regelmäßige Updates der Software erhöhen die Sicherheit. Zudem sollte der Nutzer bereits werksseitig dazu gezwungen sein, ein sicheres Passwort zu vergeben, falls das für den Gebrauch des Spielzeugs notwendig ist. Zu guter Letzt zeigt ein Blick in die AGB und in die Datenschutzerklärung des Herstellers, wie dieser mit Daten umgeht, wie er sie schützt und ob er sie vielleicht sogar an Dritte weitergibt, beispielsweise zu Werbezwecken.“ Wer diese Hinweise beachtet, kann den Wünschen der Kinder getrost nachgeben und sich an Weihnachten über leuchtende Kinderaugen freuen.
Eine kleine Hilfestellung (wenn auch nur in englischer Sprache) hat die Mozilla-Stiftung ins Netz gestellt. In ihrem Projekt „*privacy not included“ wurde die Cybersicherheit von vielen Spielsachen, Gadgets und Smart-Home-Geräten bewertet. Zusätzlich können Nutzer über einen Regler angeben, wie unheimlich ihnen ein bestimmtes Gerät ist. Erreichbar ist das Projekt unter https://foundation.mozilla.org/en/privacynotincluded/.