Jugendliche im Alter zwischen 12 und 19 Jahren haben im Jahr 2022 im Schnitt 204 Minuten pro Tag im Internet verbracht, wie die aktuelle JIM-Studie des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest (mpfs) und des SWR ergab. Besonders beliebt sind dabei bild- und videolastige Apps und Angebote wie Instagram, TikTok und Snapchat. Bei den Streamingdiensten stehen Netflix und YouTube am höchsten in der Gunst der Jugendlichen. YouTube etwa wird von drei Viertel der Jugendlichen regelmäßig genutzt. Doch neben diesen bekannten Plattformen findet man im Netz auch andere, deutlich weniger überwachte und regulierte Streaming-Dienste. „Und da fängt es an, problematisch zu werden“, wie Götz Schartner vom Verein Sicherheit im Internet, einem der Mitveranstalter von SpardaSurfSafe, erklärt.
Es ist natürlich, dass Jugendliche sich in der Pubertät für Sexualität zu interessieren beginnen. „Und immer häufiger stoßen sie online auf ein nicht enden wollendes Angebot sexueller Inhalte, das immer und überall verfügbar ist, mit dem sie ihre Neugier bedienen können“, fasst Schartner die Situation zusammen. „Das ist heute nicht mehr vergleichbar mit den Jugendzeiten der heutigen Elterngeneration, als ein Playboy-Heftchen unter dem Bett versteckt wurde. Hier ist es wichtig, genau hinzusehen, um die Jugendlichen vor Schäden und falschen Vorstellungen zu bewahren.“
Während einige Dinge, die sich – leider – im Internet finden ganz klar in den Bereich der Strafbarkeit fallen, ist es bei anderen Inhalten nicht ganz so einfach. „In Deutschland ist die Verbreitung und Herstellung von pornografischem Material zunächst einmal nicht verboten. Allerdings geben das Strafgesetzbuch, das Jugendschutzgesetz und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag klare Regeln vor, was erlaubt ist und an wen die Inhalte weitergegeben werden dürfen“, erklärt Schartner. So sind beispielsweise gewaltpornografische Darstellungen, Sodomie, Nekrophilie sowie Kinder- und Jugendpornografie grundsätzlich verboten. Derartige Inhalte dürfen demzufolge NIEMANDEM zugänglich gemacht werden – auch erwachsenen Personen nicht. Hier spricht das, Gesetz von „absoluten Verboten“.
Bei sonstigen pornografischen Darstellungen, die nicht in diese Kategorie fallen, spricht man von einem „relativen Verbot“, Das heißt, sie dürfen grundsätzlich weitergegeben werden, allerdings nur an Personen über 18 Jahre. Wer solches Material Minderjährigen zugänglich macht, muss ebenfalls mit Strafverfolgung rechnen.
Doch warum will der Gesetzgeber Kinder und Jugendliche überhaupt vor pornografischen Inhalten schützen? Liebe und auch Sexualität sind vollkommen natürliche und selbstverständliche Bestandteile unseres Lebens. Sind pornografische Bild- und Videoinhalte demnach nicht Darstellung und Ausdruck menschlicher Lebenswirklichkeit und damit vollkommen harmlos? So einfach ist es leider nicht, denn in den meisten Pornos geht es nicht unbedingt realistisch zu. „Das kann überzogene Erwartungen bei jungen Menschen ohne eigene Erfahrungen wecken“, erklärt Schartner. Insbesondere die übertriebenen Darstellungen sexueller Fantasien und Praktiken stehen dabei in der Kritik, Denn das, was hier zu sehen, ist hat mit der Realität nur wenig zu tun. Während Erwachsene mit bereits vorhandenen sexuellen Erfahrungen die Inhalte mit kritischer Distanz beurteilen können, ist es für Kinder und Jugendliche, die gerade ihre ersten eigenen sexuellen Erfahrungen sammeln, schwieriger, zwischen Pornografie und Lebenswirklichkeit zu unterscheiden. Sie laufen daher Gefahr, selbst unrealistische Vorstellungen und ein gestörtes Verhältnis zum Thema Sexualität aufzubauen. Auch deshalb ist rechtlich klar festgelegt, dass Pornografie nicht an Minderjährige weitergegeben werden darf.
Doch im Internet findet sich nicht nur „normale“, also erlaubte Pornografie, sondern auch Inhalte, die unter die absoluten Verbote fallen. Das können Vergewaltigungsszenen sein, Kinderpornografie oder auch Sodomie. Die Anonymität im Cyberspace ermöglicht es Tätern, häufig unentdeckt zu bleiben und macht es den Strafverfolgungsbehörden ungleich viel schwerer. Weil den Tätern jedoch in der Regel ihr strafbares Handeln und die drohenden hohen Sanktionen bewusst sind, organisieren sie sich vor allem im Darknet. Dadurch ist zumindest die Gefahr, mal so nebenbei beim Surfen damit in Kontakt zu geraten, im Vergleich zum normalen Porno deutlich geringer – wenn auch nicht bei Null.
Erwachsene sollten daher Vorsorge treffen, um den Kontakt mit derartigen Inhalten im Internet zu unterbinden, etwa indem sie Jugendschutzfilter verwenden und bei Streamingdiensten Kinderkonten einrichten, bei denen sowohl übermäßige Gewalt als auch pornografische Inhalte gesperrt sind. Darüber hinaus sollten Eltern die Inhalte, die ihre Kinder im Internet konsumieren, im Auge behalten und den offenen Dialog mit ihnen suchen. Dafür sind ein stabiles Vertrauensverhältnis und eine offene Kommunikation zwischen Eltern und Kind eine gute Voraussetzung. „Nur dann ist es auch wahrscheinlich, dass sich die Kinder mit Fragen, Sorgen und Ängsten an ihre Eltern wenden, etwa wenn sie verstörende Inhalte im Internet gesehen oder Fragen zur eigenen Sexualität haben“, rät Schartner.
Weitere Informationen zu diesem und vielen anderen Themen sowie Tipps zum sicheren Umgang mit dem Internet finden sich auf der Webseite von SpardaSurfSafe: https://www.spardasurfsafe-bw.de/