Die neusten Smartphones, Traumreisen oder Gutscheine, Online-Verlosungen versprechen verlockende Gewinne. Doch viele Gewinnspiele stellen eine Gefahr für die persönlichen Daten oder gar den Geldbeutel dar. Was sich zu schön anhört, um wahr zu sein, ist leider oftmals eine Falle.
Häufig ködern unseriöse Gewinnspielanbieter mit teuren iPhones oder Warengutscheinen z. B. via Facebook oder WhatsApp-Nachrichten. „Hinter den Gewinnspiel-Links verbergen sich dann häufig Formulare, mit denen die dubiosen Anbieter Daten für Werbe-Scams sammeln“, weiß Götz Schartner vom Verein Sicherheit im Internet e. V., einem der Mitveranstalter von SpardaSurfSafe, und ergänzt: „Darüber hinaus können sich hinter diesen Nachrichten und Webseiten Affiliate- und Provision-Programme verstecken.“ Man wird also nach einem Klick auf den Link auf immer mehr Webseiten weitergeleitet, wodurch der Betreiber immer mehr Geld verdient. Damit diese Methode erfolgreich ist, muss die Nachricht, der Beitrag oder die Webseite immer weiter geteilt werden. Daher ist das Teilen des Gewinnspiels häufig Voraussetzung für eine Teilnahme.
Besonders vorsichtig sollte man bei Gewinnspielen sein, bei denen teure Smartphones in Aussicht gestellt werden. Gerade junge Menschen, bei denen das Smartphone als Statussymbol gilt, fallen besonders häufig auf diese Masche herein. Daher müssen Teilnahmebedingungen, die sich an Kinder und Jugendliche richten, besonders deutlich und verständlich sein. Ebenso sind datenschutzrechtliche Einwilligungen unwirksam, wenn junge Menschen deren Reichweite nicht verstehen, was bei unter 12-Jährigen rechtlich gesehen immer der Fall ist. Gewinnspiele, die sich an Erwachsene richten, schließen Minderjährige in der Regel vom Gewinnspiel aus. Hier sollte man auf den Satz „Teilnahmeberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.“ achten, so Schartner.
Die Karibikkreuzfahrt für zwei Personen ist für viele ebenfalls ein verlockender Gewinn. Aber auch hier sollte man Vorsicht walten lassen. Verlangt der Initiator etwa Zuzahlungen, um die Reise überhaupt antreten zu können, sollte man schnell Abstand von einer Teilnahme nehmen. Hier entlarvt ein Blick ins Kleingedruckte recht schnell Betrüger. „Grundsätzlich gilt: Keine Verträge unterschreiben oder finanzielle Leistungen erbringen, nur um den Gewinn in Anspruch nehmen zu können. Das ist unseriös und nach deutschem Gesetz unzulässig", erklärt der Experte.
Man sollte natürlich nicht alle Gewinnspiele, die online angeboten werden, über einen Kamm scheren. Seriöse Gewinnspielanbieter haben das gesetzlich vorgeschriebene Impressum mit Kontaktmöglichkeit zum Veranstalter. Bei Facebook-Seiten muss der Inhaber klar erkennbar sein. Hier sollte man alle wichtigen Eckdaten des Gewinnspiel-Anbieters unter „Info“ finden. Fehlen diese Informationen, ist es besser von einer Teilnahme abzusehen. Renommierte Unternehmen, die Gewinnspiele anbieten, haben außerdem immer Teilnahmebedingungen, in denen klar definiert ist, wer teilnehmen darf und wie Gewinner informiert werden. Auch bei Facebook müssen die Richtlinien eingehalten werden. Heißt konkret: Es muss klar ersichtlich sein, wer das Gewinnspiel durchführt und dass kein Zusammenhang mit Facebook besteht.
Übrigens müssen seit 2002 auch Geldpreise ausgezahlt werden, wenn der Eindruck vermittelt wird, dass man gewonnen hat. Auch wenn im Kleingedruckten etwas anders steht, ist der Anbieter nach BGB §661a verpflichtet zu zahlen. Das gilt sowohl on- als auch offline. Da viele zwielichtige Anbieter allerdings im Ausland sitzen, ist das Einklagen schwierig und mit hohen Kosten verbunden.
Ist man bereits auf ein betrügerisches Gewinnspiel hereingefallen, sollte man den Kopf nicht in den Sand stecken, denn dadurch kann sich das Problem noch verschlimmern. Erhält man nach der Teilnahme an einem Gewinnspiel eine Flut an Spam und Werbung, sollte man der Nutzung der eigenen Daten sofort widersprechen. Dieses Recht räumt die europäische Datenschutz-Grundverordnung DSGVO dem Verbraucher ein. Kommt es noch schlimmer und es flattern Rechnungen oder gar Inkassoforderungen ins Haus, findet man Hilfe zur Abwehr unberechtigter Ansprüche bei den Verbraucherzentralen oder der Bundesnetzagentur.
Über SpardaSurfSafe:
Veranstalter und Träger von SpardaSurfSafe ist die Stiftung Bildung und Soziales der Sparda-Bank Baden-Württemberg, die gemeinsam mit dem Kultusministerium Baden-Württemberg, dem Verein Sicherheit im Internet e. V. und dem Landesmedienzentrum Baden-Württemberg das Großprojekt im sechsten Jahr durchführt. In Kooperation mit den IT-Sicherheitsexperten der 8com GmbH & Co. KG wurde ein Konzept entwickelt, das die Schüler im Rahmen des Unterrichts im Umgang mit den Neuen Medien aufklärt. „Wir haben das Konzept in den vergangenen Jahren erfolgreich in 23 verschiedenen Städten in Baden-Württemberg mit mittlerweile rund 320.000 Teilnehmern durchgeführt. Dafür bekommen wir durchweg positives Feedback von den Teilnehmern, ob Schüler, Eltern oder Lehrer“, erklärt Patrick Löffler vom Verein Sicherheit im Internet e. V.