Der Dezember ist die Zeit des Weihnachtsshoppings. Wer keine Lust auf überfüllte Innenstädte und Einkaufszentren hat, weicht bereits seit Jahren ins Internet aus. In diesem Jahr dürfte sich diese Entwicklung aufgrund der Corona-Pandemie noch verstärken, denn strenge Zugangsbeschränkungen, Maskenpflicht und die Angst vor Ansteckung werden viele davon abhalten, ihre Weihnachtseinkäufe persönlich zu erledigen. Die Profiteure sind Online-Shops und Verkaufsplattformen wie eBay. Dabei gilt es jedoch, vorsichtig zu sein, denn auch Betrüger wissen, dass heuer noch mehr Menschen als sonst im Internet auf Geschenkesuche sind und wollen ein Stück vom Kuchen abhaben.
„Es gibt viele Möglichkeiten, wie Kriminelle ahnungslose Käufer auf eBay um ihr Geld bringen können. Doch wenn man einige grundsätzliche Regeln befolgt und die Augen und Ohren offenhält, steht einem sicheren Shopping-Bummel im Netz nichts im Weg“, erklärt Götz Schartner vom Verein Sicherheit im Internet e. V., einem der Mitveranstalter von SpardaSurfSafe. Betrugsmaschen, die man kennen sollte, um nicht doch darauf hereinzufallen, sind im Folgenden zusammengefasst.
Die leere Verpackung: Wenn ein aktuelles Handy oder eine nagelneue Konsole zum absoluten Schnäppchenpreis angeboten wird, sollte man misstrauisch sein, denn manchmal wird nicht etwa das Gerät selbst, sondern lediglich seine Verpackung angeboten. Ein guter Hinweis darauf sind die Produktbilder, bei denen nur der Originalkarton zu sehen ist. Auch das Kürzel OVP ist ein Hinweis, denn damit kann statt originalverpackt auch nur die Verpackung gemeint sein. Genau genommen handelt es sich dann nicht einmal um einen Betrug, denn im Kleingedruckten und der Artikelbeschreibung steht meistens, dass man nur auf einen leeren Karton bietet.
Der Dreiecksbetrug: Bei dieser cleveren Masche erbeuten die Betrüger nicht das Geld, sondern die verkaufte Ware. Dafür suchen sie sich ein aktuelles, legitimes Angebot auf der Plattform aus und erstellen für den gleichen Artikel zum gleichen Preis ein eigenes Inserat. Damit haben sie die Falle gestellt und, sobald sich ein potenzieller Käufer auf das Fake-Inserat meldet, schnappt sie zu. Der Betrüger bestellt daraufhin beim ursprünglichen Verkäufer die Ware und gibt dessen Kontodaten an den Käufer seines eigenen, falschen Inserats weiter. Beim Verkäufer geht daraufhin das Geld ein und er verschickt die Ware – allerdings nicht an denjenigen, von dessen Konto das Geld kommt, sondern an den Betrüger, denn der hatte ja bei ihm bestellt. Der Käufer hingegen schaut in die Röhre, weil er den legitimen Verkäufer nicht haftbar machen kann, da der seine vertraglichen Verpflichtungen mit der Lieferung an die Betrüger erfüllt hat.
Betrug per Nachnahme: Die Zahlung per Nachnahme erscheint auf den ersten Blick eigentlich relativ sicher, immerhin erhält man im Austausch für sein Geld die Ware direkt vom Briefträger. Doch dieses Vertrauen machen sich Kriminelle zunutze. Sie verschicken einfach Pakete mit Schrott oder Steinen, die in etwa die Größe und das Gewicht des bestellten Gegenstandes haben. Öffnet der Käufer dann das Paket, wenn der Briefträger bereits mit dem Geld verschwunden ist, hat er ein Problem.
Daher sollte man bei Online-Käufen per Nachnahme seine Lieferung immer im Beisein des Briefträgers kontrollieren und im Zweifelsfall die Annahme verweigern.
Der Austausch-Trick: Bei dieser Masche scheint alles erst einmal normal zulaufen. Der Käufer bezahlt, der Verkäufer verschickt daraufhin die Ware. Doch dann meldet sich der Käufer und reklamiert, weil das Smartphone, Tablet oder die Konsole nicht funktioniere. Er schickt also die Ware zurück und fordert sein Geld. Dem Verkäufer bleibt nichts übrig, als darauf einzugehen. Was er nicht weiß: Die Kriminellen schicken nicht etwa das Originalgerät zurück, sondern ein baugleiches, aber defektes. Nachweisen ließe sich der Betrug relativ einfach über die Gerätenummer des inserierten Geräts, daher sollten Verkäufer diese immer dokumentieren, um etwas in der Hand zu haben und sich zu schützen.
Beschränkte Zahlungsmethoden: Die sicherste Methode, bei eBay zu zahlen ist PayPal, denn dann kommt man in den Genuss des umfangreichen Käuferschutzes, sofern man das Geld nicht über die Funktion „Geld an Familie und Freunde senden“ überweist. Wird jedoch lediglich eine Direktüberweisung vor Erhalt der Ware als akzeptiertes Zahlungsmittel angeboten, sollte man vorsichtig sein. Das gilt im Übrigen auch für eBay Kleinanzeigen. Hier sollte zumindest noch die Barzahlung bei Abholung als Alternative angeboten sein.
Abwicklung abseits von eBay: Manche Verkäufer versuchen, den Verkauf abseits der Plattform abzuwickeln. Für ihn habe das den Vorteil, dass er die Verkäuferprovision nicht zahlen muss. Für den Käufer hat es jedoch den Nachteil, dass sämtliche Schutzfunktionen der Plattform wegfallen. Daher sollte man sich nie darauf einlassen und lieber auf einen Kauf verzichten, wenn eine derartige Forderung kommt.
Gehackte eBay-Konten: Leider kommt es immer wieder vor, dass ein eBay-Konto von Kriminellen übernommen wird, die damit auf Einkaufstour gehen oder betrügerische Inserate unter falschem Namen einstellen. Zumeist wird erst das E-Mail-Konto des betroffenen Nutzers gehackt, um dann darüber das Passwort zurückzusetzen. So erhalten die Betrüger die volle Kontrolle über das eBay-Konto und können damit ihr Unwesen treiben, ohne dass der Besitzer, dessen Identität sie gerade nutzen, es merkt.
„Cyberkriminelle, ob es nun Hacker, Betrüger oder beides sind, stellen immer eine Gefahr im Netz dar. Doch wer sich schützt und sich nicht vorschnell auf jedes Schnäppchen stürzt, kann seine Shoppingtour im Netz trotzdem genießen“, fasst Götz Schartner zusammen und verweist auch auf die Homepage von SpardaSurfSafe. Hier sind unter https://www.spardasurfsafe-bw.de > „Sicherheit & Datenschutz“ > „Online shoppen“ wichtige Tipps und Tricks abrufbar.