Mit der Handelsaufnahme unterliegt ABO Wind nun höheren Transparenzanforderungen, die sich aus einer Verordnung der Europäischen Union sowie den Regularien der Münchner Börse ergeben. Ab sofort ist ABO Wind insbesondere verpflichtet, Nachrichten, die den Aktienkurs wesentlich beeinflussen könnten, als Ad-Hoc-Meldungen zu veröffentlichen. Zudem sind Aktiengeschäfte der Vorstände und Aufsichtsräte zu vermelden.
In einem weiteren Schritt wird die ABO Wind-Aktie kurzfristig auch im Frankfurter Xetra gehandelt werden.