· Länderöffnungsklausel kurz vor Verabschiedung
· 10H-Regelung würde Windkraftausbau in Bayern stoppen
· Expertenanhörung im bayerischen Landtag
Der Windkraft in Bayern droht das Aus: Der Gesetzesentwurf zur "10H-Regelung" steht kurz vor der Verabschiedung. Um die bayerische Energiewende zu retten, unterstützt ABO Wind das neue Bündnis "100% Erneuerbare Energien Bayern", ein Zusammenschluss aus bayerischen Unternehmen, Kommunen und Initiativen.
Die neue Regelung sieht vor, dem Baugesetzbuch die sogenannte Länderöffnungsklausel beizufügen, die es jedem Bundesland erlaubt, eigene Mindestabstände zwischen Windkraftanlagen und Siedlungen festzulegen. Der Bundestag hat dem Gesetzesentwurf bereits zugestimmt. Nicht alle Bundesländer wollen allerdings von der neuen Regelung Gebrauch machen. Zahlreiche Experten warnten bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 21. Mai 2014 vor den negativen Auswirkungen der Länderöffnungsklausel, zum Beispiel vor einer ungleichen Verteilung und Überfrachtung einzelner Bundesländer mit Windkraftanlagen.
Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer hat bereits 2013 angekündigt, nach einer Änderung des Baugesetzbuches die zehnfache Anlagenhöhe als Mindestabstand in Bayern einführen zu wollen. Bei modernen, 200 Meter hohen Anlagen betrüge der Abstand also zwei Kilometer. Kleinere Anlagen könnten dann zwar näher an Siedlungen gebaut werden. Sie sind aber deutlich ineffizienter und für den gleichen Stromertrag müsste ein Vielfaches an Anlagen aufgestellt werden. Ausnahmen der 10H-Regelung sollen an Standorten möglich sein, an denen alle beteiligten Kommunen mit geringeren Abständen einverstanden sind. Da in vielen Fällen die Zustimmung von bis zu vier Kommunen nötig ist, werden sich viele Projekte verzögern oder ganz scheitern.
Offiziell hält die bayerische Staatsregierung weiterhin an ihrem Ziel fest, den Anteil der Windenergie an der Stromversorgung bis zum Jahr 2021 gegenüber 2011 um das Zehnfache zu steigern. Dies lässt sich aber mit den neuen Abstandsregelungen nicht annähernd erreichen: Laut Berechnungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung stehen aktuell 19 Prozent der bayerischen Landesfläche potenziell für die Nutzung der Windkraft zur Verfügung. Bei einem Abstand von zwei Kilometern zu Siedlungen wären es dagegen nur noch 1,7 Prozent. Das tatsächliche Flächenpotenzial ist aufgrund zahlreicher noch nicht berücksichtigter Restriktionen deutlich geringer. Der Windkraftausbau in Bayern käme damit zum Stillstand. Schlüssige, alternative Konzepte für die Umsetzung der Energiewende in Bayern trotz Vollbremsung beim Windkraftausbau hat Horst Seehofer bisher nicht vorgelegt.
Am Donnerstag, 3. Juli 2014, werden im Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtages erneut Experten zur Änderung der bayerischen Bauordnung angehört.