- GLS-Bank vertreibt Wertpapier exklusiv
- Attraktive Zinsen bei neunjähriger Laufzeit
„GLS Bank und ABO Wind arbeiten seit ungefähr 20 Jahren erfolgreich zusammen, um die Energiewende voranzubringen und die Erderhitzung abzumildern“, sagt GLS-Vorständin Christina Opitz. „Mit dem Vertrieb der Unternehmensanleihe tragen wir zu einem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien bei. Das Ziel ist möglichst zügig, in Deutschland wie auch international, viele weitere Wind- und Solarparks zur klimafreundlichen Stromproduktion zu errichten.“
Die bislang von ABO Wind gebauten Wind- und Solarparks vermeiden jährlich den Ausstoß von fünf Millionen Tonnen Kohlendioxid. In weltweit 16 Ländern arbeitet ABO Wind aktuell mit mehr als 700 Mitarbeitern an der Entwicklung und Errichtung von rund 5.000 neuen Windkraft- und Photovoltaikanlagen sowie an Speicherprojekten. Darunter sind sehr große Projekte mit 100 und mehr Megawatt Leistung.
Deren Bauphase zu finanzieren, stellt eine Herausforderung dar. Insbesondere wenn mehrere Großprojekte gleichzeitig umgesetzt werden. Um dafür gut gerüstet zu sein, hat ABO Wind im vergangenen Jahr bereits das Eigenkapital erhöht. Die Emission der Anleihe im Volumen von bis zu 30 Millionen Euro, die aufgestockt werden kann, fügt sich in diese Strategie ein.
„Es ehrt uns, dass die GLS Bank ihren Kunden unsere Anleihe anbieten wird, denn wir wissen um die hohen ethischen, ökologischen und kaufmännischen Ansprüche der Bank“, sagt ABO Wind-Vorstand Dr. Jochen Ahn. „Mit der Platzierung dieser Anleihe und mit den Wind- und Solarparks, deren Umsetzung wir dadurch finanzieren und beschleunigen können, setzen wir die langjährige und erfolgreiche Zusammenarbeit unserer Häuser fort.“
Wichtige Hinweise:
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Investoren wird empfohlen, den von der CSSF auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit geprüften Wertpapierprospekt, aufmerksam zu lesen, bevor sie sich entscheiden, Schuldverschreibungen der ABO Wind AG zu erwerben oder zu veräußern, um die potenziellen Risiken und Chancen der Anlageentscheidung vollends zu verstehen, und eine Anlageentscheidung nur unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen über die Gesellschaft nach Konsultation mit den eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/oder Finanzberatern zu treffen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Billigung des Prospekts durch die CSSF nicht als Befürwortung der betreffenden Wertpapiere zu verstehen ist.
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