„Wir freuen uns über die Entscheidung des Gerichts und möchten den Windpark nun baldmöglichst errichten“, sagt Stefan Schuck, Abteilungsleiter Planung für Baden Württemberg. Angesichts des bundesweit eklatanten Mangels an Genehmigungen und dem daraus resultierenden Einbruch des Zubaus sei die Entscheidung des Gerichts ein erfreuliches und notwendiges Signal. ABO Wind würde es begrüßen, wenn das Landratsamt die Entscheidung akzeptiert und keine Berufung anstrebt.
Das Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass weder die Vorgaben des Regionalplans noch der Flächennutzungsplan der Stadt Buchen dem Vorhaben im Wege stehen. ABO Wind habe „fachlich einwandfrei belegt, dass das Tötungsrisiko für den Schwarzstorch nicht signifikant erhöht werde und eine erhebliche Störung nicht zu erwarten sei“, stellt das Gericht fest.
Die geplanten Windenergieanlagen sind mehr als 2.000 Meter von der nächsten Wohnbebauung entfernt. Um den Eingriff in die Natur so gering wie möglich zu halten, setzt ABO Wind als erfahrener Entwickler von Windparks im Wald auf ein ebenso bewährtes wie nachhaltiges Konzept. Dieses umfasst zum Beispiel die Nutzung vorwiegend bestehender Wege statt den Bau neuer Straßen, Aufforstungsmaßnahmen sowie eine unterirdische Verkabelung.
Weitere Informationen zu dem Projekt finden sich auch auf der Internetseite www.windpark-hainstadt-buchen.de