Für die 21 Seiten umfassende Studie wurden 1.007 digitale Newsletter nach 25 Kriterien ausgewertet. Neben zwei Prozent makellosen Newslettern hatten 48 Prozent ein bis drei Mängel, 35 Prozent vier bis sechs Mängel, neun Prozent sieben bis zehn Mängel und sechs Prozent mehr als zehn Mängel. Dabei schnitten überraschenderweise die mit professionellem Anspruch erscheinenden Newsletter von Großunternehmen nicht besser ab als solche, die der Chef nach Feierband selbst schreibt.
Die vollständige Studie steht unter http://www.klickfreundlich.de/... zum kostenfreien Download zur Verfügung.
Schwachstelle Anmeldung
Schon bei der Newsletter-Anmeldung läuft vieles schief. 35 Prozent aller Anmeldeseiten liegen drei Klicks oder mehr von der Startseite entfernt – oder sind für Uneingeweihte gänzlich unauffindbar. In 28 Prozent der Fälle ist der Anmeldevorgang umständlich und bedarf der Angabe unnötig vieler persönlicher Daten. Und nur 42 Prozent der Newsletter-Versender bieten das besonders sichere Double-Opt-In-Verfahren.
Juristische Mängel
Die Mehrheit der Newsletter verstößt sogar gegen geltendes Recht und könnte daher abgemahnt werden: Bei 68 Prozent findet der Abonnent entweder keinerlei Hinweise zum Datenschutz oder muss diese gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in den AGB suchen. Und in 52 Prozent der Newsletter-Impressen fehlen ebenfalls Pflichtangaben.
Technisch veraltet, fehlender Mehrwert
Viele Newsletter-Gestalter arbeiten mit überholten, bilderlastigen Designs. 45 Prozent verzichten auf Multipart-Aussendungen. Daher kommt ein erheblicher Teil der Newsletter entweder gar nicht bei den Abonnenten an oder wird fehlerhaft angezeigt. Was doch durchkommt, hat oft kaum inhaltlichen Mehrwert: Viele Aussendungen, so die Studie, seien Selbstzweck und daher ungeeignet, eine echte Kundenbeziehung aufzubauen.
Über „absofort“
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