Mit dem geplanten "Lebensversicherungsreformgesetz", greifen Bund und Länder den Versicherungsgesellschaften unter die Arme, denn es lockert die Ausschüttungspflichten der Unternehmen. Der Bund der Versicherten und Verbraucherschützer raten dazu, Lebensversicherungen möglichst noch vor Inkrafttreten der Neuregelung zu kündigen, wenn diese bald auslaufen.
Doch Frank Schwandt, Versicherungsmakler aus Berlin, warnt vor unüberlegten Schritten. Das Kündigen der Lebensversicherung macht nur für wenige Versicherungsnehmer Sinn, schreibt er in einem neuen Kurz-Ratgeber zum Thema Lebensversicherung auf seiner Website. Sehr oft ist die Beitragsbefreiung viel sinnvoller als die Kündigung. Damit ist der Versicherungsnehmer von der Last der monatlichen Rate befreit, behält aber seine Ansprüche.
Wer eine private Zusatzrentenversicherung vor Ablauf kündigt, bekommt nur den aktuellen Rückkaufwert ausgezahlt - viel weniger als der im persönlichen Depot ausgewiesene Wert. Wählt der Versicherte dagegen die Beitragsbefreiung, erhält er im Regelfall die gezahlten Beiträge samt einer Überschussbeteiligung, wenn der Vertrag abläuft oder die Altersgrenze erreicht wird.
Entscheidend ist neben der Restlaufzeit auch die individuelle Situation. Auf welche Schlussüberschussbeteiligung würde man verzichten? Welcher Anteil an Bewertungsreseven steht eigentlich zur Disposition? Wie kann man eine ausgezahlte Summe anderweitig besser anlegen? Und umfasst das Produkt auch eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, die schwer ersetzbar ist? Solche Frage können nur individuell geklärt werden - deshalb ist für Inhaber von Lebensversicherung vor allem eines wichtig: Gute Beratung.