Cyber-Versicherung abgeschlossen – und gleich Opfer eines Cyber-Angriffs
Bei einem Unternehmen aus Baden-Württemberg hatten nur 10 von 21 Servern aktuelle Betriebssystem-Versionen. Andere liefen selbst 2020 noch mit „Windows Server 2003“. Für dieses Betriebssystem gab es seit 2015 keine Updates mehr.
Trotzdem konnte der Betrieb eine Cyber-Versicherung abschließen. Die kam zum richtigen Zeitpunkt: Zwei Monate später verschlüsselte ein Ransomware-Angriff die Daten im gesamten Firmennetzwerk. Eine fünfmonatige Betriebsunterbrechung war die Folge. Sie führte zu Ausfällen in Millionenhöhe.
Die Versicherungsgesellschaft weigerte sich, den Schaden zu übernehmen. Sie verwies auf die fehlenden Software-Updates und darauf, dass das Unternehmen weder Zwei-Faktor-Authentifizierung noch ein Monitoring-System installiert hatte. Außerdem habe es Kontrollfragen zur Unternehmens-IT falsch beantwortet, die ihm vor Vertragsabschluss vorgelegt wurden.
Keine „Kausalität“, keine „Arglist“: die Versicherung muss bezahlen.
Das Landgericht Tübingen verurteilte den Versicherer trotzdem zur Zahlung. Er musste Schäden von mehr als 2,8 Millionen Euro übernehmen. Allein die Betriebsunterbrechung schlug mit rund 2,5 Millionen Euro zu Buche.
Das Unternehmen hatte einem Vertreter der Versicherungsgesellschaft vor Vertragsunterzeichnung mitgeteilt, dass es noch „Windows Server 2003“ und „Windows Server 2008“ einsetzte. Selbst wenn die – unklar formulierten – Risikofragen falsch beantwortet wurden, lag für das Gericht somit keine Arglist vor.
Außerdem war der Trojaner durch eine Phishing-Mail auf das Notebook eines Administrators gelangt. Von dort verbreitete er sich als Pass-the-Hash-Angriff weiter. Die veraltete Server-Software war deshalb nach Ansicht des Gerichts nicht kausal für den erfolgreichen Ransomware-Angriff.
Wichtig für die Richter: die Unternehmensvertreter hatten den Eindruck gewonnen, der Versicherer stelle keine hohen Anforderungen an die IT-Sicherheit. Sein Repräsentant hatte erklärt, dass „jede Fritzbox“ als Firewall ausreichen würde (AZ: LG Tübingen, 26.05.2023 - 4 O 193/21).
Das Urteil macht es den Unternehmen nicht leichter: Sie sollten IT-Sicherheit und Versicherungsschutz klug kombinieren
Noch vor einigen Jahren verlangten Versicherer zum Abschluss einer Cyber-Versicherung kaum mehr als die symbolische Bestätigung, dass dem Betrieb die Cyber-Risiken bewusst waren. Das hat sich in wenigen Jahren grundlegend geändert. Die Zahl der Cyber-Angriffe und die Höhe der Schäden sind explodiert. Besonders Betriebsunterbrechungen und Schadenersatzforderungen verursachen hohe Kosten. Deshalb sind Cyberversicherungen inzwischen deutlich teurer – und wesentlich schwerer zu bekommen. Die Versicherer schauen mittlerweile genauer hin, wie es um die IT-Sicherheit bei Versicherungsnehmern bestellt ist.
Für die Unternehmen wird es wichtig, zwei Aufgaben aufeinander abzustimmen. Die eine besteht darin, ein professionelles IT-Sicherheitsniveau zu erreichen. Die andere Aufgabe ist es, das Risikomanagement durch eine belastbare Cyber-Police zu ergänzen. Die Geschäftsführung ist gefordert: Nur Investitionen in die IT-Sicherheit ermöglichen adäquaten Versicherungsschutz. Umgekehrt gilt es, die Cyberversicherung präzise auf die Bedrohungslage des Unternehmens auszurichten.
Entscheidend ist dafür die Unterstützung durch einen erfahrenen Fachmakler. Die Berliner acant.service GmbH hat 2013 als einer der ersten Versicherungsmakler in Deutschland die Vermittlung von Cyberpolicen begonnen. Inzwischen blickt das Berliner Unternehmen auf mehr als zehn Jahre Erfahrung zurück: es kennt den Markt für Cyberversicherungs-Produkte, hat Kontakte zu den einschlägigen Versicherern und weiß, wie man auch in einem herausforderungsvollen Markt optimalen Cyber-Versicherungsschutz und individuelle Lösungen sicherstellt.