Die Mitgliederversammlung des größten Kompetenzverbundes für IT-Sicherheit in Deutschland und Europa, beschloss dabei u.a. die Initiierung einer Verfassungsbeschwerde gegen die mit dem "Bundestrojaner" legalisierte staatliche Ausnutzung von IT-Sicherheitsschwachstellen. Ferner unterstrich TeleTrusT im Einvernehmen mit Anwenderkreisen seine Forderung nach Milliardeninvestitionen für IT-Sicherheit als notwendige Begleitmaßnahme der fortschreitenden Digitalisierung.
Die Verfassungsbeschwerde richte sich gegen das vom Deutschen Bundestag verabschiedete und inzwischen in Kraft getretene "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens", insoweit der Gesetzgeber darin die Rechtsgrundlagen für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Online-Durchsuchung erweitert und Grundrechte in Bezug auf das Fernmeldegeheimnis einschränkt, bzw. insbesondere gegen den mit dem Gesetz legalisierten Einsatz von sogenannten "Bundestrojanern". Nach Ansicht des Bundesverbandes IT-Sicherheit e.V. führen die vom Gesetzgeber legalisierten Maßnahmen dazu, das Vertrauen in moderne IT-Systeme im Allgemeinen und in die angebotenen vertrauenswürdigen Lösungen zu erschüttern. Sie seien damit industriepolitisch kontraproduktiv und schädigend für den weiteren notwendigen Digitalisierungsprozess. Darüber hinaus stehe die Beeinträchtigung des Grundvertrauens der Öffentlichkeit in den Schutz der kommunikativen Privatsphäre in keinem vernünftigen Verhältnis zur möglichen Ausbeute bei Strafverfolgungsmaßnahmen.
Die regierungsbildenden Parteien wurden aufgefordert, ein jährliches Budget von mindestens 1 Mrd. Euro für die Stärkung der Cybersicherheit von Behörden und Wirtschaft in den Koalitionsvertrag aufzunehmen.
Accellence unterstützt die Ziele und Absichten dieses wichtigen Verbandes und bringt Kompetenzen in Sachen Videosicherheit und Datenschutz in den Kompetenzverbund ein. Die hochsichere und datenschutzkonforme Accellence Videoüberwachungs- und Videosicherheitssoftware ermöglicht und vereinfacht die Einhaltung der europäischen Vorschriften zu Datenschutz und Datensicherheit.
Kunden können sich darauf verlassen, dass sie durch die Befolgung der Hinweise dem gesetzlich geforderten Standard entsprechen. Eine Checkliste unterstützt zusätzlich bei der datenschutzkonformen Planung des Videomanagementsystems.