Der ACE ist davon überzeugt: Als Selbsthilfeaktion funktioniert das Angebot zum Mitfahren erfolgreich, wenn Autofahrer etwa im Bereich von S-Bahnhöfen auf Tramper-Zeichen von Passanten achten, ebenso wie Passanten auf den roten Punkt hinter der Windschutzscheibe als Zeichen zum Zusteigen reagieren können.
Der rote Punkt sowie ein Pressefoto zum Download sind kostenfrei unter www.ace-online.de/roterpunkt erhältlich.
Der Club betrachtet seine Initiative als Akt bürgerschaftlichen Engagements. "Wir wollen eine sozial vernetzte Verkehrswelt und beweisen, dass selbst in prekärer Situation bei uns niemand auf dem Abstellgleis landet", sagte ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner. Er fügte hinzu: "Wir stellen den solidarischen Zusammenhalt vieler Verkehrsteilnehmer gegen den egoistischen Separatismus weniger Lokführer."
Zur rechtlichen Situation einer privaten Fahrgemeinschaft wies der ACE darauf hin, diese sei juristisch nicht gleichbedeutend mit einer gewerblichen Personenbeförderung, auch dann nicht, wenn sich die Beteiligten die Kosten etwa für Sprit in Form einer Umlage teilten. Auch versicherungsrechtlich seien Bedenken unbegründet, weil der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung umfassend sei und auch die weiteren Fahrzeuginsassen einbeziehe. Eine Insassenunfallversicherung sei daher nicht erforderlich.