Auf diese Weise lasse sich das Unfallrisiko nachweislich um bis zu 30 Prozent minimieren, erklärte der Club am Montag in Stuttgart. Zugleich diene ein derartiges Geschwindigkeits- und Verkehrssteuerungsmanagement dem Klimaschutz, weil Staus reduziert und vermieden werden könnten. ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner monierte, dass bis Ende 2007 lediglich 1200 Kilometer und damit nicht mehr als zehn Prozent des deutschen Autobahnnetzes (2005: 12.174 Kilometer) mit modernen Streckenbeeinflussungsanlagen ausgerüstet seien. Das im Jahr 2002 gestartete und insgesamt 200 Millionen Euro umfassene Investitionsprogramm laufe Ende des Jahres aus. Hillgärtner sagte, der Ausbau der Verkehrsbeeinflussung sei dringlich und müsse im Interesse der Unfallverhütung energisch fortgeführt werden. Diese Forderung, der sich kürzlich auch der Deutsche Verkehrsgerichtstag angeschlossen habe, sollte bei den Beratungen zum nächsten Bundeshaushalt mit berücksichtigt werden. "Wirksame Unfallverhütung bringt uns eine stolze Sicherheitsdividende", betonte der ACE-Sprecher. Nach seinen Angaben betragen die durch Verkehrsunfälle verursachten volkswirtschaftlichen Kosten jährlich mehr als 30 Milliarden Euro.
Die baulichen und technischen Sicherheitspotenziale im Straßenverkehr sind nach Einschätzung des ACE längst noch nicht voll ausgeschöpft. Das gelte grundsätzlich für alle Verkehrswegekategorien. Selbstverständlich müssten auch Autofahrer ihren eigenen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit leisten. In diesem Zusammenhang erinnerte der Club an ein höchstricherliches Urteil (BGH Urteil v. 17. 03 1992 - VI ZR 62 / 91) zur Befolgung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen. Wer schneller als 130 Kilometer pro Stunde (km/h) fahre, genüge danach nicht mehr den Anforderungen an einen "Idealfahrer". Bis auf den Beweis des Gegenteils könne sich auch kein Autofahrer darauf berufen, der Unfall sei unabwendbar gewesen, wenn er selbst schneller als 130 km/h gefahren ist. Dieser Grundsatz habe weitreichende Folgen bei der Festlegung einer Mithaftung, hob der ACE hervor.