Darauf hat der ACE Auto Club Europa am Donnerstag in Stuttgart hingewiesen. Der einmalige Steuernachlass beträgt 330 Euro und wird für den nachträglichen Einbau eines wirksamen Filters gewährt. Beansprucht werden kann die Steuervergünstigung rückwirkend vom 1. Januar 2006 bis Ende 2009. Wer nicht nachrüstet, muss vom 1. April an für die Dauer von vier Jahren einen Aufschlag auf die Kfz-Steuer von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum entrichten.
In der Debatte um eine etwaige Nachbesserung der so genannten Feinstaubverordnung verlangte der ACE eine "praktikable Regelung mit Rechtssicherheit". ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner sagte: "Was wir brauchen ist eine rechtlich einwandfreie Grundlage und keine Verordnung, die selbst mehr Staub aufwirbelt als sie vermeiden kann". Die herrschende Verunsicherung vieler Autobesitzer gehe eindeutig auf das Konto unschlüssiger Politiker in Bund, Ländern und Gemeinden.
Laut ACE wurden unmittelbar nach dem Inkrafttreten der Feinstaubverordnung am 1. März 2007 Nachbesserungen in Aussicht gestellt. Ein Punkt dabei ist die erwogene Aufhebung des Fahrverbots für Millionen älterer Fahrzeuge mit Benzinmotor und geregeltem Katalysator, die der US-Norm entsprechen und nicht mehr Feinstaub produzieren als Autos mit der Euro-Abgasnorm.