Wie der ACE Auto Club Europa am Montag in Stuttgart berichtete, ist Deutschland mit der Umsetzung des europäischen Abkommens in nationales Recht in Verzug geraten. "Es gibt noch kein deutsches Gesetz, das Wirksamkeit entfalten könnte", sagte ACE-Verkehrsrechtsexperte Volker Lempp. Verkehrssünder, die im europäischen Ausland ein Knöllchen kassiert haben, seien folglich zunächst vor Strafverfolgung in Deutschland geschützt. Vorgesehen war, dass Bußgelder ab einer Höhe von mindestens 70 Euro in allen EU-Mitgliedsländern gegenseitig anerkannt und dann im Heimatland von den eigenen nationalen Behörden vollstreckt werden.
Nach Angaben des ACE steht auch Österreich wegen eines fehlenden eigenen Gesetzes vor dem Problem, Strafmandate nicht unmittelbar vollstrecken zu können. Die Behörden der Alpenrepublik verweisen aber auf die Möglichkeit einer rückwirkenden Eintreibung, weil unter anderem Verkehrsstrafen in Österreich drei Jahre lang nicht verjähren. In Deutschland gilt nach Darstellung von ACE-Rechtsexperte Lempp ebenfalls eine Vollstreckungsverjährung von drei Jahren. Das in dieser Sache federführende Bundesjustizministerium hat den Angaben des Clubs zufolge sein Versäumnis in der Gesetzgebung offiziell noch nicht eingeräumt.