? Nehmen Sie persönliche Unterlagen und Dokumente wie Sparbücher und Kontoauszüge, Rentenunterlagen, Zeugnisse, Familienstammbuch und Geburtsurkunden der Kinder mit, wenn Sie die gemeinsame Wohnung verlassen.
? Fertigen Sie Kopien von Gehaltsbescheinigungen oder Geschäftsbilanzen sowie von der Lebensversicherung und von Wertpapieren Ihrer Partnerin oder Ihres Partners an.
? Falls ein gemeinsames Konto besteht, legen Sie schnellstens ein eigenes Konto an. Tätigen Sie sämtliche eigene Zahlungen ab sofort auf dieses neue Konto und transferieren Sie die Hälfte des Geldes vom gemeinsamen Konto darauf.
? Falls Ihre Partnerin oder Ihr Partner eine Kontovollmacht besitzt, widerrufen Sie sofort diese Kontovollmacht, damit das Konto nicht leergeräumt werden kann.
? Überprüfen Sie Ihre Lastschriften: Abbuchungen können oft innerhalb von sechs Wochen storniert werden. Auch die Abzahlung von Darlehensraten für etwas, das nun allein der andere nutzt, sollten schnellstmöglich gestoppt werden.
? Lassen Sie EC-Partnerkarten für Ihr Konto sperren, sodass Ihre Partnerin oder Ihr Partner auf das Konto keinen Zugriff mehr hat.
? Beschaffen Sie sich Nachweise über gemeinsame Schulden und laufende Zahlungsverpflichtungen wie Miete, Nebenkosten und Versicherungsbeiträge.
? Holen Sie Informationen über das gemeinsame Grundeigentum ein und kopieren Sie Belege wie Grundbuchauszug und Grundsteuerbescheid.
? Kopieren Sie wenn möglich Dokumente Ihrer Partnerin oder Ihres Partners wie zum Beispiel Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen, Jahresabrechnungen vom Wertpapierdepot, Lebensversicherungen, Bauspar- und Darlehensverträge. Hieraus errechnen sich nachher Ihre Ansprüche.
? Ändern Sie so schnell wie möglich das Testament, da sich die gesetzliche erbrechtliche Lage erst nach der Scheidung, aber noch nicht nach der Trennung ändert; bei einem gemeinsamen Testament sollte gegebenenfalls ein eigenes Testament geschrieben und das gemeinsame Testament für ungültig erklärt werden.
? Nehmen Sie persönliche Gegenstände, wie zum Beispiel Kleidung, Fotos, Möbel und Schmuck mit.
? Treffen Sie eine Absprache über die Aufteilung des Hausrats. Falls keine Einigung über die Aufteilung der gemeinsamen Hausratsgegenstände möglich ist, nehmen Sie die Gegenstände mit, die Ihnen am Herzen liegen, die nicht für gemeinsame Kinder gebraucht werden und die höchstens die Hälfte des gesamten Hausrats ausmachen.
? Kopieren Sie gemeinsame Kreditverträge und nehmen Sie eigene Kreditverträge mit.
? Veranlassen Sie – wenn nötig – eine Auskunftssperre beim Bürgeramt Ihrer Gemeinde und bei allen zuständigen Ämtern.
? Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Steuerberater und Ihrem Anwalt. Sowohl für die Berechnung des Unterhalts als auch für den Zugewinnausgleich sollten die Steuerbescheide und Unterlagen oder Kopien von sämtlichen Vermögens- und Finanztransaktionen angefordert werden.
? Weitere wichtige Punkte, die Sie klären sollten, sind:
- Das Mietverhältnis
- Haftung für gemeinsame Schulden
- Krankenversicherungsschutz
- Sonstiger Versicherungsschutz: Bei Lebensversicherungen sollten gegebenenfalls Partnerin oder Partner als Bezugsperson nach Ihrem Tod entfernt und eine andere Bezugsperson benannt werden.
Weitere Checklisten und Informationen unter www.scheidung.de.