Fremde Eier im eigenen Nest- was an Ostern zu freudigen Überraschungen führt, ist im täglichen Leben oft eine menschliche Katastrophe. Stellt sich innerhalb der Familie erst die Frage nach der Abstammung eines Kindes, ist das meist für alle Beteiligten sehr unangenehm und belastend. Misstrauen und Streitereien sind die Folge.
Die neue Gesetzeslage erleichtert jetzt solche Situationen. Während vor der Gesetzesänderung die einzige Möglichkeit der rechtlichen Klärung darin bestand, eine gerichtliche Anfechtung der Vaterschaft vorzunehmen, können jetzt ohne juristische Anfechtung Väter klären lassen, ob sie auch der leibliche Vater eines Kindes sind.
Sollte zur Prüfung der Vaterschaft ein Gentest verweigert werden, so kann die Einwilligung vor einem Familiengericht durchgesetzt werden. Heimliche Vaterschaftstests bleiben allerdings weiterhin verboten.
Nach bislang geltendem Recht ist das juristische Band zwischen Vater und Kind zerrissen, wenn nachgewiesen ist, dass der Mann nicht der biologische Vater ist. Nunmehr haben die Väter die Wahl, ob sie in einem solchen Fall rechtliche Väter bleiben wollen oder nicht.
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