Es stellt sich also die Frage: Worauf sollte man als Unternehmen jetzt am dringlichsten vorbereitet sein?
Nach Einschätzung der Adiccon sind dies vor allem zwei Punkte:
- Prüfungen der Aufsichtsbehörden
- Auskunftsanfragen von Dateneigentümern
Wichtige Anforderungen sind unter anderem:
- MUSS: Eine DSGVO konforme Datenschutzerklärung liegt vor.
- MUSS: Ein initiales Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten liegt vor.
- MUSS: Die Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten wurde geklärt bzw. er ist benannt und übt die Funktion bereits aus.
- Eine Liste der relevanten Auftragsverarbeiter liegt vor und die Verträge mit den Auftragsverarbeitern wurden oder werden hinsichtlich der DSGVO geprüft.
- Es liegt ein DSGVO-Aktionsplan mit einer Zeitplanung und der Priorisierung der Aktionen und Themen vor, der schrittweise umgesetzt wird.
- Die Notwendigkeit einer Datenschutzfolgeabschätzung wurde geprüft.
- KANN:Es existiert schon ein initiales Datenschutzkonzept, das schrittweise weiterentwickelt wird.
- sind die dafür erforderlichen Prozesse wie z.B. die Speicherung und Löschung von Bewerberdaten etabliert und beschrieben?
- sind die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten geklärt (bzw. die betreffenden Personen geschult und eingewiesen)?
- sind die Datenquellen bekannt und der Zugriff darauf geklärt?
Kommen sie gerne auf uns zu, wir freuen uns auf Sie.