- Patientenportale
- Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
- Automatisiertes klinisches Entscheidungsunterstützungssystem
- Digitales Medikationsmanagement
- Digitale Leistungsanforderung
Der eine oder andere Projekt- und IT-Verantwortliche hat diesen wichtigen Bestandteil des jeweiligen Förderprojekts möglicherweise nicht mehr im Fokus. Zudem gab es von einigen Applikations-Lieferanten während der Beantragung die falsche Zusicherung, dass mit der Implementierung der Software-Lösung die geforderten IT-Sicherheitsanforderungen sozusagen „automatisch“ enthalten seien. Diese Aussagen wurden von den zuständigen Landesbehörden eindeutig korrigiert.
Es ist jetzt davon auszugehen, dass eben diese für die Auszahlung relevanten Stellen oder spätestens das Bundesamt für Soziale Sicherung beim Mittelabruf an die elementare Vorgabe erinnern und die Planung und Umsetzung der IT-Sicherheitsmaßnahmen einfordern. Das Krankenhaus-Management muss damit rechnen, dass bei Nichteinhalten der Vorgaben die Auszahlung des Förderbetrages verzögert oder gekürzt wird und in der weiteren Folge sogar die Rückzahlungsvorbehalte geltend gemacht werden.
Aus den vorgenannten Gründen ist es jetzt erforderlich – falls noch nicht geschehen – sich mit den auf die Fördertatbestände passenden IT-Sicherheitsthemen aktiv zu beschäftigen. Als berechtigter IT-Dienstleister für die KHZG-Förderung empfehlen wir den Projektverantwortlichen dringend, sofort ein besonderes Augenmerk auf die jeweiligen IT-Sicherheitsthemen zu legen und jetzt deren Umsetzung konkret zu planen.
Falls Sie hierzu Fragen haben oder inhaltliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.