Erklärtes Ziel ist es, die Versorgungslücken nach einer Krankenhausbehandlung zu schließen, wenn beispielsweise ein Patient körperlich nicht in der Lage ist, direkt nach der stationären Behandlung einen Arzt aufzusuchen.
Welche Maßnahmen müssen die Kliniken ergreifen?
Im Rahmenvertrag, der durch den GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft geschlossen wurde, sind die Anforderungen an das Entlassmanagement beschrieben:
- Anwendung und Dokumentation eines Assessments, welches patientenindividuelle Bedarfe für die Anschlussversorgung möglichst frühzeitig erfasst
- Einholung der schriftlichen Einwilligung des Patienten zur Teilnahme am Entlassmanagement
- Intensive Beratung und Aufklärung des Patienten über das Entlassmanagement
- Aushändigen von Antragsformularen für die Weiterbehandlung
- Frühzeitige Kontaktaufnahme zum weiterbehandelnden und ggf. weiterversorgenden Leistungserbringer und zur Kranken- bzw. Pflegekasse
- Aushändigen von mindestens einem vorläufigen Entlassbrief am Entlasstag
- Einrichtung einer Rufnummer für Rückfragen der weiterbehandelnden Leistungserbringer (Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 19:00 Uhr, Samstag von 10:00 bis 14:00 Uhr und Sonntag von 10:00 bis 14:00 Uhr)
- Verordnung von Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel, Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit, Organisation der häuslichen Krankenpflege, Soziotherapie für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen
Die Adiccon GmbH unterstützt Sie bei der technischen und organisatorischen Umsetzung und der Implementierung des Entlassmanagements, so zum Beispiel bei
- den Anpassungen im KIS
- der Umsetzung notwendiger Veränderungen in Ihrer Organisation
- der Einführung eines zentralen Druckmanagements für die Verordnungen
- der Konzeption eines Services zur Erfüllung der gesetzlichen Erreichbarkeit
- der Parametrierung des KIS und der Anpassung der bestehenden Formulare