Das Verfahren ist seit Anfang Dezember 2020 definiert und die 11 Fördertatbestände mit Muss- und Kann-Bedingungen sind bekannt.
Die Fördermittel-Beantragung benötigt einen neutralen, berechtigten IT-Dienstleister, der den jeweiligen Antrag auf seine fachlichen Inhalte prüft.
Die Adiccon GmbH betreut in diesem Zusammenhang eine ganze Reihe von Krankenhäusern und steht Institutionen gerne auch kurzfristig zur Verfügung, die noch keinen berechtigten IT-Dienstleister verpflichtet haben. Mit der ausgeprägten Expertise der Krankenhaus-Prozesse und den praxisnahen IT-Experten bietet Adiccon den IT-Leiter*innen in den Krankenhäusern zudem ganz konkrete operative Unterstützung bei der Umsetzung der geförderten Projekte an, um die im Gesetz festgelegten Fristen einhalten zu können. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf allen Themen der IT- und Informationssicherheit.
Nähere Informationen erhalten Sie unter https://adiccon.de/krankenhauszukunftsgesetz-khzg/