Wer muss überhaupt zur MPU?
Grundsätzlich muss zur MPU, wer aufgrund eines Vergehens aus den folgenden Bereichen auffällig wurde:
- Alkoholkonsum
- Drogenkonsum
- Punktestand in Flensburg
- Straftaten
Beim Fahren unter Alkoholeinfluss genügen einige Fahrten bei 0,5 Promille oder eine Fahrt ab einem Wert von 1,6 Promille. Beim Drogenkonsum ist es im Rahmen von Kontrollen unwesentlich, ob es sich um den einmaligen Konsum oder einen regelmäßigen Konsum handelt. Zur MPU muss ebenfalls, wer beim Verkehrszentralregister in Flensburg einen Punktestand von 14 oder mehr Punkten erreicht hat. Straftäter können ebenfalls bereits während der Gerichtsverhandlung zur Erbringung eines positiven MPU-Gutachtens aufgefordert werden.
Haaranalysen auf Alkohol und Drogen online bestellen
Wer aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum zur MPU muss, ist auch verpflichtet Abstinenznachweise zu erbringen. Am sichersten ist es, diese über durch eine Haaranalyse zu belegen. Diese können beispielsweise bei einem Haaranalysen Shop http://www.medizinisch-psychologische-untersuchung.net bestellt werden. Fehlen sie, besteht für den Probanden keine Aussicht auf ein erfolgreiches Gutachtergespräch. Die Labore, die derartige, über eine Haaranalyse zu erbringende Nachweise führen dürfen, müssen forensisch akkreditiert und nach DIN ISO EN 17025 zertifiziert sein.
Für das sogenannte ETG-Screening auf Alkohol und Drogen werden für die Untersuchung 3 cm lange Kopfhaare benötigt, die von einem Arzt entnommen werden müssen. Die Länge ergibt sich aus dem Zeitfenster, dass die Untersuchung abdecken soll und das bei drei Monaten liegt. Abhängig von der Höhe des ermittelten ETG-Wertes können dann Rückschlüsse auf das kontrollierte Trinkverhalten oder die totale Alkoholabstinenz des Probanden geschlossen werden.
Beim ETG-Screening auf Drogen kann der Konsum der folgenden Stoffe untersucht werden:
- Amphetamine
- Methamphetamin
- Benzodiazepine
- Cannabinoide
- Kokain
- Methadon
- Opiate
Die Vorteile einer Haaranalyse sind dabei offensichtlich. Im Gegensatz zur Untersuchung des ETG-Wertes im Urin lässt sich durch die Haaranalyse eine Abstinenz in einem Zeitraum von drei Monaten rückwirkend nachweisen. Urintests müssten dagegen in sehr kurzen Abständen erfolgen.
Mit einer Haaranalyse kann die Abstinenz hingegen lückenlos, einfach und auch über einen längeren Zeitraum hinweg nachgewiesen werden.