Der Straßenverkehr trägt zu etwa zwei Dritteln an den gesamten verkehrsbedingten CO2-Emissionen der EU bei. Eine zügige Reduktion in diesem Bereich ist für die selbstgesteckten Klimaziele deshalb besonders wichtig und der Einsatz aller verfügbaren Optionen (Elektromobilität, Biokraftstoffe und andere erneuerbare Kraftstoffe) notwendig. Insbesondere spielt der Einsatz von treibhausgasreduzierten Kraftstoffen in der Bestandsflotte, aber auch in schwer elektrifizierbaren Bereichen wie dem Straßengüterverkehr eine wichtige Rolle.
Aktuell sind diverse Motoren, Nutzfahrzeuge, Busse und Traktoren für den Einsatz mit B100 bzw. B20/B30 zugelassen und in einer entsprechenden Freigabeliste aufgeführt, die von den Verbänden AGQM (Arbeitsgemeinschaft Qualitätsmanagement Biodiesel e.V.), MVaK (Mittelstandsverband abfallbasierte Kraftstoffe e.V.), UFOP (Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V.) und VDB (Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V.) herausgegeben wird.
Dennoch wird der Einsatz von B100 aufgrund der kontinuierlich verschärften Emissionsgrenzwerte mitunter als kritisch angesehen. Grund dafür sind die im Biodiesel enthaltenen Aschebildner wie Alkali- und Erdalkalimetalle sowie Phosphor. Diese sind in der Biodieselnorm EN 14214 zwar bereits begrenzt, die Grenzwerte werden aber von einigen Motoren- und Fahrzeugherstellern als zu hoch angesehen. Mit der Einführung von Euro 7 werden die Emissionsgrenzwerte weiter verschärft werden und die Funktionalität des Abgasnachbehandlungssystems voraussichtlich über den gesamten Lebenszyklus gewährleistet werden müssen. Damit sind neuartige Anforderungen an das Abgasnachbehandlungssystem gestellt, die nur über den durchgängigen Einsatz qualitativ besonders hochwertiger Kraftstoffe erfüllt werden können.
Der vorliegende Leitfaden soll deshalb dazu dienen, Produkteigenschaften von FAME für den Einsatz als Reinkraftstoff zu definieren, die über die Anforderungen der EN 14214 hinausgehen. Die definierten Grenzwerte sollen die Funktionsfähigkeit der Motoren und Fahrzeuge sowie insbesondere von deren Abgasnachbehandlungssystemen sicherstellen. Gleichzeitig wird so eine Basis geschaffen, auf der die Motoren- und Fahrzeughersteller ihre Fahrzeuge für den Einsatz mit B100 freigeben können.
Neben den Freigaben durch die Hersteller ist die Qualität des eingesetzten Biodiesels ein entscheidender Baustein, wenn Fahrzeuge mit B100 betrieben werden sollen. Die Anforderungen des Leitfadens wurden aus den jährlichen unangemeldeten Untersuchungen bei deutschen und österreichischen Biodieselproduzenten und -händlern, die Mitglieder der AGQM sind, abgeleitet. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden anonymisiert im jährlichen Qualitätsbericht der AGQM veröffentlicht. Es hat sich gezeigt, dass die hergestellte FAME-Qualität nachweislich deutlich besser ist, als die EN 14214 vorschreibt.
„Achten Sie deshalb beim Einkauf von Biodiesel darauf, dass der Produzent bzw. Händler Mitglied der AGQM ist. Damit können Sie sicherstellen, dass diese das Qualitätsmanagementsystem der AGQM einhalten und über Produktion, Transport sowie Handel hinweg mehr als die aktuellen Anforderungen der EN 14214 erfüllt werden“, empfiehlt Dr. Richard Wicht, Geschäftsführer der AGQM.
Den Leitfaden, die Freigabeliste sowie die Qualitätsberichte finden Sie auf der AGQM-Homepage (www.agqm-biodiesel.de) unter der Rubrik Downloads.