Der Bund und einzelne Bundesländer, so heißt es in dem Papier des Didacta Verbands, haben sich „in jüngerer Vergangenheit als Wirtschaftsteilnehmer in rein technischen Bereichen des Bildungswesens beteiligt, die weit über ihre anerkannte Hoheit für die Bildungsinhalte hinausgehen. Diese Markteingriffe gefährden eine in die Zukunft gerichtete Digitalisierung des gesamten Bildungssystems.“
Und weiter: „Die Corona-Pandemie hat die Digitalisierung des deutschen Bildungssystems, insbesondere der Schulen, beschleunigt. Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern mussten sich zu Beginn der Corona-Krise mit den pädagogischen Anforderungen des Distanzunterrichts vertraut machen und sich den Umgang mit der technischen Ausstattung und den digitalen Anwendungen aneignen. Die mittelständisch geprägte Bildungswirtschaft hat sie dabei tatkräftig und unbürokratisch unterstützt. Innerhalb von wenigen Wochen hat sie Millionen Schülerinnen und Schüler und Tausende Schulen in die Lage versetzt, ihrem Bildungsauftrag weiter nachzukommen. Die Bildungswirtschaft hat Schulen kurzfristig ausgestattet, an IT-Systeme angebunden und passgenau beraten. Sie hat Anwendungen und Inhalte zur Verfügung gestellt, häufig digital und temporär sogar kostenfrei. Darüber hinaus hat sie Kapazitäten ausgebaut und eine Vielfalt von zusätzlichen Materialen erstellt.“
Vor diesem Hintergrund entschieden sich immer mehr Schulen für die Zusammenarbeit mit etablierten Anbietern der deutschen Bildungswirtschaft, die auf datenschutzkonforme Lösungen setzen. „Diese Anbieter ermöglichen digital gestützten (Distanz-)Unterricht und eine effiziente Planung des Schulalltags. Sie garantieren den notwendigen technischen Support. Dabei beraten sie die Schulen dahingehend, die Lösung auszuwählen, die am besten zu ihren in den jeweiligen Medienbildungskonzepten und Medienentwicklungsplänen definierten Anforderungen und Strategien passt“, so stellt der Didacta Verband fest.
„Staatliche Monopolangebote werden den komplexen Anforderungen der pädagogischen Praxis nicht ausreichend gerecht“
Er meint: „Die kurzfristigen Reaktionszeiten und das spezifische Wissen der Anbieter tragen zu einer vertrauensvollen, konstruktiven und zielgerichteten Zusammenarbeit im Sinne der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte bei, die sich so auf den Unterricht konzentrieren können. Die Infrastruktur für die digitale Schule verbessert sich mit Hilfe des Mittelstands stetig und Innovationen werden gefördert.“
Aber: „Insbesondere auf Landesebene entstehen im Moment unterschiedlichste öffentliche Lösungen für die digitale schulische Infrastruktur, die zudem mit einem vermeintlichen ‚Kostenlosversprechen‘ eingeführt werden.“ Volker Jürgens ergänzt: „Tatsächlich werden diese Produkte aus Steuermitteln finanziert – mit hohen Summen und unüberschaubaren weiteren Kosten.
Dabei zeige sich in der Praxis, wie es in der Stellungnahme heißt: „Zahlreiche staatliche Monopolangebote werden den komplexen Anforderungen der pädagogischen Praxis nicht ausreichend gerecht und bieten nur einen Teil des notwendigen Leistungsumfangs. Zudem fehlen Fachkräfte für den technischen Support, für die Betreuung und Wartung von Netzwerken, für die kompetente Implementation von Hard- und Software und für geeignete Schulungen. So entsteht in vielen Bildungseinrichtungen ein erheblicher Mehraufwand, weil Fach- und Lehrkräfte Aufgaben fachfremd übernehmen müssen. Dies ist sowohl quantitativ als auch qualitativ nicht im Sinne einer nachhaltigen Schulentwicklung und Mittelverwendung.“
Die mittelständischen Unternehmen hätten bewiesen, dass sie auf die Anforderungen der Schulen flexibel und passgenau reagieren können. Schulen sollten ihrem Bildungsauftrag nachkommen und sich nicht mit IT-Verwaltung beschäftigen müssen. Der Didacta Verband fordert unter anderem „die Reduzierung der staatlichen Eingriffe bei Aufbau und Einsatz der digitalen Infrastruktur“.
AixConcept-Geschäftsführer Volker Jürgens schlägt vor, dass die staatlichen Lösungen nicht länger aus Steuermitteln finanziert werden, sondern sich wie die Angebote der privaten Wettbewerber aus Gebühren finanzieren müssen, die die Kunden – die Schulträger – aufzubringen haben. „Dann würde sich sehr schnell herausstellen, wer sich mit besseren Lösungen auf dem Markt durchsetzt“, so Jürgens. Er ist sich sicher: Die staatlichen Angebote, in die (trotz hoher Kosten für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler) nur ein Bruchteil der Entwicklungskosten moderner marktreifer IT fließen, wären das nicht.