Win-Win-Situation für Gesundheit, Geldbeutel und Umwelt: Seit Juli können unbefristet beschäftigte Mitarbeiter der Albaad Deutschland GmbH ein Dienstrad beziehen. 42 Mitarbeiter griffen bisher zu und finanzieren jetzt kostengünstig aus dem Bruttogehalt die Leasingrate für ihr neues Fahrrad oder E-Bike. Da der Arbeitgeber die Sozialabgaben auf diesen Betrag spart, übernimmt Albaad die Vollkaskoversicherung für die hochwertigen Räder. „Man muss nicht zwingend eineinhalb Tonnen Kilo Auto in Bewegung setzen, um 80 Kilo Mensch zu bewegen“, sagt Albaad-Mitarbeiter Rüdiger Funke. Für ihn ist es im Sommer feste Gewohnheit geworden, mit dem Rad zur Arbeit zu fahren. Dies möchte er auch in der dunklen Jahreszeit möglich beibehalten: „Solange kein Schlagregen, Hagel oder heftiger Schnee fällt, ist das Fahrrad die erste Wahl, aber nur mit Helm und Warnweste“, sagt Andreas Nickel.
Pünktlich zum Herbst bietet der Gesundheitsbeirat den Albaad-Mitarbeitern zudem einen kostenlosen Yoga-Kurs an, der einmal wöchentlich im Unternehmen stattfindet. Dieser wurde vom Gesundheitsbeirat zusammen mit der zertifizierten Yoga-Lehrerin Nadja Ensink-Teich auf die speziellen Anforderungen der Albaad-Belegschaft hin ausgerichtet, berichtet Beiratsmitglied Ute Verholen: „Gerade für Kollegen im Schichtdienst ist es schwer, kontinuierlich an starren Trainingszeiten oder Kursveranstaltungen in Vereinen oder an der Volkshochschule teilzunehmen. Deshalb ist jede Stunde so konzipiert, dass auch Mitarbeiter, die die vergangene Einheit aussetzen mussten, mitkommen.“ Dabei gehe es weniger um „akrobatische Verrenkungen“, schmunzelt Verholen, sondern um Übungen, die der mentalen und körperlichen Entspannung dienen.
Hintergrund: Dienstwagenprivileg für Fahrräder
Anfangs ein Geheimtipp vom Steuerberater, heute ein Trend: Schon seit 2012 behandelt der Gesetzgeber Diensträder steuerlich weitgehend wie Dienstwagen. Die private Nutzung muss der Arbeitnehmer als geldwerten Vorteil mit einem Prozent des Listenpreises versteuern. Bei einem Neupreis etwa von 2500 Euro für ein gut ausgestattetes E-Bike werden 25 Euro dem zu versteuerndem Einkommen zugeschlagen. Die Leasingraten werden im Wege der Gehaltsumwandlung vom Bruttoeinkommen abgezogen. Das ist in jedem Fall günstiger, als ein hochwertiges Rad nach Steuern und Sozialabgaben aus dem Nettoeinkommen zu finanzieren.