Bedingt durch Veränderungen innerhalb des Aktionärskreises der All for One Group AG im Geschäftsjahr 2011 kam es im Anschluss an eine Betriebsprüfung im Mai 2015 zu einer Aberkennung von körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von insgesamt 19,7 Mio. EUR (§8c Körperschaftsteuergesetz). Dagegen erhob die Gesellschaft unter Verweis auf anhängige Gerichtsverfahren Einspruch. Im März 2018 wurde diesem Einspruch in Form geänderter Steuerbescheide mit Vorläufigkeitsvermerk für den Veranlagungs- und Erhebungszeitraum 2011 stattgegeben. Anschließend wurden die Verlustvorträge in geänderten Bescheiden bis einschließlich 2016 vollständig mit Gewinnen verrechnet.
Mit Blick auf Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Erlass der Steuerbescheide und auf anhängige Gerichtsverfahren wurde eine Rückforderung dieser Erstattungen durch die Finanzbehörden bislang als wahrscheinlich beurteilt. Diesem Umstand wurde zunächst durch eine erfolgsneutrale Erfassung in der Bilanz (Rückstellung) Sorge getragen.
Unter Würdigung neuer Fakten und Umstände ist die All for One Group AG zu der Erkenntnis gelangt, dass eine Rückforderung der Erstattungen nicht mehr wahrscheinlich im Sinne des IAS 37 ist. Daher wurde der bisher erfolgsneutral verbuchte Geschäftsvorfall nunmehr als Steuerertrag in Höhe von 2,9 Mio. EUR sowie als Zinsertrag in Höhe von 0,3 Mio. EUR in der Konzerngewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst und verbleibt nur noch als Eventualverbindlichkeit im Konzernanhang.
Die Konzernsteuerquote (Ertragsteuern/EBT, 2017/18: 30%) dürfte daher im Geschäftsjahr 2018/19 deutlich niedriger ausfallen. Das EBIT 2018/19 bleibt unberührt.