Das Aktienrückkaufprogramm steht unter Führung eines deutschen Kreditinstituts, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt der einzelnen Rückkäufe unabhängig und unbeeinflusst von der All for One Midmarket AG trifft. Der Rückkauf der Aktien erfolgt konform den Vorgaben des § 20a WpHG und der Marktmanipulations-Konkretisierungsverordnung sowie unter Beachtung der sog. Safe-Harbour-Regelungen. Die im Rahmen des Aktienrückkaufs gezahlten Kaufpreise je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) dürfen das arithmetische Mittel der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.
www.all-for-one.com/...