Christian Steiner, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der AnalyticaA, zeigt sich von der offiziellen Aufnahme als Beratungsunternehmen sehr angetan: „Wir freuen uns, dass wir für die zwei Module autorisiert wurden – mit go-digital eröffnen sich für uns als Agentur viele neue Möglichkeiten, unsere Kunden noch tatkräftiger bei den Herausforderungen der Digitalisierung zu unterstützen.“
go-digital ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), dass die Umstellung digitaler Geschäftsprozesse sowie den Auf- und Ausbau von digitalen Marketingstrategien und -aktivitäten mit 50% der Kosten fördert – insgesamt bis zu 16.500 € pro Projekt. So sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen gewerblicher Art sowie das Handwerk bei der Digitalisierung ihres Geschäfts und ihrer Prozesse unterstützt werden. Die Bezuschussung ermöglicht den Zugriff auf professionelle und qualitativ hochwertige Dienstleistungen, die anderweitig oftmals Budgets überschreiten würden.
Bei der AnalyticaA können dadurch neue Kundengruppen angesprochen und das Dienstleistungsportfolio ausgebaut werden. Und auch bestehende Kunden profitieren vom Förderprogramm: „Wir unterstützen unsere Kunden hinsichtlich der Förderfähigkeit und übernehmen die gesamte Abwicklung der Beantragung. Darüber hinaus können wir direkt mit Realisierungskonzepten beginnen, schließlich kennen wir unsere Kunden und können ihre Bedürfnisse dadurch gut einordnen“, erklärt Christine Buckenmaier, geschäftsführende Gesellschafterin der AnalyticaA.
Über „go-digital“
Das Förderprogramm des BMWi unterstützt Beratungsleistungen in insgesamt drei Modulen: IT-Sicherheit, Digitale Markterschließung sowie Digitalisierte Geschäftsprozesse, wovon AnalyticaA für die letzten beiden autorisiert ist. Gewährt wird die Förderung kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie dem Handwerk mit technologischem Potenzial unter drei Grundvoraussetzungen:
- Weniger als 100 Mitarbeiter
- Höchstens 20 Millionen Euro Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme im Jahr vor dem Vertragsabschluss
- Eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung