Zustimmung der Anleihegläubiger benötigt
Um die Anleihe-Aufstockung und die Mittelverwendung wie geplant durchzuführen, braucht Booster allerdings die Zustimmung der bestehenden Anleihegläubiger. Dazu wurde nun ein schriftliches Verfahren (bis zum 28. Mai 2024) eingeleitet, in dem die Anleihegläubiger unter anderem dazu zustimmen sollen, dass Booster die Erlöse aus der Aufstockungs-Emission zur Rückzahlung bestimmter nachrangiger Darlehen in Höhe von 15 Mio. Euro verwenden kann. Dies ist der Emittentin gemäß den aktuellen Anleihebedingungen nämlich nicht gestattet. Als Gegenleistung für die Zustimmung der Anleihegläubiger zu dem Vorschlag wird Booster eine Zustimmungsgebühr in Höhe von 1,00 % des Nennbetrags jeder Anleihe zahlen. Booster hat nach eigenen Angaben von Anleihegläubigern, die mehr als 60 % des ausstehenden Nennbetrags der Anleihe repräsentieren, die Zusage erhalten, im schriftlichen Verfahren für den Vorschlag zu stimmen.
Hinweis: Die Bekanntmachung über das schriftliche Verfahren wird allen Anleihegläubigern am 14. Mai 2024 über den Zentralverwahrer zugestellt und wird auch im Investorenbereich der Website des Unternehmens abrufbar sein. Letzter Abstimmungstag im schriftlichen Verfahren ist der 28. Mai 2024.