Die Nettoerlöse aus der Anleihe-Neuemission sollen zur Ablöse der Stern Immobilien-Anleihe 2018/23 sowie für allgemeine Geschäftszwecke, einschließlich der Finanzierung weiterer Immobilienzukäufe und der Entwicklung des bestehenden Portfolios, verwendet werden.
Angebotszeitraum vom 28.04. bis 17.05.2023
Die Zeichnungsfrist für das öffentliche Angebot der neuen Stern Immobilien-Anleihe 2023/28 als auch das Umtauschangebot für Alt-Anleiheinhaber der Stern Immobilien-Anleihe 2018/23 (ISIN: DE000A2G8WJ4) beginnen am 28. April 2023 und enden voraussichtlich am 17. Mai 2023. Interessierte Anleger können ihre verbindlichen Angebote zum Erwerb von Schuldverschreibungen innerhalb der Angebotsfrist über die Internetseite der Gesellschaft (www.stern-immobilien.com/anleihe) abgeben. Im Rahmen des öffentlichen Umtauschangebots können die Inhaber der ausstehenden Anleihe 2018/23 ihre Schuldverschreibungen im Verhältnis 1 zu 1 in die neue Anleihe 2023/28 tauschen. Darüber hinaus erhalten die umtauschenden Anleihegläubiger für ihre umgetauschten Schuldverschreibungen Zinsen für die laufende Kuponperiode bis zum Ausgabetag der Anleihe 2023/28. Den am Umtauschangebot teilnehmenden Anleihegläubigern wird zudem eine Mehrerwerbsoption eingeräumt.
INFO: Bestehende Anleihegläubiger, die ihre Schuldverschreibungen der Anleihe 2018/2023 umtauschen wollen, können über ihre Depotbank innerhalb der Umtauschfrist verbindliche Umtauschangebote unter Verwendung des von der Depotbank zur Verfügung gestellten Formulars abgeben.
ANLEIHE CHECK: Die Stern Immobilien–Anleihe 2018/23 ist mit einem Zinskupon von 6,25% p.a. ausgestattet und läuft noch bis zum 23.05.2023. Das Anleihevolumen beträgt ebenfalls 15 Mio. Euro.
Sicherheiten
Die Ansprüche der Anleihegläubiger der neuen Anleihe 2023/28 werden durch Verpfändung der Unterbeteiligung an der 30%igen Beteiligung der Stern Capital Management AG an der Bavaria Real Estate Development GmbH gesichert. Das Pfandrecht besteht im zweiten Rang, solange noch Zahlungs- und Zinsansprüche der Anleihegläubiger der Anleihe 2018/23 fortbestehen. Nach Befriedigung sämtlicher Ansprüche aus der Anleihe 2018/23 tritt das Pfandrecht an die Stelle des ersten Ranges.
Hinweis: Wie schon die Anleihe 2018/23 soll auch die neue Stern Immobilien-Anleihe 2023/28 in den Freiverkehr der Börse Frankfurt einbezogen werden.