Voraussetzungen für Sanierungsplan
Voraussetzung für die Wirksamkeit der Prolongation ist aber noch eine entsprechende Laufzeitverlängerung bei unveränderten Konditionen der Unternehmensanleihe 2021/27 (ISIN: DE000A3E5WP8) die von einem einzigen Gläubiger gehalten wird und deren Emissionsvolumen 10 Mio. Euro beträgt. Gespräche mit besagtem Gläubiger werden laut Noratis bereits geführt. Zudem ist für die Umsetzung der Beschlüsse der AGV notwendig, dass der Gesellschaft über Barkapitalerhöhungen des Ankeraktionärs Merz Real Estate GmbH & Co. KG 10 Mio. Euro Eigenkapital zufließen. Des Weiteren ist die Prolongation eine wesentliche Forderung von Merz Real Estate für die Bereitstellung von weiteren bis zu 16 Mio. Euro Eigenkapital nach 2024 zur Absicherung des eingeschlagenen Sanierungspfads.
„Wir möchten uns herzlich bei den Anleihegläubigern für die Zustimmung bedanken. Sofern nun auch der Gläubiger der Unternehmensanleihe 2021/2027 der Prolongation zustimmt und die Kapitalerhöhungen wie angekündigt umgesetzt werden, erhält die Noratis AG die notwendige Flexibilität für die Veräußerung von Immobilienportfolios. Dies sichert der Noratis AG die Substanz und ist die Basis für die weitere Entwicklung der Gesellschaft“, sagt Noratis-CEO Igor Christian Bugarski.
Hinweis: Die e.Anleihe GmbH wurde auf der 2. AGV zum gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger der Noratis-Anleihe 2020/25 gewählt.