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Aktiengewinne 2024: Steuerfalle vermeiden

Wie Anleger sich optimal auf die neuen Regelungen vorbereiten

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Im Jahr 2024 gelten neue Steuerregeln für Aktiengewinne, die jeden Anleger betreffen. Wer seine Erträge optimal nutzen möchte, sollte die aktuellen Regelungen genau kennen. Welche Steuern auf Dividenden und Kursgewinne anfallen, welche Freibeträge es gibt und wie Sie Ihre Steuerlast effektiv senken können – all das erfahren Sie hier.

Ab dem Jahr 2024 treten in Deutschland neue Regelungen zur Besteuerung von Aktiengewinnen in Kraft, die für viele Anleger von Bedeutung sind. Wie in den Vorjahren unterliegen auch ab 2024 Einkünfte aus Kapitalanlagen, insbesondere Dividenden und Kursgewinne, der Abgeltungssteuer. Diese pauschale Steuer beträgt 25 Prozent und wird automatisch von der Bank abgeführt, wenn der Freistellungsauftrag nicht vollständig ausgeschöpft wurde. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer, was die effektive Steuerlast weiter erhöht.

Ein zentrales Element der Besteuerung von Kapitalerträgen ist der Sparer-Pauschbetrag. Dieser Freibetrag, der für Ledige 1.000 Euro und für Ehepaare 2.000 Euro beträgt, erlaubt es Anlegern, Gewinne bis zu dieser Höhe steuerfrei zu vereinnahmen. Um diesen Vorteil zu nutzen, müssen Anleger einen Freistellungsauftrag bei ihrer Bank einreichen. Versäumt ein Anleger dies, führt die Bank die Abgeltungssteuer automatisch ab, unabhängig davon, ob der Freibetrag bereits ausgeschöpft wurde oder nicht.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Regelungen zu Altbeständen, also Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden. Diese Altbestände genießen nach wie vor Bestandsschutz, was bedeutet, dass Kursgewinne beim Verkauf solcher Aktien steuerfrei bleiben, sofern die Papiere seitdem nicht veräußert wurden. Für Anleger, die ihre Altbestände halten, kann dies eine attraktive Möglichkeit darstellen, steuerfrei von Kurssteigerungen zu profitieren. Diese Regelung gilt jedoch nur für Aktien, die vor der Einführung der Abgeltungssteuer erworben wurden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Verlustverrechnung. Verluste, die durch den Verkauf von Aktien entstehen, können mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen innerhalb des gleichen Jahres verrechnet werden. Diese Verlustverrechnung ermöglicht es Anlegern, ihre Steuerlast zu senken, indem sie negative Ergebnisse ausgleichen. Ist eine Verrechnung innerhalb des Jahres nicht vollständig möglich, können verbleibende Verluste in das nächste Steuerjahr übertragen werden. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Verluste ausschließlich mit Gewinnen aus Kapitalanlagen verrechnet werden können und nicht mit anderen Einkunftsarten, wie beispielsweise Mieteinnahmen.

Für manche Anleger könnte die sogenannte Günstigerprüfung interessant sein. Dabei prüft das Finanzamt, ob es für den Steuerpflichtigen günstiger ist, die Einkünfte aus Kapitalanlagen in die reguläre Einkommensteuerveranlagung einzubeziehen, anstatt die pauschale Abgeltungssteuer zu zahlen. Dies kann insbesondere bei einem niedrigen persönlichen Steuersatz vorteilhaft sein. Die Günstigerprüfung muss jedoch aktiv beantragt werden und erfolgt nicht automatisch.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Besteuerung von Aktiengewinnen auch im Jahr 2024 für viele Anleger ein komplexes Thema bleibt. Die Abgeltungssteuer ist die zentrale Steuerform für Einkünfte aus Kapitalanlagen, doch wer sich mit den verschiedenen Regelungen vertraut macht, kann seine Steuerlast optimieren. Die Nutzung des Sparer-Pauschbetrags, die richtige Handhabung von Verlusten und der sorgfältige Umgang mit Altbeständen bieten dabei wichtige Ansatzpunkte, um das Beste aus den eigenen Anlagen herauszuholen.

Kommentar:

Die Besteuerung von Aktiengewinnen bleibt auch 2024 ein entscheidendes Thema für jeden Anleger. Die Abgeltungssteuer hat zwar den Vorteil einer einfachen und pauschalen Besteuerung, doch sie bringt auch einige Herausforderungen mit sich. Besonders die automatische Abführung der Steuer durch die Banken kann für Anleger problematisch sein, die ihren Sparer-Pauschbetrag nicht vollständig ausgeschöpft haben. Hier ist Eigeninitiative gefragt: Nur wer rechtzeitig einen Freistellungsauftrag erteilt, kann sicherstellen, dass die steuerlichen Vorteile voll ausgeschöpft werden.

Auch die Altbestände bieten weiterhin eine attraktive Möglichkeit, steuerfrei Gewinne zu realisieren – doch diese Chance besteht nicht ewig. Anleger sollten daher genau abwägen, wann der richtige Zeitpunkt für den Verkauf solcher Bestände gekommen ist, um den größtmöglichen Vorteil zu erzielen. Gleichzeitig bleibt die Verlustverrechnung ein nützliches Instrument, um steuerliche Belastungen zu minimieren, insbesondere in volatilen Märkten, in denen nicht jeder Kauf zum erhofften Erfolg führt.

Die Günstigerprüfung schließlich ist ein oft übersehenes, aber potenziell lohnendes Instrument für Anleger mit niedrigem Einkommen. Diese Möglichkeit sollte jeder in Betracht ziehen, der von einem Steuersatz unterhalb der Abgeltungssteuer profitiert. Auch wenn der Weg durch den steuerlichen Dschungel manchmal steinig erscheint, lohnt sich der Aufwand, die eigenen Finanzen genau zu durchleuchten und die verfügbaren Optionen zu nutzen. Ein gut informierter Anleger kann so nicht nur seine Rendite optimieren, sondern auch unnötige Steuerzahlungen vermeiden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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