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Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Digitale Transformation und Reformen

Strategien zur Sicherung der Gesundheitsversorgung und Minimierung von Retaxationen in einer sich verändernden Branche

(PresseBox) (Karlsruhe, )
In der heutigen Apothekenlandschaft stehen Betreiber vor zahlreichen Herausforderungen, insbesondere der Bedrohung durch Retaxationen, die zu erheblichen finanziellen Einbußen führen können. Eine Möglichkeit zur Absicherung ist die Allrisk-Versicherung, die den entscheidenden Schutz bietet. Gleichzeitig setzen Apotheken auf innovative Lösungen wie E-Rezept-Terminals, um Kundenbindung zu stärken und dem Versandhandel entgegenzuwirken. Die Investitionskosten für Apothekenübernahmen haben 2023 ein Rekordniveau erreicht, was Neugründungen zur Seltenheit macht. Der EuGH stärkt den Verbraucherschutz bei Rabattaktionen, während das Apotheken-Reformgesetz auf politische Unterstützung hofft. Eine aktuelle Studie zur Zuverlässigkeit von KI-Chatbots zeigt, dass das Gesundheitspersonal als unverzichtbarer Ansprechpartner bleibt. Zudem wird Bundesgesundheitsminister Lauterbach aufgrund anhaltender Lieferengpässe und veralteter Verträge kritisiert, während die Digitalisierung pharmazeutischer Dienstleistungen voranschreitet und die Gesundheitskompetenz der Patienten verbessern soll. Inmitten dieser Entwicklungen erhielt Lauterbach den Big Brother Award für das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, was das Vertrauen zwischen Arzt und Patient in Gefahr sieht.

Allrisk-Versicherung: Der entscheidende Schutz für Apotheken gegen Retaxationen

In der heutigen Apothekenlandschaft stehen Betreiber vor zahlreichen Herausforderungen. Neben dem zunehmenden Druck durch Digitalisierung und steigende Betriebskosten ist eine der größten Bedrohungen die Gefahr von Retaxationen. Diese treten auf, wenn Krankenkassen nach der Abrechnung von Rezepten Rückforderungen stellen, weil beispielsweise formelle Fehler vorliegen oder Anforderungen an die Dokumentation nicht vollständig erfüllt wurden. Für Apothekenbetreiber kann das zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Eine Möglichkeit, sich vor diesen unvorhersehbaren Risiken zu schützen, ist die sogenannte Allrisk-Versicherung.

Die Allrisk-Versicherung, wie sie unter anderem durch Produkte wie PharmaRisk-OMNI angeboten wird, bietet eine umfassende Absicherung gegen Retaxationen und weitere betriebliche Risiken. Der entscheidende Vorteil dieser Versicherung liegt darin, dass sie alle relevanten Retaxationsfälle abdeckt und dies zu einer fixen Prämie. Damit erhalten Apothekenbetreiber nicht nur Schutz vor potenziellen Rückforderungen der Krankenkassen, sondern auch die Sicherheit einer klar kalkulierbaren Kostenstruktur.

Doch die Absicherung gegen Retaxationen ist nicht der einzige Vorteil, den eine Allrisk-Versicherung bietet. In Zeiten zunehmender Cyberangriffe und Betriebsunterbrechungen durch unvorhersehbare Ereignisse, wie Naturkatastrophen oder Pandemien, gewinnen solche Policen stark an Bedeutung. Sie decken nicht nur klassische Haftungsrisiken ab, sondern auch moderne Bedrohungen, die durch die fortschreitende Digitalisierung entstehen.

Für Apotheken ist es heute unerlässlich, eine ganzheitliche Versicherungsstrategie zu verfolgen. Ein isolierter Schutz gegen einzelne Risiken reicht nicht mehr aus, um den Betrieb langfristig abzusichern. Die Allrisk-Versicherung bietet die Möglichkeit, mehrere Bedrohungsszenarien unter einem Dach abzusichern und so finanzielle Engpässe oder existenzbedrohende Situationen zu vermeiden. Durch die Zahlung einer fixen Prämie wird es den Apotheken zudem erleichtert, ihre Versicherungsbeiträge langfristig einzuplanen und finanziellen Druck von unvorhersehbaren Zusatzkosten zu mindern.

Die Bedeutung einer umfassenden Versicherung wird auch durch den zunehmenden Wettbewerb in der Apothekenbranche verstärkt. Mit steigenden Anforderungen durch Krankenkassen und einer immer komplexer werdenden Betriebsführung ist es für Apothekenbetreiber von entscheidender Bedeutung, sich rechtzeitig gegen sämtliche Risiken abzusichern, um den eigenen Betrieb nicht nur kurzfristig, sondern auch langfristig zu stabilisieren.

Die Allrisk-Versicherung ist für Apothekenbetreiber heutzutage unverzichtbar. In einer Zeit, in der Retaxationen zu einer ernsthaften wirtschaftlichen Bedrohung werden können, bietet sie die nötige Sicherheit und Planbarkeit. Doch der Schutz geht über die Retaxationen hinaus: Naturkatastrophen, Cyberangriffe und Betriebsunterbrechungen sind ebenfalls Risiken, die nicht unterschätzt werden dürfen. Apotheken, die ihre Versicherung auf eine breite Basis stellen, schaffen sich die Möglichkeit, flexibel auf unerwartete Herausforderungen zu reagieren. Der Rundumschutz durch eine Allrisk-Police sollte daher als zentraler Baustein jeder Apothekenstrategie betrachtet werden.

E-Rezept-Terminal als Zukunftsmodell: Apotheken setzen auf Kundenbindung

Seit Anfang September steht im Marktkaufcenter ein Terminal zur Bestellung von Medikamenten per E-Rezept und von frei verkäuflichen Produkten. Die lokale Apotheke, die hinter der Neuerung steht, zieht eine erste positive Bilanz. Das Hauptziel: Den Versandhandel in Schach halten und die Kundenströme in der Region sichern. „Es geht darum, flexibel zu bleiben und den Service an die Bedürfnisse der Kunden anzupassen,“ lautet das Resümee.

Das Terminal bietet den Vorteil, dass Kunden ihre verschreibungspflichtigen Medikamente direkt per E-Rezept bestellen können, ohne auf den Versandhandel zurückgreifen zu müssen. Auch die Bestellung von OTC-Produkten ist schnell und einfach möglich. Die Apotheken hoffen, durch solche technischen Neuerungen ihre Position im hart umkämpften Markt zu stärken und den Trend zur Online-Bestellung abzufangen.

Für Apothekenbetriebe bedeutet diese Entwicklung nicht nur Chancen, sondern auch Herausforderungen. Zunächst muss sichergestellt werden, dass das Terminal intuitiv und nutzerfreundlich ist, um die Akzeptanz bei den Kunden zu fördern. Technische Unterstützung und klare Kommunikation spielen hierbei eine wesentliche Rolle. Der entscheidende Faktor bleibt jedoch die persönliche Beratung, die auch mit der Einführung von digitalen Terminals nicht verloren gehen darf – dies ist nach wie vor der größte Vorteil gegenüber dem reinen Versandhandel.

Neben der technischen Umsetzung gilt es, auch datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten. Die sichere Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten und der Schutz der Privatsphäre der Kunden sind unerlässlich. Apotheken müssen daher mit IT-Experten zusammenarbeiten, um den Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz gerecht zu werden.

Trotz der anstehenden Herausforderungen wird das Potenzial dieser Innovation als hoch eingeschätzt. In einer Zeit, in der Bequemlichkeit und Zeitersparnis immer mehr an Bedeutung gewinnen, bieten solche Terminals den Apotheken eine Möglichkeit, mit den modernen Bedürfnissen ihrer Kunden Schritt zu halten, ohne die persönliche Verbindung zu verlieren. Ob diese Maßnahmen den Versandhandel auf Dauer bremsen können, bleibt abzuwarten.

Die Einführung von E-Rezept-Terminals stellt einen wichtigen Schritt in der Digitalisierung von Apotheken dar. In einem Umfeld, in dem der Versandhandel stetig an Einfluss gewinnt, zeigen solche Innovationen, dass der stationäre Handel in der Lage ist, auf moderne Kundenbedürfnisse zu reagieren. Die größte Herausforderung bleibt jedoch, die Balance zwischen technischer Innovation und dem Erhalt der traditionellen Beratungsqualität zu finden.

Kunden schätzen Apotheken nicht nur aufgrund der schnellen Medikamentenverfügbarkeit, sondern auch wegen der persönlichen Beratung. Ein E-Rezept-Terminal allein kann nicht alle Probleme lösen. Entscheidend ist, dass Apotheken es schaffen, die technischen Neuerungen sinnvoll in ihren Arbeitsalltag zu integrieren, ohne ihre wesentlichen Stärken zu verlieren. Wenn dieser Spagat gelingt, könnten E-Rezept-Terminals ein Schlüssel zur Zukunftssicherung des stationären Apothekenwesens sein.

Rekordkosten für Apothekenübernahmen 2023 – Existenzgründungen werden zur Seltenheit

Die Investitionskosten für Apothekenübernahmen haben 2023 ein Rekordniveau erreicht. Dies geht aus der aktuellen Analyse der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apobank) hervor. Neugründungen von Apotheken bleiben selten: Nur 4 % der von der Apobank begleiteten Apothekengründungen fanden an einem neuen Standort statt, und nur 1 % entfiel auf vollständige Existenzgründungen, während 3 % Filialgründungen waren. Die Höhe der Investitionen für Neugründungen, die sich über Jahre hinweg um die 500.000 Euro bewegten, ist im vergangenen Jahr stark gestiegen. Im Vergleich zu 2002, als die durchschnittlichen Kosten für Neugründungen noch bei 524.000 Euro lagen, beträgt der Anstieg mittlerweile 45 % – mit einem aktuellen Durchschnittswert von 763.000 Euro.

Gründungen durch Übernahme bestehender Apotheken machen den Großteil der Apothekengründungen aus. Im Jahr 2023 entschieden sich 56 % der Existenzgründer für diesen Weg, um sich selbstständig zu machen. Auch die Investitionskosten für Apothekenübernahmen steigen seit Jahren kontinuierlich an. Die durchschnittlichen Investitionen beliefen sich 2023 auf 713.000 Euro, was eine Zunahme von 6 % gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Diese Summe setzt sich zusammen aus dem Kaufpreis der Apotheke (durchschnittlich 530.000 Euro), dem Warenlager (etwa 120.000 Euro) sowie sonstigen Investitionen (63.000 Euro).

Eine Besonderheit bleibt die große Spannbreite bei den Übernahmepreisen. Sie reicht von unentgeltlichen Übernahmen, bei denen lediglich das Warenlager erworben wird, bis hin zu siebenstelligen Beträgen. So gab etwa jeder zehnte Existenzgründer im Jahr 2023 weniger als 50.000 Euro für seine Übernahme aus, während rund jeder siebte Gründer über eine Million Euro investierte. Damit bestätigen sich die Trends der letzten Jahre, die zeigen, dass die Kosten für den Einstieg in die Selbstständigkeit im Apothekenwesen weiter ansteigen.

Angesichts dieser Entwicklung sind Apotheker, die eine Existenzgründung in Erwägung ziehen, mit immer höheren finanziellen Belastungen konfrontiert. Die Apobank weist darauf hin, dass neben den steigenden Investitionskosten auch die Marktbedingungen immer anspruchsvoller werden. Viele Apotheken kämpfen mit einem zunehmend schwierigen wirtschaftlichen Umfeld, das durch den wachsenden Online-Handel, die Digitalisierung und den Fachkräftemangel geprägt ist.

Die steigenden Kosten für Apothekenübernahmen werfen ein Schlaglicht auf die wachsenden Herausforderungen für Existenzgründer im Apothekenwesen. Während Neugründungen immer seltener werden, bleibt die Übernahme bestehender Apotheken eine der wenigen realistischen Optionen für angehende Apotheker. Doch auch hier steigen die finanziellen Hürden.

Die Gründe für diese Entwicklung sind vielfältig. Zum einen steigen die Erwartungen an moderne Apotheken in Bezug auf Ausstattung, Lagerkapazitäten und Digitalisierung, was zu höheren Investitionen führt. Zum anderen wird der Markt für Apotheken durch den anhaltenden Druck des Versandhandels und die zunehmende Bedeutung der Telemedizin komplexer. Viele junge Apotheker stehen vor der Herausforderung, nicht nur das bestehende Geschäftsmodell erfolgreich weiterzuführen, sondern es auch an die veränderten Marktbedingungen anzupassen.

Hinzu kommt, dass die Konkurrenz in den Städten weiterhin groß ist, während in ländlichen Gebieten häufig ein Mangel an Nachfolgern herrscht. Hier liegt jedoch auch eine Chance: Wer bereit ist, sich in ländlichen Regionen niederzulassen, könnte von günstigeren Übernahmepreisen und einer geringeren Wettbewerbssituation profitieren.

Die wachsenden finanziellen Anforderungen sollten Existenzgründer jedoch nicht abschrecken. Eine gründliche Planung, sorgfältige Prüfung der zu übernehmenden Apotheke und die Sicherstellung einer soliden Finanzierung sind die Schlüssel zum Erfolg. Auch eine zukunftsorientierte Strategie, die die Digitalisierung und neue Dienstleistungen stärker in den Fokus rückt, kann helfen, die eigene Apotheke erfolgreich in die Zukunft zu führen.

Der Apothekenmarkt mag anspruchsvoll sein, doch wer diese Herausforderungen mit Weitblick und Engagement angeht, hat auch in einem sich wandelnden Umfeld die Chance, erfolgreich zu sein.

Transparente Preisgestaltung: EuGH stärkt Verbraucherschutz bei Rabattaktionen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 26. September 2024 (Az.: C-330/23) klargestellt, dass Preisermäßigungen in der Werbung auf der Grundlage des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage berechnet werden müssen. Der Fall betraf die Supermarktkette Aldi Süd, die in ihren Wochenprospekten mit Preisreduktionen bei Produkten wie Bananen und Ananas warb. Der angegebene Rabatt bezog sich jedoch nicht auf den niedrigsten Preis, den das Unternehmen in den letzten 30 Tagen verlangt hatte. Stattdessen wurde ein höherer Vergleichspreis herangezogen, um den Rabatt höher erscheinen zu lassen.

Die Klägerin, eine Verbraucherzentrale, argumentierte, dass Aldi gegen die Unionsrichtlinie über Preisermäßigungen verstoßen habe. Sie forderte, dass der Rabatt auf den tatsächlich niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezogen werden müsse, um die Transparenz für Verbraucher sicherzustellen und irreführende Werbemaßnahmen zu verhindern. Das deutsche Gericht, das sich mit dem Fall befasste, legte dem EuGH die Frage zur Entscheidung vor, wie der Begriff der "Preisermäßigung" im Sinne des Unionsrechts auszulegen sei.

Der EuGH entschied, dass Händler bei der Bewerbung von Preisermäßigungen den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage als Basis verwenden müssen. Diese Entscheidung zielt darauf ab, Praktiken zu unterbinden, bei denen Preise künstlich angehoben werden, nur um kurz darauf mit einem vermeintlich hohen Rabatt zu werben. In seiner Begründung führte der Gerichtshof aus, dass die Einhaltung dieser Regelung den Verbraucherschutz stärke und sicherstelle, dass Verbraucher eine klare und ehrliche Preisermäßigung erkennen können.

Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für den Handel, auch für Apotheken, die rezeptfreie Produkte wie Medikamente, Kosmetika oder Nahrungsergänzungsmittel anbieten und mit Preisaktionen werben. Apothekenbetreiber müssen künftig sicherstellen, dass Preisermäßigungen auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezogen sind. Eine Angabe eines höheren Preises, um den Rabatt zu vergrößern, wäre demnach unzulässig. Damit wird eine transparente und faire Preispolitik gefordert, die auch für Apotheken rechtlich bindend ist.

Die Entscheidung des EuGH stärkt die Position der Verbraucher und erhöht den Druck auf Händler, klare und faire Preisstrategien zu verfolgen. Für Apotheken bedeutet dies, dass sie ihre Preisdokumentation lückenlos führen und regelmäßig überprüfen müssen, um sicherzustellen, dass alle Preisangaben rechtlich korrekt und nachvollziehbar sind. Verstöße gegen diese Regelung könnten zu rechtlichen Konsequenzen und einem Vertrauensverlust bei den Kunden führen.

Mit seinem jüngsten Urteil hat der EuGH einen weiteren Schritt in Richtung eines stärkeren Verbraucherschutzes unternommen. Die Verpflichtung, Preisermäßigungen auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage zu beziehen, schafft mehr Transparenz und verhindert irreführende Preisstrategien, die nur darauf abzielen, vermeintliche Schnäppchen zu suggerieren. Dies ist ein wichtiges Signal an den Handel, dass faire und ehrliche Werbung Vorrang haben müssen.

Für Apotheken, die ohnehin unter einem enormen wirtschaftlichen Druck stehen, mag diese Regelung auf den ersten Blick eine weitere Hürde darstellen. Doch in Wahrheit stärkt sie auch ihre Position im Wettbewerb. Transparenz und Ehrlichkeit in der Preisgestaltung sind wesentliche Faktoren, um das Vertrauen der Kunden zu gewinnen und langfristig zu halten. Apotheken, die ihre Preise fair kalkulieren und dies auch offen kommunizieren, werden von diesem Urteil profitieren.

Die Herausforderung besteht nun darin, diese Vorgaben in der Praxis umzusetzen. Das bedeutet, dass Apotheken ihre Preisstrukturen und Werbemaßnahmen regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen müssen. Doch diese Investition in Transparenz lohnt sich. Denn sie schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern fördert auch das Vertrauen der Kunden – ein unschätzbarer Vorteil in einem zunehmend umkämpften Markt.

Im Endeffekt geht es darum, dass Verbraucher das bekommen, was ihnen versprochen wird: echte Rabatte und keine Scheinangebote. Händler, die dies beherzigen, werden langfristig erfolgreicher sein. Das EuGH-Urteil setzt damit nicht nur neue Maßstäbe für den Verbraucherschutz, sondern könnte auch eine Chance für Apotheken sein, sich als vertrauenswürdige und faire Anbieter zu positionieren.

Apotheken-Reform: Schrittweise Verbesserungen in Sicht?

Das Apotheken-Reformgesetz befindet sich weiterhin in einer Blockadephase, doch in den politischen Gremien gibt es Bestrebungen, durch Änderungsanträge zum Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit Fortschritte für Apotheken zu erzielen. Am Mittwoch wird der Gesundheitsausschuss des Bundestags eine öffentliche Anhörung abhalten, bei der die ABDA als Sachverständige eingeladen ist. Im Mittelpunkt des Gesetzes steht der geplante Aufbau eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM), dessen Name möglicherweise noch geändert wird, um die Verbindung zum öffentlichen Gesundheitsdienst klarer zu gestalten.

Bisher schien das Gesetzesvorhaben für die Apotheken nicht von großer Relevanz zu sein, doch die aktuellen Entwicklungen könnten dies ändern. Einige apothekenrelevante Regelungen sollen an das Gesetz angedockt werden, wobei der Fokus nicht auf der Honorierung, sondern auf neuen Leistungen liegt. Eine Liste mit möglichen Änderungsanträgen, datiert auf den 9. Oktober, deutet darauf hin, dass bereits bekannte Regelungen aus dem Referentenentwurf für das Apotheken-Reformgesetz sowie neue Vorschläge, die bislang nicht berücksichtigt wurden, zur Diskussion stehen.

Ein zentraler Punkt der Änderungsanträge betrifft die Impfberechtigungen von Apotheken. Zukünftig sollen Apotheker in der Lage sein, neben COVID-19- und Grippeimpfungen auch alle anderen Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen anzubieten. Zudem wird eine Erweiterung der Befugnisse von Apothekern und Pflegekräften angestrebt, die In-vitro-Diagnostika für patientennahe Schnelltests auf verschiedene Infektionskrankheiten nutzen können.

Auch das Apotheken-Ident-Verfahren soll beschleunigt werden. Mit der bevorstehenden Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird eine eindeutige Identifizierung in Apotheken notwendig. Die Gematik wird beauftragt, die technische Ausstattung für dieses Verfahren bereitzustellen, um eine schnelle Umsetzung zu gewährleisten.

Besonders bemerkenswert ist der Vorschlag zur Einführung sogenannter "favorisierter Apotheken". Pflegebedürftige Personen sollen in Zukunft die Möglichkeit haben, Apotheken zu autorisieren, ihre E-Rezepte einzulösen, ohne persönlich erscheinen zu müssen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass auch Patienten, die nicht mobil sind, ihre Medikamente problemlos erhalten können.

Sollten diese Änderungsanträge Realität werden, könnte dies einen Wendepunkt in der aktuellen Diskussion um die Apothekenreform darstellen. Es bleibt abzuwarten, ob diese Schritte ausreichen, um die umfassenden Herausforderungen, mit denen die Apotheken konfrontiert sind, nachhaltig zu adressieren.

Die aktuellen Bestrebungen, durch Änderungsanträge zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit die Apotheken zu unterstützen, sind ein positives Signal in einem ansonsten stagnierenden Reformprozess. Es ist ermutigend zu sehen, dass die Anliegen der Apotheken nun stärker in den Fokus rücken und konkrete Maßnahmen diskutiert werden, die ihre Rolle im Gesundheitswesen stärken können. Die Möglichkeit, dass Apotheken künftig umfassendere Impfleistungen anbieten und patientennahe Tests durchführen können, ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Besonders die Einführung von favorisierten Apotheken könnte für viele Pflegebedürftige von großer Bedeutung sein, da sie den Zugang zu Medikamenten erleichtert und die Selbstbestimmung der Patienten fördert. Diese Vorschläge zeigen, dass die Politik zunehmend die Bedürfnisse der Apotheken und ihrer Patienten erkennt. Es bleibt jedoch entscheidend, dass diese Maßnahmen nicht isoliert betrachtet werden, sondern als Teil einer umfassenden Strategie zur Stärkung der Apothekenlandschaft in Deutschland dienen. Nur so können die Herausforderungen, die durch die Digitalisierung und die veränderten Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen entstehen, nachhaltig gemeistert werden.

Zuverlässigkeit von KI-Chatbots bei Arzneimittelfragen: Eine kritische Analyse

In einer aktuellen Untersuchung hat ein Forschungsteam um Wahram Andrikyan vom Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie und Toxikologie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) die Zuverlässigkeit von KI-gestützten Chatbots bei der Beantwortung von Patientenfragen zu Arzneimitteln untersucht. Die Studie, die im Fachjournal „BMJ Quality & Safety“ veröffentlicht wurde, stellt fest, dass trotz der Fortschritte in der Technologie das Gesundheitspersonal als unverzichtbarer Ansprechpartner bleibt.

Das Team testete das KI-System "Bing-Copilot" mit zehn häufigen Patientenfragen zu 50 häufig verschriebenen Medikamenten in den USA. Dabei wurde die Qualität der Antworten hinsichtlich Anwendungsgebieten, Wirkmechanismen, Nebenwirkungen und Kontraindikationen überprüft. Ein zentrales Kriterium war die Leserlichkeit der insgesamt 500 generierten Antworten, die mithilfe eines Scores bewertet wurde. Dieser Score gibt an, welches Bildungsniveau erforderlich ist, um die Texte zu verstehen. Der Durchschnittscore lag bei knapp über 37, was bedeutet, dass ein Hochschulniveau erforderlich ist, um die Informationen angemessen zu begreifen. Selbst die leserlichsten Antworten wiesen einen Score von etwa 59 auf, was dem Niveau von Schülern der Jahrgangsstufen 10 bis 12 der High School entspricht.

Zusätzlich zur Leserlichkeit analysierte die Forschungsgruppe die Vollständigkeit und Genauigkeit der Antworten im Vergleich zu Informationen von der Webseite drugs.com. Während einige Antworten eine Vollständigkeit und Genauigkeit von 100 Prozent aufwiesen, lag der Durchschnitt bei 77 Prozent für die Vollständigkeit und 89 Prozent für die Genauigkeit. Besonders alarmierend war die Frage nach den Einnahmehinweisen, die nur in 23 Prozent der Fälle vollständig beantwortet wurde.

Ein Expertenteam für Arzneimittelsicherheit bewertete 20 ungenaue Chatbot-Antworten und stellte fest, dass nur 54 Prozent der Antworten mit dem wissenschaftlichen Konsens übereinstimmten. Der Großteil der Experten schätzte, dass 42 Prozent der Antworten potenziell mäßige bis leichte Schäden und 22 Prozent schwere Schäden oder sogar den Tod zur Folge haben könnten. Nur 36 Prozent der Antworten wurden als unbedenklich eingestuft.

Insgesamt kommt die Forschungsgruppe zu dem Ergebnis, dass KI-gestützte Chatbots zwar in der Lage sind, wertvolle Informationen bereitzustellen, jedoch eine signifikante Anzahl von Antworten als falsch oder potenziell schädlich eingestuft werden kann. Die Komplexität der Antworten könnte zudem das Verständnis der Patienten einschränken. Die Experten empfehlen daher dringend, dass Patienten bei Fragen zu Arzneimitteln immer medizinisches Fachpersonal konsultieren, um sicherzustellen, dass sie fundierte und sichere Informationen erhalten.

In Anbetracht dieser Ergebnisse bleibt die Rolle des Gesundheitspersonals entscheidend für die Patientenversorgung. Chatbots sind zwar ein innovativer Schritt in Richtung digitaler Gesundheitslösungen, können jedoch niemals die individuelle Expertise und das Urteilsvermögen von qualifizierten Fachkräften ersetzen.

Die Ergebnisse dieser Studie werfen ein ernstes Licht auf die Vertrauenswürdigkeit von KI-gestützten Chatbots im Gesundheitswesen. Während diese Technologien unbestreitbare Vorteile in Bezug auf Zugänglichkeit und Informationsverbreitung bieten, zeigen die Ergebnisse auch, dass sie in ihrer derzeitigen Form weit hinter den Erwartungen zurückbleiben. Die Leserlichkeit der Antworten und die Häufigkeit potenziell schädlicher Informationen sind alarmierend. Patienten benötigen nicht nur klare und präzise Informationen, sondern auch die Gewissheit, dass sie sich auf die bereitgestellten Daten verlassen können. Der medizinische Sektor muss daher weiterhin sicherstellen, dass digitale Lösungen als Ergänzung und nicht als Ersatz für qualifizierte medizinische Beratung betrachtet werden. In einer Zeit, in der digitale Gesundheitstechnologien rasant wachsen, bleibt die Frage, wie diese Systeme sicher und effektiv integriert werden können, um die bestmögliche Versorgung für Patienten zu gewährleisten.

Anhaltende Lieferengpässe: Ramschverträge und Reformpläne im Fokus der Gesundheitsdebatte

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) steht erneut in der Kritik, da die anhaltenden Lieferengpässe im deutschen Gesundheitswesen auf veraltete „Ramschverträge“ zurückgeführt werden. In einem Interview betonte Lauterbach, dass diese Verträge, die oft auf kostengünstige Medikamente basieren, die Versorgung mit Arzneimitteln erheblich beeinträchtigen. Er äußerte sich optimistisch, dass im kommenden Jahr durch Reformen im Apothekensektor eine Besserung eintreten werde.

Lauterbach zeigte sich überzeugt von den Fortschritten, die die Ampelregierung in der Gesundheitspolitik erzielt. Er betonte, dass die Regierung erfolgreich an mehreren Gesetzesvorhaben arbeite und dabei einen sensiblen Umgang mit komplexen Themen pflege. Auf die Differenzen mit der FDP bezüglich der Einführung von „Apotheken light“ angesprochen, räumte Lauterbach zwar Verzögerungen ein, bleibt jedoch zuversichtlich, dass die Reformen letztendlich umgesetzt werden können.

Ein weiterer zentraler Punkt in der Diskussion ist die Telepharmazie. Lauterbach gab an, dass die Integration von Telemedizin in die Apothekenlandschaft voranschreite, was auch von der FDP unterstützt werde. Diese Entwicklung könnte potenziell zu einer Verbesserung der Versorgung beitragen.

Dennoch stellte Lauterbach klar, dass eine bloße Erhöhung der finanziellen Mittel im Gesundheitssystem nicht ausreiche, um die langfristigen Herausforderungen zu bewältigen. Er forderte sowohl eine Finanz- als auch eine Strukturreform, um die steigenden Kosten im Gesundheitswesen zu senken. „Einfach mehr Geld in das System zu pumpen, ohne die Strukturen zu reformieren, bringt nichts“, erklärte er.

Um die anhaltenden Arzneimittellieferengpässe zu beheben, verwies Lauterbach auf das im Juli 2023 in Kraft getretene Lieferengpassgesetz (ALBVVG). Dieses Gesetz verpflichtet Arzneimittelhersteller dazu, ausreichende Vorräte nachzuweisen, um die Versorgung zu sichern. Laut Lauterbach werde es bald keine Lieferengpässe mehr geben, da die neuen Regelungen ab dem kommenden Jahr wirksam werden.

Allerdings bleiben Zweifel an der Wirksamkeit des ALBVVG. Kritiker, darunter Apotheken und Hersteller, weisen darauf hin, dass die alten Verträge, die für die derzeitigen Engpässe verantwortlich sind, weiterhin bestehen. Lauterbach räumte ein, dass die neuen Regelungen erst dann durchschlagen werden, wenn die alten Mechanismen überwunden sind.

In den Medien wird die Situation ebenfalls kritisch betrachtet. Die Berichterstattung über die anhaltenden Engpässe reißt nicht ab, und verschiedene Zeitungen heben die Dringlichkeit des Problems hervor. Titel wie „Zu wenig Kochsalz-Lösung: Eins vor zwölf, Herr Lauterbach!“ verdeutlichen die Besorgnis über die Verfügbarkeit von lebenswichtigen Medikamenten.

Die Situation bleibt angespannt, und die Politik, insbesondere auf Landesebene, reagiert zunehmend auf die Herausforderungen im Gesundheitswesen. Die Diskussion über die Notwendigkeit effizienter Maßnahmen zur Bekämpfung der Lieferengpässe gewinnt an Fahrt, während die Hoffnung auf die angekündigten Reformen weiter besteht.

Die Aussagen von Minister Lauterbach bieten zwar einen gewissen Optimismus, jedoch bleibt die Realität der Medikamentenversorgung kritisch. Die Verknüpfung von alten Ramschverträgen und neuen Reformen zeigt die Komplexität der Situation im Gesundheitswesen. Während die geplanten Änderungen begrüßenswert sind, müssen sie schnell und effektiv umgesetzt werden, um das Vertrauen der Öffentlichkeit zurückzugewinnen. Die ständige Berichterstattung über Lieferengpässe und die Sorgen der Apotheken und Hersteller unterstreichen, dass in der Praxis noch viel getan werden muss, um die Versorgungsproblematik nachhaltig zu lösen. Die Politik ist gefordert, nicht nur zu versprechen, sondern auch konkrete und funktionierende Lösungen anzubieten, um die Gesundheit der Bevölkerung zu gewährleisten.

Digitalisierung pharmazeutischer Dienstleistungen: Effizienzsteigerung durch Software und Patientenengagement

Die digitale Transformation in der Apotheke nimmt zunehmend Formen an, insbesondere im Bereich pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL). Während der Expopharm diskutierten Apotheker und Softwareanbieter, wie digitale Lösungen den Workflow optimieren können und welche Herausforderungen noch bestehen. Benjamin Neidhold von Pharmatechnik betonte die Notwendigkeit, Patienten automatisch zu identifizieren, die Anspruch auf spezifische Dienstleistungen haben. Software kann hier entscheidend helfen, indem sie etwa bei der Neuverordnung von Antihypertensiva oder bei Patienten mit komplexen Medikationstipps automatisch Alarm schlägt.

Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion war die digitale Terminvergabe, die sich in der Pandemie bereits bewährt hat. Franziska Scharpf, Mitinhaberin der Scharpf-Apotheke, erklärte, dass eine effiziente Terminvergabe nicht nur in der Schaffung von Terminen im Internet besteht, sondern auch in der intelligenten Verknüpfung mit der Personal- und Raumplanung. Dies ist wichtig, um Überbuchungen und Engpässe zu vermeiden. Stefan Göbel von der Brücken-Apotheke berichtete von einer „No-Show“-Rate von unter 10 Prozent, forderte jedoch eine bessere Integration der Systeme.

Die Aufnahme von Patientendaten hat sich dank der elektronischen Versichertenkarte und des E-Rezepts ebenfalls deutlich verbessert. Scharpf hat sogar die Datenschutzvereinbarung digitalisiert, was die Akzeptanz bei den Patienten erhöht hat. Diese Entwicklungen zeigen, dass Patienten den Apotheken vertrauen und bereit sind, digitale Prozesse zu akzeptieren. Bettina Hansen von Noventi wies auf die Bedeutung der Softwareunterstützung bei der Medikationsanalyse hin. Hier können Daten mit AMTS-Software verbunden werden, um Medikationspläne schnell und effizient zu erstellen.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte im kommenden Jahr könnte die Datenbasis weiter optimieren. Neidhold erklärte, dass dadurch die Rückverfolgbarkeit der Rezepte verbessert werde, was zu einem besseren Patientenschutz führe. Ein neu eingeführtes Feature ist die elektronische Abrechnung der pDL, die nur noch einen Klick erfordert. Apotheker und Diskussionsteilnehmer waren erstaunt, dass viele Apotheken ihre Dienstleistungen nicht abrechnen, obwohl der Aufwand minimal ist.

Scharpf hat sich ein persönliches Ziel gesetzt, täglich drei pDL durchzuführen, und ermutigte andere Apotheker, sich realistische Ziele zu setzen. Die kontinuierliche Durchführung dieser Dienstleistungen könne nicht nur den Apotheken zugutekommen, sondern auch einen echten Mehrwert für die Patienten schaffen. Diese regelmäßigen Leistungen sind wichtig, da Patienten in der Regel einmal jährlich oder bei Therapieänderungen Anspruch darauf haben. Norbert Wester von CGM Lauer riet dazu, Erinnerungsfunktionen zu nutzen, um die Patienten rechtzeitig zu informieren.

Göbel plant, mithilfe seines Warenwirtschaftssystems die Abgabe von Medikamenten zu überwachen und, mit Zustimmung der Patienten, Folgerezepte zu beantragen. Dies würde nicht nur den Patientenservice verbessern, sondern auch die Arztpraxen entlasten und den Apotheken ermöglichen, rechtzeitig auf Lieferengpässe zu reagieren. Die Diskussion auf dem pDL Campus verdeutlichte die Potenziale und Herausforderungen der Digitalisierung in der Apotheke. Durch innovative Softwarelösungen und eine stärkere Fokussierung auf die Patientenbedürfnisse können Apotheken ihre Effizienz steigern und die Qualität der Versorgung nachhaltig verbessern.

Die Digitalisierung in der Apotheke stellt einen unverzichtbaren Schritt in Richtung Effizienz und Patientenorientierung dar. Die Entwicklungen, die auf der Expopharm diskutiert wurden, zeigen, dass innovative Softwarelösungen und ein klarer Fokus auf Patientenbedürfnisse Hand in Hand gehen müssen. Die Apotheker sind gefordert, die Vorteile digitaler Systeme zu erkennen und sie aktiv in ihren Alltag zu integrieren. Dies erfordert nicht nur technisches Know-how, sondern auch ein Umdenken in der Herangehensweise an die Patientenversorgung.

Das Beispiel von Franziska Scharpf, die sich ein konkretes Ziel gesetzt hat, verdeutlicht, dass der Weg zur Digitalisierung nicht in großen Schritten, sondern durch kontinuierliche kleine Erfolge geebnet werden kann. Der Wert dieser Dienstleistungen für die Patienten ist nicht zu unterschätzen, da sie nicht nur zur Verbesserung der Gesundheit beitragen, sondern auch das Vertrauen in die Apotheke stärken. Wenn Apotheker ihre Dienstleistungen konsequent abrechnen und die Vorteile digitaler Werkzeuge nutzen, werden sie nicht nur den Herausforderungen des Marktes begegnen, sondern auch eine Vorreiterrolle im Gesundheitswesen einnehmen. Es ist an der Zeit, die digitale Transformation vollumfänglich zu nutzen und damit einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung zu leisten.

Digitalisierung in Apotheken: Schlüssel zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz der Patienten

Auf der Expopharm wurde am Samstag intensiv über die Herausforderungen und Chancen diskutiert, die die Digitalisierung für die Apothekenbranche mit sich bringt. Experten aus verschiedenen Bereichen waren sich einig, dass die „Apotheke der Zukunft“ nicht nur als Medikamentenvertrieb, sondern als zentraler Anlaufpunkt für digitale Gesundheitsdienstleistungen fungieren muss. Apotheker Marc Kriesten wies darauf hin, dass 58 Prozent der Deutschen eine geringe Gesundheitskompetenz aufweisen und der bevorstehende Mangel an Hausärzten die Rolle der Apotheken in der Primärversorgung erheblich verändern wird. „Wir werden zunehmend Aufgaben übernehmen, die traditionell den Ärzten vorbehalten waren“, erklärte Kriesten und betonte die Notwendigkeit interprofessioneller Zusammenarbeit.

Lara Fürtges, eine Apothekerin aus Berlin, plädierte dafür, dass die Apotheken ihre Patienten aktiv in der digitalen Gesundheitskompetenz unterstützen. Dies könne durch Aufklärung geschehen, wie seriöse Gesundheitsinformationen im Internet gefunden werden können. Sie sieht in der elektronischen Patientenakte einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung, betonte jedoch die Notwendigkeit, die Qualität der verwendeten Daten zu hinterfragen, besonders im Hinblick auf die Nutzung künstlicher Intelligenz.

Sven Lobeda, Apotheker aus Johannstadt, thematisierte die gegenwärtigen Herausforderungen, die sich aus fehlenden Schnittstellen und der mangelnden Standardisierung von Datensystemen ergeben. „Zurzeit gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Systemen, die eine strukturierte Nutzung der gesammelten Daten erschweren“, kritisierte Lobeda. Er forderte die Politik auf, die notwendigen Rahmenbedingungen für eine einheitliche Datenstruktur zu schaffen, um die Effizienz in der Patientenversorgung zu erhöhen.

Die Diskussionsteilnehmer skizzierten verschiedene Ansätze zur Gestaltung der Apotheke der Zukunft. Kriesten sprach sich für den Einsatz von Wearables wie Smartwatches und Fitnesstrackern aus, um Patienten umfassender zu betreuen. Lobeda forderte dazu auf, mutig in die Zukunft zu blicken und innovative Ideen zu entwickeln, während Fürtges die Wichtigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen hervorhob, um die Kompetenzen der Mitarbeiter zu stärken. Sie betonte, dass Teams mit einer gemischten Altersstruktur besonders wertvoll seien, um voneinander zu lernen und sich gegenseitig zu unterstützen.

Die Teilnehmer der Diskussionsrunde waren sich einig, dass die Apotheken in den kommenden Jahren eine zentrale Rolle im Gesundheitswesen übernehmen müssen. Indem sie die digitale Gesundheitskompetenz ihrer Patienten fördern und innovative Technologien integrieren, können sie nicht nur ihre eigene Zukunft sichern, sondern auch einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Patientenversorgung leisten.

Die Diskussion auf der Expopharm hat deutlich gemacht, dass die Zukunft der Apotheken eng mit der Digitalisierung und der Verbesserung der Gesundheitskompetenz der Patienten verknüpft ist. Die Apotheker stehen vor der Herausforderung, sich an die veränderten Anforderungen im Gesundheitswesen anzupassen und aktiv an der Gestaltung dieser Veränderungen mitzuwirken. Die Integration moderner Technologien und die Förderung der digitalen Kompetenzen der Patienten sind essentielle Schritte, um die Apotheken als wichtige Partner im Gesundheitswesen zu positionieren. Nur so können sie ihrer Verantwortung gerecht werden und die Patientengesundheit nachhaltig fördern.

Karl Lauterbach erhält Big Brother Award für Gesundheitsdatennutzungsgesetz

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wurde mit dem Negativpreis „Big Brother Award 2024“ in der Kategorie „Gesundheit“ ausgezeichnet. Die Jury, bestehend aus Bürgerrechtlern und Datenschützern, kritisiert das Gesundheitsdatennutzungsgesetz sowie die nationale Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) und sieht das Vertrauen zwischen Arzt und Patient in Gefahr.

Lauterbach erhielt die Auszeichnung aufgrund der Regelungen, die eine weitreichende Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten, wie von Hausarztbesuchen und Krankenhausbehandlungen, erlauben. Thilo Weichert, Laudator und Vorstandsmitglied der Deutschen Vereinigung für Datenschutz, erklärte, dass diese Gesetze die Verarbeitung hochsensibler Daten ohne die erforderlichen Schutzvorkehrungen gestatten. Weichert, der lange ein Befürworter Lauterbachs war, äußerte sich enttäuscht über den Umgang des Ministers mit dem Datenschutz im Gesundheitswesen.

Die Jury betont, dass die Digitalisierung des Gesundheitssystems und Aspekte des EHDS, wie die elektronische Patientenakte (EPA), zwar sinnvoll sind, jedoch die sekundäre Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung als bedenklich angesehen wird. Diese Praxis könnte das grundlegende Prinzip der ärztlichen Schweigepflicht untergraben. Laut Weichert sind die Gesundheitsdaten so beschaffen, dass mit relativ wenig Zusatzwissen eine Reidentifizierung der Patienten möglich ist.

Darüber hinaus warnt die Jury vor den erheblichen Risiken, die mit der umfangreichen Speicherung von Gesundheitsinformationen verbunden sind. Sie hebt hervor, dass Polizei und andere Stellen Zugriff auf diese Daten haben könnten, was zu Missbrauch führen könnte. Weichert stellte die Frage, ob künftig ausgeschlossen werden kann, dass Versicherungsunternehmen oder Arbeitgeber aus den Gesundheitsdaten ablesen, ob jemand psychisch erkrankt ist oder genetische Merkmale aufweist.

Die im Gesundheitsdatennutzungsgesetz vorgesehenen Schutzmaßnahmen werden von der Jury als unzureichend kritisiert. So könnte jeder Zugang zu den pseudonymen Gesundheitsdaten anfordern, ohne eine Qualifikation oder Zuverlässigkeit nachweisen zu müssen. Zudem haben Betroffene bei der Sekundärnutzung solcher Daten keine Auskunfts- und Widerspruchsrechte.

Weichert äußerte auch Bedenken, dass die Gesundheitsdaten für ethisch fragwürdige Forschungszwecke eingesetzt werden könnten. Er warnte davor, dass die Informationen der Patienten möglicherweise für das Training von KI-Modellen oder zur Optimierung von Kampfstoffen verwendet werden könnten. Das Gesundheitsministerium sei sich der verfassungswidrigen Umsetzung des EHDS bewusst, doch keine der Bundestagsparteien, einschließlich der Grünen, wolle dieses Problem ansprechen. Klagen wegen der geplanten Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten sind derzeit anhängig.

Laut Weichert dürfe niemand gehemmt sein, einen Arzt aufzusuchen. Lauterbach sei aufgefordert, die erforderlichen Schutzvorkehrungen umzusetzen. Da er dies offenbar nicht vorhabe, sei ihm der Big Brother Award 2024 gerechtfertigt. Die Preisverleihung fand in Bielefeld statt, wobei Lauterbach nicht anwesend war, um die Auszeichnung entgegenzunehmen. Neben ihm wurden auch die Polizei Sachsen, die Handelsplattformen Temu und Shein sowie die Deutsche Bahn mit dem Negativpreis geehrt.

Die Verleihung des Big Brother Awards an Karl Lauterbach ist nicht nur eine Auszeichnung, sondern ein eindringlicher Appell an die Politik, die sensiblen Bereiche des Datenschutzes im Gesundheitswesen ernst zu nehmen. Die Kritik der Jury ist berechtigt und unterstreicht die dringende Notwendigkeit, Vertrauen in das Gesundheitssystem zu wahren. Die umfangreiche Speicherung und Nutzung von Gesundheitsdaten ohne ausreichende Schutzvorkehrungen gefährdet nicht nur die Privatsphäre der Patienten, sondern auch die grundlegenden Prinzipien der ärztlichen Ethik. Es bleibt abzuwarten, ob Lauterbach auf diese kritischen Stimmen reagiert und welche Maßnahmen er ergreifen wird, um das Vertrauen in die Gesundheitsversorgung zu stärken.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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