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Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Fortschritt, Kontrolle und Rechtsprechung

Überwachung in Apotheken, neue rechtliche Entscheidungen und innovative Initiativen verändern das Gesicht der Branche

(PresseBox) (Karlsruhe, )
In der heutigen Ausgabe werfen wir einen Blick auf aktuelle Entwicklungen und überraschende Ereignisse: Die Einführung umfassender Überwachungssysteme in Apotheken wirft Fragen zur Privatsphäre auf, während der alarmierende Anstieg von Mitarbeiterdiebstählen die Branche zum Handeln zwingt. Ein wegweisendes Urteil des Kammergerichts Berlin stärkt die Rechte von BU-Versicherten, und der Bundesgerichtshof klärt Details zur Berechnung des Wertverlusts bei Unfallfahrzeugen. Darüber hinaus diskutieren wir, ob BU-Versicherte zur Heilbehandlung verpflichtet werden können, und berichten über einen ungewöhnlichen Pfau-Besuch in einer Dormagener Apotheke. Die FDP fordert mehr medizinisches Personal für den Osten, die Deutsche Krebshilfe startet eine neue Initiative in Apotheken, und das Postrechtsmodernisierungsgesetz verlängert Zustellfristen. Abschließend beleuchten wir die Zulassung des Alzheimer-Medikaments Leqembi in Großbritannien und warnen vor Badedermatitis in deutschen und österreichischen Gewässern.

Glosse: Apotheke unter Daueraufsicht – Big Brother lässt grüßen

In einer Welt, in der Fortschritt und Technologie Hand in Hand gehen, hätte wohl kaum jemand gedacht, dass selbst Apotheken zum Schauplatz einer technischen Revolution werden würden. Doch genau das scheint nun Realität zu werden: Mit einem umfassenden Überwachungssystem, das nicht einmal Orwell hätte erträumen können, wird die Apotheke der Zukunft lückenlos durchleuchtet. Denn warum sollte man den Apotheker einfach nur seine Arbeit machen lassen, wenn man ihm dabei auch über die Schulter schauen kann? In Echtzeit, versteht sich.

Die neueste Errungenschaft hört auf den charmanten Namen „DiKawabe“ – eine Abkürzung, die nichts Geringeres bedeutet als „Die Kammer weiß alles besser“. Mit modernster Kameratechnik ausgestattet, überwacht dieses System jeden Schritt, jede Bewegung und jedes Gespräch in der Offizin. Doch das ist noch längst nicht alles. Eine künstliche Intelligenz wertet die Aufnahmen in Echtzeit aus, gibt Hinweise, wenn die Beratung noch optimiert werden könnte, und greift ein, wenn ein Fehler droht. Eine rote Warnlampe beginnt dann zu leuchten, und im schlimmsten Fall wird die Apotheke kurzerhand verriegelt, bis der Vorfall geklärt ist. Denn Sicherheit und Perfektion sind schließlich das oberste Gebot.

Nach jeder Abgabe wird der Apotheker dann auch noch auf die Probe gestellt: Eine freundliche KI-Stimme fragt nach, was man hätte besser machen können. Und die KI lernt bei jedem Prozess dazu, um in Zukunft noch präziser zu sein. Was zunächst wie ein Albtraum klingt, wird als innovativer Schritt hin zu mehr Qualitätssicherung verkauft. Wer könnte etwas dagegen haben, wenn die Fehlerquote sinkt und die Kunden besser beraten werden? Dass dabei das Wohlbefinden des Personals ein wenig auf der Strecke bleibt, ist wohl der Preis, den man für den Fortschritt zahlen muss.

Natürlich ist dieser technologische Fortschritt nicht kostenlos. Die Bundesapothekerkammer hat schnell erkannt, dass diese Überwachungstechnik finanziert werden muss. Daher werden die Kammer- und Verbandsbeiträge der Apotheken entsprechend angepasst. Schließlich sollen diejenigen, die von der neuen Technik profitieren, auch dafür aufkommen. Und damit alles seine Ordnung hat, wurde eigens eine Tochtergesellschaft gegründet, die den Betrieb des Überwachungssystems übernimmt. Ein logischer Schritt, denn wer könnte besser wissen, wie man eine Apotheke führt, als die Standesvertreter selbst?

Doch nicht jeder in der Apothekerschaft ist begeistert von dieser Entwicklung. Die Vorstellung, rund um die Uhr überwacht zu werden, stößt bei vielen auf Ablehnung. Aber in einer Zeit, in der Perfektion oberstes Gebot ist, bleibt wenig Raum für persönliche Befindlichkeiten. Das Wohl des Patienten steht über allem, und wenn dazu eine lückenlose Überwachung notwendig ist, dann muss man das eben akzeptieren.

Interessanterweise war es ein realer Vorfall, der zu diesem fiktiven Szenario inspirierte. Eine Frau in Hessen hatte sich darüber beschwert, dass man ihr homöopathische Augentropfen empfohlen hatte. Die Landesapothekerkammer nahm den Fall auf, um ihn nach einer scharfen Reaktion der betroffenen Apothekerin schnell wieder einzustellen. Dieser Vorfall zeigt, dass es in der heutigen Zeit wichtiger denn je ist, dass sich Apotheker und Standesvertretung einig sind. Während die Apothekenreform weiter auf sich warten lässt, wäre es an der Zeit, dass beide Seiten zusammenstehen und konstruktive Gegenvorschläge erarbeiten. Doch stattdessen scheint der Fokus auf Kontrolle und Überwachung zu liegen.

Und so bleibt den Apothekern nichts anderes übrig, als sich mit der neuen Realität abzufinden. Die Apotheke der Zukunft ist eine Hochsicherheitszone, in der Perfektion und Kontrolle das Sagen haben. Ob dies wirklich der richtige Weg ist, wird die Zeit zeigen. Bis dahin bleibt nur die Hoffnung, dass die Apothekenreform irgendwann doch noch einen besseren Ansatz findet, um die Qualität in der Arzneimittelversorgung zu sichern – ohne dass dabei das Vertrauen zwischen Apotheker und Patient auf der Strecke bleibt.

Mitarbeiterdiebstähle in Apotheken: Vertrauenskrise zwingt zu strikten Sicherheitsmaßnahmen

In deutschen Apotheken nehmen Diebstähle durch eigene Mitarbeiter alarmierend zu. Diese Entwicklung stellt die Branche vor eine erhebliche Herausforderung, da solche Vorfälle nicht nur hohe finanzielle Verluste verursachen, sondern auch das interne Vertrauensverhältnis massiv belasten. Viele Apotheken sehen sich deshalb gezwungen, verstärkt Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Bedrohungen entgegenzuwirken.

Laut einer aktuellen Umfrage unter Apothekenbetreibern hat sich die Zahl der internen Diebstähle in den letzten Jahren deutlich erhöht. Besonders betroffen sind hochwertige Produkte wie Kosmetika und verschreibungspflichtige Medikamente, die sich leicht weiterverkaufen lassen. Diese Diebstähle gehen nicht nur zulasten des Warenbestands, sondern können auch rechtliche Konsequenzen für die Apotheken nach sich ziehen, da eine lückenlose Dokumentation und Verwaltung von Arzneimitteln gesetzlich vorgeschrieben ist.

Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, setzen viele Apotheken mittlerweile auf verstärkte Sicherheitsmaßnahmen. Neben Videoüberwachung und regelmäßigen Bestandskontrollen werden auch vermehrt interne Audits durchgeführt, um Unregelmäßigkeiten frühzeitig aufzudecken. Zusätzlich nehmen die Apotheken verstärkt ihre Mitarbeiter in die Pflicht, indem sie regelmäßig Schulungen zum Thema Diebstahlprävention und ethisches Verhalten anbieten.

Trotz dieser Maßnahmen bleibt das Grundproblem bestehen: Das Vertrauensverhältnis zwischen Apothekeninhabern und ihren Angestellten wird durch solche Vorkommnisse nachhaltig beschädigt. „Wir sind auf das Vertrauen unserer Mitarbeiter angewiesen, um den reibungslosen Betrieb unserer Apotheken zu gewährleisten“, erklärt eine Apothekenleiterin aus München. „Wenn dieses Vertrauen erschüttert wird, leiden darunter nicht nur die Finanzen, sondern auch das Betriebsklima.“

Auch die Gewerkschaften zeigen sich besorgt. Sie warnen davor, dass ein übermäßiges Misstrauen und ständige Überwachung die Arbeitsbedingungen verschlechtern könnten. Statt einer reinen Verschärfung von Kontrollen fordern sie daher einen offenen Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.

Die zunehmenden Diebstähle durch Mitarbeiter stellen die deutschen Apotheken vor eine schwierige Aufgabe: Einerseits gilt es, sich effektiv vor finanziellen Schäden zu schützen, andererseits muss das Vertrauen innerhalb der Belegschaft gewahrt bleiben. Wie diese Gratwanderung in Zukunft gelingen kann, bleibt abzuwarten.

Die wachsende Zahl von Diebstählen durch Mitarbeiter in Apotheken offenbart ein tiefgehendes Problem, das nicht nur finanzielle, sondern auch moralische Dimensionen hat. In einer Branche, die auf Vertrauen und Integrität angewiesen ist, stellt jeder einzelne Vorfall einen schmerzhaften Einschnitt dar.

Natürlich ist es verständlich, dass Apothekeninhaber auf diese Bedrohung reagieren müssen. Videoüberwachung und regelmäßige Bestandskontrollen sind sinnvolle Maßnahmen, um Diebstählen vorzubeugen und die Sicherheit zu erhöhen. Doch diese technischen Lösungen greifen zu kurz, wenn sie nicht von einer klaren, wertschätzenden Kommunikation begleitet werden. Ein offener Umgang mit dem Thema und die Sensibilisierung der Mitarbeiter für die Konsequenzen von Diebstahl können oft mehr bewirken als reine Kontrolle.

Es wäre jedoch falsch, die Schuld allein bei den Mitarbeitern zu suchen. Auch die Arbeitsbedingungen und der zunehmende Druck in der Branche spielen eine Rolle. Apotheken sind heute nicht nur Orte der Gesundheitsversorgung, sondern auch wirtschaftliche Unternehmen, die sich in einem hart umkämpften Markt behaupten müssen. Hier liegt es an den Inhabern, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das nicht nur auf Leistung, sondern auch auf Vertrauen und ethisches Verhalten baut.

Am Ende muss der Balanceakt gelingen: Apotheken sollten sich nicht zu Festungen entwickeln, in denen das Misstrauen regiert. Vielmehr müssen sie Orte bleiben, an denen Vertrauen und gegenseitige Wertschätzung im Mittelpunkt stehen. Nur so kann die Apotheke der Zukunft ihre zentrale Rolle in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung auch weiterhin erfüllen.

BU-Urteil: Arbeitslosigkeit und Elternzeit gelten nicht als Berufsausstieg

Das Kammergericht Berlin hat in einem wegweisenden Urteil (Az. 6 U 32/22) entschieden, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit und Elternzeit nicht als dauerhafter Ausstieg aus dem Berufsleben im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gewertet werden dürfen. Das Urteil betrifft einen Versicherungsnehmer, der aufgrund eines schweren gesundheitlichen Leidens Leistungen aus seiner BU-Versicherung bezog und später eine Teilzeittätigkeit als Steuerfachgehilfe aufnahm. Der Versicherer stellte daraufhin die Zahlungen ein und argumentierte, dass diese neue Tätigkeit mit der ursprünglichen, jedoch nicht mehr ausübbaren, Tätigkeit als Vertriebsmitarbeiter vergleichbar sei.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob Arbeitslosigkeit und Elternzeit als beruflicher Ausstieg und somit als Grundlage für die Neuberechnung des versicherten Einkommens angesehen werden können. Der Versicherer führte an, dass diese Phasen zu einer „wechselnden Erwerbsbiografie“ führten und ein niedrigeres Durchschnittseinkommen zur Folge hätten. Das Kammergericht wies diese Argumentation jedoch zurück und entschied, dass solche vorübergehenden Unterbrechungen des Berufslebens nicht als endgültiger Ausstieg gelten. Somit sei die Anwendung eines niedrigeren Einkommens für die Bestimmung der Vergleichbarkeit einer neuen Tätigkeit unzulässig.

Das Gericht stellte darüber hinaus fest, dass die Teilzeittätigkeit des Klägers in keiner Weise mit seiner früheren Vollzeittätigkeit vergleichbar sei, da sie sowohl in Bezug auf das Einkommen als auch auf den sozialen Status erheblich unterwertig sei. Das Kammergericht unterstrich die Schutzfunktion der Berufsunfähigkeitsversicherung, die darauf abzielt, den Versicherten vor einem sozialen und beruflichen Abstieg zu bewahren.

In der Folge des Urteils dürfte es für Versicherer schwieriger werden, BU-Leistungen aufgrund einer neuen, geringwertigeren Tätigkeit einzustellen. Das Urteil betont die Notwendigkeit einer differenzierten Prüfung jedes Einzelfalls, um ungerechtfertigte Leistungseinstellungen zu vermeiden.

Das Urteil des Kammergerichts Berlin setzt ein wichtiges Zeichen für den Schutz von Versicherten in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Es erinnert daran, dass die BU-Versicherung nicht nur eine finanzielle Absicherung darstellt, sondern auch ein Instrument zum Schutz der beruflichen und sozialen Stellung der Versicherten ist.

Die Entscheidung des Gerichts ist ein klares Signal an Versicherer, die den Versicherungsschutz durch kreative Interpretationen aushöhlen wollen. Der Versuch, Arbeitslosigkeit und Elternzeit als dauerhaften Ausstieg aus dem Berufsleben zu werten, um Zahlungen einzustellen, ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern auch sozial ungerecht. Diese Phasen sind oft unvermeidliche Bestandteile einer modernen Erwerbsbiografie und dürfen nicht als Vorwand genutzt werden, um den Versicherungsschutz zu unterlaufen.

Das Urteil stärkt die Rechte der Versicherten und stellt sicher, dass die ursprüngliche Intention der BU-Versicherung – der Schutz vor einem sozialen Abstieg – erhalten bleibt. Für Versicherungsnehmer ist es eine ermutigende Bestätigung, dass ihre Rechte auch in schwierigen Zeiten gewahrt bleiben. Versicherer sollten das Urteil als Aufforderung verstehen, verantwortungsbewusst und im Sinne der Versicherten zu handeln.

BGH-Urteil: Nettoverkaufspreis entscheidet über Wertverlust bei Unfallfahrzeugen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Mitte Juli 2024 eine entscheidende Klärung zur Berechnung des merkantilen Minderwerts bei unfallbeschädigten Fahrzeugen vorgenommen. In seinem Urteil stellte das oberste Gericht klar, dass bei der Berechnung dieses Wertverlusts ausschließlich die Nettoverkaufspreise zugrunde zu legen sind. Sollte der merkantile Minderwert jedoch anhand von Bruttoverkaufspreisen geschätzt worden sein, ist ein Abzug des entsprechenden Umsatzsteueranteils vorzunehmen.

Der merkantile Minderwert beschreibt den Wertverlust eines Fahrzeugs nach einem Unfall, selbst wenn es fachgerecht repariert wurde. Dieser Verlust resultiert aus der geringeren Attraktivität des Fahrzeugs auf dem Gebrauchtwagenmarkt, da Käufer in der Regel unfallfreie Fahrzeuge bevorzugen. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist dazu verpflichtet, diesen Wertverlust zu ersetzen.

Im konkreten Fall war ein geleastes Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall erheblich beschädigt worden. Die Versicherung des Unfallverursachers übernahm die Reparaturkosten, verweigerte jedoch die volle Erstattung des von der Klägerin geforderten merkantilen Minderwerts in Höhe von 1.250 Euro und zahlte lediglich 700 Euro. Die Frage, ob vom merkantilen Minderwert ein Umsatzsteueranteil abzuziehen sei, führte letztlich zur Klärung durch den BGH.

In den Vorinstanzen hatte das zuständige Amtsgericht der Klägerin größtenteils Recht gegeben. Das Landgericht entschied jedoch auf Berufung des Versicherers, dass kein Umsatzsteueranteil abzuziehen sei, und setzte den Minderwert auf 1.000 Euro fest. Der Versicherer legte daraufhin Revision ein, die beim BGH Erfolg hatte.

Das oberste Gericht entschied, dass der Ersatz des merkantilen Minderwerts nicht der Umsatzsteuer unterliegt, da es sich hierbei nicht um eine entgeltliche Leistung handelt. Entsprechend ist bei der Schätzung des Minderwerts grundsätzlich von Nettoverkaufspreisen auszugehen. Wurde der Minderwert fälschlicherweise auf Bruttoverkaufspreisen basierend berechnet, ist der Umsatzsteueranteil abzuziehen, um eine ungerechtfertigte Bereicherung des Geschädigten zu vermeiden. Der Fall wurde zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.

Diese Entscheidung des BGH wird in der Kfz-Versicherungsbranche als wegweisend betrachtet, da sie die Berechnung des merkantilen Minderwerts und den Umgang mit der Umsatzsteuer in solchen Fällen grundlegend präzisiert.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs bringt eine längst überfällige Klarstellung in einem komplexen und oft strittigen Bereich des Schadenersatzrechts. Die Entscheidung, den merkantilen Minderwert konsequent auf der Basis von Nettoverkaufspreisen zu berechnen, setzt klare Maßstäbe und verhindert die Möglichkeit, dass Geschädigte durch fehlerhafte Berechnungen ungerechtfertigt profitieren.

In der Praxis bedeutet dies für Versicherer und Geschädigte gleichermaßen mehr Rechtssicherheit. Die Kfz-Versicherungen können sich darauf verlassen, dass die Berechnungen des merkantilen Minderwerts künftig transparent und nachvollziehbar erfolgen. Geschädigte hingegen werden in Zukunft nicht mehr mit überhöhten Erwartungen konfrontiert, die auf falschen Annahmen basieren.

Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil dazu beiträgt, die Zahl der Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich zu reduzieren und die Schadenregulierung insgesamt zu beschleunigen. Denn am Ende profitieren alle Beteiligten von einem klaren und gerechten Regelwerk. Der BGH hat hier ein Stück weit Rechtsfrieden geschaffen, indem er die Spielregeln eindeutig festgelegt hat.

Berufsunfähigkeit: Wann Versicherte zur Heilbehandlung verpflichtet sind

In den letzten Jahren ist vermehrt die Frage aufgetaucht, ob Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) verpflichtet werden können, bestimmte ärztliche Anordnungen zu befolgen, um ihre Berufsfähigkeit wiederherzustellen. Besonders in älteren BU-Verträgen, die vor 2006 abgeschlossen wurden, könnten Klauseln enthalten sein, die eine solche Verpflichtung nahelegen. Diese sogenannten Behandlungsobliegenheiten verpflichten den Versicherten, ärztlichen Anweisungen zur Verbesserung seines Gesundheitszustands Folge zu leisten.

Doch diese Verpflichtung ist keineswegs uneingeschränkt. Wichtig ist, dass die ärztlichen Anordnungen konkret und auf die Person des Versicherten bezogen sein müssen. Allgemeine medizinische Empfehlungen reichen nicht aus. Zudem dürfen die geforderten Maßnahmen nur im Rahmen des Zumutbaren liegen. Das bedeutet, dass der Versicherte keine übermäßig belastenden oder risikoreichen Behandlungen auf sich nehmen muss.

Der Versicherer selbst hat hierbei kein Recht, eigenständig Behandlungen anzuordnen oder den Versicherten zu zwingen, sich von einem durch den Versicherer beauftragten Arzt behandeln zu lassen. Solche Klauseln könnten als unzulässiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Versicherten bewertet werden und wären rechtlich angreifbar. Besonders Beamte könnten jedoch im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Gesunderhaltung gegenüber ihrem Dienstherrn speziellen Vertragsklauseln unterliegen, die eine Wiederherstellung der Dienstfähigkeit zum Ziel haben.

In Ausnahmefällen könnte eine Behandlungsobliegenheit auch aus dem Grundsatz von Treu und Glauben abgeleitet werden. Weigert sich ein Versicherter, eine zumutbare Heilmaßnahme durchzuführen, könnte dies als Verstoß gegen diesen Grundsatz gewertet werden. Auch aus der allgemeinen Schadensminderungspflicht könnte sich eine Verpflichtung ergeben, den Versicherungsfall durch geeignete Maßnahmen abzuwenden oder abzumildern.

Jedoch bleibt die Kostenfrage ungeklärt. Die Kosten für die Durchführung solcher Maßnahmen trägt in der Regel der Versicherte selbst. Ob und wie weit eine Verpflichtung zur Heilbehandlung durchsetzbar ist, hängt vom Einzelfall ab. Insgesamt zeigt sich, dass die rechtlichen Grundlagen für Behandlungsobliegenheiten vielschichtig sind und stets im Lichte des konkreten Vertrags und der Zumutbarkeit geprüft werden müssen.

Die Frage nach der Verpflichtung zur Heilbehandlung in der Berufsunfähigkeitsversicherung offenbart ein Spannungsfeld zwischen den Interessen der Versicherer und den Rechten der Versicherten. Auf der einen Seite steht das berechtigte Interesse der Versicherer, Schäden zu minimieren und die Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen. Auf der anderen Seite steht der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Versicherten, die nicht dazu gezwungen werden dürfen, riskante oder belastende Behandlungen auf sich zu nehmen.

Dass ältere Verträge potenziell striktere Behandlungsobliegenheiten enthalten, zeigt, wie sehr sich das Verständnis von Versicherungsleistungen in den letzten Jahrzehnten verändert hat. Die zunehmende Betonung der Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit ist ein Schritt in die richtige Richtung und schützt die Versicherten vor überzogenen Forderungen.

Allerdings bleibt die Frage offen, wie solche Verpflichtungen in der Praxis durchgesetzt werden sollen. Dass Versicherer keine eigenen Behandlungen anordnen dürfen, ist ein wichtiger Schutzmechanismus, doch die Unsicherheit über die Auslegung des Begriffs "zumutbar" bleibt bestehen. Hier wäre eine klare, einheitliche Rechtsprechung wünschenswert, um die Rechte der Versicherten zu stärken und gleichzeitig für Klarheit zu sorgen.

Letztlich ist es entscheidend, dass jede Verpflichtung zur Heilbehandlung individuell geprüft wird. Pauschale Regelungen oder starre Vorgaben sind nicht zielführend. Der Schutz der Gesundheit und der persönlichen Integrität der Versicherten muss immer an erster Stelle stehen. Nur so kann eine faire Balance zwischen den Interessen aller Beteiligten gewährleistet werden.

Pfau sorgt für überraschenden Besuch in Dormagener Apotheke

In der Bären-Apotheke in Dormagen ereignete sich am Donnerstagmorgen ein ungewöhnlicher Vorfall, der sowohl die Mitarbeiter als auch die Kunden in Erstaunen versetzte. Ein Pfau, genauer gesagt ein männlicher Blauer Pfau, spazierte durch die geöffnete Eingangstür direkt in die Offizin der Apotheke. Zielstrebig bewegte sich der Vogel auf das Kosmetikregal zu, als wäre er ein regelmäßiger Kunde.

Der Inhaber der Apotheke, Ugur Bagli, zeigte sich überrascht von dem seltenen tierischen Besucher. „Das hat uns umgehauen“, sagte Bagli und betonte, dass ein solcher Vorfall in seiner Apotheke noch nie vorgekommen sei. Zuvor habe sich lediglich einmal ein Eichhörnchen in die Räumlichkeiten verirrt.

Mitarbeiter, die den Pfau entdeckten, reagierten zunächst mit Staunen und Amüsement. Auch eine Kundin, die kurz nach dem Pfau die Apotheke betrat, war erstaunt und fragte scherzhaft, ob das Tier zum Inventar der Apotheke gehöre. In einem gemeinsamen Kraftakt gelang es den Mitarbeitern schließlich, den Pfau behutsam nach draußen zu geleiten. Nachdem der Vogel die Apotheke verlassen hatte, flog er davon.

Der Blaue Pfau, ursprünglich in Indien und den angrenzenden Ländern beheimatet, ist in Deutschland nicht heimisch, wird jedoch aufgrund seines prachtvollen Federkleides häufig in Parks und Gärten gehalten. Der Vorfall in der Bären-Apotheke bleibt ein außergewöhnliches Erlebnis, das sicherlich noch lange für Gesprächsstoff sorgen wird.

Der Besuch des Pfaus in der Bären-Apotheke in Dormagen ist mehr als nur eine kuriose Anekdote – er erinnert uns daran, wie unerwartet das Leben manchmal sein kann. In einer Zeit, in der unsere Tage oft von Routine und Vorhersehbarkeit geprägt sind, bringt ein solches Ereignis eine willkommene Abwechslung. Es zeigt, dass die Natur, auch in einer zunehmend urbanisierten Welt, weiterhin ihren Platz behauptet und uns immer wieder überraschen kann.

Es ist bemerkenswert, wie die Mitarbeiter und Kunden der Apotheke auf diese Situation reagiert haben: mit Staunen, Humor und Gelassenheit. Dies sind Eigenschaften, die uns im Alltag oft fehlen, die aber in solchen Momenten umso wertvoller sind. Der Pfau als „Kunde“ der Apotheke bringt nicht nur Farbe ins Spiel, sondern erinnert uns auch daran, die Welt um uns herum mit offenen Augen und einem offenen Herzen zu betrachten.

Dieser Vorfall mag vielleicht nur ein kleiner Moment in einer Apotheke in Dormagen gewesen sein, doch er hat sicherlich ein Lächeln auf die Gesichter derer gezaubert, die ihn miterlebt haben. Und letztlich ist es genau das, was zählt: die Fähigkeit, in unerwarteten Momenten Freude zu finden.

FDP fordert mehr Ärzte und Apotheker für bessere Versorgung im Osten

Die FDP-Vertreter in den ostdeutschen Bundesländern haben die Bundesregierung und die Länderregierungen dazu aufgerufen, dringend mehr Studienkapazitäten für medizinische Berufe zu schaffen. Angesichts des akuten Fachkräftemangels und der schnell alternden Bevölkerung in der Region sehen die Liberalen die Notwendigkeit, insbesondere die ärztliche und pharmazeutische Versorgung in strukturschwachen, ländlichen Gebieten zu sichern.

In einem gemeinsamen Papier betonen führende FDP-Politiker aus Thüringen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, dass in diesen Regionen bereits jetzt eine Unterversorgung drohe. Sie fordern, dass mehr junge Menschen in medizinischen Berufen ausgebildet werden, die dann auch in den neuen Bundesländern arbeiten sollen. Zusätzlich plädieren sie für eine gezielte Niederlassungsförderung, um Ärzte, Zahnärzte und Apotheker dazu zu bewegen, sich in ländlichen Gebieten niederzulassen.

Die FDP kritisiert zudem die geplante Apothekenreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Die Liberalen lehnen das Konzept der „Apotheken light“ entschieden ab und fordern stattdessen eine stärkere Einbindung der Apotheken in die medizinische Grundversorgung. Apotheken seien oft die erste Anlaufstelle für Patienten und daher essenziell für eine wohnortnahe Versorgung. Die FDP fordert deshalb eine angemessene Vergütung für Apotheken, um deren wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten.

Um die dringend benötigten Veränderungen in der Ausbildung medizinischen Personals voranzutreiben, schlagen die FDP-Vertreter einen „Ausbildungsgipfel Ost“ vor. Dieser Gipfel soll die ostdeutschen Wissenschafts- und Gesundheitsminister sowie Bundesgesundheitsminister Lauterbach zusammenbringen, um einen Plan für den Ausbau der Studienkapazitäten in den ostdeutschen Bundesländern zu entwickeln. Da der Aufbau neuer Studienplätze jedoch Zeit benötige, fordern die Liberalen zudem Sofortmaßnahmen. Sie schlagen vor, Kapazitäten privater oder europäischer Hochschulen zu nutzen und die Rahmenbedingungen für junge Ärzte zu verbessern, etwa durch eine Entbürokratisierung.

Diese Initiative wird von prominenten FDP-Politikern in Ostdeutschland unterstützt, darunter Thomas Kemmerich (Thüringen), Zyon Braun (Brandenburg), Dr. Anita Maaß (Sachsen), Andreas Silbersack (Sachsen-Anhalt) und René Domke (Mecklenburg-Vorpommern). Alle betonen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen notwendig sind, um den Fachkräftemangel in der Region zu bekämpfen und die medizinische Versorgung langfristig zu sichern.

Die Forderungen der FDP nach mehr Studienkapazitäten und einer gezielten Förderung für Ärzte und Apotheker in Ostdeutschland kommen nicht überraschend, aber sie sind dringend notwendig. Die demografische Entwicklung in den neuen Bundesländern zeigt deutlicher als je zuvor, dass die Region auf einen ernsthaften Mangel an medizinischem Personal zusteuert. Es ist eine bedrohliche Realität, dass in vielen ländlichen Gebieten die ärztliche Versorgung bereits jetzt nicht mehr ausreichend gewährleistet ist.

Die vorgeschlagene Niederlassungsförderung für Mediziner und Apotheker in strukturschwachen Regionen ist ein sinnvoller Schritt, der jedoch nur eine von vielen notwendigen Maßnahmen sein kann. Ohne eine deutliche Erhöhung der Ausbildungsplätze und eine schnelle Anpassung der Studienkapazitäten wird es schwierig sein, den drohenden Versorgungsengpass zu verhindern. Hier muss die Politik schnell handeln, und zwar auf Bundes- und Landesebene.

Ebenso richtig ist die Kritik der FDP an der Apothekenreform von Minister Lauterbach. Die Vorstellung von „Apotheken light“ geht an der Realität in den ländlichen Gebieten vorbei. Apotheken sind mehr als nur Abgabestellen für Medikamente; sie sind oft die ersten Anlaufstellen für Patienten. Ihre Rolle in der Grundversorgung muss gestärkt und nicht geschwächt werden.

Der Ausbildungsgipfel, den die FDP vorschlägt, könnte ein entscheidender Schritt sein, um die Weichen für die Zukunft zu stellen. Doch Gipfel allein reichen nicht aus – es bedarf entschlossener und nachhaltiger Maßnahmen, um die medizinische Versorgung in Ostdeutschland zu sichern. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, an dem nicht mehr diskutiert, sondern gehandelt werden muss. Die Menschen in den neuen Bundesländern haben ein Recht auf eine angemessene Gesundheitsversorgung – und die Politik ist in der Pflicht, diese zu gewährleisten.

Apotheken als neue Informationsdrehscheiben: Krebshilfe startet bundesweite Initiative

Die Deutsche Krebshilfe erweitert ihre Zusammenarbeit mit Apotheken, um Krebspatientinnen und -patienten besser zu informieren und zu unterstützen. Ab sofort sollen in 40 Apotheken bundesweit spezielle Infostelen aufgestellt werden, die kostenloses und werbefreies Informationsmaterial zu verschiedenen Aspekten rund um das Thema Krebs anbieten. Diese Initiative baut auf dem bereits seit 2019 erfolgreich in Arztpraxen eingesetzten Informationssystem auf.

Die fast zwei Meter hohen, drehbaren Stelen werden vollständig in Deutschland gefertigt und sind mit allgemein verständlichen Broschüren und Faltblättern bestückt. Diese werden regelmäßig aufgefüllt, um sicherzustellen, dass Patientinnen und Patienten stets Zugang zu aktuellen Informationen haben. Die Deutsche Krebshilfe übernimmt die Kosten für die Produktion, den Versand sowie die regelmäßige Aktualisierung des Materials.

„Apotheken sind eine unverzichtbare Anlauf- und Beratungsstelle, auch für Krebsbetroffene“, betonte Christian Lindenau, Geschäftsführer der Deutschen Krebshilfe. Die Apotheken sollen durch diese Maßnahme gestärkt und in ihrer Rolle als wichtige Informationsquellen für Krebspatientinnen und -patienten weiter etabliert werden.

Zusätzlich zu den neuen Infostelen profitieren Krebspatientinnen und -patienten in Apotheken auch von einer erweiterten pharmazeutischen Dienstleistung (pDl). Wer ambulant ein orales Antitumortherapeutikum neu verschrieben bekommt, hat Anspruch auf eine „Erweiterte Medikationsberatung“ durch Apothekerinnen und Apotheker. Diese Dienstleistung kann mit 90 Euro abgerechnet werden und soll die korrekte Anwendung der Medikamente sicherstellen sowie mögliche Wechselwirkungen oder Nebenwirkungen aufklären.

Mit dieser Initiative unterstreicht die Deutsche Krebshilfe die Bedeutung der Apotheken als zentrale Anlaufstellen für Menschen, die mit einer Krebsdiagnose konfrontiert sind.

Die Entscheidung der Deutschen Krebshilfe, Apotheken verstärkt in ihre Aufklärungsarbeit einzubeziehen, ist ein richtiger und wichtiger Schritt. Apotheken sind für viele Menschen, insbesondere für ältere oder mobilitätseingeschränkte Personen, oft die erste Anlaufstelle im Gesundheitswesen. Indem sie nun auch zu Orten der umfassenden Krebsaufklärung werden, schließt sich eine Lücke in der Versorgungskette, die bisher häufig unterschätzt wurde.

Die Bereitstellung von werbefreien, allgemeinverständlichen Informationsmaterialien ist dabei ein wertvolles Angebot, das weit über die bloße Medikamentenabgabe hinausgeht. Es zeigt, dass Apotheken nicht nur Orte des Vertrauens, sondern auch der aktiven Gesundheitsförderung sind.

Die zusätzliche Einführung der „Erweiterten Medikationsberatung“ ist ein weiterer Meilenstein. Diese Beratung ermöglicht es, die oftmals komplexen Therapien bei Krebserkrankungen besser zu verstehen und anzuwenden. Sie bietet eine wichtige Unterstützung, die in der täglichen Praxis unverzichtbar ist.

Insgesamt wird die Initiative der Krebshilfe die Rolle der Apotheken nachhaltig stärken. Sie zeigt, dass die Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten nicht an den Türen der Arztpraxen endet, sondern dort weitergeht, wo die Menschen im Alltag Unterstützung benötigen: direkt vor Ort in den Apotheken.

Steuerbescheide: Postreform verlängert Zustellfrist

Im Juli hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Postrechts, das sogenannte Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG), verabschiedet. Diese Reform zielt darauf ab, das deutsche Postsystem an die veränderten Kommunikations- und Konsumgewohnheiten anzupassen. Eine zentrale Änderung betrifft die Zustellungsfristen von Steuerbescheiden und anderen behördlichen Mitteilungen.

Ab dem 1. Januar kommenden Jahres wird die Frist für die Zugangsvermutung von drei auf vier Tage verlängert. Bisher galt ein Steuerbescheid nach drei Tagen als zugestellt. Diese Frist wird nun auf vier Tage erweitert, um den veränderten Laufzeiten bei der Postzustellung Rechnung zu tragen. Die Änderung betrifft sowohl postalisch versandte als auch elektronisch übermittelte oder digital bereitgestellte Bescheide.

Sollte der vierte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fallen, verschiebt sich der Fristablauf wie bisher auf den nächsten Werktag. Diese Regelung sorgt dafür, dass Steuerpflichtige ihre Rechte auch bei unglücklichem Fristverlauf wahren können. Ursprünglich sah der Gesetzentwurf vor, dass Steuerbescheide auch an einem Samstag als zugestellt gelten könnten, jedoch wurde diese Regelung letztlich nicht in das Gesetz aufgenommen.

Die neuen Fristen treten am 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft und gelten für alle nach diesem Datum versandten oder elektronisch bereitgestellten Steuerbescheide. Mit der Verlängerung der Zugangsvermutung von drei auf vier Tage soll sichergestellt werden, dass Steuerpflichtige ausreichend Zeit haben, ihre Bescheide zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen.

Die Entscheidung, die Zugangsvermutung für Steuerbescheide um einen Tag zu verlängern, ist eine vernünftige Anpassung an die Realität der heutigen Postzustellung. Angesichts der Tatsache, dass Briefe nicht mehr mit der gleichen Zuverlässigkeit und Schnelligkeit zugestellt werden wie in der Vergangenheit, ist die zusätzliche Zeitspanne ein wichtiger Schritt, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

Kritisch betrachtet werden könnte hingegen, dass diese Änderung lediglich ein Symptom einer tieferliegenden Problematik ist – nämlich der abnehmenden Effizienz und Zuverlässigkeit des Postsystems. Anstatt nur die Fristen anzupassen, sollte auch darüber nachgedacht werden, wie die Qualität der Postzustellung insgesamt verbessert werden kann.

Dennoch bietet die Fristverlängerung eine pragmatische Lösung, die Steuerpflichtigen ein wenig mehr Sicherheit und Flexibilität im Umgang mit ihren Bescheiden gibt. In einer Zeit, in der sich Kommunikationswege rapide verändern, ist es wichtig, dass auch gesetzliche Regelungen Schritt halten und der Lebensrealität der Menschen gerecht werden. Die Anpassung mag klein erscheinen, sie ist jedoch ein Schritt in die richtige Richtung.

Leqembi: Großbritannien genehmigt umstrittenes Alzheimer-Medikament, NHS-Finanzierung ungewiss

Das Alzheimer-Medikament Leqembi (Wirkstoff: Lecanemab) des japanischen Herstellers Eisai hat in Großbritannien die Zulassung durch die Medicines and Healthcare products Regulatory Agency (MHRA) erhalten. Es ist das erste Medikament im Vereinigten Königreich, das den Krankheitsverlauf von Alzheimer verlangsamen kann. Die Entscheidung, das Medikament zuzulassen, wurde von der Commission on Human Medicines (CHM), einem unabhängigen Beratungsgremium der Regierung, nach sorgfältiger Abwägung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses getroffen.

Trotz der Zulassung wird Leqembi vorerst nicht über das staatliche Gesundheitssystem des National Health Service (NHS) verfügbar sein. Das National Institute for Health and Care Excellence (Nice) hat entschieden, dass die hohen Kosten des Medikaments in keinem vertretbaren Verhältnis zu seinem Nutzen stehen. Samantha Roberts, Chefin von Nice, erklärte, dass die Behandlung eine intensive medizinische Betreuung erfordert. Patienten müssten alle zwei Wochen ins Krankenhaus, um auf mögliche schwere Nebenwirkungen, wie Wassereinlagerungen oder Blutungen im Gehirn, überwacht zu werden. Diese hohen Anforderungen und die damit verbundenen Kosten führten dazu, dass Leqembi nicht für eine staatliche Finanzierung empfohlen wurde.

Die britische Entscheidung steht im Kontrast zu der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), die Ende Juli 2023 die Zulassung von Leqembi in der Europäischen Union abgelehnt hatte. Die EMA begründete ihre Entscheidung damit, dass die potenziellen Risiken, insbesondere Wassereinlagerungen und Blutungen im Gehirn, die positiven Effekte des Medikaments überwiegen. Lecanemab wurde jedoch bereits in mehreren anderen Ländern, darunter Japan, die Vereinigten Arabischen Emirate, China, Israel und die USA, zugelassen.

In den USA ist das Medikament seit Anfang 2023 zur Behandlung der Alzheimer-Krankheit im Frühstadium verfügbar. Experten schätzen, dass nur ein kleiner Teil der Alzheimer-Patienten, möglicherweise weniger als 10 Prozent, für diese Therapie infrage kommt. In Deutschland sind etwa eine Million Menschen von Alzheimer betroffen, doch nur ein begrenzter Teil käme für die Behandlung mit Leqembi in Betracht.

Die Zulassung von Leqembi in Großbritannien wird weiter kontrovers diskutiert werden, insbesondere hinsichtlich der Abwägung zwischen potenziellen Risiken und dem möglichen Nutzen für die Patienten.

Die Zulassung von Leqembi in Großbritannien markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Behandlung von Alzheimer, doch der Weg zur breiten Verfügbarkeit des Medikaments bleibt steinig. Während die britische Regulierungsbehörde MHRA die Entscheidung zur Zulassung auf einer wissenschaftlich fundierten Basis getroffen hat, bleibt die Frage offen, ob die hohen Kosten und das intensive Monitoring, das die Behandlung erfordert, tatsächlich gerechtfertigt sind.

Die Entscheidung des National Institute for Health and Care Excellence (Nice), Leqembi nicht über das NHS zu finanzieren, unterstreicht ein zentrales Dilemma im Gesundheitswesen: Wie viel ist eine potenzielle Verlangsamung einer degenerativen Krankheit wert? In Zeiten knapper Budgets müssen Gesundheitsbehörden schwierige Entscheidungen treffen, bei denen das Wohl der Allgemeinheit gegen die Bedürfnisse einer kleinen Patientengruppe abgewogen wird.

Die Ablehnung der EMA zeigt, dass die Diskussion über den Einsatz von Leqembi noch lange nicht abgeschlossen ist. Die Risiken, insbesondere die Gefahr schwerwiegender Nebenwirkungen, müssen weiterhin genau beobachtet werden. Doch für viele Patienten, die keine anderen Optionen haben, könnte Leqembi ein Hoffnungsschimmer sein, der ihnen mehr Zeit und Lebensqualität schenkt.

Am Ende steht die Frage: Wie sollen wir als Gesellschaft mit neuen, teuren Therapien umgehen, die nur einer kleinen Patientengruppe helfen können? Die Antwort darauf wird nicht nur das Schicksal von Leqembi, sondern auch die Zukunft vieler innovativer Behandlungen bestimmen.

Badedermatitis durch Zerkarien: Gesundheitsgefahr in deutschen und österreichischen Gewässern

In den Sommermonaten warnen Gesundheitsbehörden in Deutschland und Österreich vor einer zunehmenden Gefahr in Badegewässern: die sogenannte Badedermatitis, verursacht durch Zerkarien. Diese Saugwurmlarven, die normalerweise in Wasservögeln und Süßwasserschnecken vorkommen, können beim Baden in kontaminierten Gewässern versehentlich in die menschliche Haut eindringen und unangenehme allergische Reaktionen auslösen.

Zerkarien befallen primär Süßwasserschnecken, die als Zwischenwirt dienen. Nach ihrer Entwicklung verlassen die Larven die Schnecken und suchen nach Wasservögeln, um ihren Lebenszyklus abzuschließen. Doch anstatt in die Haut von Enten einzudringen, dringen sie bei menschlichem Kontakt unabsichtlich in die Haut ein, wo sie nicht weiterleben können. Dieser Fehlversuch löst eine Immunreaktion aus, die als Badedermatitis bekannt ist.

Die Symptome dieser Hauterkrankung treten oft bereits wenige Minuten nach dem Baden auf und äußern sich in starkem Juckreiz, geröteten Hautpartien und entzündlichen Papeln, die bis zu zwei Zentimeter groß werden können. Besonders betroffen sind die Hautstellen, die mit dem Wasser in Berührung kamen. Die Beschwerden können bis zu 20 Tage anhalten, heilen jedoch in der Regel ohne bleibende Schäden ab. Eine ärztliche Behandlung ist meist nicht notwendig, bei starkem Juckreiz oder Verdacht auf Sekundärinfektionen sollte jedoch ein Arzt konsultiert werden.

Präventive Maßnahmen sind der beste Schutz gegen Badedermatitis. Experten raten dazu, das Füttern von Enten und anderen Wasservögeln in Badegewässern zu vermeiden, um die Konzentration der Zerkarien im Wasser zu reduzieren. Auch sollte auf das Baden in seichten, warmen Gewässern verzichtet werden, die für Zerkarien besonders attraktiv sind. Nach dem Schwimmen ist es ratsam, sofort zu duschen, nasse Badebekleidung zu wechseln und den Körper gründlich abzutrocknen. Sonnencremes können zusätzlich das Eindringen der Larven erschweren.

Die Badedermatitis stellt keine ernsthafte Gesundheitsgefahr dar, doch kann sie den Badespaß erheblich trüben. Daher ist es wichtig, die Warnhinweise der Gesundheitsbehörden ernst zu nehmen und präventive Maßnahmen zu ergreifen.

Die sommerliche Badesaison ist in vollem Gange, und mit ihr steigt auch die Freude am kühlen Nass. Doch die jüngsten Warnungen vor Badedermatitis sollten uns daran erinnern, dass unser Verhalten in der Natur Konsequenzen hat – nicht nur für uns, sondern auch für die Umwelt.

Das Füttern von Enten mag harmlos erscheinen, doch es stört das ökologische Gleichgewicht in unseren Gewässern und fördert die Vermehrung von Zerkarien. Letztlich leidet der Mensch selbst, wenn er die Konsequenzen dieser Störung in Form von unangenehmen Hautreaktionen spürt. Es ist daher nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch im Interesse der Gemeinschaft, sich an die Empfehlungen der Experten zu halten.

Ein weiterer Punkt ist die Eigenverantwortung. Niemand möchte sich den Sommer mit vermeidbarem Juckreiz verderben. Doch wer dennoch in bekannten Risikogewässern badet, handelt fahrlässig und bringt sich selbst in Gefahr. Präventive Maßnahmen wie das Duschen nach dem Schwimmen oder das Meiden von warmen, seichten Uferzonen sind einfach umzusetzen und könnten vielen die schmerzhafte Erfahrung einer Badedermatitis ersparen.

Abschließend sollten wir uns bewusst machen, dass Naturerlebnisse wie das Baden in Seen ein Privileg sind. Dieses Privileg verpflichtet uns, respektvoll mit unserer Umgebung umzugehen. Denn nur so können wir die Natur genießen, ohne uns selbst oder andere unnötig zu gefährden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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