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Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Gesundheitspolitik, Apotheken und Versicherungen

Erfahren Sie mehr über die neuesten Entwicklungen und kritischen Themen in der Gesundheitspolitik, der Apothekenbranche und bei Versicherungen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Gesundheitsminister Karl Lauterbach steht zunehmend in der Kritik für eine inkonsistente Gesundheitspolitik, während in der Apothekenbranche Frauen bei Investitionen zurückhaltender sind und neue Regelungen für Apotheker und Impfungen auf sich warten lassen. Berufsunfähigkeitsversicherungen überzeugen durch Preisstabilität, während steuerliche Vorteile bei Familienvermietungen an Bedeutung gewinnen. Die Evaluierung des Arzneimittel-Lieferengpassgesetzes zeigt ernüchternde Ergebnisse und neue Entwicklungen bei Apothekenreformen sowie dem Anti-Spionage-Gesetz in China werfen Fragen auf. Die Pharmabranche blickt gespannt auf die Expopharm und die mögliche Zulassung des Moderna-Impfstoffs, während die Auswirkungen von Weinen auf den Körper unter die Lupe genommen werden.

Lauterbachs Geisterfahrt: Gesundheitsstrategie ohne Kurs

In den letzten Wochen hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Seine Amtszeit scheint zunehmend durch widersprüchliche Entscheidungen und inkonsistente Maßnahmen geprägt zu sein, die den Eindruck einer chaotischen Geisterfahrt vermitteln. Die jüngsten Entwicklungen werfen ernsthafte Fragen auf über die Richtung und Effektivität seiner Gesundheitspolitik.

Lauterbach, der seit seinem Amtsantritt immer wieder betont hat, wie wichtig eine konsequente und durchdachte Gesundheitsstrategie ist, wirkt zunehmend wie ein Politiker auf der Überholspur ohne klares Ziel vor Augen. Besonders in Bezug auf die Impfstrategie und die Pandemiebewältigung gibt es immer wieder neue Ankündigungen, die häufig schnell wieder revidiert oder ergänzt werden. So wurden kürzlich Änderungen in den Richtlinien zur Corona-Impfung vorgestellt, die sowohl von Experten als auch von der Öffentlichkeit als unklar und wenig durchdacht empfunden werden. Diese Änderungen beinhalten unter anderem eine neue Empfehlung für Booster-Impfungen, die jedoch nicht ausreichend erklärt oder begründet wurde.

Auch die Maßnahmen zur Pandemieüberwachung und -kontrolle scheinen oftmals wenig koordiniert. Lauterbach kündigte an, die Teststrategie anpassen zu wollen, um auf die veränderten Bedingungen der Pandemie zu reagieren. Doch diese Ankündigungen wurden häufig nicht von konkreten Umsetzungsplänen begleitet, was zu weiterer Unsicherheit führte. Die kontinuierliche Anpassung und Neubewertung der Maßnahmen wirkt teilweise planlos und trägt zur allgemeinen Verwirrung bei.

Zudem gibt es zunehmend Kritik an der Kommunikationsstrategie des Ministers. Statt klarer, verständlicher Informationen, die der Bevölkerung helfen würden, sich in der aktuellen Lage zurechtzufinden, scheinen Lauterbachs Äußerungen oft widersprüchlich und vage. Dies führt nicht nur zu Verwirrung, sondern auch zu einem Vertrauensverlust in die Gesundheitsbehörden.

Die Schwierigkeiten von Lauterbach reflektieren größere Herausforderungen innerhalb des Gesundheitsministeriums, das unter Druck steht, sowohl der Pandemie Herr zu werden als auch langfristige gesundheitspolitische Ziele zu verfolgen. Während der Minister möglicherweise gut gemeinte Absichten hat, fehlt es an einer klaren, langfristigen Strategie, die sowohl wissenschaftlich fundiert als auch praktisch umsetzbar ist.

Die aktuelle Situation rund um Gesundheitsminister Karl Lauterbach stellt einen ernsten Prüfstein für die deutsche Gesundheitspolitik dar. Lauterbachs bisherige Ansätze, die oft wie eine Geisterfahrt durch die gesundheitspolitische Landschaft wirken, sind besorgniserregend. Anstatt einer stabilen und kohärenten Strategie haben wir es zunehmend mit einem Flickenteppich an Maßnahmen und Richtlinien zu tun, die sowohl in ihrer Implementierung als auch in ihrer Kommunikation mangelhaft sind.

Die wiederholten Änderungen in der Impfstrategie und die unzureichend erklärten Anpassungen in der Testpolitik sind symptomatisch für ein größeres Problem: die fehlende Klarheit und Kohärenz in der gesundheitspolitischen Führung. In einer Zeit, in der Verlässlichkeit und Transparenz von größter Bedeutung sind, hat Lauterbach es bisher nicht geschafft, die notwendigen Elemente für eine erfolgreiche Gesundheitsstrategie zu liefern. Die Bevölkerung und die Fachwelt benötigen klare, verständliche und konsistente Informationen, um angemessen auf die Herausforderungen der Pandemie reagieren zu können.

Die Kommunikation des Ministers sollte sich dringend verbessern. Anstelle von vagen Ankündigungen und häufigen Kursänderungen ist es notwendig, dass Lauterbach und sein Ministerium einen klaren Fahrplan präsentieren, der sowohl die aktuelle Lage berücksichtigt als auch auf langfristige gesundheitspolitische Ziele ausgerichtet ist. Nur durch eine solche klare und verlässliche Führung kann Vertrauen zurückgewonnen und die Effektivität der gesundheitspolitischen Maßnahmen sichergestellt werden. Derzeit wirkt die Gesundheitspolitik mehr denn je wie eine chaotische Fahrt ohne Ziel, was angesichts der aktuellen Herausforderungen inakzeptabel ist.

Frauen in der Apothekenbranche: Zurückhaltende Investitionen und sinkender Anteil bei Neugründungen

Frauen sind bei Investitionen in Apothekengründungen nach wie vor zurückhaltender als Männer. Eine aktuelle Analyse der Apobank für das Jahr 2023 zeigt, dass die durchschnittlichen Gesamtinvestitionen in Apothekengründungen gestiegen sind, aber Apothekerinnen im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen weniger investieren. Während Apothekerinnen im Jahr 2023 im Durchschnitt 621.000 Euro für die Gründung einer Apotheke ausgaben, lag dieser Betrag im Vorjahr bei 635.000 Euro. Männer investierten hingegen durchschnittlich 809.000 Euro, was den Anstieg der Gesamtinvestitionen maßgeblich beeinflusste.

Der Anteil der Frauen unter den Existenzgründern ist in den letzten zwei Jahren signifikant gesenkt worden. Früher lag dieser Anteil bei etwa 60 Prozent, während er im Jahr 2022 auf 48 Prozent fiel und 2023 nur geringfügig auf 51 Prozent stieg. Diese Zahlen verdeutlichen einen deutlichen Rückgang der Beteiligung von Frauen an der Gründung neuer Apotheken.

Die Neugründung von Apotheken ist im Vergleich zur Übernahme bestehender Apotheken selten und kostspielig. Im Jahr 2023 fanden nur vier Prozent der durch die Apobank begleiteten Apothekengründungen an neuen Standorten statt, davon entfielen ein Prozent auf reine Existenzgründungen und drei Prozent auf die Eröffnung von Filialen.

Die Investitionen für die Neugründung von Apotheken stiegen 2023 auf durchschnittlich 763.000 Euro, was einen deutlichen Anstieg im Vergleich zu früheren Jahren darstellt, in denen die Investitionen etwa bei 500.000 Euro lagen. Dieser Anstieg wird insbesondere durch hohe Inflation und gestiegene Anschaffungskosten verursacht. Gründer, die sich für eine Neugründung entschieden haben, investierten tendenziell mehr, um an attraktiven Standorten präsent zu sein.

Übernahmen bestehender Apotheken bleiben die häufigste Form der Existenzgründung. Im Jahr 2023 übernahmen 56 Prozent der Gründerinnen und Gründer eine bestehende Apotheke. Die durchschnittlichen Gesamtinvestitionen für solche Übernahmen betrugen 713.000 Euro, einschließlich des Kaufpreises (530.000 Euro), des Warenlagers (120.000 Euro) und sonstiger Investitionen (63.000 Euro). Die Kaufpreise variierten erheblich, von unentgeltlichen Übernahmen bis zu siebenstelligen Beträgen. Etwa zehn Prozent der Existenzgründer gaben 2023 weniger als 50.000 Euro aus, während jede siebte Person mindestens eine Million Euro für die Übernahme zahlte.

Die Gründung von Apothekenfilialen, ob durch Übernahme oder Neugründung, war 2023 die teuerste Form der Apothekergründung, mit durchschnittlichen Gesamtinvestitionen von 831.000 Euro. Im Vergleich dazu lagen die Kaufpreise für Neugründungen bei 629.000 Euro. Die Übernahme und Gründung von Filialen wurden überwiegend von Männern durchgeführt, was auf eine geringere Neigung von Frauen hinweist, in dieser Form der Expansion aktiv zu werden. Männliche Apotheker suchten tendenziell nach größeren und prosperierenden Apotheken für ihre Expansion.

Ein Viertel der Apothekenübernahmen betraf Verbünde, die meist aus einer Hauptapotheke und einer Filiale bestanden, seltener aus zwei. Im Durchschnitt wurden 2023 2,2 Apotheken für einen Kaufpreis von 1,44 Millionen Euro erworben, wobei die Gesamtinvestitionen, einschließlich Warenlager und weiterer Investitionen, 1,83 Millionen Euro betrugen. Kleinere Verbünde wurden überwiegend von Frauen übernommen, während Männer bei der Übernahme größerer Strukturen dominierten.

Die Analyse basiert auf einer Stichprobe von etwa 400 Apothekengründungen, die die Apobank im Jahr 2023 begleitet hat, und die Daten wurden anonymisiert ausgewertet.

Die Analyse der Apobank für 2023 wirft ein interessantes Licht auf die dynamische Landschaft der Apothekengründungen und -übernahmen. Die rückläufige Beteiligung von Frauen an Apothekengründungen und die unterschiedlichen Investitionsmuster zwischen Männern und Frauen deuten auf tiefere strukturelle und wirtschaftliche Unterschiede hin. Während Frauen bei Neugründungen eher zurückhaltend sind und kleinere Investitionen tätigen, neigen Männer dazu, höhere Summen zu investieren und größere Apothekenstrukturen zu übernehmen. Dieser Trend könnte auf unterschiedliche Risikobereitschaft, Zugang zu Kapital oder auch auf verschiedene geschäftliche Strategien zurückzuführen sein. Die hohe Kostensteigerung bei Neugründungen und die Dominanz von Männern bei der Eröffnung von Filialen unterstreichen die Herausforderungen, vor denen Frauen in der Branche stehen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entwicklungen in den kommenden Jahren auswirken werden und ob gezielte Fördermaßnahmen für Frauen in der Apothekenbranche langfristig zu einer ausgewogeneren Beteiligung führen können.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Die besten Policen mit Preisstabilität

In der Welt der Berufsunfähigkeitsversicherungen spielen Preisstabilität und langfristige Planung eine entscheidende Rolle für Verbraucher. Da viele Versicherungsnehmer ihre Policen für Jahrzehnte abschließen, ist es von zentraler Bedeutung, eine Versicherung zu wählen, deren Beiträge auch über lange Zeiträume hinweg stabil bleiben. Dies minimiert die finanzielle Unsicherheit und sichert eine verlässliche Absicherung für den Fall der Fälle.

Die WirtschaftsWoche hat nun die besten Berufsunfähigkeitsversicherungen gekürt, die durch ihre hohe Preisstabilität überzeugen. Die Auswahl basiert auf umfassenden Analysen und Bewertungen von Versicherungsbedingungen, Beitragsentwicklung und finanzieller Solidität der Anbieter. Die ausgezeichneten Policen zeichnen sich nicht nur durch faire Beitragssätze aus, sondern bieten auch langfristige Sicherheit und Schutz ohne plötzliche Kostensteigerungen.

Bei der Wahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Verbraucher besonders auf die Preisstabilität achten. Ein Versicherungsvertrag, der über Jahre hinweg konstante Beiträge garantiert, schützt vor unerwarteten finanziellen Belastungen und gibt den Versicherten die notwendige Planungssicherheit. Die aktuellen Empfehlungen der WirtschaftsWoche bieten einen wertvollen Leitfaden für alle, die sich umfassend und langfristig absichern möchten.

Die Wahl der richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil der persönlichen Finanzplanung. Die aktuelle Analyse der WirtschaftsWoche stellt klar, dass Preisstabilität nicht nur ein Luxus, sondern eine Notwendigkeit für jeden Versicherungsnehmer ist. In einer Zeit, in der sich viele Lebensumstände schnell ändern können, ist es beruhigend zu wissen, dass die Beiträge einer Versicherung verlässlich bleiben. Die gekürten Policen bieten nicht nur Schutz, sondern auch ein hohes Maß an finanzieller Sicherheit. Verbraucher sollten diese Empfehlungen ernst nehmen und sich für Policen entscheiden, die langfristige Stabilität gewährleisten.

Steuersparmodell Immobilien: Familienvermietung und Steuerliche Vorteile

In Zeiten steigender Immobilienpreise und Steuerlasten suchen immer mehr Menschen nach Wegen, ihre Steuerbelastung zu minimieren. Ein bewährtes Modell, das insbesondere für Familien von Interesse ist, ist die Vermietung von Wohnraum an Angehörige. Dieses Modell bietet nicht nur steuerliche Vorteile, sondern kann auch den Familienmitgliedern zugutekommen, indem es ihnen ermöglicht, zu einem vergünstigten Mietpreis zu wohnen.

Bei der Vermietung von Immobilien an Familienangehörige ist es üblich, nicht den vollen Marktpreis zu verlangen. Stattdessen kann der Mietpreis oft unter dem Marktniveau liegen. Während dies aus Sicht des Mieters einen Vorteil darstellt, ergibt sich für den Vermieter eine steuerliche Möglichkeit. Verluste, die durch die Differenz zwischen dem marktüblichen Mietpreis und dem tatsächlich gezahlten Mietpreis entstehen, können steuerlich vollständig verrechnet werden.

Dieser Ansatz ist jedoch nicht ohne Risiken. Es ist entscheidend, dass alle vertraglichen Vereinbarungen klar und transparent dokumentiert werden. Dies verhindert mögliche Konflikte und steuerliche Nachteile, die durch unklare Regelungen oder fehlerhafte Vertragsgestaltung entstehen könnten. Steuerliche Beratung ist hierbei unerlässlich, um sicherzustellen, dass das Modell den geltenden rechtlichen Anforderungen entspricht und die steuerlichen Vorteile optimal genutzt werden.

Insgesamt stellt die Vermietung von Wohnraum an Angehörige ein potenziell vorteilhaftes Steuersparmodell dar, wenn sie korrekt umgesetzt wird. Die Balance zwischen familiären Beziehungen und steuerlichen Überlegungen ist dabei ein entscheidender Faktor, der gut bedacht werden sollte.

Das Modell der Vermietung von Immobilien an Familienangehörige kann eine attraktive Möglichkeit zur Steuerersparnis darstellen, bietet aber auch Herausforderungen. Die steuerlichen Vorteile durch die Verrechnung von Verlusten sind verlockend, jedoch ist es essenziell, sämtliche steuerliche und rechtliche Aspekte sorgfältig zu prüfen. Klare vertragliche Regelungen und die Inanspruchnahme von professioneller Steuerberatung sind unerlässlich, um sowohl den steuerlichen Nutzen zu maximieren als auch rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden. So kann das Modell nicht nur steuerliche Vorteile bringen, sondern auch die familiäre Unterstützung in finanziellen Belangen verstärken.

BMG bewertet Auswirkungen des ALBVVG: Skepsis und Unklarheiten dominieren

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bewertet weiterhin die Auswirkungen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG), das im Juli vergangenen Jahres in Kraft trat. Ziel des Gesetzes war es, die Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu bekämpfen und die Arzneimittelversorgung zu verbessern. Die bisherigen Ergebnisse fallen jedoch ernüchternd aus.

ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold äußerte Ende des vergangenen Monats seine Enttäuschung über die bisherige Wirkung des Gesetzes. Er betonte, dass Apothekenteams jährlich mehrere Millionen Stunden Mehrarbeit leisten müssen, um trotz der Engpässe eine adäquate Patientenversorgung sicherzustellen. Eine Umfrage des Marktforschungsinstituts Apokix aus dem Februar hatte bereits gezeigt, dass die Hoffnung auf eine baldige Besserung der Lieferengpässe gering ist. Das ALBVVG wurde von vielen Apothekern als nicht ausreichend angesehen.

Auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion reagierte die Bundesregierung mit Verweis auf eine laufende Evaluation des Gesetzes bis Ende 2025. Diese Evaluation soll die Auswirkungen auf die Diversifizierung der Lieferketten und die finanziellen Folgen für die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) überprüfen. Bis dahin könne keine detaillierte Auskunft über die unmittelbaren Effekte des Gesetzes gegeben werden.

CDU-Abgeordneter Georg Kippels kritisierte, dass die Antworten der Bundesregierung die Vorwarnungen seiner Fraktion bestätigen, die bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes geäußert wurden. Kippels warnte, dass die Maßnahmen entweder unzureichend seien oder sogar negative Effekte auf die Versorgungssicherheit der Bevölkerung haben könnten.

Zu den Fragen nach der Diversifizierung der Lieferketten und den geplanten neuen Generikaproduktionsstätten in der EU konnte die Bundesregierung keine konkreten Informationen liefern. Einzige Erwähnung fand die Werkserweiterung von Sandoz in Kundl, Österreich. Auch bezüglich der Mehrkosten für die Anpassung der Erstattung bei Kinderarzneimitteln oder patentfreien Arzneimitteln wurden keine detaillierten Auskünfte gegeben.

Das BMG konnte jedoch berichten, dass die „technischen Voraussetzungen“ für ein Frühwarnsystem durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geschaffen wurden. Erste prototypische Auswertungen dieses Systems sind für den Herbst dieses Jahres geplant.

Kritik gab es auch an der im ALBVVG festgelegten sechsmonatigen Bevorratungspflicht für patentfreie Arzneimittel. Diese Regelung könnte Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung in anderen EU-Mitgliedstaaten haben, was von einigen Ländern als unsolidarisch angesehen wird. Die Bundesregierung betont, dass sie sich der möglichen Auswirkungen bewusst ist und an der Critical Medicines Alliance sowie der Joint Action beteiligt ist, um europäische Lösungen zu entwickeln.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die bisherigen Antworten auf die Anfrage wenig Anlass zur Hoffnung geben. Die vollständigen Ergebnisse der Evaluation des ALBVVG bleiben bis Ende 2025 abzuwarten.

Die bisherige Bewertung des ALBVVG offenbart erhebliche Schwächen und Unklarheiten. Während das Gesetz mit großen Erwartungen gestartet ist, zeigen die bisherigen Ergebnisse, dass die erhofften Fortschritte in der Bekämpfung der Lieferengpässe bislang ausgeblieben sind. Die CDU/CSU-Fraktion und zahlreiche Apothekenteams sehen sich bestätigt in ihren Befürchtungen, dass die gesetzgeberischen Maßnahmen entweder nicht weitreichend genug oder gar kontraproduktiv sein könnten. Die Bundesregierung verweist auf eine laufende Evaluation, die erst 2025 abgeschlossen sein wird, was die Dringlichkeit der Problematik nur weiter verstärkt.

Besonders kritisch ist die mangelnde Transparenz bezüglich der finanziellen Auswirkungen auf die Krankenkassen und die fehlende Klarheit über die Diversifizierung der Lieferketten. Die einzige positive Nachricht – die Einrichtung eines Frühwarnsystems – kann nicht darüber hinwegtrösten, dass die grundlegenden Probleme in der Arzneimittelversorgung weiterhin ungelöst bleiben. Die europäische Dimension der Lieferengpässe, die durch nationale Bevorratungspflichten verschärft werden könnten, verdeutlicht die Notwendigkeit einer harmonisierten europäischen Lösung.

Insgesamt bleibt die Situation angespannt, und die Entscheidungsträger müssen dringend konkrete Maßnahmen ergreifen, um die Versorgungslücken zu schließen und das Vertrauen in die Arzneimittelversorgung wiederherzustellen

Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen nach Eugenik-Aussagen abgesetzt

Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS), Klaus Heckemann, wurde nach umstrittenen Äußerungen in einem Vorwort zur Humangenetik von seinem Amt entbunden. In einer Sondersitzung der KVS-Vertreterversammlung stimmten 28 von 37 Teilnehmern für die Abberufung Heckemanns. Bis zur Wahl eines neuen Vorsitzenden wird Sylvia Krug, die stellvertretende Vorstandsvorsitzende, die Geschäfte führen.

Heckemann hatte in dem Leitartikel, der in der Juni-Ausgabe der »KVS-Mitteilungen« veröffentlicht wurde, eine »Zukunftsvision« zur genetischen Diagnostik vorgestellt. Er sprach von einer umfassenden Mutationssuche für Frauen mit Kinderwunsch und verwendete den Begriff »Eugenik«, der historisch mit den Menschenversuchen der Nationalsozialisten in Verbindung gebracht wird. Die Nationalsozialisten hatten diesen Begriff benutzt, um ihre menschenverachtenden Maßnahmen der »Rassenhygiene« zu rechtfertigen.

Die Äußerungen Heckemanns lösten breite Kritik aus. Die KVS-Vertreterversammlung verabschiedete einstimmig eine Resolution, die sich klar zu den Werten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt. Auch das Dresdner Sozialministerium und die Dresdner Hochschulmedizin distanzierten sich entschieden von Heckemanns Aussagen. Der Bundestagsabgeordnete Lars Rohwer (CDU) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bezeichneten die Äußerungen als unvereinbar mit dem ärztlichen Berufsethos und als potenziell gefährlich, da sie menschenverachtende Positionen wieder salonfähig machen könnten.

Die Abberufung Klaus Heckemanns von seinem Amt als Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen ist eine notwendige und wichtige Reaktion auf seine unglücklichen Äußerungen zur Eugenik. Die historische Last dieses Begriffs sollte in der medizinischen und gesellschaftlichen Diskussion niemals verharmlost werden. Heckemanns Vision, die genetische Diagnostik für Frauen mit Kinderwunsch umfassend auszubauen, ist an sich nicht problematisch, doch die Verwendung des Begriffs »Eugenik« wirft berechtigte Fragen auf. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass sich medizinische Fachgesellschaften und ihre Führungspersonen zu den ethischen Werten der Demokratie bekennen und sicherstellen, dass historische Belastungen nicht zu einem gefährlichen Diskurs führen. Die KVS hat mit der Entbindung Heckemanns und der Verabschiedung der Resolution ein klares Zeichen gesetzt, dass solche Ausfälle keinen Platz in der modernen Medizin haben.

Apothekenreform: Ein Gesetz unter Druck

Beim Sommerempfang des Apothekerverbands Nordrhein (AVNR) in Düsseldorf machte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) seine Ablehnung gegenüber dem aktuellen Entwurf des Apothekenreformgesetzes deutlich. Laumann betonte, dass eine Apotheke ohne Apotheker für ihn nicht akzeptabel sei. Ein solches Gesetz, das die Freiberuflichkeit der Apotheker infrage stelle, werde er nicht unterstützen. Er stellte klar, dass er die inhabergeführte Apotheke, die für ihn ein wesentliches Element der Mittelschicht darstellt, nicht gefährden wolle.

Laumann unterstrich die Bedeutung der Freiberuflichkeit für die Qualitätssicherung im Gesundheitssystem. Veränderungen müssten durch Zusammenarbeit aller Beteiligten erfolgen, und nicht durch Alleingänge, die oft kontraproduktiv seien. Er appellierte an die Politik, die Grundsätze der Unabhängigkeit zu wahren und lud zu einem Dialog über die Zukunft der Apotheke ein. Digitalisierung und Lieferengpässe seien Themen, die dringend angegangen werden müssten.

In seiner Rede äußerte sich Thomas Preis, Vorsitzender des AVNR, besorgt über die gegenwärtige Lage der Apothekenbranche. Preis kritisierte die Politik scharf für ihre Unzufriedenheit und die unzureichende Honorierung der Apotheken. Er wies auf die alarmierenden Schließungszahlen hin: Im Jahr 2023 seien rund 500 Apotheken geschlossen worden, was den größten Verlust seit der Gründung der Bundesrepublik darstelle. Der Trend sei besorgniserregend, da die Schließungszahlen in diesem Jahr nochmals um 50 Prozent gestiegen seien. Preis führte die wirtschaftliche Not der Apotheken auf eine fehlende politische Unterstützung und die kontinuierlichen Kostensteigerungen zurück.

Preis machte deutlich, dass die geplante Umverteilung im Gesetzesentwurf nicht ausreiche, um die Probleme der Branche zu lösen. Er forderte mehr finanzielle Mittel und eine gerechte Honorierung der Apotheken, um die wirtschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen. Zudem sprach er sich entschieden gegen Apotheken ohne Apotheker aus und forderte von der Politik, die Bedürfnisse der Bürger und die Qualität der Patientenversorgung in den Vordergrund zu stellen.

Trotz der Herausforderungen zeigte sich Preis optimistisch hinsichtlich der künftigen Rolle der Apotheken. Er begrüßte die geplanten Maßnahmen im Gesundes-Herz-Gesetz und die Integration von pharmazeutischen Dienstleistungen in die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), die die Apotheke als primären Gesundheitsversorger stärken sollen.

Die aktuellen Diskussionen um die Apothekenreform offenbaren die tiefen Gräben zwischen politischer Zielsetzung und der Realität vor Ort. Während NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betont, dass Apotheken ohne Apotheker für ihn nicht infrage kommen, unterstreicht er gleichzeitig die Notwendigkeit eines fundierten Dialogs über die Zukunft der Apotheken. Die Warnung, dass das Reformgesetz in seiner derzeitigen Form „kurzlebig“ werden könnte, deutet auf mögliche politische Turbulenzen hin und verstärkt die Unsicherheit in der Branche.

Thomas Preis von AVNR liefert eine eindringliche Analyse der aktuellen Situation: Die alarmierenden Schließungszahlen und die schwierige wirtschaftliche Lage der Apotheken sind ein Weckruf für die Politik. Die Forderung nach einer gerechten Honorierung und mehr finanziellen Mitteln ist gerechtfertigt und sollte dringend Beachtung finden. Es bleibt abzuwarten, ob die politischen Entscheidungsträger die nötigen Schritte unternehmen werden, um die Apothekenbranche nachhaltig zu stabilisieren und gleichzeitig die Qualität der Patientenversorgung zu gewährleisten.

Die geplanten Gesetzesänderungen könnten weitreichende Konsequenzen haben, die über die unmittelbare Zukunft der Apotheken hinausgehen. Die Herausforderung wird darin bestehen, einen Ausgleich zwischen notwendigen Reformen und der Bewahrung bewährter Strukturen zu finden. Der Dialog und die Kooperation aller Beteiligten sind hier von entscheidender Bedeutung.

Pro Generika kritisiert Fortschritte des Lieferengpass-Gesetzes

Der Verband Pro Generika hat scharfe Kritik an der Umsetzung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) geäußert. Die CDU/CSU-Fraktion hatte bei der Bundesregierung nach dem Stand der Gesetzesumsetzung gefragt und erfahren, dass eine umfassende Evaluation erst Ende 2025 erfolgen werde. Diese Antwort lässt befürchten, dass das Bundesgesundheitsministerium derzeit keine genaue Übersicht über die Situation der Generika-Herstellung in Deutschland und der EU hat.

Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika, erklärte: „Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Das ALBVVG vermag das Problem der Lieferengpässe nicht zu lösen.“ Er bezeichnet die bisherigen Maßnahmen als „Flickschusterei“ und fordert von der Politik eine konsequente Bekämpfung des Preisdumpings bei Generika. Bretthauer warnt davor, dass die bevorstehende Erkältungssaison zeigen könnte, ob die angekündigten Verbesserungen tatsächlich eingetreten sind.

Die Antworten auf die Kleine Anfrage zeigen, dass sich die Lage bei wichtigen Medikamentengruppen wie Kinderarzneimitteln, Antibiotika und Krebsmedikamenten bislang nicht verbessert hat. Das ALBVVG hat demnach nicht zur Schaffung neuer Generika-Werke in Europa oder zur Vergabe von Aufträgen an europäische Wirkstoffhersteller geführt. Auch die Ursachen für den Engpass bei Doxycyclin oder der Preisdruck auf Brustkrebsmittel wie Tamoxifen wurden nicht adressiert.

Zusätzlich wird bemängelt, dass die geplante Entlastung der Hersteller von Kinderarzneimitteln nicht wie erwartet umgesetzt wurde. Einige Anbieter hätten sich seit der Reform verschlechtert. Pro Generika fordert daher dringend Nachbesserungen seitens des Bundesgesundheitsministeriums, um die Arzneimittelversorgung zu verbessern und eine erfolgreiche Bewältigung der kommenden Erkältungszeit sicherzustellen.

Die scharfe Kritik von Pro Generika am Fortschritt des ALBVVG ist berechtigt und beleuchtet die Unzulänglichkeiten des Gesetzes. Trotz der gesetzgeberischen Anstrengungen bleiben zentrale Probleme wie Lieferengpässe und Preisdumping ungelöst. Die lange Frist bis zur Evaluation des Gesetzes wirft Fragen auf, ob die Maßnahmen schnell genug greifen, um die anhaltenden Versorgungsengpässe effektiv zu bekämpfen.

Die Tatsache, dass sich die Situation bei kritischen Medikamentengruppen nicht verbessert hat, deutet darauf hin, dass die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichend sind. Die Forderung nach einer stärkeren Regulierung des Preisdumpings und einer schnelleren Reaktion auf die Bedürfnisse der Generikahersteller ist nachvollziehbar.

Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesgesundheitsministerium die dringenden Anliegen von Pro Generika ernst nimmt und zeitnah Maßnahmen zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung ergreift. Angesichts der bevorstehenden Erkältungssaison wird die Notwendigkeit für effektive Lösungen umso drängender.

ABDA startet neue Plakatkampagne gegen Apothekenreform

Die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) hat am 1. September 2024 eine neue Plakatkampagne gestartet, die sich gegen die geplante Apothekenreform richtet. Seit Beginn des Monats sind in den großen ICE-Bahnhöfen sowie im öffentlichen Nahverkehr von Berlin, Frankfurt, Hamburg, Köln und Leipzig großflächige Plakate zu sehen.

Die Kampagne setzt auf eindrucksvolle Zahlen, um die Bedeutung der Apotheken für die Gesundheitsversorgung zu verdeutlichen. Unter den präsentierten Motiven finden sich Zahlen wie „5 Millionen Überstunden“, die auf die Arbeitszeit hinweisen, die Apotheken zur Bewältigung von Arzneimittel-Lieferengpässen aufwenden. „3 Millionen Antworten“ unterstreicht die Vielzahl an Patientenkontakten, während „11 Millionen Einzelfälle“ und „46 Millionen Sicherheitschecks“ weitere wichtige Aspekte der Apothekenarbeit hervorheben.

Diese Phase der Kampagne dient als Vorbereitung auf die dritte Phase, die Anfang Oktober 2024 beginnen wird. In dieser Phase sollen emotionale Motive eingesetzt werden, in denen Apothekerinnen und Apotheker selbst darstellen, warum die qualitativ hochwertige Beratung durch approbierte Pharmazeuten für die Bevölkerung unverzichtbar ist. Diese Motive werden ebenfalls in den ICE-Netzen der Deutschen Bahn und im öffentlichen Nahverkehr der Großstädte zu sehen sein. Im November werden die Kampagnenmotive zusätzlich online ausgespielt und über eine umfassende Bestellphase an die Apotheken verteilt.

Die neuen Kampagnenmotive sind bereits auf der Website gesundheitsichern.de verfügbar.

Die neue Plakatkampagne der ABDA ist ein durchdachtes und wirkungsvolles Mittel, um die öffentliche Wahrnehmung der Apotheken zu schärfen und die Wichtigkeit ihrer Dienstleistungen zu betonen. Die Entscheidung, beeindruckende Zahlen zu verwenden, spricht die rationale Seite der Bürger an und zeigt konkret, wie viel Arbeit und Engagement in der täglichen Apothekenpraxis steckt. Die bevorstehende emotionale Phase der Kampagne verspricht, einen persönlichen und unmittelbaren Zugang zur Bedeutung der Apotheker zu schaffen, was besonders in der heutigen Zeit der emotionalen Ansprache in der Öffentlichkeitsarbeit von Bedeutung ist. Es bleibt abzuwarten, wie diese Ansätze in der breiten Öffentlichkeit aufgenommen werden und ob sie einen nachhaltigen Einfluss auf die Diskussion um die Apothekenreform haben werden.

Gematik startet Umfrage zur E-Rezept-Nutzung in Apotheken

Die Gematik hat eine umfassende Umfrage zur Nutzung des E-Rezepts in Apotheken-Warenwirtschaftssystemen und Apothekensoftware gestartet. Ziel der Umfrage ist es, wertvolle Rückmeldungen von Apothekern zu sammeln, um den sogenannten TI-Score zu optimieren. Dieser Score gibt Aufschluss darüber, wie fortschrittlich und funktional die verschiedenen Softwareanbieter die digitalen Anwendungen wie E-Rezept, elektronische Patientenakte (ePA) und Kommunikationsdienste (KIM) bereits integriert haben.

Die Umfrage konzentriert sich auf die Benutzerfreundlichkeit und Integration des E-Rezepts in den Warenwirtschaftssystemen und der Apothekensoftware. Dabei werden nicht nur die genutzten Systeme, sondern auch die verschiedenen Funktionen und deren Umsetzung erfasst. Die gesammelten Daten sollen dazu beitragen, die digitale Infrastruktur für Apotheken zu verbessern und die Transparenz bezüglich der Implementierung durch verschiedene Anbieter zu erhöhen.

Die Online-Umfrage ist bis zum 8. September verfügbar und kann in etwa zehn Minuten abgeschlossen werden. Apotheken können über den bereitgestellten Link an der Umfrage teilnehmen und so ihre Erfahrungen und Anregungen einbringen.

Die aktuelle Umfrage der Gematik ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur im Apothekenbereich. Der TI-Score stellt ein bedeutendes Instrument dar, um die Funktionalität und Integration der digitalen Anwendungen zu bewerten und transparent zu machen. Durch die gezielte Rückmeldung der Apotheken können Schwachstellen identifiziert und die Softwarelösungen entsprechend optimiert werden. Die Umfrage bietet eine wertvolle Gelegenheit für Apotheken, ihre Erfahrungen mitzuteilen und aktiv zur Weiterentwicklung der digitalen Prozesse beizutragen. Es bleibt zu hoffen, dass die gewonnenen Erkenntnisse zu einer spürbaren Verbesserung der Nutzung des E-Rezepts und anderer digitaler Dienste führen.

Neue Leitlinie zur Hypertonie: ESC führt „erhöhten Blutdruck“ ein

Die European Society of Cardiology (ESC) hat bei ihrem Kongress in London, der vom 30. August bis 2. September 2024 stattfand, ihre aktualisierte Hypertonie-Leitlinie vorgestellt. Eine zentrale Neuerung ist die Einführung der Kategorie „erhöhter Blutdruck“. Diese neue Definition umfasst systolische Werte zwischen 120 und 139 mmHg sowie diastolische Werte von 70 bis 89 mmHg. Damit wird erstmals ein erweitertes Spektrum für Blutdruckmessungen berücksichtigt, das über die klassische Hypertonie hinausgeht.

Bislang galt Blutdruck erst ab 140/90 mmHg als Hypertonie. Die neue Leitlinie behält diese Definition für Hypertonie bei, bietet jedoch neue Empfehlungen für die Behandlung von Patienten mit „erhobenem Blutdruck“. Statt sofort auf medikamentöse Therapie zu setzen, wird empfohlen, das kardiovaskuläre Risiko der Patienten zu bewerten. Sollten zusätzliche Risikofaktoren wie kardiovaskuläre Erkrankungen, chronische Nierenerkrankungen oder Diabetes vorliegen, sollen zunächst Lebensstiländerungen für drei Monate umgesetzt werden. Bleibt der Blutdruck nach dieser Phase bei ≥ 130/80 mmHg, ist eine medikamentöse Behandlung notwendig.

Für Patienten, die bereits blutdrucksenkende Medikamente erhalten, sieht die Leitlinie einen neuen Zielbereich vor. Der systolische Blutdruck sollte zwischen 120 und 129 mmHg liegen. Dies stellt eine wesentliche Änderung gegenüber früheren Empfehlungen dar, die zunächst eine Zielmarke unter 140/90 mmHg und dann unter 130/80 mmHg anstrebten. In Fällen, in denen eine Senkung auf diesen Bereich nicht möglich ist, sollte der Blutdruck so niedrig wie tolerierbar eingestellt werden. Die neuen Zielwerte gelten auch für ältere Patienten über 85 Jahre, sofern die Behandlung gut vertragen wird. Bei besonders gebrechlichen Patienten kann ein weniger strenger Zielwert von unter 140/90 mmHg angestrebt werden.

Zur medikamentösen Behandlung der Hypertonie empfiehlt die Leitlinie eine Kombinationstherapie als Standard. Zu Beginn soll eine niedrigdosierte Kombination aus ACE-Hemmer, Angiotensin-Rezeptor-Blocker, Calciumkanalblocker und/oder Diuretikum eingesetzt werden. Falls das Therapieziel innerhalb von ein bis drei Monaten nicht erreicht wird, sollte auf eine niedrigdosierte Dreierkombination umgestellt werden. Eine Dosiserhöhung erfolgt erst, wenn auch dies nicht zur gewünschten Blutdrucksenkung führt. Bei bestimmten Patientengruppen, darunter ältere und gebrechliche Patienten, kann auch eine Monotherapie in Betracht gezogen werden.

Die Einführung der Kategorie „erhöhter Blutdruck“ durch die ESC markiert einen bedeutsamen Schritt in der Blutdruckdiagnostik und -therapie. Diese neue Klassifikation erweitert den Blick auf den Blutdruckbereich und ermöglicht eine differenziertere Risikobewertung. Die Entscheidung, bei „erhobenem Blutdruck“ zunächst auf Lebensstiländerungen zu setzen, statt sofort medikamentös zu behandeln, zeigt einen pragmatischen Ansatz zur Gesundheitsvorsorge. Sie reflektiert die Erkenntnis, dass nicht jeder leicht erhöhte Blutdruck sofort medikamentös behandelt werden muss, sondern dass eine sorgfältige Risikobewertung vorrangig ist.

Die neuen Zielwerte für Patienten, die bereits blutdrucksenkende Medikamente einnehmen, sind eine bedeutende Veränderung. Sie setzen einen klaren Fokus auf eine striktere Blutdruckkontrolle, die möglicherweise weitreichende Auswirkungen auf die Behandlungspraxis haben wird. Gleichzeitig wird durch die flexiblen Empfehlungen für ältere und gebrechliche Patienten ein ausgewogenes Verhältnis zwischen therapeutischen Zielen und Lebensqualität gewahrt.

Insgesamt bietet die aktualisierte Leitlinie eine moderne Perspektive auf die Blutdruckbehandlung und berücksichtigt die Vielfalt der Patientenbedürfnisse. Diese neuen Richtlinien könnten dazu beitragen, die Prävention und Behandlung von kardiovaskulären Erkrankungen zu optimieren und letztlich die Gesundheitsversorgung zu verbessern.

Bundesregierung sieht keine akuten Risiken für Arzneimittelversorgung durch neues Anti-Spionage-Gesetz in China

Die Bundesregierung hat sich zur aktuellen Situation bezüglich des neuen Anti-Spionage-Gesetzes in China geäußert und betont, dass derzeit keine akuten Risiken für die Arzneimittelversorgung in Deutschland bestehen. Diese Stellungnahme folgt auf Bedenken, die von mehreren deutschen Bundesländern und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion geäußert wurden.

Das Anti-Spionage-Gesetz, das im vergangenen Jahr in China in Kraft trat, enthält weit gefasste Bestimmungen, die strenge Strafen für die Informationsbeschaffung vorsehen. Infolge der neuen Regelungen befürchten einige deutsche Inspekteure, dass ihre Reisen zur Überprüfung von Arzneimittelherstellungsstätten in China gefährdet sein könnten. Sie fürchten mögliche Verhaftungen oder rechtliche Konsequenzen, die ihre Fähigkeit beeinträchtigen könnten, die Einhaltung der Good Manufacturing Practice (GMP) zu überprüfen und die erforderlichen Zertifikate für den Import chinesischer Medikamente nach Deutschland auszustellen.

Mehrere Bundesländer haben als Reaktion auf diese Bedenken vorübergehend Inspektionsreisen ausgesetzt. Dies hat zu Besorgnis über einen möglichen Mangel an Arzneimitteln geführt, da viele GMP-Zertifikate zum Jahresende auslaufen und möglicherweise nicht erneuert werden können.

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung jedoch klargestellt, dass derzeit keine spezifischen Informationen vorliegen, die auf direkte Auswirkungen des neuen Gesetzes auf deutsche Behörden, Unternehmen oder Bürger hindeuten. Historisch habe es in China bereits ähnliche gesetzliche Maßnahmen gegeben, ohne dass dies zu schwerwiegenden Störungen der Arzneimittelversorgung geführt habe. Die Bundesregierung sieht daher aktuell keine ernsthafte Bedrohung für die Arzneimittelversorgung durch das neue Gesetz.

Um mögliche Risiken für Inspektionsreisen zu minimieren, ist die Bundesregierung in engem Austausch mit den betroffenen Bundesländern. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem die Vorab-Notifizierung der Reisen bei chinesischen Behörden und regelmäßige Konsultationen mit der chinesischen Regierung über mögliche Auswirkungen des Gesetzes.

Im Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis Ende Juli 2024 wurden 18 Inspektionen bei Pharmaherstellern in China durchgeführt, zusätzlich wurden weitere Überprüfungen durch sogenannte „Distant Assessments“ vorgenommen. Vor Inkrafttreten des Anti-Spionage-Gesetzes gab es etwa 25 Inspektionen pro Jahr. Die Bundesregierung hat keine Informationen darüber, ob Inspektionsreisen aufgrund der neuen Gesetzgebung abgesagt wurden oder ob derzeit Medikamente oder Wirkstoffe fehlen.

Zusammenfassend sieht die Bundesregierung derzeit keine unmittelbaren Auswirkungen des neuen chinesischen Gesetzes auf die Arzneimittelversorgung in Deutschland, bleibt jedoch in kontinuierlichem Dialog mit den zuständigen Stellen, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu adressieren.

Die Stellungnahme der Bundesregierung zum neuen Anti-Spionage-Gesetz in China ist beruhigend, könnte jedoch übersehen, dass die geopolitischen Spannungen und regulatorischen Veränderungen der letzten Jahre durchaus zu ernsthaften Problemen führen können. Die Bedenken der Inspekteure und der Bundesländer sind nicht unbegründet, insbesondere wenn man bedenkt, wie wichtig GMP-Zertifikate für die Arzneimittelversorgung sind. Die Bundesregierung sollte weiterhin eng mit den internationalen Partnern und der chinesischen Regierung zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Arzneimittelversorgung in Deutschland nicht gefährdet wird. Die Transparenz und regelmäßige Überprüfungen sind entscheidend, um Vertrauen in die Sicherheit und Verfügbarkeit der Medikamente zu gewährleisten.

Pharma-World auf der Expopharm: Ein Zentrum für Wissenschaft und Innovation

Die Pharma-World auf der Expopharm bietet in diesem Jahr ein umfassendes Programm für Fachbesucher. Der Bereich, kuratiert von den Pharmazieprofessoren Manfred Schubert-Zsilavecz und Theo Dingermann, bietet wertvolle Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Veranstaltungen decken eine breite Themenpalette ab, von neuesten Entwicklungen in der Therapie bis zu aktuellen politischen Fragen.

In diesem Jahr stehen insbesondere die Inkretinmimetika, die bedeutende Fortschritte in der Diabetesbehandlung bieten, sowie das Thema Wechseljahre im Fokus. Auch die Anwendung von Medizinalcannabis und die Rolle der Apotheken bei Impfungen werden umfassend behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Rezeptur, einem zentralen Bereich der pharmazeutischen Praxis. Alle Fortbildungsangebote sind zertifiziert, sodass Teilnehmer Fortbildungspunkte sammeln können.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der politischen Dimension des Programms. Am Eröffnungstag des Deutschen Apothekertags, dem 9. Oktober 2024, wird die Pharma-World Bühne den politischen Entwicklungen im Gesundheitswesen gewidmet. Besucher können die Eröffnung des Deutschen Apothekertags durch ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening sowie das mögliche Grußwort des Bundesgesundheitsministers live verfolgen. Im Anschluss findet eine ausführliche Diskussion zur aktuellen Standespolitik statt.

Neu in diesem Jahr ist die Posterpräsentation der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Doktoranden haben die Möglichkeit, ihre Arbeiten einem breiten Publikum vorzustellen.

Besucher der Expopharm sollten sich im Voraus über das Programm informieren und wichtige Termine in ihrem Kalender vermerken. Die Pharma-World bietet nicht nur eine Plattform für fachliche Weiterbildung, sondern auch eine Gelegenheit zum Austausch und zur Inspiration durch Experten aus Pharmazie, Wissenschaft und Industrie.

Insgesamt setzt die Pharma-World auf der Expopharm Maßstäbe für praxisnahe und zukunftsorientierte Weiterbildung. Mit einem breiten Programm, das aktuelle wissenschaftliche Entwicklungen und relevante politische Diskussionen umfasst, bietet die Veranstaltung wertvolle Einblicke und Weiterbildungsmöglichkeiten. Besonders hervorzuheben sind die Themen Inkretinmimetika und Cannabis, die für die Praxis von großer Bedeutung sind. Die politische Dimension und die erstmalige Posterpräsentation für den wissenschaftlichen Nachwuchs unterstreichen die Relevanz der Messe über den rein wissenschaftlichen Bereich hinaus.

Lieferengpassgesetz – Ein Jahr später ohne signifikante Fortschritte

Seit gut einem Jahr ist das Lieferengpassgesetz (ALBVVG) in Kraft, das darauf abzielt, das Problem von Arzneimittelengpässen zu lösen. Die Unionsfraktion im Bundestag und der Verband Pro Generika ziehen jedoch eine ernüchternde Bilanz und stellen fest, dass das Gesetz bislang keine nennenswerten Verbesserungen gebracht hat.

Die CDU/CSU-Fraktion hat beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) nach dem Stand der Umsetzung des ALBVVG gefragt und erhebt schwere Vorwürfe. Laut Georg Kippels, CDU-Abgeordneter, bestätigen die Antworten der Bundesregierung die Kritik, die bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes geäußert wurde. Die Maßnahmen seien entweder unzureichend oder sogar kontraproduktiv, was die Versorgungssicherheit der Bevölkerung gefährde.

Der Verband Pro Generika äußert sich ebenfalls kritisch und stellt fest, dass die Auswirkungen des Gesetzes marginal seien. Es sei weder gelungen, neue Generika-Werke in Europa zu etablieren, noch hätten sich viele Zuschläge an europäische Wirkstoffhersteller vergeben lassen. Auch bei der Bekämpfung der strukturellen Ursachen für Engpässe bei Medikamenten wie Doxycyclin und Tamoxifen seien keine nennenswerten Fortschritte erzielt worden. Die geplante Entlastung der Hersteller von Kinderarzneimitteln werde vielfach nicht erreicht.

Das BMG verteidigt das Gesetz und betont die Bedeutung der Diversifizierung der Lieferketten. Antibiotika mit Wirkstoffproduktion in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sollen bei Ausschreibungen von Kassenverträgen bevorzugt werden. Erste Ausschreibungen hätten bereits stattgefunden, konkrete Informationen zu den Mehrkosten bleiben jedoch vertraulich.

Für Tamoxifen, ein wichtiges Brustkrebsmittel, soll das Gesetz dafür sorgen, dass bei Rabattvertragsausschreibungen mindestens die Hälfte der Lose an Hersteller vergeben wird, die den Wirkstoff in der EU oder dem EWR produzieren. Trotz dieser Maßnahme wird die Effektivität angesichts der bereits überwiegend in Europa erfolgenden Produktion des Medikaments in Frage gestellt.

Bei Doxycyclin, für das sich bereits ein Engpass abzeichnet, verweist das BMG auf das neu eingeführte Frühwarnsystem des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie auf Ausnahmegenehmigungen zur Minderung des Engpasses. Weitere Informationen zu den finanziellen Auswirkungen der Anpassungen bei Arzneimitteln für Kinder liegen dem BMG noch nicht vor.

Das BMG verteidigt auch die neuen Bevorratungspflichten für Hersteller, die einen sechsmonatigen Bedarf an Arzneimitteln vorsehen. Die Behörde argumentiert, dass solche Pflichten auch in anderen EU-Staaten eingeführt wurden und dass Deutschland sich an europäischen Initiativen zur Verbesserung der Versorgungssicherheit beteilige.

Das einjährige Bestehen des Lieferengpassgesetzes offenbart ernüchternde Ergebnisse. Trotz der anfänglichen Hoffnung, dass das Gesetz die wiederkehrenden Engpässe bei Arzneimitteln wirkungsvoll bekämpfen könnte, zeigen die bisherigen Entwicklungen wenig Fortschritt. Die Kritik der Unionsfraktion und der Verband Pro Generika hebt hervor, dass das Gesetz in seiner aktuellen Form nicht ausreicht, um die bestehenden Probleme nachhaltig zu lösen.

Die Verteidigung des BMG, das Gesetz bringe Fortschritte, stößt auf Skepsis. Die fehlende Transparenz bezüglich der konkreten Auswirkungen auf die Mehrkosten und die noch offenen Fragen zur Effektivität der Maßnahmen lassen Zweifel an der Wirksamkeit aufkommen. Besonders die anhaltenden Engpässe bei wichtigen Medikamenten wie Doxycyclin und Tamoxifen verdeutlichen, dass strukturelle Probleme weiterhin ungelöst bleiben.

Es wird klar, dass eine umfassende Lösung für die Arzneimittelversorgung nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer Ebene gefunden werden muss. Die Herausforderungen bleiben groß, und es ist zu hoffen, dass künftige Anpassungen und zusätzliche Maßnahmen den gewünschten Erfolg bringen können. Bis dahin bleibt das Lieferengpassgesetz ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch ohne die erhoffte Wirkung.

Reformgesetz gefährdet Apothekenpräsenz und Patientenversorgung

Der Sozialverband VdK hat sich erneut kritisch zum geplanten Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) geäußert, insbesondere bezüglich der Regelung, die es Apothekern erlaubt, nur noch acht Stunden pro Woche in der Apotheke anwesend zu sein. Verena Bentele, Präsidentin des VdK, hebt hervor, dass öffentliche Apotheken für die Mitglieder des Verbands eine unverzichtbare Anlaufstelle bei gesundheitlichen Fragen darstellen. Besonders geschätzt wird der persönliche Kontakt zu den Apothekerinnen und Apothekern sowie zu den pharmazeutisch-technischen Assistenten, der für viele Mitglieder von großer Bedeutung ist, insbesondere bei alltäglichen Beschwerden und gesundheitlichen Fragestellungen.

Der VdK warnt vor den Folgen der sinkenden Apothekendichte, die bereits jetzt logistische Herausforderungen für viele Mitglieder mit sich bringt, insbesondere für diejenigen, die mobil eingeschränkt sind. Die Notwendigkeit, Termine zur Abholung von Verschreibungen und Rezepten genau zu planen, wird zunehmend problematisch. Zwar bieten einige Apotheken Botenlieferungen an, jedoch wünschen sich viele Mitglieder weiterhin den persönlichen Kontakt.

Besonders kritisch sieht der VdK die Regelung, nach der Apotheker nur noch acht Stunden pro Woche anwesend sein müssen. Dies könnte dazu führen, dass an bis zu fünf Tagen in der Woche keine approbierte Person vor Ort ist, was die Qualität der Beratung und die Sicherheit bei der Abgabe von Betäubungsmitteln beeinträchtigen könnte. Der VdK betont, dass die Anwesenheit von approbierten Apothekern entscheidend für die sichere und schnelle Versorgung von Patienten ist, insbesondere bei der Bearbeitung von Sonderrezepten.

Verena Bentele fordert eine stärkere Einbindung der Apotheker in die Arzneimitteltherapie. Apotheker sollten mehr Verantwortung übernehmen, um Wechselwirkungen und unerwünschte Wirkungen zu verhindern sowie die Therapieerfolge besser zu überwachen. Dies könnte durch eine intensivere Beratung und Überwachung der Medikation realisiert werden.

Zudem schlägt der VdK vor, die Rolle der Apotheken als Wegweiser im Gesundheitssystem auszubauen. Da die ursprünglich geplanten Gesundheitskioske gestrichen wurden, sieht der Verband in den öffentlichen Apotheken das Potenzial, diese Aufgabe zu übernehmen. Eine grundlegende Reform sollte daher auch die Apotheke als zentralen Ort der intensiven Beratung und Arzneimitteltherapiesicherheit in den Fokus stellen und die Apotheke stärker in die individuelle Patientenversorgung integrieren.

Der Kommentar hebt die wesentlichen Punkte des Berichts hervor und betont die zentrale Rolle, die öffentliche Apotheken im Gesundheitssystem spielen. Die geplante Reduzierung der Anwesenheitszeiten von Apothekern wird als kritischer Punkt betrachtet, da sie die Qualität der Beratung und die Sicherheit der Patientenversorgung gefährden könnte. Der VdK fordert eine Reform, die die Apotheker stärker in die Arzneimitteltherapie einbindet und die Apotheke als Ort intensiver Beratung und Therapieüberwachung etabliert. Die vorgeschlagenen Änderungen könnten dazu beitragen, die Qualität und Sicherheit in der Patientenversorgung zu verbessern und die Apotheke als zentralen Bestandteil des Gesundheitssystems zu stärken.

Moderna's JN.1-Impfstoff zur Zulassung von EMA empfohlen

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat die Zulassung des an die JN.1-Variante von SARS-CoV-2 angepassten COVID-19-Impfstoffs von Moderna empfohlen. Dies gab das US-Unternehmen heute bekannt. Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA hat sich für die Genehmigung des aktualisierten Impfstoffs ausgesprochen. Sollte die Europäische Kommission die finale Genehmigung erteilen, wird der aktualisierte Spikevax®-Impfstoff von Moderna für die Impfsaison 2024/2025 verfügbar sein.

Der neue mRNA-Impfstoff wird in Deutschland in Form von Fertigspritzen ausgeliefert. Ab dem 1. Oktober kann der aktualisierte Spikevax über das Apotheken-Bestellsystem und die Arztsoftware bestellt werden. Der Impfstoff ist als Einzel-Dosis von 50 Mikrogramm für Personen ab zwölf Jahren verfügbar, unter der PZN 19392072, und kann bei ausgewählten Großhändlern bestellt werden.

Im Gegensatz zum JN.1-Impfstoff von BioNTech/Pfizer, der Ende Juni von der EMA empfohlen wurde und seit Anfang August bestellbar ist, wird der Moderna-Impfstoff nicht zentral über den Bund beschafft. Er kann stattdessen auf Privatrezept für privat Versicherte oder per Kostenübernahme-Antrag für GKV-Patienten verordnet werden. Moderna weist darauf hin, dass es im vergangenen Jahr Schwierigkeiten bei der Verordnung des Impfstoffs gegeben hat.

Die Empfehlung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zur Zulassung des an die JN.1-Variante angepassten Impfstoffs von Moderna stellt einen wichtigen Fortschritt im Kampf gegen COVID-19 dar. Die Anpassung an die neueste Virusvariante unterstreicht das anhaltende Engagement der Pharmaindustrie zur Bekämpfung der Pandemie.

Die Verfügbarkeit des Impfstoffs ab Oktober über Apotheken und Arztsoftware erleichtert den Zugang und könnte die Impfquote der kommenden Saison erhöhen. Die Auslieferung in vorgefüllten Spritzen vereinfacht die Anwendung und trägt zur Effizienz der Impfkampagne bei.

Im Gegensatz zu den zentral über den Bund beschafften BioNTech/Pfizer-Impfstoffen wird der Moderna-Impfstoff über individuelle Verschreibungen und Kostenübernahme-Anträge verfügbar sein. Dies könnte zusätzliche Herausforderungen bei der Beschaffung und Verordnung für gesetzlich versicherte Patienten mit sich bringen. Die reibungslose Implementierung und Verteilung des neuen Impfstoffs wird daher von besonderem Interesse sein.

Erweiterung des Impfangebots in Apotheken zur Steigerung der Impfquoten

Die Bundesregierung plant eine bedeutende Erweiterung des Impfangebots in Apotheken, um die Impfquoten in Deutschland zu steigern. Diese Maßnahme wird im Rahmen des Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG) umgesetzt, das bereits seit Oktober 2022 die Grippeimpfung durch Apothekerinnen und Apotheker ermöglicht. Seit April 2023 dürfen diese auch Covid-19-Impfungen verabreichen. Die kommende Gesetzesänderung soll es Apothekern zudem ermöglichen, Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung und FSME anzubieten.

Die CDU/CSU-Fraktion hatte am 8. August 2024 eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, um Informationen über die Impfquoten und die Erfahrungen mit Impfungen in Apotheken zu erhalten. Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass bis zum 31. März 2024 insgesamt rund 452.000 Covid-19-Impfungen durch Apotheken an das Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldet wurden. Dies entspricht etwa 1,6 Prozent aller Covid-19-Impfungen, die von 2021 bis Ende März 2024 durchgeführt wurden. Daten zu den Grippeschutzimpfungen durch Apotheker fehlen jedoch, und es ist unklar, wie viele Apotheken tatsächlich Impfungen anbieten.

Die Bundesregierung bewertet die Impfungen in Apotheken positiv und sieht sie als effektives Mittel zur Erhöhung der Impfquoten. Apotheken bieten einen niederschwelligen Zugang zu Schutzimpfungen und genießen hohes Vertrauen in der Bevölkerung. Die Erweiterung des Impfangebots wird als sinnvoller Schritt angesehen, um die Impfquoten, insbesondere in der erwachsenen Bevölkerung, zu steigern.

In ihrer Antwort auf die Anfrage äußerte die Bundesregierung auch, dass die angestrebten Impfquoten bislang nicht erreicht wurden. Die letzten verfügbaren Daten für das Jahr 2022 zeigen, dass die Impfquoten bei Erwachsenen weiterhin zu niedrig sind. Um dem entgegenzuwirken, setzt die Bundesregierung auf Aufklärung und die Ausweitung des Impfangebots, wobei der Ausbau der Impfmöglichkeiten in Apotheken einen wichtigen Beitrag leisten soll.

Die Entscheidung der Bundesregierung, das Impfangebot in Apotheken erheblich zu erweitern, stellt einen wichtigen Fortschritt in der Impfstrategie Deutschlands dar. Durch die Erlaubnis, künftig auch gegen Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung und FSME zu impfen, wird ein zusätzlicher Zugangspunkt für Impfungen geschaffen, der besonders in ländlichen und unterversorgten Gebieten von Bedeutung sein könnte.

Die bisherigen Zahlen der Covid-19-Impfungen, die durch Apotheken durchgeführt wurden, zeigen bereits einen wertvollen Beitrag zum Gesamtimpfvolumen. Auch wenn es an spezifischen Daten zu Grippeschutzimpfungen fehlt, deutet die positive Bewertung der Bundesregierung darauf hin, dass die Strategie der Apothekenimpfungen auf dem richtigen Weg ist.

Jedoch bleibt abzuwarten, wie effektiv die Erweiterung des Angebots tatsächlich zur Erhöhung der Impfquoten beitragen wird. Die Herausforderung besteht nicht nur in der Erweiterung der Impfangebote, sondern auch in der konsequenten Umsetzung und der Sicherstellung, dass die Apotheken entsprechend ausgestattet und geschult werden. Die Bundesregierung sollte diese Aspekte bei der Einführung der neuen Impfungen im Auge behalten, um den gewünschten Erfolg zu gewährleisten.

Weinen und Kopfschmerzen: Ein doppelschneidiges Schwert für den Körper

Weinen, oft als emotionaler Ausbruch betrachtet, hat weitreichende Auswirkungen auf den menschlichen Körper, die weit über das bloße Tränenvergießen hinausgehen. Experten berichten, dass Weinen sowohl heilsam als auch potenziell belastend für den Körper sein kann, insbesondere wenn es um Kopfschmerzen geht.

Nach Angaben von Professor Dr. Ulrich Pulkowski von der Schön Klinik Rendsburg kann intensives Weinen zu einer erhöhten Ausschüttung des Stresshormons Cortisol führen. „Weinen ist eine Form von intensivem Stress“, erläutert Pulkowski. Studien haben gezeigt, dass die Produktion von Cortisol während des Weinens zunimmt, was zu einer erhöhten Wahrscheinlichkeit von Kopfschmerzen führen kann. Besonders bei langanhaltenden und emotional aufwühlenden Weinsitzungen kann sich dieser Effekt verstärken.

Jedoch ist nicht jeder emotionale Ausbruch mit Kopfschmerzen verbunden. Laut Pulkowski sind Tränen, die beim Lachen oder bei emotionalen Filmen fließen, weniger wahrscheinlich mit Kopfschmerzen verknüpft. „Diese Art von emotionalem Ausdruck führt nicht zu einem vergleichbaren Stresslevel oder einer so starken Cortisol-Ausschüttung“, erklärt der Experte, was darauf hindeutet, dass unterschiedliche Arten von Weinen unterschiedliche körperliche Reaktionen hervorrufen können.

Andreas Jähne, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, hebt hervor, dass Weinen auch positive Auswirkungen auf die psychische Gesundheit haben kann. „Weinen fördert die Freisetzung von Endorphinen, die als natürliche Schmerzmittel wirken“, sagt Jähne. Darüber hinaus zeigen Studien, dass Weinen die Produktion von Immunzellen anregen und den Körper widerstandsfähiger gegen Krankheiten machen kann. Das Zulassen von Tränen trägt auch zur Verarbeitung von negativen Emotionen und traumatischen Erlebnissen bei, was zu einer wichtigen emotionalen Heilung führt.

Auf sozialer Ebene fungiert Weinen als Kommunikationsmittel. Es ermöglicht Menschen, ihre Bedürfnisse und Gefühle mitzuteilen und kann durch die Freisetzung von Hormonen wie Oxytocin soziale Bindungen stärken. Dennoch warnt Jähne davor, dass das ständige Unterdrücken von Tränen zu erheblichen physischen und psychischen Problemen führen kann. „Das Zurückhalten von Tränen ist vergleichbar mit dem Drücken eines Balls unter Wasser“, erklärt Jähne. Langfristig kann dies zu erhöhtem Blutdruck, Kopfschmerzen und emotionalen Blockaden führen.

In beruflichen und zwischenmenschlichen Kontexten kann Weinen unterschiedliche Reaktionen hervorrufen. Es kann als Zeichen von Schwäche interpretiert werden oder Missverständnisse verursachen, wenn es als manipulative Taktik gesehen wird. Daher ist es entscheidend, den richtigen Rahmen für den emotionalen Ausdruck zu finden und Tränen in einer unterstützenden Umgebung zuzulassen.

Insgesamt zeigt sich, dass Weinen sowohl heilsame als auch belastende Effekte auf den Körper haben kann. Während es eine wichtige Rolle in der emotionalen Heilung und sozialen Kommunikation spielt, kann es auch zu körperlichen Beschwerden wie Kopfschmerzen führen. Ein fundiertes Verständnis dieser Dynamik kann dazu beitragen, Weinen als gesundes Mittel zum emotionalen Ausdruck effektiv zu nutzen und gleichzeitig das körperliche Wohlbefinden zu berücksichtigen.

Der vorliegende Bericht beleuchtet die komplexen Zusammenhänge zwischen Weinen und den körperlichen Reaktionen, die dabei auftreten können. Besonders hervorzuheben ist die differenzierte Betrachtung, die sowohl die potenziell belastenden als auch die heilenden Aspekte des Weinens berücksichtigt. Die Informationen stammen von anerkannten Experten und bieten einen fundierten Einblick in die Auswirkungen des Weinens auf den menschlichen Körper.

Der Bericht verdeutlicht, dass Weinen weit mehr ist als nur ein emotionaler Ausdruck – es beeinflusst sowohl das Stressniveau als auch die körperliche Gesundheit. Die Erwähnung der Cortisol-Ausschüttung und der damit verbundenen Kopfschmerzen ist ein wichtiger Beitrag zum Verständnis der körperlichen Reaktionen auf intensives Weinen. Gleichzeitig wird die heilende Wirkung des Weinens auf die emotionale und soziale Ebene betont, was dem Bericht eine ausgewogene Perspektive verleiht.

Insgesamt bietet der Bericht eine umfassende Analyse der physischen und psychischen Auswirkungen des Weinens und liefert wertvolle Einsichten für Leser, die mehr über die gesundheitlichen Aspekte dieses emotionalen Ausdrucks erfahren möchten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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