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Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Innovationen, Regulierungen und wirtschaftliche Entwicklungen

Ein detaillierter Bericht über die wesentlichen Trends, rechtlichen Veränderungen und finanziellen Aspekte, die das moderne Apothekenwesen prägen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
In der dynamischen Welt der Apotheken zeichnen sich zahlreiche Herausforderungen und Entwicklungen ab, die die Branche prägen. Die Digitalisierung zeigt sich durch innovative E-Rezept-Terminals und den Einsatz von Kommissionierautomaten als Schlüssel zur Effizienzsteigerung. Gleichzeitig kämpfen Apotheken mit den finanziellen Belastungen durch das erhöhte Defizit der gesetzlichen Krankenkassen und den Auswirkungen einer Störung in der Telematikinfrastruktur. Die Implementierung pharmazeutischer Dienstleistungen erweist sich als gemischter Erfolg, während neue Umfragen ein wachsendes Interesse an Impfungen in Apotheken offenbaren. Rechtliche und gesundheitliche Themen wie die Kostenübernahme für Rezepturarzneimittel und die Risiken durch falsche Medikamentenkombinationen werfen wichtige Fragen auf. Die Branche steht auch vor politischen Herausforderungen, wie der geplanten Apothekenreform und dem zunehmenden Apothekensterben. Zudem sind steuerliche Fragen zur privaten Nutzung betrieblicher Fahrzeuge von Bedeutung, während die Rolle der Apotheke in der Schönheitspflege und die neuesten Therapien bei atopischer Dermatitis neue Perspektiven eröffnen. Der umfassende Schutz durch maßgeschneiderte Versicherungsstrategien bleibt dabei ein unverzichtbarer Bestandteil für den nachhaltigen Erfolg von Apotheken.

Schadenverhütung in Apotheken – Ein unverzichtbarer Schutzmechanismus

Schadenverhütung in Apotheken ist nicht nur eine Frage der gesetzlichen Vorgaben, sondern auch ein essenzieller Bestandteil eines umfassenden Risikomanagements. Die Bedeutung von Sicherheitsvorkehrungen in der Apotheke kann nicht hoch genug eingeschätzt werden, da sie nicht nur Schäden an Leben und Gesundheit der Kunden verhindern, sondern auch das Eigentum der Apotheke schützen. Dieser Bericht beleuchtet die wesentlichen Aspekte der Schadenverhütung und gibt Einblick in die notwendigen Maßnahmen, die Apothekenbetreiber beachten müssen.

Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass Schadenverhütung in Apotheken weit über die bloße Einhaltung von Sicherheitsnormen hinausgeht. Es handelt sich um eine präventive Strategie, die darauf abzielt, potenzielle Risiken zu identifizieren und durch gezielte Maßnahmen zu minimieren. Hierzu gehören unter anderem regelmäßige Sicherheitschecks, die Schulung des Personals in Sicherheitsfragen sowie die Implementierung von Notfallplänen.

Ein wesentlicher Bestandteil der Schadenverhütung in Apotheken ist die physische Sicherheit. Dazu zählen Maßnahmen wie die Installation von Überwachungskameras, die Sicherung von Ein- und Ausgängen sowie der Einsatz von Alarmsystemen. Diese Vorkehrungen dienen nicht nur dem Schutz vor Diebstahl oder Einbrüchen, sondern auch der Verhinderung von Unfällen und Verletzungen innerhalb der Apotheke. Besonders wichtig ist hierbei auch die regelmäßige Überprüfung und Wartung der sicherheitsrelevanten Systeme, um sicherzustellen, dass sie im Notfall zuverlässig funktionieren.

Des Weiteren spielen präventive Schulungsmaßnahmen für das Personal eine zentrale Rolle. Die Mitarbeiter sollten regelmäßig in den Bereichen Brandschutz, Erste Hilfe und Notfallmanagement geschult werden. Durch praxisnahe Schulungen wird das Personal auf Notfallsituationen vorbereitet und kann im Ernstfall schnell und angemessen reagieren. Zudem sollten klare Notfallpläne vorhanden sein, die im Falle eines Brandes, eines medizinischen Notfalls oder eines anderen unerwarteten Ereignisses befolgt werden können.

Neben den physischen Sicherheitsmaßnahmen ist auch der Schutz der sensiblen Daten ein entscheidendes Thema. Apotheken arbeiten mit einer Vielzahl an personenbezogenen Daten, die geschützt werden müssen. Daher sind Maßnahmen wie die Implementierung von Cyber-Sicherheitslösungen und regelmäßige Sicherheitsaudits unerlässlich. Der Schutz vor Cyber-Angriffen ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Aspekt der Schadenverhütung, um Datenmissbrauch und die damit verbundenen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen zu vermeiden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die regelmäßige Risikobewertung und -analyse. Apothekenbetreiber sollten kontinuierlich potenzielle Risiken bewerten und ihre Sicherheitskonzepte entsprechend anpassen. Hierzu kann die Zusammenarbeit mit Versicherungsexperten und Sicherheitsberatern von großem Nutzen sein. Diese Fachleute können helfen, Schwachstellen im Sicherheitskonzept zu identifizieren und gezielte Maßnahmen zur Risikominderung zu empfehlen.

Insgesamt ist die Schadenverhütung in Apotheken ein umfassendes Konzept, das alle Aspekte der Sicherheit abdeckt – von der physischen Sicherheit über die Schulung des Personals bis hin zum Schutz sensibler Daten. Durch eine proaktive Herangehensweise an das Risikomanagement können Apothekenbetreiber sicherstellen, dass ihre Einrichtungen sowohl für Kunden als auch für Mitarbeiter ein sicheres Umfeld bieten.

Die Bedeutung einer proaktiven Sicherheitsstrategie in Apotheken kann nicht genug betont werden. Apotheken sind nicht nur ein Ort, an dem Medikamente ausgegeben werden, sondern auch ein sensibler Bereich, in dem Sicherheit und Schutz von größter Bedeutung sind. Die Implementierung umfassender Schadenverhütungsmaßnahmen ist daher nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Ausdruck der Verantwortung gegenüber Kunden und Mitarbeitern.

Das Augenmerk sollte nicht nur auf den offensichtlichen Sicherheitsmaßnahmen liegen, wie dem Schutz vor Einbrüchen, sondern auch auf weniger sichtbaren, aber ebenso wichtigen Aspekten wie der Cybersicherheit und der Mitarbeiterschulung. Eine ganzheitliche Betrachtung der Sicherheitsbedürfnisse einer Apotheke gewährleistet, dass alle potenziellen Risiken angemessen adressiert werden. Nur durch eine solche umfassende und kontinuierliche Sicherheitsstrategie kann eine Apotheke ihre Schutzpflichten erfüllen und eine vertrauensvolle Umgebung für alle Beteiligten schaffen.

Digitalisierung im Apothekenwesen: E-Rezept-Terminal als Zukunftsmodell

Im Marktkauf-Center Prenzlau wurde kürzlich ein E-Rezept-Terminal installiert, das derzeit für Aufsehen in der Apothekenbranche sorgt. Das Besondere daran: Der Betreiber ist ein Vor-Ort-Apotheker, nicht – wie oft befürchtet – ein Versandhändler. Entwickelt wurde das Terminal vom Unternehmen BetterApo, das sich auf digitale Lösungen für Apotheken spezialisiert hat. Die innovative Technologie soll den Apotheken helfen, im Wettbewerb mit Versandapotheken zu bestehen, und insbesondere in strukturschwachen Regionen ihre Position zu stärken.

BetterApo wurde 2019 von den Softwareingenieuren Mohammad Atta ul Quddus und Andreas Epp gegründet. Das Unternehmen betreibt die QuEp GmbH mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein, die auf digitale Lösungen für Apotheken spezialisiert ist. Ein Hauptziel von BetterApo ist es, Apotheken bei der Digitalisierung ihrer Prozesse zu unterstützen. Neben dem Terminal bietet das Unternehmen Apotheken auch Hilfe bei der Einrichtung von Online-Shops an.

Das neue Terminal bietet eine Vielzahl von Funktionen, die sowohl Apotheken als auch Kunden entlasten sollen. Es ermöglicht eine diskrete Online-Beratung, einen Rezeptscanner und bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten. Darüber hinaus ist es E-Rezept-fähig, was den Apotheken ermöglicht, sich auf die bevorstehende Einführung des E-Rezepts vorzubereiten. Laut Angaben des Unternehmens kann das Terminal den Apotheken helfen, ihren Kundenstamm zu erweitern und ihre Flexibilität zu erhöhen.

Bereits 2021 erhielt BetterApo eine Förderung von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Höhe von 500.000 Euro. Dieses Projekt zielte auf die Entwicklung einer multilingualen Beratungsmaschine ab, die die Arbeit in Apotheken vereinfachen und die Kundenberatung verbessern soll. Die Fördermittel stammen aus dem Technologieförderungsprogramm InnoTop, das vom rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerium und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) mitfinanziert wird.

Das Terminal wurde ursprünglich entwickelt, um Apotheken in strukturschwachen Regionen zu unterstützen und deren Serviceangebot zu erweitern. Es bietet auch die Möglichkeit, Freiwahlartikel wie Hygieneprodukte ohne direkte Beratung zu erwerben. Diese digitale Lösung soll den Apotheken helfen, Warteschlangen zu verkürzen und den Kundenservice zu verbessern. Die Beteiligung öffentlicher Kapitalgeber, die mittlerweile 25 Prozent von QuEp halten, zeigt das Interesse an der Förderung digitaler Innovationen im Apothekenwesen.

Das E-Rezept-Terminal in Prenzlau ist ein Beispiel dafür, wie digitale Innovationen die Apothekenlandschaft verändern. Während viele in der Branche die zunehmende Digitalisierung kritisch sehen, zeigt dieses Projekt, dass neue Technologien auch für Vor-Ort-Apotheken von Vorteil sein können. Die Tatsache, dass ein lokaler Apotheker das Terminal betreibt, dürfte Befürchtungen entgegenwirken, dass Versandapotheken durch digitale Lösungen weiter gestärkt werden.

Der Fokus auf Apotheken in strukturschwachen Regionen ist besonders hervorzuheben. In vielen ländlichen Gebieten kämpfen Apotheken mit sinkenden Umsätzen und einem Rückgang der Kundenfrequenz. Ein Terminal wie das von BetterApo könnte diesen Apotheken helfen, ihre Position zu festigen und gleichzeitig neue Kundengruppen zu erschließen.

Natürlich bleibt abzuwarten, wie sich solche Technologien langfristig auf die Branche auswirken werden. Die Einführung des E-Rezepts und die zunehmende Digitalisierung der Gesundheitsversorgung werden zwangsläufig zu Veränderungen führen. Für Apotheken wird es entscheidend sein, diese Veränderungen aktiv mitzugestalten, um nicht den Anschluss zu verlieren.

Die öffentliche Förderung des Projekts zeigt zudem, dass der Staat die Bedeutung solcher Entwicklungen erkannt hat. Durch die Unterstützung mittelständischer Unternehmen wie BetterApo wird der Innovationsgeist in der Apothekenbranche gestärkt, und es werden Lösungen geschaffen, die sowohl Apothekern als auch Patienten zugutekommen. Die Branche sollte diese Chance nutzen und sich stärker auf digitale Lösungen einlassen, um im Wettbewerb mit Versandapotheken weiterhin bestehen zu können.

Erstes E-Rezept-Terminal in Supermarkt gestartet

Im brandenburgischen Prenzlau ist seit dem 5. September das erste deutschlandweite Apothekenterminal für elektronische Rezepte im Marktkauf-Center in Betrieb. Kunden können dort ihre E-Rezepte bequem während des Einkaufs einlösen. Das Terminal, betrieben von der Grünen Apotheke in Prenzlau, ermöglicht es, verschreibungspflichtige Medikamente zu bestellen und diese am nächsten Werktag per Botendienst zu erhalten. Für die technische Umsetzung sorgt das Unternehmen BetterApo in Zusammenarbeit mit der Apothekensoftware ADG.

Hintergrund des Projekts ist der Rückgang der Apotheken in ländlichen Regionen, was die medizinische Versorgung erschwert. Apothekenbetreiber Michael Kranz entschied sich deshalb für die innovative Lösung, um den Menschen eine moderne und praktische Möglichkeit zu bieten, ihre Medikamente auch ohne den direkten Gang in eine Apotheke zu erhalten. „Wir wollten handeln, nicht klagen“, so Kranz, der sich über die erste positive Resonanz freut. Eine erste Bestellung sei bereits eingegangen, und in den nächsten Wochen möchte man Erfahrungen sammeln, um das Konzept weiter zu optimieren.

Das Apothekenterminal steht gut sichtbar auf der Verkaufsfläche des Marktkaufs, nahe den Geschäften Thalia und Depot. Marktleiter David Gleibe sieht darin einen klaren Vorteil für die Kundenbindung. „Die Menschen verbringen in großen Einkaufszentren mehr Zeit und schätzen es, viele Erledigungen an einem Ort zusammenfassen zu können. Das Terminal bietet eine bequeme Möglichkeit, Medikamente zu bestellen, während der Einkauf erledigt wird“, erklärt Gleibe.

Die Zielgruppe für das Terminal wird sich in den kommenden Monaten herauskristallisieren. Besonders Menschen aus ländlichen Gebieten, die zum Einkaufen in die Stadt fahren, könnten von dem Angebot profitieren. Neben rezeptpflichtigen Medikamenten können auch rezeptfreie Produkte direkt am Terminal mit EC-Karte bezahlt werden. Die Auslieferung der Bestellungen erfolgt schnellstmöglich, meist bereits am nächsten Werktag.

Rechtlich sind in Deutschland derzeit keine Abholstationen für Medikamente erlaubt, doch Apotheker Kranz hat bereits Zukunftspläne, die solche Möglichkeiten einschließen könnten. Auch wenn das Terminal nur einen kleinen Schritt in Richtung Digitalisierung des Apothekenwesens darstellt, zeigt das Projekt bereits jetzt, dass innovative Ansätze notwendig sind, um die flächendeckende Arzneimittelversorgung aufrechtzuerhalten.

Das neue Apothekenterminal in Prenzlau mag auf den ersten Blick eine unscheinbare Neuerung sein, doch in Wirklichkeit steht es symbolisch für die dringenden Herausforderungen des ländlichen Gesundheitswesens. Der Rückgang der Apotheken, insbesondere in abgelegenen Gebieten, ist ein alarmierendes Zeichen, dass die Versorgung mit Medikamenten nicht mehr selbstverständlich ist. In Zeiten, in denen digitale Lösungen das Potenzial haben, Brücken zu bauen, bietet dieses Pilotprojekt eine realistische und greifbare Alternative.

Kunden müssen ihre Medikamentenversorgung nicht mehr mit langen Wegen oder Wartezeiten verbinden – stattdessen können sie den Einkauf ihres täglichen Bedarfs mit dem Einlösen ihrer E-Rezepte kombinieren. Dieser Ansatz ist nicht nur praktisch, sondern auch zukunftsweisend.

Natürlich bleiben Fragen: Wird die Zielgruppe das Angebot tatsächlich annehmen? Wie reagieren ältere Menschen, die weniger technikaffin sind? Und wird es langfristig gelingen, die Apothekenlandschaft mit solchen Lösungen zu stabilisieren? Doch genau in solchen Pilotprojekten steckt die Chance, Antworten zu finden.

Michael Kranz und sein Team zeigen, dass Handeln, statt Klagen, der richtige Weg ist. Das Terminal mag der erste, kleine Schritt sein – doch es könnte den Beginn einer dringend notwendigen digitalen Transformation im Gesundheitswesen markieren.

Impfungen in Apotheken: Fortschritt mit Risiken für Arztpraxen?

Eine aktuelle Umfrage der AOK Hessen hat gezeigt, dass sich ein wachsendes Interesse an Impfungen in Apotheken abzeichnet, insbesondere unter Männern. Während 53 Prozent der Befragten weiterhin die Impfung in einer Arztpraxis bevorzugen, gaben 34 Prozent an, dass für sie sowohl Arztpraxen als auch Apotheken gleichermaßen als Impfstellen infrage kommen. Sechs Prozent der Befragten erklärten, dass sie sich lieber in einer Apotheke impfen lassen würden.

Auffällig sind dabei die geschlechtsspezifischen Unterschiede. Männer zeigen sich offener gegenüber dem Impfangebot in Apotheken als Frauen. Sieben Prozent der männlichen Befragten sprachen sich für die Impfung in Apotheken aus, während es bei den Frauen lediglich vier Prozent waren. Auch die generelle Zustimmung zur Gleichwertigkeit von Arztpraxen und Apotheken fiel bei Männern mit 38 Prozent höher aus als bei Frauen, von denen nur 30 Prozent beide Impfoptionen als gleichwertig ansahen.

Die Bundesregierung hat das Potenzial dieser Entwicklung erkannt und plant, das Impfen in Apotheken weiter auszubauen. In einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion Ende August wurde darauf hingewiesen, dass Apotheken einen wichtigen, niedrigschwelligen Zugang zu Schutzimpfungen bieten. Bereits im Entwurf der Apothekenreform ist vorgesehen, dass geschulte Apothekerinnen und Apotheker künftig nicht nur gegen Grippe und COVID-19 impfen dürfen, sondern auch gegen Erkrankungen, bei denen Totimpfstoffe, wie etwa bei Tetanus, zum Einsatz kommen.

Die AOK Hessen schätzt, dass bis zum Jahr 2025 etwa 20 bis 25 Prozent der Bevölkerung das Impfangebot in Apotheken nutzen könnten. Dies könnte eine erhebliche Entlastung für Arztpraxen bedeuten, birgt jedoch auch finanzielle Herausforderungen für die medizinischen Praxen. Denn mit einer zunehmenden Anzahl an Apotheken, die Impfungen anbieten, würde den Arztpraxen ein Teil der Vergütung entgehen, die stattdessen den Apotheken zugutekäme.

Das Impfen in Apotheken könnte für das deutsche Gesundheitssystem ein echter Fortschritt sein – zumindest auf den ersten Blick. Der niedrigschwellige Zugang zu Schutzimpfungen bietet vielen Menschen eine zusätzliche Möglichkeit, sich schnell und unkompliziert impfen zu lassen. Insbesondere Männer scheinen diesem Angebot aufgeschlossen gegenüberzustehen. Doch bei genauerer Betrachtung wirft die Entwicklung auch Fragen auf.

Die größte Herausforderung dürfte dabei auf die Arztpraxen zukommen. Sollten immer mehr Menschen das Impfangebot in Apotheken nutzen, würde dies zweifellos eine finanzielle Belastung für viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bedeuten. Schon jetzt sind die finanziellen Anreize im Gesundheitswesen oftmals unzureichend, und eine weitere Umverteilung der Impfvergütung könnte diese Situation verschärfen.

Auch bleibt die Frage offen, wie sich die Akzeptanz unter Frauen entwickeln wird. Die Umfrageergebnisse zeigen, dass Frauen noch skeptischer gegenüber Impfungen in Apotheken sind als Männer. Diese Bedenken müssen ernst genommen und angegangen werden. Es ist wichtig, dass das Vertrauen in Apotheken als Impfstellen durch klare Informationen und Standards gestärkt wird, damit dieses Angebot für die gesamte Bevölkerung attraktiv bleibt.

Am Ende könnte der Ausbau des Impfangebots in Apotheken sowohl eine Chance als auch ein Risiko sein – eine Chance für mehr Flexibilität und Erreichbarkeit, ein Risiko für die ohnehin stark belasteten Arztpraxen. Entscheidend wird sein, wie die Balance zwischen beiden Bereichen gelingt. Nur so kann sichergestellt werden, dass das deutsche Gesundheitssystem nicht nur flexibler, sondern auch gerechter wird.

Anstieg der Ausgaben: Gesetzliche Krankenkassen verzeichnen Milliarden-Defizit

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben im ersten Halbjahr 2024 ein deutlich gestiegenes Defizit verzeichnet. Wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am vergangenen Freitag mitteilte, belief sich das Minus bis Ende Juni auf 2,2 Milliarden Euro. Damit hat sich das Defizit im Vergleich zu den ersten drei Monaten des Jahres, als noch 776 Millionen Euro fehlten, erheblich ausgeweitet. Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum des Vorjahres betrug das Defizit lediglich 627 Millionen Euro.

Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung beliefen sich in den ersten sechs Monaten dieses Jahres auf 159,1 Milliarden Euro, während die Ausgaben 161,3 Milliarden Euro erreichten. Vor allem die Kosten für Arzneimittel stiegen überproportional stark an. Insgesamt wendeten die Krankenkassen zehn Prozent mehr für Medikamente auf, was eine Erhöhung um 2,5 Milliarden Euro bedeutet. Ein Grund dafür ist laut BMG das Auslaufen des 2023 erhöhten Herstellerabschlags, der durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführt worden war. Aber auch ohne diesen Effekt wären die Ausgaben für Arzneimittel deutlich um 7,3 Prozent gestiegen.

Ein weiterer Kostenfaktor ist die ambulante spezialfachärztliche Versorgung, bei der ein Zuwachs von fast 50 Prozent bei den Arzneimittelausgaben zu verzeichnen ist. Hier stiegen die Kosten um 347 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahreswert.

Trotz dieses Anstiegs der Ausgaben ist es den Krankenkassen gelungen, ihre Verwaltungskosten leicht um 1,2 Prozent zu senken. Dennoch sind die Reserven der Kassen mit 6,2 Milliarden Euro nur noch knapp über der gesetzlich geforderten Mindestreserve.

Der GKV-Spitzenverband warnt unterdessen vor einer noch größeren finanziellen Schieflage. In einer Pressemitteilung erklärte die Vorsitzende Doris Pfeiffer, dass keine Reserven mehr vorhanden seien, um künftige Beitragsanhebungen zu verhindern oder abzumildern. Die Verantwortung dafür sieht sie auch bei der Politik. Immer neue Gesetze, die das Gesundheitssystem kaum effizienter, aber erheblich teurer machten, verschärften die strukturellen Probleme der Krankenversicherung. Pfeiffer forderte eine grundlegende Reform der Ausgabenpolitik, um die finanzielle Lage der Kassen zu stabilisieren.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte Ende August in einem Interview bereits durchblicken lassen, dass 2025 mit einer Erhöhung der Krankenkassenbeiträge zu rechnen sei. Er machte dafür das Ausbleiben wichtiger Reformen in der Vergangenheit verantwortlich.

Das wachsende Defizit der gesetzlichen Krankenkassen ist ein Alarmzeichen, das nicht länger ignoriert werden darf. Die explodierenden Ausgaben, insbesondere für Arzneimittel, zeigen, dass das Gesundheitssystem an seine finanziellen Grenzen stößt. Die Reserven sind aufgebraucht, und bereits jetzt ist klar, dass Beitragssteigerungen unausweichlich sind. Doch das allein wird die strukturellen Probleme nicht lösen.

Die wiederholte Kritik des GKV-Spitzenverbands an der politischen Untätigkeit ist berechtigt. Immer neue Gesetze, die kurzfristig Kosten in die Höhe treiben, ohne nachhaltige Verbesserungen im Versorgungssystem zu erzielen, haben die Lage verschärft. Es braucht jetzt einen klaren politischen Kurswechsel, der auf langfristige Stabilisierung und Effizienzsteigerung abzielt.

Neben einer Reform der Ausgabenstruktur muss auch die Preisgestaltung bei Arzneimitteln auf den Prüfstand gestellt werden. Der Wegfall des erhöhten Herstellerabschlags hat sofort spürbare finanzielle Auswirkungen gezeigt, was die Abhängigkeit des Systems von solchen kurzfristigen Maßnahmen verdeutlicht. Eine dauerhaft tragfähige Lösung erfordert jedoch eine tiefgreifendere Analyse der Versorgungskosten.

Es ist Zeit, dass die Politik auf die Warnungen aus dem Gesundheitssystem reagiert und nachhaltige Reformen einleitet. Andernfalls droht die gesetzliche Krankenversicherung in den kommenden Jahren vor noch größeren finanziellen Herausforderungen zu stehen – mit massiven Auswirkungen auf Versicherte und Beitragszahler.

Störung bei Telematikinfrastruktur: Verzeichnisdienst VZD lahmgelegt

Am Montagvormittag kam es zu einer massiven Störung in der Telematikinfrastruktur (TI), die einen zentralen Dienst lahmlegte. Betroffen war der Verzeichnisdienst (VZD), der als Dreh- und Angelpunkt für die Speicherung und Bereitstellung von Adressdaten und Zertifikaten von Leistungserbringern im Gesundheitswesen fungiert. Der Betreiber der betroffenen Komponente, der IT-Dienstleister Arvato Systems, arbeitete in enger Abstimmung mit der für die TI zuständigen Gematik, um die Ursache des Problems zu finden und eine Lösung zu erarbeiten.

Der VZD ist ein unverzichtbarer Bestandteil der TI. Über diesen Dienst werden die Basisdaten von Ärzten, Apotheken und anderen medizinischen Organisationen verwaltet, die für die Kommunikation innerhalb der Telematikinfrastruktur notwendig sind. Besonders betroffen von der Störung war der Dienst „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM), der den sicheren Versand von elektronischen Nachrichten wie Arztbriefen oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) ermöglicht. Der genaue Umfang der Beeinträchtigung war zunächst unklar, doch es wurde mit Verzögerungen und Fehlern beim Versand dieser sensiblen Dokumente gerechnet.

Kurz nach dem Auftreten der Störung gegen Montagmittag informierte die Gematik, dass sie gemeinsam mit Arvato Systems intensiv an der Problembehebung arbeite. „Es kann zu Fehlern beim Versand und Empfang von KIM-Nachrichten kommen“, hieß es in einer ersten Stellungnahme. Betroffene Leistungserbringer und Organisationen, die auf den Verzeichnisdienst angewiesen sind, konnten zeitweise keine korrekte Verbindung herstellen, was die Arbeit in Praxen und Kliniken erschwerte.

Am frühen Montagnachmittag gab die Gematik schließlich Entwarnung. Die Störung sei behoben, und der VZD stehe wieder vollständig zur Verfügung. In der Mitteilung wurde betont, dass alle Dienste der Telematikinfrastruktur wieder uneingeschränkt nutzbar seien. Dennoch bleibt die Frage offen, wie es zu dieser Störung kommen konnte und welche Maßnahmen künftig ergriffen werden, um die Stabilität der TI zu gewährleisten.

Solche Vorfälle verdeutlichen die Abhängigkeit des Gesundheitssystems von funktionierenden IT-Infrastrukturen. Störungen wie die des VZD können erhebliche Auswirkungen auf den täglichen Betrieb von Arztpraxen, Kliniken und Apotheken haben. Gerade im Gesundheitswesen, wo sensible Daten verarbeitet werden und schnelle, sichere Kommunikation essenziell ist, sind reibungslos funktionierende digitale Systeme von höchster Bedeutung.

Die Störung des Verzeichnisdienstes in der Telematikinfrastruktur ist nicht nur ein technisches Problem, sondern ein deutlicher Hinweis darauf, wie fragil das digitale Rückgrat unseres Gesundheitssystems sein kann. Wenn zentrale Dienste ausfallen, steht nicht nur die IT still – der gesamte Arbeitsfluss in Praxen und Kliniken wird empfindlich gestört. Dies zeigt, wie tief verwurzelt die Abhängigkeit von funktionierenden IT-Strukturen mittlerweile ist.

Die Einführung der TI sollte das Gesundheitswesen effizienter, sicherer und moderner machen. Doch mit jedem Vorfall, der die reibungslose Kommunikation behindert, wird die Vertrauensbasis erschüttert. Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Daten sicher übertragen und gespeichert werden. Ärzte und Apotheken müssen sicher sein, dass ihre digitalen Werkzeuge stets funktionieren – gerade in kritischen Momenten.

Es braucht daher nicht nur schnelle Lösungen für akute Probleme, sondern vor allem nachhaltige Maßnahmen zur Prävention solcher Störungen. Der Aufbau einer robusten und widerstandsfähigen digitalen Infrastruktur ist keine Option, sondern eine Notwendigkeit. Dies ist ein Weckruf an alle Beteiligten – von IT-Dienstleistern bis zu politischen Entscheidungsträgern. Wer in Zukunft auf ein digitales Gesundheitswesen setzen will, muss sicherstellen, dass die digitalen Pfeiler nicht bei der ersten Erschütterung einstürzen.

Kostenübernahme von Rezepturarzneimitteln: BSG stärkt Rechte von Patienten

Seit dem Erlöschen der fiktiven Zulassung für das Fertigarzneimittel Strodival im Jahr 2012 greifen Herzpatienten in Deutschland vermehrt auf individuell hergestellte Rezepturen mit dem Wirkstoff Strophanthin zurück. Diese Arzneimittel werden nur von wenigen spezialisierten Apotheken, darunter die Schloss-Apotheke in Koblenz und die Apotheke am Markt in Ellwangen, angeboten. Strophanthin, ein herzwirksames Glykosid, wird traditionell bei Herzinsuffizienz eingesetzt. Die Herstellung der erforderlichen Urtinkturen gestaltet sich jedoch als herausfordernd, und die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ist auf Ausnahmefälle beschränkt. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in einem aktuellen Urteil bestätigt.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Patientin aus Bayern seit 2018 Strophanthin-Kapseln zur Behandlung ihrer Herzschwäche erhalten und die Erstattung von 25 Verordnungen in Höhe von mehr als 12.000 Euro bei ihrer Krankenkasse beantragt. Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme ab, woraufhin die Patientin vor dem Sozialgericht München und dem Landessozialgericht (LSG) Bayern klagte – beide Instanzen wiesen die Klage ab. Das BSG entschied nun, dass diese pauschale Ablehnung unzulässig sei, und forderte das LSG zur erneuten Prüfung des Falles auf. Rezepturarzneimittel müssen, anders als Fertigarzneimittel, im Detail auf ihre Wirksamkeit und Unbedenklichkeit geprüft werden, bevor eine Entscheidung über die Erstattung durch die Krankenkassen getroffen wird.

Das BSG stellte dabei klar, dass der individuelle Behandlungserfolg eines Arzneimittels, wie von der behandelnden Ärztin der Patientin angegeben, nicht ausreichend sei. Für eine Erstattung zulasten der GKV müsse die Wirksamkeit und Sicherheit des Medikaments wissenschaftlich fundiert und in einer ausreichenden Zahl von Behandlungsfällen belegt sein. Dies gelte insbesondere bei weit verbreiteten Krankheitsbildern wie Herzinsuffizienz, für die bereits gut erforschte Standardtherapien existieren.

Das Gericht äußerte zudem Zweifel daran, ob das Rezepturarzneimittel mit Strophanthin die gesetzlichen Anforderungen an Qualität und Wirtschaftlichkeit erfüllt. Sollte es zu einer erneuten Prüfung des Falls durch das LSG kommen, müsse dieses auch klären, ob es sich bei der Patientin um einen besonders schweren Krankheitsfall handelt. In solchen Fällen kann die GKV auch Leistungen erbringen, die vom allgemeinen Qualitätsgebot abweichen, wenn eine lebensbedrohliche Erkrankung vorliegt und andere Therapieoptionen ausgeschöpft sind.

Das BSG betonte jedoch, dass selbst in solchen Fällen die Behandlungsoptionen wissenschaftlich überprüfbar sein müssen. Die bisher vorgelegten ärztlichen Stellungnahmen reichten dafür nicht aus. Der Fall wird nun erneut vor dem LSG verhandelt, das festzustellen hat, ob eine Notstandssituation vorliegt und ob mit der Behandlung durch Strophanthin eine positive Beeinflussung des Krankheitsverlaufs zu erwarten ist.

Das Urteil des Bundessozialgerichts bringt erneut Licht in die Grauzone der Rezepturarzneimittel und die komplizierten Bedingungen für eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen. Auf der einen Seite stehen Patienten, die sich auf alternative Therapien verlassen, wenn herkömmliche Medikamente nicht den gewünschten Erfolg bringen oder nicht verfügbar sind. Auf der anderen Seite muss der Anspruch der Krankenkassen, den Nachweis der Wirksamkeit und Sicherheit für alle verordneten Medikamente zu fordern, berücksichtigt werden.

Das Urteil zeigt deutlich, dass die wissenschaftliche Evidenz als Grundlage für die Erstattung von Medikamenten unverzichtbar ist. Die Entscheidung des BSG, eine pauschale Ablehnung durch die Krankenkassen zu verhindern, schafft Raum für eine detaillierte Prüfung im Einzelfall. Es ist jedoch ebenso klar, dass der individuelle Behandlungserfolg allein nicht ausreicht, um eine Kostenübernahme zu rechtfertigen. Dies mag für Patienten und Ärzte oft frustrierend sein, doch es dient dem Schutz sowohl der Patienten als auch der Versichertengemeinschaft.

Eine zentrale Frage bleibt: Wie lässt sich der Spagat zwischen der Verfügbarkeit von Nischenarzneimitteln und dem Nachweis ihrer Wirksamkeit bewältigen? Gerade bei selten genutzten Wirkstoffen wie Strophanthin besteht häufig ein Mangel an ausreichenden Studien. Hier liegt eine Herausforderung, nicht nur für die Hersteller, sondern auch für das Gesundheitssystem insgesamt.

Letztlich wird es an den Gerichten und medizinischen Gutachtern liegen, klare Kriterien für die Erstattungsfähigkeit solcher Rezepturarzneimittel zu definieren. Patienten mit schweren Erkrankungen sollten nicht ohne Alternative dastehen – aber auch die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und des Nachweises von Qualität und Wirksamkeit dürfen nicht leichtfertig übergangen werden.

Gedisa startet CardLink: Gebührenfreie Einführung für Apotheken

Die Apothekenbranche steht kurz vor einem bedeutenden Schritt in der Digitalisierung: Die standeseigene Plattform CardLink von Gedisa wird ab dem 23. September für Apotheken verfügbar sein. Das System ermöglicht es, E-Rezepte effizient abzuwickeln und bietet eine neue, integrierte Lösung für den Apothekenalltag. Nachdem der Anbieter Gesund.de bereits im August gestartet war, hat nun auch Gedisa die notwendige Zulassung von der Gematik erhalten, die den offiziellen Start der Anwendung möglich macht.

Gedisa, im Besitz von Apothekenverbänden, verkündete die schnelle Freigabe in einer Stellungnahme auf ihrer Website. Trotz der zügigen Genehmigung stehen noch einige technische Feinjustierungen aus, weshalb sich der Rollout um eine Woche verzögern wird. Ab dem 23. September sollen die ersten Apotheken mit der Nutzung von CardLink beginnen können. Der vollständige Rollout wird über einen Zeitraum von ein bis zwei Wochen erfolgen, um einen gleichmäßigen und strukturierten Start für alle teilnehmenden Apotheken sicherzustellen.

Besonders bemerkenswert ist die Entscheidung von Gedisa, die Nutzung der CardLink-Lösung im September gebührenfrei anzubieten. Damit soll den Apotheken ein Anreiz gegeben werden, die Plattform ohne zusätzliche Kosten in ihren Betrieb zu integrieren. Zudem stellt Gedisa individualisierbare Werbematerialien bereit, die unter dem Namen "ApoGuide" bekannt sind und Apotheken bei der Bewerbung des neuen E-Rezept-Einlöseverfahrens unterstützen sollen.

Hinter der technischen Umsetzung von CardLink stehen Dienstleister wie eHealth Experts und Service Health ERx, die auch für andere Anbieter wie Gesund.de tätig waren. Neben Gedisa sind auch große Online-Apotheken wie DocMorris und Shop Apotheke an die Gematik angeschlossen und bieten eigene Lösungen für das E-Rezept an.

Die Einführung von CardLink wird als wichtiger Schritt in der fortschreitenden Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland gewertet. Für Apotheken bedeutet dies nicht nur die Möglichkeit, das E-Rezept reibungsloser zu integrieren, sondern auch die Chance, wettbewerbsfähig gegenüber großen Online-Anbietern zu bleiben.

Die Einführung von CardLink markiert einen entscheidenden Moment für Apotheken in Deutschland, da sie sich verstärkt der digitalen Transformation stellen müssen. Mit der Möglichkeit, E-Rezepte künftig effizienter zu verarbeiten, bietet Gedisa Apotheken eine Lösung, die nicht nur technologisch fortschrittlich ist, sondern auch unter der Kontrolle von Apotheken selbst steht. Das ist von besonderer Bedeutung in einer Branche, die zunehmend unter Druck gerät, sich gegen große Online-Apotheken zu behaupten.

Die gebührenfreie Einführung von CardLink im September zeigt, dass Gedisa bestrebt ist, die Akzeptanz und Nutzung der Plattform möglichst einfach zu gestalten. Das ist ein kluger Schachzug, denn die Digitalisierung bedeutet für viele Apotheken nicht nur Fortschritt, sondern auch Herausforderungen. Gerade kleinere Betriebe könnten sich vor den zusätzlichen Kosten und dem technologischen Aufwand scheuen. Die Entscheidung, die Gebühren im ersten Monat zu erlassen, könnte den nötigen Anreiz schaffen, um zögernde Apotheken von den Vorteilen der Plattform zu überzeugen.

Die Zusammenarbeit mit der Gematik und die reibungslose Zulassung verdeutlichen zudem die Bedeutung einer engen Kooperation zwischen verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen. Es wird spannend zu beobachten sein, wie sich CardLink im Wettbewerb mit anderen Anbietern wie DocMorris und Shop Apotheke behaupten kann. Während diese großen Player vor allem durch ihre Online-Dominanz punkten, könnte Gedisa mit ihrer apothekenfreundlichen Lösung genau die richtige Antwort auf den wachsenden Druck aus dem digitalen Markt liefern.

Insgesamt steht die Apothekenlandschaft vor einem Wendepunkt. CardLink könnte der Schlüssel sein, um Apotheken fit für die digitale Zukunft zu machen und ihnen gleichzeitig die Unabhängigkeit zu bewahren, die für den lokalen und individuellen Charakter des Apothekenwesens so wichtig ist.

Tödliche Wechselwirkung zwischen Loperamid und Tonic Water

Ein tragischer Vorfall in Ludwigsburg wirft erneut ein Licht auf die gefährlichen Wechselwirkungen zwischen Medikamenten und alltäglichen Getränken. Eine 25-jährige Frau starb an einer Vergiftung, nachdem sie das gegen Durchfall eingesetzte Medikament Loperamid in Kombination mit Tonic Water eingenommen hatte. Der Fall wurde von einem Ärzteteam des Klinikums Ludwigsburg veröffentlicht und verdeutlicht die unterschätzte Gefahr solcher Kombinationen.

Die Frau, die an einer akuten Gastroenteritis litt, wurde zunächst mit zwei Tabletten Loperamid (je 2 mg) behandelt, wie es vom ärztlichen Notdienst verordnet worden war. Zusätzlich nahm sie 600 mg Ibuprofen gegen die Schmerzen ein. Als sich die Symptome jedoch nicht besserten, nahm sie weitere 2 mg Loperamid ein. Noch am selben Tag konsumierte die Patientin laut ihrem Partner etwa 2,5 Liter Tonic Water. Kurze Zeit später wurde sie von ihrem Partner bewusstlos aufgefunden. Der alarmierte Notarzt stellte einen Kreislaufstillstand fest. Trotz sofortiger Wiederbelebungsmaßnahmen und intensivmedizinischer Betreuung im Krankenhaus verstarb die Patientin an den Folgen eines hypoxischen Hirnschadens.

Nach eingehenden Untersuchungen und einem Drogenscreening konnten die Ärzte lediglich Spuren von Loperamid und Chinin, einem Inhaltsstoff von Tonic Water, nachweisen. Organische Ursachen für den Hirntod konnten ausgeschlossen werden, und die Ärzt

kamen zu dem Schluss, dass die Todesursache eine Vergiftung aufgrund der Wechselwirkung zwischen Loperamid und Chinin war.

Loperamid, ein synthetisches Opioid, wird zur symptomatischen Behandlung von Durchfall verwendet. Seine Wirkung basiert auf der Bindung an Opioidrezeptoren in der Darmwand, wodurch die Darmtätigkeit verlangsamt wird. Normalerweise verhindert das P-Glykoprotein im Gehirn eine zentrale Wirkung von Loperamid, indem es den Wirkstoff aus dem Gehirn transportiert. Doch Chinin, das in Tonic Water enthalten ist, hemmt diese Effluxpumpen. In diesem Fall konnte Loperamid im Gehirn verbleiben und eine zentrale Wirkung entfalten, was letztlich zu einer tödlichen Vergiftung führte. Bereits eine Menge von rund 200 mg Chinin kann in Kombination mit geringen Mengen Loperamid eine solche Wirkung erzielen.

Der tragische Fall verdeutlicht die Risiken, die bei der unachtsamen Kombination von Medikamenten und bestimmten Getränken oder Lebensmitteln bestehen können. Chinin-haltige Produkte, wie Tonic Water, sollten in Verbindung mit bestimmten Arzneimitteln nur mit äußerster Vorsicht konsumiert werden. In Deutschland sind chinin-haltige Medikamente aufgrund solcher Risiken seit 2015 verschreibungspflichtig.

Dieser tragische Vorfall zeigt auf dramatische Weise, wie leicht alltägliche Getränke zu gefährlichen, ja sogar tödlichen, Konsequenzen führen können, wenn sie mit bestimmten Medikamenten kombiniert werden. Dass eine scheinbar harmlose Substanz wie Chinin in Tonic Water das Potenzial besitzt, die zentrale Wirkung eines Medikaments wie Loperamid massiv zu verstärken, ist den meisten Menschen nicht bewusst.

In einer Zeit, in der Medikamente häufig ohne ausreichende Beratung eingenommen werden, steigt das Risiko von Wechselwirkungen. Hier müssen Ärzte und Apotheker eine zentrale Rolle spielen: Patient

müssen umfassend über mögliche Gefahren aufgeklärt werden. Vor allem über die Risiken von Kombinationen mit Lebensmitteln, die nicht als offensichtlich gefährlich gelten.

Besonders besorgniserregend ist der Missbrauch von Loperamid in Kombination mit Chinin in bestimmten Kreisen. Die Tatsache, dass der Effekt in der Drogenszene gezielt genutzt wird, um zentrale Opioidwirkungen zu verstärken, unterstreicht, wie schnell sich solche Risiken auch auf unbescholtene Menschen auswirken können, die keine Kenntnis über die zugrundeliegenden Mechanismen haben.

Die Lehre aus diesem tragischen Fall ist klar: Aufklärung ist notwendig. Patienten sollten bei der Einnahme von Medikamenten besonders vorsichtig sein und stets Rücksprache mit Fachleuten halten, bevor sie gleichzeitig vermeintlich harmlose Getränke oder Lebensmittel konsumieren. Nur so lassen sich ähnliche Tragödien in Zukunft vermeiden.

EMA empfiehlt neue Sicherheitshinweise für Metamizol

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat im September 2024 neue Sicherheitsmaßnahmen für das Schmerz- und Fiebermittel Metamizol empfohlen, um das Risiko einer schweren Nebenwirkung, der Agranulozytose, zu minimieren. Der Sicherheitsausschuss PRAC (Pharmacovigilance Risk Assessment Committee) kam nach einer umfassenden Prüfung der aktuellen Daten zu dem Schluss, dass die bestehenden Produktinformationen überarbeitet werden müssen.

Metamizol, das in zahlreichen europäischen Ländern zugelassen ist, kann eine seltene, aber ernsthafte Nebenwirkung verursachen: Agranulozytose. Diese Erkrankung führt zu einem dramatischen Rückgang der Granulozyten, einer Art von weißen Blutkörperchen, und erhöht das Risiko für lebensbedrohliche Infektionen erheblich. Die neuen Maßnahmen umfassen detaillierte Hinweise für Patienten und medizinisches Fachpersonal, um das Risiko dieser schweren Nebenwirkung zu minimieren.

Patienten sollen ausdrücklich darüber informiert werden, dass sie die Einnahme von Metamizol sofort abbrechen müssen, wenn sie Symptome einer Agranulozytose entwickeln. Zu diesen Symptomen gehören Fieber, Schüttelfrost, Halsschmerzen und schmerzhafte Wunden an den Schleimhäuten, insbesondere im Mund, in der Nase, im Rachen oder im Genital- oder Analbereich. Die Tatsache, dass Symptome durch eine gleichzeitig verabreichte Antibiotikatherapie verdeckt werden können, unterstreicht die Notwendigkeit einer gründlichen Überwachung und sofortigen Blutzellenkontrollen, wenn solche Symptome auftreten.

Zusätzlich wird empfohlen, Metamizol nicht bei Patienten mit erhöhtem Risiko für Agranulozytose zu verwenden. Dies betrifft insbesondere Personen, bei denen bereits früher eine Agranulozytose durch Metamizol oder verwandte Medikamente wie Pyrazolone oder Pyrazolidine aufgetreten ist, sowie solche mit gestörter Knochenmarkfunktion oder anderen Erkrankungen des blutbildenden Systems. Diese Empfehlungen basieren auf einer Anfrage der finnischen Arzneimittelbehörde, die aufgrund einer Zunahme von Agranulozytose-Fällen, trotz verschärfter Sicherheitsvorkehrungen, eine Überprüfung veranlasste. Im Juni 2024 zog der einzige Zulassungsinhaber in Finnland Metamizol aus Sicherheitsgründen vom Markt. Dennoch bleibt das Medikament in vielen anderen europäischen Ländern zugelassen.

Der PRAC stellt fest, dass trotz der Risiken der Nutzen von Metamizol die Risiken weiterhin überwiegt. Die überarbeiteten Produktinformationen werden in der nächsten Sitzung der Koordinierungsgruppe für gegenseitige Anerkennung und dezentralisierte Verfahren – Humanmedizin geprüft.

Die Entscheidung der EMA, neue Sicherheitshinweise für Metamizol einzuführen, zeigt einmal mehr, wie wichtig kontinuierliche Überprüfungen und Anpassungen der Arzneimittelsicherheit sind. Die schwerwiegende Nebenwirkung der Agranulozytose, obwohl selten, stellt ein erhebliches Risiko dar, das nicht leichtfertig behandelt werden darf. Die neuen Maßnahmen, die eine präzisere Information der Patienten und eine rigorose Überwachung durch das medizinische Personal beinhalten, sind ein notwendiger Schritt, um diese Risiken zu minimieren und die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.

Besonders hervorzuheben ist die Aufforderung zur sofortigen Unterbrechung der Metamizol-Behandlung bei ersten Anzeichen von Agranulozytose-Symptomen. Dies ist ein klarer Hinweis darauf, dass Ärzte und Patienten gemeinsam wachsam sein müssen, um potenziell gefährliche Nebenwirkungen frühzeitig zu erkennen. Die Tatsache, dass Metamizol trotz dieser Risiken weiterhin zugelassen bleibt, verdeutlicht, dass der Nutzen des Medikaments in vielen Fällen die Risiken überwiegt – vorausgesetzt, es werden strenge Vorsichtsmaßnahmen getroffen.

Die Überprüfung und Anpassung der Sicherheitsvorkehrungen nach dem Auftreten unerwarteter Komplikationen ist ein wesentlicher Bestandteil des Arzneimittelüberwachungsprozesses. Diese Vorgehensweise schützt die Patienten und trägt zur stetigen Verbesserung der Arzneimittelsicherheit bei. Der Umgang mit Metamizol wird durch diese neuen Richtlinien sicherer, und es bleibt zu hoffen, dass ähnliche Maßnahmen bei anderen Arzneimitteln ebenfalls konsequent umgesetzt werden.

Risiken der gleichzeitigen Einnahme von Antidepressiva und Opioiden bei älteren Patienten

Eine aktuelle Studie zeigt die potenziellen Risiken bei der gleichzeitigen Einnahme von Antidepressiva und Opioiden, insbesondere bei älteren Patienten. Die Forschung, veröffentlicht im Fachjournal „Annals of Internal Medicine“, untersucht die Auswirkungen dieser Kombination auf die Schmerzbehandlung und die Depressionstherapie in Pflegeheimen.

Opioide, starke Schmerzmittel, sind häufig bei der Behandlung von Tumorschmerzen und chronischen Schmerzen im Einsatz. In Pflegeheimen leiden viele Bewohner unter anhaltenden Schmerzen, oft begleitet von Depressionen, die eine Behandlung mit Antidepressiva erforderlich machen. Beide Wirkstoffgruppen werden häufig durch das Enzym CYP2D6 metabolisiert, was zu potenziellen Wechselwirkungen führen kann.

Die Studie umfasste 29.435 Patienten ab 65 Jahren, die über einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen Opioide einnahmen und Antidepressiva benötigten. Die Forscher teilten die Teilnehmer in zwei Gruppen auf: Eine Gruppe nahm Antidepressiva, die über CYP2D6 verstoffwechselt werden, während die andere Gruppe Antidepressiva erhielt, die anders metabolisiert werden. Die wichtigsten Endpunkte der Studie waren Schmerzintensität, körperliche Funktion und das Ausmaß der Depression.

Ergebnisse zeigten, dass Patienten, die Antidepressiva einnahmen, die durch CYP2D6 metabolisiert werden, eine höhere Rate an sich verschlimmernden Schmerzen aufwiesen als die Kontrollgruppe. Auch die Rate an Krankenhausaufenthalten und Notaufnahmen war signifikant erhöht, ebenso wie die Rate an Opioid-Abhängigkeit. Trotz dieser Ergebnisse beeinflusste die Kombination der Arzneistoffe nicht die körperliche Funktion, die depressiven Symptome oder das Risiko einer Opioid-Überdosierung.

Die Autoren der Studie empfehlen, dass in Pflegeheimen bevorzugt Antidepressiva verschrieben werden, die nicht über CYP2D6 metabolisiert werden, insbesondere bei gleichzeitiger Therapie mit Opioiden. Frühere Untersuchungen hatten gezeigt, dass die Plasmakonzentration von Oxycodon bei gleichzeitiger Einnahme von selektiven Serotonin-Wiederaufnahme-Hemmern (SSRIs) steigen kann. Dieser Effekt konnte jedoch in der aktuellen Studie nicht bestätigt werden, was auf Unterschiede in den Altersgruppen und der Überwachung im Pflegeheim zurückgeführt wird.

Die aktuelle Studie unterstreicht einmal mehr die Komplexität der Behandlung von älteren Patienten mit chronischen Schmerzen und Depressionen. Die Wechselwirkungen zwischen Antidepressiva und Opioiden, insbesondere wenn beide über das Enzym CYP2D6 metabolisiert werden, können signifikante Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Therapie und die Lebensqualität der Patienten haben. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass die Wahl des Antidepressivums in solchen Fällen kritisch ist und dass CYP2D6-neutrale Optionen bevorzugt werden sollten, um unerwünschte Wechselwirkungen und verschlechterte Schmerzmanagementergebnisse zu vermeiden.

Es ist auch bemerkenswert, dass die Studie nicht nur die Risiken der Medikation aufzeigt, sondern auch auf die Notwendigkeit hinweist, die Medikamente bei Pflegeheimbewohnern sorgfältig zu überwachen. Die erhöhten Raten an Krankenhausaufenthalten und Opioid-Abhängigkeit verdeutlichen die Dringlichkeit, fundierte Entscheidungen über die medikamentöse Behandlung zu treffen und regelmäßige Überprüfungen durchzuführen.

Die Differenzierung in den Auswirkungen bei verschiedenen Altersgruppen und die spezielle Betrachtung der Oxycodon-Plasmakonzentration verdeutlichen, dass die individuelle Anpassung der Therapie und die kontinuierliche Überwachung der Medikation von entscheidender Bedeutung sind. Insgesamt liefert die Studie wichtige Erkenntnisse für die klinische Praxis und sollte als Leitfaden für zukünftige Behandlungsansätze in der Schmerz- und Depressionstherapie bei älteren Patienten dienen.

Zu hohe Mengen an Reserve-Antibiotika in der Masttierhaltung

In der Masttierhaltung ist der Einsatz von Antibiotika auch im Jahr 2023 weiterhin besorgniserregend hoch, wie der aktuelle Bericht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zeigt. Laut dem Bericht „Antibiotika-Verbrauchsmengen und Therapiehäufigkeit 2023“ wurden insgesamt 478 Tonnen antimikrobielle Wirkstoffe erfasst, darunter 30 Tonnen Polypeptidantibiotika. Diese spezielle Klasse von Antibiotika, die in der Humanmedizin von entscheidender Bedeutung ist, wird wegen der Gefahr der Resistenzbildung kritisch betrachtet. Der Einsatz von Polypeptidantibiotika in der Tierhaltung sollte, um die öffentliche Gesundheit nicht zu gefährden, streng geregelt werden.

Die Zahlen des Berichts sind aufgrund eines neu entwickelten Berechnungsverfahrens nicht mit den Vorjahren vergleichbar. Dennoch zeigt die Erhebung, dass trotz der hohen Menge an Reserveantibiotika eine positive Entwicklung festgestellt werden kann. So hat sich die Resistenzsituation bei E.coli-Bakterien in Mastschweinen seit 2015 signifikant verbessert. Die Resistenzraten gegenüber Tetrazyklin, Sulfamethoxazol, Trimethoprim und Cefotaxim sind gesenkt worden, ohne dass bei diesen Substanzen ein Anstieg der Resistenz beobachtet wurde. Dies ist ein erfreulicher Fortschritt, da E.Coli-Bakterien sowohl im menschlichen als auch im tierischen Darm vorkommen und deren Resistenzlage entscheidend für die öffentliche Gesundheit ist.

Bei Mastkälbern wurde ebenfalls eine verringerte Resistenzrate gegenüber Azithromycin und Sulfamethoxazol seit 2015 festgestellt. Auch hier zeigte sich kein signifikanter Anstieg der Resistenzraten. Für das Jahr 2023 liegen bisher nur Daten zu Mastschweinen und Mastkälbern vor; Daten zu Masthühnern und Mastputen werden im kommenden Jahr erwartet.

Besondere Aufmerksamkeit wird dem Einsatz von Antibiotika bei Saugferkeln gewidmet. Der Bericht zeigt, dass in einigen Betrieben Saugferkel relativ häufig mit Antibiotika behandelt werden, während andere Betriebe mit einem deutlich geringeren Einsatz auskommen. Dies wird als Hinweis auf erhebliches Verbesserungspotenzial gewertet. Saugferkel wurden im Jahr 2023 erstmals in das Antibiotika-Minimierungskonzept des BfR einbezogen.

Insgesamt stellt der Bericht fest, dass trotz der positiven Entwicklungen bei der Resistenzlage in bestimmten Bereichen weiterhin Anstrengungen erforderlich sind, um den Einsatz von Reserveantibiotika in der Masttierhaltung weiter zu reduzieren und damit die Risiken für die öffentliche Gesundheit zu minimieren.

Der aktuelle Bericht des BfR verdeutlicht einmal mehr die anhaltende Problematik des Antibiotikaeinsatzes in der Masttierhaltung. Trotz Fortschritten bei der Resistenzlage ist der anhaltend hohe Einsatz von Reserveantibiotika, insbesondere von Polypeptidantibiotika, alarmierend. Die positiven Entwicklungen bei der Resistenzsituation in Mastschweinen und Mastkälbern sind zwar erfreulich, sie dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach wie vor erhebliche Risiken bestehen.

Besonders die hohe Verwendung von Antibiotika bei Saugferkeln zeigt, dass in vielen Betrieben noch immer Verbesserungspotenzial besteht. Der Bericht legt nahe, dass durch eine konsequente Reduktion des Antibiotikaeinsatzes und durch gezielte Maßnahmen zur Minimierung der Resistenzbildung erhebliche Fortschritte erzielt werden können.

Es ist unerlässlich, dass die Branche und die zuständigen Behörden weiterhin an der Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes arbeiten und die Entwicklung von Resistenzen aktiv überwachen. Nur durch eine konsequente Strategie zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes kann langfristig sichergestellt werden, dass die Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet wird.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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