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Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Konkurrenzkampf, Kostensteigerungen und Reformdebatten

Eine eingehende Analyse der Herausforderungen und Zukunftsperspektiven für die traditionelle Vor-Ort-Versorgung im Gesundheitswesen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Die Herausforderungen für Apotheken nehmen zu, da sie sich zunehmend dem Druck durch Versandapotheken, Drogeriemärkte und steigende Kosten stellen müssen. Während Versandapotheken und Drogeriemärkte als kostengünstigere Alternativen gelten und Marktanteile erobern, stellt sich die Frage, ob diese Wettbewerber wirklich die Vor-Ort-Versorgung erheblich günstiger gestalten können. Ein Beispiel für die rechtlichen und finanziellen Herausforderungen im Apothekenmarkt ist die 50.000 Euro-Strafe, die DocMorris aufgrund irreführender Preiswerbung auferlegt wurde. Gleichzeitig verhängte das Landgericht Aschaffenburg ein Verbot gegen die AEP GmbH, Lastschrifteinzüge bei Apotheken zu vergüten, was die Wettbewerbsvorschriften betrifft. Die Diskussion über die Zukunft der Apotheken wird auch von Politikern wie Manfred Lucha und Stefanie Drese geprägt, die sich kritisch zu geplanten Reformen äußern und sich für die Stärkung der ländlichen Apotheken einsetzen. Während die Diskussion über den Wert und die Rolle der Apotheken weitergeht, zeigt sich ein allgemeiner Trend zu steigenden Arzneimittelausgaben trotz eines Rückgangs der Packungszahlen. In der Biopharmaindustrie gibt es bedeutende Umsatzverschiebungen, mit Abnehm-Präparaten, die Covid-19-Medikamente überflügeln. Auch die Einführung neuer Technologien wie der CGM-Integration bei Gesund.de und Fortschritte in der Behandlung, wie die EU-Zulassung von Sugemalimab für Lungenkrebs, prägen das aktuelle Gesundheitsgeschehen. Die Apothekenbranche steht vor Herausforderungen, aber auch vor Chancen durch neue Entwicklungen und Reformen.

Apotheken unter Druck: Konkurrenz, Kosten und die Zukunft der Vor-Ort-Versorgung

Die Frage nach dem Wert von Apotheken und ihrer Wettbewerbsfähigkeit steht zunehmend im Fokus. Eine sorgfältige Analyse der Konkurrenz ist hierbei unerlässlich. Versandapotheken und Drogeriemärkte, die häufig als kostengünstigere Alternativen betrachtet werden, versuchen Marktanteile von traditionellen Vor-Ort-Apotheken zu erobern. Doch könnten diese Wettbewerber den Apothekenjob wirklich deutlich billiger gestalten? Die Antwort auf diese Frage hängt von den jeweiligen Kostenstrukturen ab.

Krankenkassen und Patienten könnten möglicherweise überrascht sein, wenn sie die realen Kostenstrukturen der Versandapotheken und Drogeriemärkte betrachten. Eine unvoreingenommene Untersuchung der finanziellen Kennzahlen zeigt, dass auch diese Anbieter mit ähnlichen Herausforderungen zu kämpfen haben. Letztlich kochen alle nur mit Wasser, was bedeutet, dass die erhofften Kosteneinsparungen nicht immer realisiert werden können.

Ein weiteres Zukunftsszenario ist die vollautomatisierte Apotheke. Diese könnte theoretisch Kosten senken und Effizienz steigern, doch auch hier gibt es Grenzen. Automatisierung bedeutet nicht automatisch eine Lösung aller Probleme. Daher ist es wichtig, bei solchen Entwicklungen weniger mit Angst und Ablehnung zu reagieren, sondern mit nüchterner Analyse und rationalen Entscheidungen. Apotheken, die wirtschaftlich solide arbeiten und qualitativ hochwertige Leistungen erbringen, haben keinen Grund zur Besorgnis.

Aktuell steht jedoch die Bewältigung des jüngsten Tarifabschlusses im Vordergrund. Die finanzielle Belastung für Apothekeninhaber ist moderat, da die Gehaltserhöhung unter dem liegt, was in anderen Branchen erreicht wurde. Allerdings sinkt die Gesamtzahl der Beschäftigten in Apotheken, was teilweise auf die steigende Zahl der Betriebsaufgaben zurückzuführen ist. Dies wirft die Frage auf, ob der oft beklagte Fachkräftemangel tatsächlich so gravierend ist, insbesondere angesichts der allgemeinen wirtschaftlichen Unsicherheit in anderen Branchen.

Eine organisatorische Herausforderung stellt die Einführung der 39-Stunden-Woche dar. In vielen Fällen könnte es sinnvoller sein, die zusätzlichen 2,5 % Gehalt zu zahlen, anstatt eine bestehende und funktionierende Stundenplanung zu ändern. Dies zeigt, dass wirtschaftliches Denken und praktische Lösungen in der aktuellen Situation gefragt sind.

Die Apothekenbranche steht vor bedeutenden Herausforderungen und Veränderungen. Während Versandapotheken und Drogeriemärkte als kostengünstigere Alternativen präsentiert werden, zeigt eine detaillierte Analyse, dass auch diese Wettbewerber mit ähnlichen finanziellen Belastungen zu kämpfen haben. Der unvoreingenommene Blick auf die Zahlen bestätigt, dass keine einfachen Lösungen existieren und alle Akteure mit vergleichbaren Schwierigkeiten konfrontiert sind.

Die Diskussion um die vollautomatisierte Apotheke eröffnet zwar neue Möglichkeiten, sollte jedoch mit einer realistischen Erwartungshaltung geführt werden. Automatisierung kann Effizienzgewinne bringen, aber sie ist kein Allheilmittel. Wer wirtschaftlich vernünftig handelt und qualitativ gute Arbeit leistet, kann auch in einem sich wandelnden Markt bestehen.

Der jüngste Tarifabschluss stellt Apotheken vor neue organisatorische Herausforderungen. Während die finanzielle Belastung überschaubar bleibt, zeigt sich, dass pragmatische Lösungen oft die besten sind. Anstatt bestehende Strukturen unnötig zu verändern, kann es sinnvoller sein, kleine finanzielle Zugeständnisse zu machen.

Insgesamt zeigt sich, dass die Apothekenbranche gut beraten ist, sich auf ihre Stärken zu besinnen und Veränderungen mit einer nüchternen und abwägenden Haltung zu begegnen. Wer gut wirtschaftet und seine Leistungen kontinuierlich verbessert, braucht sich vor der Zukunft nicht zu fürchten.

50.000 Euro Strafe für DocMorris: Gericht ahndet irreführende Preiswerbung

Im Jahr 2020 wurde die Preiswerbung auf der DocMorris-Webseite von der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) als irreführend beanstandet. Damals wurden bei der Suche nach verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein durchgestrichener Preis mit der Kennzeichnung „UVP/AVP“ sowie der gesetzliche Zuzahlungsbetrag als „Preis“ und „Eigenanteil“ angezeigt. Diese Darstellung führte zu rechtlichen Auseinandersetzungen, die im Dezember 2020 in einem Anerkenntnisurteil des Landgerichts Stuttgart mündeten. Das Gericht untersagte DocMorris diese Art der Preiswerbung und drohte ein Ordnungsgeld an, falls dem Verbot zuwidergehandelt würde.

Anfang 2024 stellte die AKNR fest, dass DocMorris erneut eine ähnliche Preiswerbung verwendet, bei der wiederum ein durchgestrichener Preis („UVP/AVP“) und darunter ein Betrag angezeigt wird, der der gesetzlichen Zuzahlung entspricht. Daraufhin beantragte die AKNR beim Landgericht Stuttgart die Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen das Anerkenntnisurteil.

Das Landgericht Stuttgart gab dem Antrag der AKNR statt und verhängte ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro. Das Gericht stellte fest, dass die aktuelle Preiswerbung zwar geringfügig anders gestaltet ist, jedoch im Kern weiterhin irreführend und damit gegen das Anerkenntnisurteil verstoßend sei. Dabei hatte das Gericht einen gewissen Spielraum bei der Auslegung des Vollstreckungstitels, der es ihm ermöglichte, die fortgesetzte Zuwiderhandlung zu ahnden.

Die Höhe des Ordnungsgeldes wurde als angemessen betrachtet. Das Gericht betonte den doppelten Zweck eines Ordnungsgeldes: Es soll künftige Verstöße verhindern und die bereits erfolgte Übertretung sanktionieren. Bei der Bemessung der Höhe des Ordnungsgeldes berücksichtigte das Gericht sowohl die Schwere der fortgesetzten Zuwiderhandlung als auch die Notwendigkeit, DocMorris durch ein empfindliches Übel zur Einhaltung des Verbots anzuhalten.

Die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung rechtlicher Vorgaben bei der Preiswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel und dient als Warnung für andere Anbieter, die ähnliche irreführende Praktiken in Betracht ziehen könnten.

Die erneute Verurteilung von DocMorris durch das Landgericht Stuttgart zeigt deutlich, dass irreführende Preiswerbung keinen Platz im Gesundheitswesen hat. In einer Zeit, in der Transparenz und Ehrlichkeit von entscheidender Bedeutung sind, ist es unerlässlich, dass Verbraucher klare und wahrheitsgemäße Informationen erhalten. DocMorris hat trotz eines eindeutigen Urteils aus dem Jahr 2020 weiterhin auf irreführende Praktiken gesetzt, was die Verhängung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 50.000 Euro vollkommen gerechtfertigt macht.

Dieses Urteil sollte als Weckruf für die gesamte Branche dienen. Es zeigt, dass die Justiz bereit ist, hart durchzugreifen, um die Interessen der Verbraucher zu schützen. Es liegt in der Verantwortung der Unternehmen, sich an die geltenden Vorschriften zu halten und keine Schlupflöcher auszunutzen, um Kunden zu täuschen.

Die Apothekerkammer Nordrhein hat mit ihrer beharrlichen Verfolgung dieses Falls gezeigt, dass sie bereit ist, für die Rechte der Verbraucher zu kämpfen. Dieser Fall ist ein Beispiel dafür, wie wichtig es ist, irreführende Werbung nicht nur zu erkennen, sondern auch konsequent zu ahnden. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Marktteilnehmer fair und transparent agieren.

Insgesamt zeigt dieser Fall, dass der Schutz der Verbraucherrechte oberste Priorität haben sollte. Es ist zu hoffen, dass DocMorris und andere Anbieter aus diesem Urteil lernen und künftig auf irreführende Werbung verzichten. Die Gesundheit und das Vertrauen der Verbraucher dürfen niemals zugunsten von Profitmaximierung geopfert werden.

Landgericht Aschaffenburg verbietet AEP die Vergütung von Lastschrifteinzügen bei Apotheken

Das Landgericht Aschaffenburg hat dem Pharmagroßhändler AEP GmbH per einstweiliger Verfügung untersagt, seinen Apothekenkunden eine Vergütung für den Rechnungsausgleich per Lastschrift zu gewähren. Die Entscheidung tritt am 1. September 2024 in Kraft. Die Wettbewerbszentrale hatte AEP zuvor abgemahnt und eine Unterlassungserklärung gefordert, da sie die Lastschriftvergütung als Umgehung der von Bundesgerichtshof aufgestellten Vorschriften für Großhandelsvergütungen ansieht.

Die AEP GmbH, die seit über zehn Jahren im Pharmagroßhandel aktiv ist, steht seit 2014 immer wieder im Fokus rechtlicher Auseinandersetzungen mit der Wettbewerbszentrale. Diese Streitigkeiten haben unter anderem zu wichtigen Urteilen des Bundesgerichtshofs und Gesetzesänderungen geführt. Das aktuelle Verfahren dreht sich um die von AEP angebotene Vergütung von bis zu 0,45 Prozent für den Rechnungsausgleich per Lastschrift. Die Wettbewerbszentrale argumentiert, dass diese Vergütung wie ein Rabatt zu behandeln sei und den zulässigen Rahmen gemäß § 2 der Arzneimittelpreisverordnung überschreite.

Heike Brockmann, Geschäftsführerin von AEP, zeigte sich von der Entscheidung überrascht und wies darauf hin, dass das Lastschriftverfahren betriebswirtschaftliche Vorteile für beide Seiten biete. AEP plant, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen und betont, dass die Vergütung ein wichtiger Bestandteil ihres Geschäftsmodells sei.

Die Wettbewerbszentrale hingegen sieht die rechtliche Prüfung als notwendig an, um eine klare Rechtslage zu schaffen, die sowohl den Interessen der Apotheken als auch des Großhandels gerecht wird und künftige rechtliche Konflikte vermeiden soll.

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Aschaffenburg gegen die AEP GmbH markiert einen weiteren bedeutenden Moment im komplexen Geflecht von Vorschriften und Praktiken im Pharmagroßhandel. Die Entscheidung, die AEP die Vergütung für den Lastschriftverfahren zu untersagen, zeigt deutlich, wie dynamisch und umstritten die rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Großhandelsvergütung sind.

AEPs Vorgehen, die Lastschriftvergütung als betriebswirtschaftliche Notwendigkeit zu betrachten, trifft auf den rechtlichen Vorwurf, eine mögliche Umgehung gesetzlicher Vorschriften darzustellen. Diese Konfrontation verdeutlicht die Herausforderungen, denen sich Unternehmen gegenübersehen, wenn sie versuchen, sich innerhalb der oft unklaren und sich wandelnden rechtlichen Landschaft zu bewegen.

Die Wettbewerbszentrale verfolgt mit ihrem Vorgehen das legitime Ziel, Klarheit und Fairness im Markt sicherzustellen. Das Ziel ist nicht nur die Einhaltung der bestehenden Vorschriften, sondern auch die Vermeidung künftiger rechtlicher Streitigkeiten, die sowohl die Apotheken als auch die Großhändler belasten könnten.

Für AEP stellt sich nun die Frage, wie sich die rechtlichen Auseinandersetzungen auf ihre Geschäftsbeziehungen und ihren Marktanteil auswirken werden. Die Entscheidung des Landgerichts ist ein Reminder an alle Marktteilnehmer, dass Innovationen und betriebliche Optimierungen stets im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen müssen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird, und ob die rechtlichen Schritte von AEP letztlich zu einer Änderung der aktuellen Rechtslage führen oder ob der bestehende Rahmen Bestand haben wird.

Lucha schießt gegen Lauterbach: Kritik an umstrittener Apothekenreform

Der baden-württembergische Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) hat am Dienstag die Beckersche Apotheke in Bad Waldsee besucht und dabei scharfe Kritik an der geplanten Apothekenreform des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) geäußert. Laut der Schwäbischen Zeitung nutzte Lucha die Gelegenheit, um die Gesundheits- und Apothekenpolitik der Bundesregierung in Frage zu stellen und die geplante Reform als unzureichend und problematisch zu beschreiben.

Lucha kritisierte insbesondere Lauterbachs Ansatz, der seiner Meinung nach ausschließlich große Apothekenstrukturen begünstigt und kleinere, lokal tätige Apotheken vernachlässigt. „Karl Lauterbach ist der Meinung, dass er der Einzige ist, der eine Ahnung von der Materie hat“, sagte Lucha. „Der Sozialdemokrat Lauterbach traut nur den großen Strukturen, die kleinräumigen Strukturen sind ihm ein Graus.“

Der Apotheker Florian Becker, der gleichzeitig Vizepräsident des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg ist, hatte zuvor die Details des Reformentwurfs dargelegt. Becker argumentierte, dass die Reform zwar als Maßnahme zur Rettung der Apotheken angepriesen werde, die tatsächlich vorgesehenen Einsparungen jedoch mit maximal 6000 Euro pro Jahr nicht ausreichen würden, um eine Apotheke wirtschaftlich zu retten. Stattdessen, so Becker, könnte die Reform die gesamte Struktur des Apothekensektors gefährden.

Lucha stimmte diesen Bedenken zu und kritisierte das Konzept der „Light-Apotheken“ als „Drogerie-Modell“, das den Druck auf etablierte Apotheken weiter erhöhen werde. „Die Vollversorger kommen unter Druck, das Problem vergrößert sich“, warnte der Minister.

Die baden-württembergische Landesregierung plant, die Reform im Bundesrat zu blockieren. „Wir kämpfen darum, dass das Gesetz so nicht kommt“, versprach Lucha während seines Besuchs. Der Termin wurde durch die ABDA-Initiative „Wir müssen reden“ und den Landesapothekerverband organisiert, um den Politikern ein Bild von den Herausforderungen der Apotheken vor Ort zu vermitteln. Bereits in der Vergangenheit hatten sich andere Politiker in der Beckerschen Apotheke über die schwierige Lage der Offizinen informiert.

Die scharfe Kritik von Manfred Lucha an Karl Lauterbachs Apothekenreform unterstreicht die wachsende Besorgnis über die Zukunft der Apotheken in Deutschland. Lucha, der in seiner Rolle als Gesundheitsminister die Interessen der kleinen und mittelständischen Apotheken vertreten muss, bringt berechtigte Bedenken zum Ausdruck. Die Kluft zwischen großen und kleinen Apotheken könnte durch die Reform noch weiter vergrößert werden, was die Versorgungssituation in ländlichen und weniger stark frequentierten Gebieten weiter verschärfen könnte.

Die Argumentation von Florian Becker, dass die Einsparungen von maximal 6000 Euro pro Jahr nicht ausreichen werden, um den wirtschaftlichen Druck auf Apotheken zu mildern, trifft einen wesentlichen Punkt. Wenn die Reform tatsächlich nur geringe Einsparungen verspricht, aber erhebliche strukturelle Änderungen mit sich bringt, könnte der angestrebte Nutzen der Reform ins Gegenteil verkehren.

Es ist verständlich, dass Lucha und andere Kritiker sich gegen die Reform stemmen, insbesondere wenn sie das Gefühl haben, dass die Reform die Apothekenstruktur destabilisieren könnte. Die anstehende Diskussion im Bundesrat wird entscheidend sein. Es bleibt abzuwarten, ob die Bedenken der Kritiker Gehör finden und ob ein ausgewogenerer Ansatz gefunden werden kann, der die Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigt.

Langsame Anlaufphase für Cannabis-Clubs: Geringes Interesse und bürokratische Hürden bremsen die Genehmigungen

Seit dem 1. Juli 2024 dürfen nichtgewerbliche Vereinigungen in Deutschland Anbaulizenzen für Cannabis beantragen, um in sogenannten Cannabis-Clubs gemeinschaftlich Cannabis anzubauen und unter ihren Mitgliedern zum Eigenkonsum abzugeben. Diese Neuerung ist Teil des am 1. April 2024 in Kraft getretenen Konsumcannabisgesetzes, das Erwachsenen erlaubt, bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit zu besitzen und bis zu drei Pflanzen in der eigenen Wohnung anzubauen.

Trotz der neuen gesetzlichen Möglichkeit zeigen die aktuellen Umfrageergebnisse, dass das Interesse an der Gründung von Cannabis-Clubs und der Beantragung entsprechender Lizenzen bundesweit begrenzt ist. Besonders ausgeprägt ist das Interesse in kleinen Städten mit weniger als 20.000 Einwohnern, während größere Städte und Ballungsräume bislang weniger Anträge gestellt haben.

Nordrhein-Westfalen führt mit 32 Anträgen, die bei den Bezirksregierungen eingegangen sind. In Bayern, wo ebenfalls 16 Anträge eingingen, stammen die meisten aus kleineren Orten. Rheinland-Pfalz verzeichnet 13 Anträge, wobei sieben aus Kleinstädten kommen. Hessen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg haben jeweils einstellige Antragszahlen, während Brandenburg fünf und Thüringen vier Anträge erhalten haben. Sachsen-Anhalt bearbeitet derzeit vier Anträge, wobei drei davon unvollständig sind. Mecklenburg-Vorpommern und Bremen berichten von zwei beziehungsweise einem Antrag.

Die zuständigen Behörden der Länder arbeiten derzeit an der Prüfung der Anträge. Genehmigungen sollen in der Regel innerhalb von drei Monaten erteilt werden und sind auf sieben Jahre befristet, mit der Möglichkeit einer fünfjährigen Verlängerung. In Hamburg gibt es bei einigen Anträgen Nachbesserungsbedarf. Die Landesdirektion Sachsen erwartet, Ende September oder Anfang Oktober die ersten Genehmigungen erteilen zu können.

Besonders herausfordernd gestaltet sich die Situation in Berlin. Trotz des hohen Cannabiskonsums in der Hauptstadt, die nach Informationen der Senatsgesundheitsverwaltung etwa die Hälfte der Berliner zwischen 15 und 64 Jahren betrifft, ist die Zuständigkeit für die Genehmigung von Cannabis-Clubs noch nicht geklärt. Die erforderliche Zuständigkeitsverordnung ist noch in der Abstimmungsphase. Bis zur Klärung übernehmen die Bezirke vorläufig die Aufgaben, was zu Verzögerungen und finanziellen Belastungen für die Clubs führt.

Die schleppende Reaktion auf die neue Möglichkeit zur Gründung von Cannabis-Clubs in Deutschland spiegelt ein vielschichtiges Bild wider. Während die gesetzliche Öffnung neue Chancen eröffnet, zeigen die bisherigen Antragszahlen, dass der Start des Programms holprig verläuft. Dies könnte auf eine Kombination aus Unsicherheit, bürokratischen Hürden und einer möglichen Zurückhaltung der Interessenten hindeuten. Besonders bemerkenswert ist das Ungleichgewicht zwischen städtischen und ländlichen Gebieten, das darauf hinweist, dass kleinere Gemeinden eher bereit sind, sich mit den neuen Regelungen auseinanderzusetzen.

Der Fall Berlin verdeutlicht zudem die Herausforderungen einer zentralisierten Verwaltung, die zu unnötigen Verzögerungen führen kann. Die Verzögerungen in der Hauptstadt, einer der größten Konsumzentren des Landes, sind nicht nur für die Clubs problematisch, sondern auch für die gesamte Evaluierung des neuen Gesetzes. Es wird entscheidend sein, dass die Behörden ihre Prozesse optimieren, um den Start der Cannabis-Clubs reibungsloser und zügiger zu gestalten. Ein effizienter Start könnte nicht nur das Vertrauen in das neue Regelwerk stärken, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Marktes leisten und den Weg für eine breitere Akzeptanz des Gesetzes ebnen.

Arzneimittelausgaben steigen trotz weniger Packungen: E-Rezepte und Abschläge treiben Kosten

Trotz eines Rückgangs bei der Anzahl der abgegebenen Arzneimittelpackungen steigen die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arzneimittel weiter an. Im Juni 2024 erhöhten sich die Kosten um 2,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat, obwohl die Anzahl der abgegebenen Packungen um 4,3 Prozent zurückging. Im ersten Halbjahr 2024 stiegen die Arzneimittelausgaben der GKV im Vergleich zum Vorjahr um 10,1 Prozent, während die Anzahl der abgegebenen Packungen um 2,7 Prozent zunahm.

Der Anstieg der Arzneimittelausgaben ist maßgeblich auf die Einführung und den Anstieg von E-Rezepten zurückzuführen. Im Juni entfielen 86 Prozent der ausgestellten Rezepte auf elektronische Verordnungen. Dies hat zu einem signifikanten Anstieg der Anzahl der ausgestellten Rezepte geführt. Im Vergleich zum Vorjahresmonat stieg die Anzahl der Rezepte um 27,5 Prozent, und im Vergleich zum ersten Halbjahr 2023 um 33,4 Prozent.

Die Ausgaben für Impfstoffe sanken im Juni 2024 um 4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dennoch zeigt sich im Vergleich der ersten Jahreshälften ein Anstieg der Ausgaben für Impfstoffe um 3,5 Prozent im Jahr 2024.

Zusätzlich sind die Einsparungen durch Rabattverträge, die quartalsweise gemeldet werden, in den aktuellen Ausgaben nicht berücksichtigt. Für das erste Quartal 2024 belaufen sich diese Einsparungen bereits auf mehr als 1,4 Milliarden Euro, was einem Anstieg von etwa 8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Ein wesentlicher Faktor für die Kostensteigerungen ist die Senkung des Herstellerabschlags von 12 auf 7 Prozent. Parallel dazu müssen die Apotheken den seit Februar 2023 erhöhten Apothekenabschlag tragen. Im ersten Halbjahr 2023 zahlten die Apotheken 650 Millionen Euro an Abschlägen an die GKV, während diese Summe im Jahr 2024 auf 670 Millionen Euro stieg, was einem Anstieg von 3 Prozent entspricht. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022, als die Abgaben 560 Millionen Euro betrugen, stellt dies eine Erhöhung der Abgabenlast um fast 20 Prozent dar.

Die anhaltende Kostensteigerung bei Arzneimitteln, trotz gesunkener Packungszahlen, verdeutlicht die komplexe Dynamik im Gesundheitswesen. Die Verlagerung hin zu E-Rezepten hat nicht nur die Effizienz erhöht, sondern auch die Anzahl der Verordnungen massiv ansteigen lassen. Dies zeigt die zunehmend digitale Transformation im Gesundheitssektor, bringt aber gleichzeitig neue Herausforderungen in der Kostenkontrolle mit sich. Während die GKV von den Einsparungen durch Rabattverträge profitiert, bleiben die Auswirkungen der Senkung des Herstellerabschlags und der erhöhten Apothekenabschläge spürbar. Die Gesamtkostenentwicklung unterstreicht die Notwendigkeit für eine präzisere Kostensteuerung und eine umfassende Bewertung der langfristigen Auswirkungen neuer Verordnungspraktiken und finanzieller Maßnahmen.

Fresenius Übertrifft Analystenschätzungen: Starkes Quartal und Optimistische Jahresprognosen

Fresenius hat im zweiten Quartal 2024 die Erwartungen der Analysten deutlich übertroffen und starke Geschäftsergebnisse vorgelegt. Der Medizinkonzern, der in den Bereichen Klinische Ernährung, Infusionen und Arzneimittel aktiv ist, meldete einen Umsatz von 5,4 Milliarden Euro. Dies entspricht einem organischen Wachstum von 8 Prozent, ohne Einflüsse durch Währungsänderungen oder Akquisitionen. Der bereinigte Gewinn vor Zinsen und Steuern (Ebit) stieg um 15 Prozent auf 660 Millionen Euro, während der bereinigte Nettogewinn der Aktionäre 457 Millionen Euro erreichte, was einem währungsbereinigten Anstieg von ebenfalls 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Diese überdurchschnittlichen Ergebnisse sind besonders hervorzuheben, da sie insbesondere durch eine starke Performance im Arzneimittelgeschäft begünstigt wurden. Fresenius zeigt sich daher zuversichtlich für den Rest des Jahres 2024 und rechnet weiterhin mit einem Umsatzwachstum aus eigener Kraft zwischen 4 und 7 Prozent. Zudem wird ein währungsbereinigtes Wachstum des operativen Gewinns vor Zinsen und Steuern in einer Bandbreite von 6 bis 10 Prozent angestrebt. Das Unternehmen legt besonderen Fokus auf seine Schlüsselbereiche, einschließlich der größten deutschen Krankenhausgesellschaft Helios und dem Generikahersteller Kabi.

Diese positiven Quartalszahlen und die optimistische Jahresprognose reflektieren die starke Marktposition von Fresenius und dessen Fähigkeit, in einem dynamischen Marktumfeld erfolgreich zu navigieren.

Fresenius hat im zweiten Quartal 2024 eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass es sich auf einem soliden Wachstumskurs befindet und die strategischen Weichen richtig gestellt hat. Die Ergebnisse übertreffen nicht nur die Erwartungen der Analysten, sondern verdeutlichen auch die Stärke und Resilienz des Unternehmens in einem wettbewerbsintensiven Umfeld.

Besonders bemerkenswert ist die herausragende Leistung im Arzneimittelgeschäft, die als Haupttreiber für die positiven Quartalsergebnisse fungiert. Diese Entwicklung ist ein starkes Indiz für die Fähigkeit von Fresenius, in einem anspruchsvollen Marktumfeld erfolgreich zu operieren und gleichzeitig seine Kernkompetenzen in den Bereichen klinische Ernährung, Infusionen und Arzneimittel weiter auszubauen.

Die optimistische Aussicht für das Gesamtjahr 2024, einschließlich eines stabilen Umsatz- und Gewinnwachstums, zeigt das Vertrauen des Unternehmens in seine zukünftige Performance. Fresenius positioniert sich damit nicht nur als stabiler Akteur im Gesundheitswesen, sondern auch als Unternehmen mit einer vielversprechenden Zukunftsperspektive.

Abnehm-Präparate überflügeln Covid-19-Medikamente: Umsatzveränderungen in der Biopharmaindustrie 2023

Im Jahr 2023 hat sich die Dynamik in der biopharmazeutischen Industrie erheblich verändert, mit markanten Verschiebungen in den Umsatzrankings der führenden Unternehmen. Laut dem Informationsdienstleister Global Data haben Abnehm-Präparate, insbesondere solche, die auf GLP-1-Rezeptoragonisten basieren, den Markt revolutioniert und die Umsätze der Hersteller in neue Höhen getrieben.

Der US-Konzern Pfizer, der im Vorjahr von der enormen Nachfrage nach seinen Covid-19-Impfstoffen und -Therapeutika profitierte, musste 2023 einen dramatischen Umsatzrückgang von 47,7 Prozent hinnehmen. Dies war primär auf die nachlassende Nachfrage nach den Covid-19-Produkten Comirnaty® und Paxlovid™ zurückzuführen. Pfizer verzeichnete somit einen Umsatz von 58,5 Milliarden US-Dollar und fiel auf den vierten Platz im globalen Umsatzranking zurück.

Im Gegensatz dazu verzeichnete das dänische Unternehmen Novo Nordisk beispiellose Erfolge mit seinen Diabetes- und Abnehm-Medikamenten Ozempic® und Wegovy®. Diese Produkte, die beide den Wirkstoff Semaglutid enthalten, trugen zu einem beeindruckenden Umsatzanstieg von 31,3 Prozent bei, was Novo Nordisk einen Gesamtumsatz von 33,7 Milliarden US-Dollar bescherte. Der Erfolg dieser Medikamente unterstreicht den wachsenden Trend zu Gewichtsreduktionsmitteln auf dem globalen Pharmamarkt.

Eli Lilly konnte ebenfalls von der steigenden Nachfrage nach Abnehm-Präparaten profitieren. Die Umsätze des Unternehmens stiegen um 19,6 Prozent auf 34,1 Milliarden US-Dollar, dank der Nachfrage nach Mounjaro® und Zepbound™, die den Wirkstoff Tirzepatid enthalten. Diese Medikamente haben sich als bedeutende Innovationen im Bereich der GLP-1-Rezeptoragonisten etabliert und wurden kürzlich als „Durchbruch des Jahres 2023“ im Fachjournal Science gewürdigt.

Insgesamt ist der Umsatz der Top 20 der biopharmazeutischen Unternehmen 2023 um 1,6 Prozent auf etwa 816 Milliarden US-Dollar gesenkt worden. Dennoch konnten 13 der untersuchten Unternehmen ihren Umsatz steigern. Besonders hervorzuheben ist CSL Ltd., das einen Umsatz von 13,3 Milliarden US-Dollar erzielte und damit den 18. Platz im Ranking einnimmt. Der Umsatz des Unternehmens stieg um 26 Prozent, insbesondere durch die erfolgreichen Immunglobulin-Produkte Provigen® und Hizentra®.

Die Prognosen deuten darauf hin, dass die Umsätze der Abnehm-Medikamente bis 2030 möglicherweise die des derzeit umsatzstärksten Krebsmedikaments Keytruda® übertreffen könnten. Die geschätzten Umsätze für Mounjaro, Zepbound und Ozempic belaufen sich auf 27,4 Milliarden US-Dollar, 27,3 Milliarden US-Dollar und 22,4 Milliarden US-Dollar im Vergleich zu Keytruda’s 21,3 Milliarden US-Dollar.

Das Unternehmen Johnson & Johnson steht 2023 an der Spitze des Umsatzrankings mit 85,2 Milliarden US-Dollar. Roche und MSD folgen auf den Plätzen zwei und drei mit 65,4 Milliarden US-Dollar und 60,1 Milliarden US-Dollar. Eli Lilly rangiert auf Platz zwölf und Novo Nordisk auf Platz dreizehn, während CSL mit 13,3 Milliarden US-Dollar den 18. Platz einnimmt.

Diese Entwicklungen reflektieren den dynamischen Wandel im biopharmazeutischen Sektor, wo die Nachfrage nach innovativen Gewichtsreduktionsmedikamenten zunehmend den Markt bestimmt.

Die dramatische Verschiebung im Umsatzranking der biopharmazeutischen Industrie im Jahr 2023 offenbart nicht nur den aktuellen Trend hin zu Abnehm-Präparaten, sondern auch eine tiefgreifende Veränderung in den Prioritäten der globalen Gesundheitsmärkte. Während der Rückgang der Covid-19-bezogenen Umsätze die Herausforderungen zeigt, die mit der Nach-Covid-Ära verbunden sind, markieren die Erfolge von Novo Nordisk und Eli Lilly einen klaren Paradigmenwechsel. Die beeindruckenden Wachstumsraten der GLP-1-Rezeptoragonisten reflektieren die steigende Nachfrage nach effektiven Lösungen zur Gewichtsreduktion und zum Management von Adipositas, die zunehmend als zentrale gesundheitliche Herausforderung erkannt wird.

Die prognostizierte Übertreffung der Umsätze der Abnehm-Medikamente gegenüber dem Krebsmedikament Keytruda® bis 2030 könnte nicht nur die Vorherrschaft der Gewichtsreduktionsmittel auf dem Pharmamarkt bestätigen, sondern auch die Notwendigkeit betonen, sich auf langfristige Gesundheitstrends und -bedarfe einzustellen. Die sich abzeichnenden Veränderungen im Umsatzranking sind ein deutliches Zeichen für die sich wandelnden Prioritäten im Bereich der Biopharmazie und legen nahe, dass zukünftige Innovationen und Investitionen sich zunehmend auf die Bewältigung chronischer Erkrankungen konzentrieren werden, die heute einen bedeutenden Einfluss auf die globale Gesundheitsversorgung haben.

Gesund.de erreicht 90 Prozent Marktabdeckung mit CGM-Integration und führt CardLink-Verfahren ein

Gesund.de hat seine Integration mit den Warenwirtschaftssystemen der CompGroup Medical (CGM) abgeschlossen. Die neue Anbindung, die seit Dienstag verfügbar ist, markiert einen bedeutenden Schritt für die Plattform und erweitert ihre Reichweite auf über 90 Prozent der am Markt genutzten Apotheken-Warenwirtschaftssysteme. Mit dem Start des CardLink-Verfahrens heute wird die neue Funktion offiziell eingeführt. Die Integration umfasst die Systeme Winapo ux und Winapo 64 von CGM und ermöglicht es Apotheken, Bestellungen direkt in ihre Warenwirtschaftssysteme zu übernehmen, wodurch manuelle Erfassungen entfallen.

Diese Erweiterung baut auf der bisherigen Integration mit den Systemen von ADG (A3000 und S3000), Noventi (Prokas, AwintaOne, Jump und Infopharm) sowie Pharmatechnik (Ixos) auf. Die automatische Übernahme von Bestellungen soll die Effizienz der Apotheken steigern, da Informationen zu Preisen, Verfügbarkeiten und Lieferfähigkeiten in Echtzeit verfügbar sind. Apotheken können die Schnittstelle aktivieren, indem sie sich direkt an ihren zuständigen CGM-Gebiets-Verkaufsleiter wenden.

Gleichzeitig wird das CardLink-Verfahren eingeführt, das es ermöglicht, sowohl OTC-Bestellungen als auch E-Rezepte über die gesund.de-App zu verarbeiten. Die Funktion wird schrittweise für alle bestehenden und neuen Nutzer*innen freigeschaltet. Apotheken, die bereits eine Vereinbarung unterzeichnet haben, müssen keine weiteren Schritte unternehmen; die Freischaltung erfolgt automatisch. Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Angebot nicht mit der standeseigenen Lösung der Gedisa zu verwechseln ist, deren Zulassung Mitte August erwartet wird.

Die Integration der CGM-Warenwirtschaftssysteme in gesund.de ist ein bedeutender Fortschritt für die Apothekenbranche. Durch die nahtlose Verbindung zu über 90 Prozent der am Markt eingesetzten Systeme wird nicht nur die Effizienz in den Apotheken gesteigert, sondern auch die Genauigkeit der Bestell- und Lagerdaten verbessert. Der Wegfall der manuellen Erfassung von Bestellungen ist ein klares Plus für die Arbeitserleichterung in den Apotheken.

Mit dem heutigen Start des CardLink-Verfahrens wird die digitale Transformation im Apothekenbereich weiter vorangetrieben. Die Möglichkeit, sowohl OTC-Bestellungen als auch E-Rezepte über die App abzuwickeln, wird den Apotheken nicht nur Zeit sparen, sondern auch den Kundenservice

Drese fordert Stärkung der Landapotheken und lehnt ‚Apotheke light‘ entschieden ab

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) hat am Montag ihre klare Position zur Unterstützung der Apotheken im ländlichen Raum bekräftigt und sich entschieden gegen die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgeschlagene „Apotheke light“ ausgesprochen. Bei ihrem Besuch der Adler-Apotheke in Vellhahn führte Drese ein Gespräch mit Apotheker Philipp Aude und hob die zentrale Bedeutung der Apotheken als Versorgungs- und Beratungseinrichtungen hervor.

Drese betonte, dass die Apotheken, insbesondere in dünn besiedelten Regionen wie Mecklenburg-Vorpommern, eine unverzichtbare Rolle in der medizinischen Versorgung spielen. Sie forderte eine Anpassung der Vergütung für Apotheker an die Preisentwicklung, um die Wirtschaftlichkeit der Apotheken langfristig zu sichern. Diese Maßnahme soll gewährleisten, dass Apotheken auch in ländlichen Gebieten bestehen bleiben können, wo die Versorgung durch weniger wirtschaftlich rentable Standorte gefährdet ist.

Die Ministerin sprach sich entschieden gegen das geplante Modell der „Apotheke light“ aus, das von Lauterbach initiiert wurde. Ihrer Ansicht nach kann eine Apotheke nur dann effektiv betrieben werden, wenn sie von hochqualifiziertem Fachpersonal geführt wird. Drese unterstrich die Notwendigkeit, das Prinzip der persönlichen Leitung durch Apothekerinnen und Apotheker aufrechtzuerhalten, um eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen.

Zusätzlich äußerte Drese Bedenken bezüglich des geplanten Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung, das eine bessere Verzahnung der ärztlichen und apothekerlichen Versorgung vorsieht. Sie sprach sich gegen den Aufbau neuer Strukturen im Nacht- und Notdienst aus und warnte vor möglichen Doppelstrukturen, die im Kontext des bestehenden Fachkräftemangels ineffizient wären.

Abschließend unterstützte Drese die Forderung nach einer Anpassung der Honorare für Apotheker, um die Vergütung an die allgemeinen Preissteigerungen anzupassen. Sie dankte Apotheker Aude für seinen Mut, eine Landapotheke zu übernehmen, und würdigte das Engagement aller Apothekerinnen und Apotheker im Land für ihre wichtige Arbeit in der Gesundheitsversorgung.

Stefanie Drese setzt mit ihrer klaren Haltung ein wichtiges Zeichen für die Stärkung der Apotheken im ländlichen Raum und die Sicherstellung einer hochwertigen pharmazeutischen Versorgung. Ihre Ablehnung des Modells der „Apotheke light“ reflektiert eine fundierte Einsicht in die Notwendigkeit qualifizierter, persönlicher Betreuung durch Apotheker. Dies ist insbesondere in strukturschwachen Regionen von essenzieller Bedeutung. Die Forderung nach einer Anpassung der Vergütung zeigt ein Verantwortungsbewusstsein für die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken, die für die Bevölkerung in ländlichen Gebieten unverzichtbar sind.

Drese’s Besorgnis über mögliche Doppelstrukturen im Notdienst ist ebenfalls berechtigt, da Effizienz und Ressourcenmanagement in Zeiten des Fachkräftemangels besonders wichtig sind. Ihre Anerkennung für die Arbeit der Apotheker rundet das Bild ab und stärkt das Vertrauen in die kontinuierliche und engagierte Gesundheitsversorgung. Insgesamt liefert Drese ein solides und wohlüberlegtes Konzept zur Unterstützung der Apotheken, das sowohl die Qualität der Versorgung als auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt.

Vertrauen in deutsches Gesundheitssystem bröckelt: Umfrage zeigt alarmierende Unzufriedenheit und Reformbedarf

In einer aktuellen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach, die Anfang Juli durchgeführt und in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlicht wurde, zeigt sich ein alarmierender Trend: Das Vertrauen der Deutschen in ihr Gesundheitssystem nimmt zunehmend ab. Die Umfrage, an der 1003 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen, offenbart, dass immer mehr Menschen ihre medizinische Versorgung als unzureichend empfinden.

Noch im Jahr 2022 waren 81 Prozent der Befragten mit dem Status quo der Gesundheitsversorgung zufrieden. Zwei Jahre später ist dieser Wert jedoch auf 67 Prozent gefallen. Etwa 40 Prozent der Befragten berichteten von einer Verschlechterung der ärztlichen Versorgung in den letzten zwei bis drei Jahren, während nur sieben Prozent von einer Verbesserung sprachen.

Ein erheblicher Teil der Befragten, nämlich 77 Prozent, gab an, dass sie selbst oder ein Familienmitglied lange Wartezeiten für Arzttermine in Kauf nehmen mussten. Zudem hatten 54 Prozent Probleme mit der Verfügbarkeit von Medikamenten, und 43 Prozent berichteten von Schwierigkeiten bei der Suche nach einem Arzt oder einer Ärztin.

Diese Ergebnisse spiegeln sich in den Forderungen der Bevölkerung wider: Zwei Drittel der Befragten halten Reformen sowohl im Gesundheits- als auch im Pflegesektor für notwendig. Mehr als die Hälfte ist der Meinung, dass umfassende Reformen erforderlich sind, um die bestehende Situation zu verbessern.

Ähnliche Trends zeigen sich auch in anderen Umfragen. So klagten in einer im Juni veröffentlichten Stada-Umfrage 68 Prozent der Befragten über Probleme bei der Terminvergabe, während 59 Prozent den politischen Entscheidungsträgern allgemein misstrauen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) äußerte sich besorgt über die Umfrageergebnisse und sprach von einem »schleichenden Zerfall des Gesundheitswesens«. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, kritisierte die Politik für ihre Unempfänglichkeit gegenüber den Warnungen der Ärzte. Die KBV befürchtet, dass die Reformpläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, die unter anderem die Einrichtung von Gesundheitskiosken und eine stärkere Nutzung von Krankenhausambulanzen vorsehen, die Versorgung weiter verschlechtern könnten. Die Kassenärzte fordern eine Reduzierung der Bürokratie, mehr Medizinstudienplätze und eine gezielte Verbesserung der Versorgung in ländlichen Gebieten.

Parallel dazu sehen sich auch die Apotheken in Deutschland erheblichen Problemen gegenüber. Im ersten Halbjahr 2024 ging die Anzahl der Apotheken um 283 zurück. Dieser Rückgang betraf alle Bundesländer und führte zu einer Verschlechterung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung. Gesundheitsminister Lauterbach plant eine umfassende Apothekenreform, die jedoch auf Widerstand stößt. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening forderte eine Reform, die die Apotheken stärken und die Kompetenzen der Apotheker besser in die Patientenversorgung integrieren würde. Sie kritisierte die Reformpläne als potenziell ruinös für die Apotheken.

Die Ergebnisse der Umfrage und die aktuellen Entwicklungen verdeutlichen den dringenden Reformbedarf im deutschen Gesundheitssystem, um die medizinische Versorgung der Bevölkerung auf ein angemessenes Niveau zu bringen.

Die dramatische Verschlechterung der Wahrnehmung des deutschen Gesundheitssystems, wie sie durch die aktuelle Umfrage deutlich wird, ist nicht nur besorgniserregend, sondern auch ein klarer Weckruf an die politischen Entscheidungsträger. Der Rückgang des Vertrauens von 81 auf 67 Prozent in nur zwei Jahren zeigt eine alarmierende Tendenz, die nicht ignoriert werden kann. Die Probleme, die die Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf lange Wartezeiten, fehlende Medikamente und Schwierigkeiten bei der Arzt- und Arztsuche erfahren, sind symptomatisch für ein System, das dringend einer umfassenden Überholung bedarf.

Die Reaktionen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Apothekerschaft sind ein weiteres Zeichen dafür, dass die gegenwärtigen Reformansätze nicht den erforderlichen Lösungsansatz bieten. Die Forderungen nach weniger Bürokratie, mehr Medizinstudienplätzen und einer besseren Versorgung in ländlichen Regionen sind berechtigt und sollten umgehend berücksichtigt werden. Ebenso muss die drohende Krise in den Apotheken durch eine Reform abgewendet werden, die sowohl die Apotheken stärkt als auch die Versorgung der Patienten sicherstellt.

Die Unzufriedenheit mit der Terminvergabe und das allgemeine Misstrauen gegenüber den politischen Entscheidungsträgern machen deutlich, dass es an der Zeit ist, nicht nur kurzfristige Maßnahmen zu ergreifen, sondern einen langfristigen und umfassenden Plan zur Verbesserung des Gesundheitssystems zu entwickeln. Nur durch gezielte und gut durchdachte Reformen kann das Vertrauen der Bevölkerung zurückgewonnen und eine hochwertige medizinische Versorgung für alle sichergestellt werden.

Steigender Arbeitsdruck und Reformkritik: Apotheker fordern dringende Maßnahmen

In den ersten Regionalkonferenzen der Apothekerkammer und des Apothekerverbands Westfalen-Lippe, die in Dortmund und Münster stattfanden, wurde die steigende Belastung der Apotheken und die Auswirkungen der geplanten Apothekenreform thematisiert. Apotheker kammern und -verbände haben diese Veranstaltungen initiiert, um sowohl Politik als auch Öffentlichkeit auf die angespannte Lage der Apotheken aufmerksam zu machen und mögliche Lösungsansätze zu erörtern. Weitere Konferenzen sind für Soest am 2. August, Detmold am 5. August und Bielefeld am 12. August angesetzt, während eine Veranstaltung in Arnsberg in Planung ist.

Felix Tenbieg, Kreisvertrauensapotheker in Dortmund, machte deutlich, dass die Apotheken in Dortmund heute 40 Prozent mehr Patienten betreuen müssen als noch vor 15 Jahren. Zudem steigt der Unterstützungsbedarf der Patienten aufgrund der alternden Bevölkerung, was den Arbeitsdruck in den Apotheken erheblich erhöht. Rund 60 Teilnehmer aus der Region nahmen an der Auftaktveranstaltung in Dortmund teil. Michael Beckmann, Vorsitzender der Bezirksgruppe Dortmund im Apothekerverband Westfalen-Lippe, drückte große Besorgnis über die Lage aus. Er betonte, dass sowohl Apotheker als auch deren Mitarbeiter unter Existenzängsten leiden und auf eine gerechte Vergütung angewiesen sind, um die Qualität der Versorgung sicherzustellen.

Kritik kam von Frank Dieckerhoff, Vizepräsident der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, der die Reformpläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) als potenzielle Gefährdung der Patientensicherheit bezeichnete. Die Reform sehe vor, Apotheken ohne Apotheker zu betreiben, was zu Kürzungen bei Leistungen und zu einer Gefährdung der Sicherheit führen könnte. Wichtige Dienstleistungen wie Medikationsberatungen, Impfungen und die Versorgung mit Betäubungsmitteln wären ohne Apotheker nicht mehr gewährleistet.

Susanne Schneider von der FDP-Fraktion im Landtag äußerte ebenfalls Bedenken und stellte klar, dass ihre Partei den Reformentwurf nicht unterstütze. Schneider forderte eine faire Vergütung für Apotheken und eine Umverteilung der Mittel im Gesundheitssystem, um eine Verschlechterung der Versorgung und mögliche Gefährdungen der Patientenleben zu verhindern.

Thomas Rochell, Vorstandsvorsitzender des Apothekerverbands, kritisierte die Reform als „Mogelpackung“ und verwies auf die stagnierende Vergütung bei gleichzeitig steigenden Kosten für Personal und Sachmittel. Er wies darauf hin, dass ein Drittel der Apotheken wirtschaftlich gefährdet sei und zehn Prozent Verluste erwirtschafteten. Beckmann ergänzte, dass die aktuelle Tariferhöhung für Apotheken ohne Gegenfinanzierung eine erhebliche Belastung darstelle.

Stephan Wallmeyer von der CDU forderte, dass die Kommunalpolitik ihren Einfluss auf die Bundesebene nutzen solle, um sich stärker für die Belange der Apotheken einzusetzen. Wallmeyer unterstrich die Bedeutung der Apotheken für die Gesundheitsversorgung und appellierte an alle Beteiligten, sich intensiver für eine positive Entwicklung einzusetzen.

Die aktuellen Regionalkonferenzen der Apothekerkammer und des Apothekerverbands Westfalen-Lippe beleuchten eindrücklich die drängenden Probleme, mit denen Apotheken derzeit konfrontiert sind. Die Zunahme des Arbeitsdrucks und die drohenden Einschnitte durch die geplante Apothekenreform machen deutlich, wie wichtig es ist, die Rahmenbedingungen für Apotheken zu verbessern. Die Kritik an den Reformplänen des Bundesgesundheitsministeriums ist nicht nur berechtigt, sondern notwendig, um die Patientensicherheit zu wahren und eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung sicherzustellen.

Es ist unerlässlich, dass die politischen Entscheidungsträger die Sorgen der Apotheker ernst nehmen und pragmatische Lösungen finden, um das Apothekensterben zu verhindern und die Versorgung der Patienten zu gewährleisten. Die anstehenden Regionalkonferenzen bieten eine wertvolle Gelegenheit, die Diskussion weiterzuführen und auf die drängenden Bedürfnisse der Apothekenbranche hinzuweisen. Nur durch eine faire Vergütung und eine realistische Einschätzung der Herausforderungen kann eine nachhaltige Verbesserung erreicht werden. Die kommende Diskussion muss die dringenden Fragen zur Finanzierung und Struktur der Apothekenversorgung klar und zielgerichtet adressieren.

Semaglutid als vielversprechende Option für die Raucherentwöhnung: Erste Studienergebnisse legen neues Potenzial nahe

Semaglutid, ein GLP-1-Rezeptoragonist, der bislang primär zur Behandlung von Typ-2-Diabetes und Adipositas eingesetzt wird, könnte möglicherweise auch bei der Raucherentwöhnung von Nutzen sein. Dies geht aus einer aktuellen Studie hervor, die in den »Annals of Internal Medicine« veröffentlicht wurde. Die Untersuchung, die Patientendaten aus den USA zwischen Dezember 2017 und März 2023 analysierte, zeigt vielversprechende Ergebnisse, die eine mögliche neue Indikation für das Medikament nahelegen.

Die Forscher um William Wang von der Case Western Reserve University School of Medicine untersuchten Daten von 222.942 Patienten, die sowohl an Typ-2-Diabetes als auch an Tabakkonsumstörung litten und in diesem Zeitraum mit der Einnahme von Semaglutid oder anderen Antidiabetika begonnen hatten. Die Analyse ergab, dass Patienten, die Semaglutid erhielten, signifikant seltener Arztbesuche aufgrund rauchbedingter Gesundheitsprobleme aufsuchten und häufiger Medikamente zur Raucherentwöhnung oder Rauchstopp-Beratung erhielten als Patienten, die andere Antidiabetika einnahmen.

Im Vergleich zu Insulinbehandlungen zeigte Semaglutid eine 32-prozentige Risikoreduktion für Arztbesuche wegen rauchbedingter Probleme. Auch im Vergleich zu anderen GLP-1-Rezeptoragonisten war die Risikoreduktion mit 12 Prozent signifikant. In Bezug auf die Verschreibung von Mitteln zur Raucherentwöhnung und Beratung zum Rauchstopp wies Semaglutid ebenfalls Vorteile auf. Diese Effekte traten sowohl bei adipösen als auch bei schlankeren Patienten auf und waren in den ersten 30 Behandlungstagen am ausgeprägtesten.

Die Forscher plädieren nun für größere klinische Studien, um das Potenzial von Semaglutid bei der Raucherentwöhnung weiter zu untersuchen. Eine kleine Phase-II-Studie, die derzeit läuft, soll bereits erste Antworten liefern. Sollte sich die Wirksamkeit bestätigen, könnte Semaglutid eine neue und wirksame Option in der Raucherentwöhnung darstellen.

Die neuesten Erkenntnisse über Semaglutid eröffnen spannende Perspektiven in der Raucherentwöhnung. Dass ein Medikament, das ursprünglich zur Behandlung von Diabetes und Adipositas entwickelt wurde, auch positive Effekte auf die Reduzierung des Tabakkonsums zeigt, ist bemerkenswert und könnte weitreichende Implikationen für die medizinische Praxis haben. Die vorliegenden Daten legen nahe, dass Semaglutid nicht nur bei der Blutzuckerregulation und Gewichtsreduktion von Nutzen ist, sondern möglicherweise auch das Verlangen nach Nikotin beeinflussen kann.

Es ist jedoch wichtig, vorsichtig zu bleiben. Die aktuelle Studie liefert wertvolle Hinweise, aber keine endgültigen Beweise. Die Ergebnisse stützen sich auf eine retrospektive Analyse und erfordern weitere Validierung durch kontrollierte klinische Studien. Die bevorstehende Phase-II-Studie wird entscheidend sein, um zu überprüfen, ob die beobachteten Effekte tatsächlich auf Semaglutid zurückzuführen sind oder ob andere Faktoren eine Rolle spielen könnten.

Sollte sich herausstellen, dass Semaglutid eine effektive Unterstützung bei der Raucherentwöhnung bieten kann, könnte dies nicht nur den Kampf gegen die Tabakabhängigkeit revolutionieren, sondern auch die Behandlungsmöglichkeiten für Patienten erweitern, die gleichzeitig an Diabetes oder Übergewicht leiden. Die medizinische Gemeinschaft darf nun gespannt auf die Ergebnisse der weiteren Forschung blicken, um zu sehen, ob Semaglutid tatsächlich einen neuen, wirksamen Ansatz zur Unterstützung beim Rauchstopp darstellt.

Durchbruch in der Lungenkrebsbehandlung: Sugemalimab erhält EU-Zulassung

Die Europäische Kommission hat heute den Antikörper Sugemalimab, entwickelt von SFL Pharmaceuticals, für die Erstlinienbehandlung von Patienten mit metastasiertem nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) im Stadium IV zugelassen. Das Medikament wird unter dem Markennamen Cejemly® auf den europäischen Markt kommen und in Kombination mit einer platinbasierten Chemotherapie eingesetzt.

Die Zulassung basiert auf den Ergebnissen der Phase-III-Studie GEMSTONE-302. In dieser randomisierten, doppelblinden Studie konnte Sugemalimab zusammen mit einer Chemotherapie eine signifikante Verbesserung des progressionsfreien Überlebens und Gesamtüberlebens bei zuvor unbehandelten Patienten erreichen, im Vergleich zur Kombination von Placebo und Chemotherapie. Die häufigsten Nebenwirkungen des Medikaments umfassen Anämie sowie erhöhte Werte der Leberenzyme Aspartat-Aminotransferase und Alanin-Aminotransferase.

Sugemalimab wirkt als Checkpoint-Inhibitor, der gegen das PD-L1-Protein auf Krebszellen gerichtet ist. Durch die Blockade der Interaktion zwischen PD-L1 und dem PD-1-Rezeptor auf Immunzellen wird die T-Zell-Antwort verstärkt, was die Fähigkeit des Immunsystems erhöht, Tumorzellen zu bekämpfen. Die Therapie wird als 600-mg-Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung bereitgestellt. Die Dosierung beträgt entweder 1200 mg oder 1500 mg, abhängig vom Gewicht des Patienten, und erfolgt über eine 60-minütige Infusion. Diese wird alle drei Wochen zusammen mit Carboplatin und Paclitaxel verabreicht, wobei die Infusion von Sugemalimab nach der Chemotherapie fortgesetzt wird.

Vor Beginn der Therapie sollten keine systemischen Corticosteroide oder Immunsuppressiva angewendet werden, da diese die Wirksamkeit von Sugemalimab beeinträchtigen könnten. Nach der Therapie können diese Medikamente jedoch zur Behandlung von Nebenwirkungen eingesetzt werden.

Sugemalimab wird derzeit auch für andere Indikationen getestet. In China ist der Antikörper bereits für fünf weitere Indikationen zugelassen, darunter NSCLC im Stadium III und IV sowie verschiedene andere Krebsarten.

Die Zulassung von Sugemalimab markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Behandlung von metastasiertem nicht kleinzelligem Lungenkarzinom und bietet neuen Hoffnungsträger für Patienten in der fortgeschrittenen Krankheitsphase. Die Ergebnisse der Phase-III-Studie GEMSTONE-302 sind beeindruckend und zeigen deutlich, wie moderne Immuntherapien das Behandlungsspektrum erweitern können. Mit der Kombination von Sugemalimab und einer platinbasierten Chemotherapie erhalten Patienten eine vielversprechende neue Option, die nicht nur das Überleben verlängern, sondern auch die Lebensqualität verbessern könnte. Die fortlaufende Forschung zu weiteren Indikationen und die bereits bestehenden Zulassungen in China unterstreichen das große Potenzial dieses Antikörpers. Es bleibt abzuwarten, wie sich Sugemalimab in der klinischen Praxis bewähren wird, doch die bisherigen Ergebnisse sind vielversprechend und könnten einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Lungenkrebs leisten.

Melatonin für Kinder: Neue Verschreibungsmöglichkeiten, Erstattungsdetails und Dosierungsempfehlungen

In den letzten Jahren hat sich die Anwendung von Melatonin bei Kindern zunehmend in den Fokus der medizinischen und pharmazeutischen Diskussionen gerückt. Während Melatonin lange Zeit vor allem als Nahrungsergänzungsmittel in Drogerien und Apotheken erhältlich war, gibt es nun auch verschreibungspflichtige Arzneimittel, die speziell für Kinder mit Schlafstörungen, insbesondere im Zusammenhang mit Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADHS), entwickelt wurden.

Seit Anfang 2024 ist „Wick ZzzQuil Gute Nacht Kids“ auf dem Markt, ein Produkt, das speziell für Kinder ab vier Jahren entwickelt wurde. Die Weichgummis enthalten 0,5 mg Melatonin sowie Kamillenblüten-Extrakt, Lavendelblüten-Extrakt und Vitamin B6. Die empfohlene Dosierung liegt bei maximal zwei Gummis 30 Minuten vor dem Schlafengehen. Trotz der Verfügbarkeit solcher Produkte wird darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Melatonin bei Kindern nur nach sorgfältiger ärztlicher Abwägung erfolgen sollte.

Für Kinder ab sechs Jahren, die an ADHS leiden, gibt es mittlerweile auch verschreibungspflichtige Melatonin-Präparate. Dazu zählen „Melatonin Vitabalans 3 mg Tabletten“, „Pinealin 0,5 mg Tabletten“ und „Mellozzan 2 mg Tabletten“. Diese Arzneimittel sind für die Behandlung von Schlafstörungen bei ADHS zugelassen und werden unter bestimmten Bedingungen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet. Die Erstattungsfähigkeit von Melatonin Vitabalans und Pinealin hängt dabei von der jeweiligen Packungsgröße ab.

Ein neu eingeführtes flüssiges Melatonin-Präparat, „Voquily 1mg/ml“, wird voraussichtlich ab dem 29. Juli 2024 verfügbar sein. Dieses Präparat ist speziell für Kinder ab sechs Jahren mit ADHS konzipiert und wird derzeit nur auf Privatrezept angeboten, ohne GKV-Erstattung.

Die „Slenyto Retardtabletten“, die für Kinder ab zwei Jahren bei Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) und/oder Smith-Magenis-Syndrom zugelassen sind, werden bereits von der GKV erstattet. Diese Tabletten zeichnen sich durch einen speziellen Durchmesser von 3 mm aus, um der kindlichen Größe gerecht zu werden.

In Bezug auf die Dosierung empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin e.V. (DGSM), mit niedrigen Dosen von 0,2–0,5 mg zu beginnen. Eine Dosissteigerung sollte nur bei ausbleibendem Effekt erfolgen, wobei die Maximaldosen bei 3 mg für Kinder unter 40 kg und 5 mg für Jugendliche über 40 kg liegen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Januar 2024 die Anpassung der Richtlinien für die Verordnung von Melatonin bei ADHS beschlossen. Die neuen Regelungen sehen vor, dass die Zweckmäßigkeit der Behandlung regelmäßig überprüft und die Dosierung angepasst werden sollte, wenn Schlafstörungen während der ADHS-Therapie auftreten.

Die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) begrüßt diese Änderungen und weist darauf hin, dass weitere Forschung notwendig ist, um die Wirksamkeit und Sicherheit von Melatonin bei Kindern und Jugendlichen weiter zu evaluieren.

Die zunehmende Verfügbarkeit von Melatonin-Präparaten für Kinder, insbesondere im Kontext von ADHS, wirft wichtige Fragen zur sicheren und effektiven Anwendung dieses Schlafhormons auf. Während die neuen verschreibungspflichtigen Arzneimittel und die jüngsten Entwicklungen auf dem Markt durchaus Fortschritte darstellen, ist eine differenzierte und gut begründete Anwendung von entscheidender Bedeutung. Die Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin, mit niedrigen Dosen zu beginnen und die Behandlung regelmäßig zu überprüfen, ist ein Schritt in die richtige Richtung, um den spezifischen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden.

Die Anpassungen der Verordnungseinschränkungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und die Einführung neuer Produkte wie „Voquily“ zeigen, dass die medizinische Gemeinschaft die Herausforderungen und Chancen der Melatonin-Behandlung ernst nimmt. Es bleibt jedoch unerlässlich, dass weitere Forschung betrieben wird, um eine fundierte Basis für die Anwendung von Melatonin bei Kindern zu schaffen. Eltern und Ärzte sollten die aktuellen Leitlinien und Empfehlungen sorgfältig beachten, um sicherzustellen, dass die Behandlung sowohl sicher als auch effektiv ist. Der Fokus sollte stets auf der individuellen Anpassung der Therapie liegen, um den besten therapeutischen Nutzen für die betroffenen Kinder zu erzielen.

Ulcus Cruris Venosum: Erfolgreiche Therapieansätze für eine effektive Wundheilung

Im Gesundheitsbereich stellt das Ulcus cruris venosum, allgemein bekannt als „offenes Bein“, eine besonders herausfordernde Erkrankung dar. Diese schwerwiegende Form der chronisch venösen Insuffizienz (CVI) tritt auf, wenn Rückflussstörungen im venösen Blutkreislauf zu tiefen, nässenden Wunden am Unterschenkel führen. Nach Angaben von Experten ist die medizinische Kompressionstherapie, die als Goldstandard gilt, zusammen mit einer individuell angepassten Wundbehandlung entscheidend für eine erfolgreiche Heilung.

Die Pathophysiologie des Ulcus cruris venosum ist komplex. Im Venensystem der Beine erfolgt der Rückfluss des Blutes von den oberflächlichen Venen über die verbindenden Perforansvenen zu den tiefen Venen. Die Muskelvenenpumpe, die durch die Kontraktion der Wadenmuskulatur aktiviert wird, unterstützt diesen Rückfluss. Bei Patienten mit unzureichend funktionierenden Venenklappen – häufig bedingt durch Varikose oder tiefe Venenthrombose – kommt es zu einem venösen Reflux. Dies führt zu einem erhöhten venösen Druck und kann im schlimmsten Fall zu einem Ulcus cruris venosum führen.

Die Prävalenz des Ulcus cruris venosum variiert weltweit zwischen 0,15 und 0,3 %, steigt jedoch bei Senioren über 80 Jahre auf etwa 2 %. Zu den Risikofaktoren zählen neben dem Alter Übergewicht, familiäre Vorbelastung und frühere Venenthrombosen. Die Rezidivrate nach Abheilung beträgt bis zu 70 %, was die Bedeutung einer effektiven Behandlung unterstreicht.

Medikamentöse Einflüsse auf die Entstehung oder Heilung des Ulcus cruris venosum sind ebenfalls von Bedeutung. Medikamente wie Hydroxycarbamid, das bei chronisch myeloischer Leukämie eingesetzt wird, haben in mehreren Studien einen Zusammenhang mit der Entstehung von Ulzerationen gezeigt. Auch andere Medikamente wie Anagrelid oder Methotrexat könnten Einfluss nehmen, obwohl klar nachgewiesene Kausalitäten fehlen.

Die Behandlung des Ulcus cruris venosum erfordert eine umfassende Herangehensweise. Neben der medizinischen Kompressionstherapie, die durch Kompressionsverbände oder Strümpfe erfolgt, ist eine gründliche Wundreinigung essenziell. Hierbei werden avitales Gewebe und Exsudatreste entfernt. Je nach Infektionsstatus der Wunde werden sterile Lösungen oder antiseptische Mittel eingesetzt.

Für die Abdeckung der Wunde sind hydroaktive Auflagen, superabsorbierende Wundauflagen und Schaumstoffverbände geeignet. Diese Materialien unterstützen die Heilung, indem sie ein feuchtes Milieu aufrechterhalten und große Mengen Wundexsudat aufnehmen. In fortgeschrittener Heilungsphase sind feinporige Polyurethanschaumverbände eine gute Wahl, da sie die Wundflüssigkeit binden und abdampfen lassen.

Die Therapie umfasst auch Überlegungen zu hormonellen Faktoren, da hormonelle Verhütung und Hormonersatztherapie das Risiko für venöse Thrombosen erhöhen können. Die Wahl von Präparaten mit niedrigerer Estrogendosis oder reinem Gestagen sowie die Vermeidung von oralem Estrogen können zur Risikominderung beitragen.

Insgesamt erfordert die Versorgung des Ulcus cruris venosum eine multidisziplinäre Herangehensweise, die sowohl die medizinische als auch die chirurgische Versorgung umfasst, um die bestmöglichen Heilungsergebnisse zu erzielen.

Die Berichterstattung über das Ulcus cruris venosum bringt die Komplexität und Dringlichkeit der Problematik klar auf den Punkt. Die Herausforderung bei der Behandlung dieser tiefen, nässenden Wunden liegt nicht nur in der physischen Heilung der Wunden selbst, sondern auch in der effektiven Behandlung der zugrunde liegenden venösen Insuffizienz. Die Betonung der medizinischen Kompressionstherapie und der individuell angepassten Wundversorgung unterstreicht, wie entscheidend ein umfassender Behandlungsansatz für den Heilungsprozess ist. Die Erwähnung der möglichen Auswirkungen bestimmter Medikamente und hormoneller Behandlungen erweitert das Verständnis für die Faktoren, die zur Entstehung und Heilung der Wunden beitragen können. Die Klarheit und Präzision in diesem Bericht bieten wertvolle Informationen für Patienten und Fachleute gleichermaßen, und die detaillierte Betrachtung der verschiedenen Behandlungsstrategien zeigt das Engagement für eine umfassende und ganzheitliche Versorgung.

Ärzte und Apotheker drängen auf mehr öffentliche Trinkwasserspender zur Verbesserung der Gesundheit bei Hitze

Vor dem Hintergrund zunehmender globaler Erderwärmung und vermehrter Extremwetterlagen haben die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) und die Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) heute in einer gemeinsamen Pressemitteilung den dringenden Ausbau öffentlicher Trinkwasserspender gefordert. Die Gesundheitsorganisationen betonen, dass eine flächendeckende Versorgung mit kostenlosem Trinkwasser an öffentlichen Plätzen unerlässlich ist, um der Bevölkerung eine angemessene Flüssigkeitsaufnahme zu ermöglichen.

ÄKWL-Präsident Hans-Albert Gehle und AKWL-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening verdeutlichten die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Wasserzufuhr, insbesondere bei extremen Temperaturen. Die empfohlene tägliche Wasseraufnahme liegt bei 1,5 bis 2 Litern, wobei der Bedarf bei heißem Wetter oder körperlicher Anstrengung höher sein kann. Overwiening warnte vor den gesundheitlichen Risiken einer unzureichenden Flüssigkeitszufuhr, darunter Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Müdigkeit und Verwirrtheit.

Die Gesundheitsbehörden unterstreichen, dass eine regelmäßige Wasserzufuhr nicht nur die Gehirnfunktion unterstützt, sondern auch essenziell für die Nierenfunktion, Verdauung und Temperaturregulation ist. Apotheken sind besonders gefordert, da bestimmte Medikamente, wie Wassertabletten und Abführmittel, den Flüssigkeitshaushalt beeinflussen und das Risiko einer Dehydration erhöhen können. Dies betrifft insbesondere ältere Menschen.

Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass hohe Temperaturen die Wirkung von Medikamenten, wie Blutdrucksenkern, verstärken können. Eine Anpassung der Dosierung sollte jedoch nur nach ärztlicher Rücksprache erfolgen. Zudem können Psychopharmaka und Mittel gegen Allergien die Schweißproduktion reduzieren und somit das Risiko einer Überhitzung erhöhen.

Die ÄKWL und AKWL setzen auf Aufklärung durch Plakate in Praxen und Apotheken, um die Bevölkerung zur Beachtung einer ausreichenden Flüssigkeitszufuhr anzuregen. Der Ausbau öffentlicher Trinkwasserspender wird als notwendige Maßnahme angesehen, um die

Die Forderung nach einem erweiterten Netz öffentlicher Trinkwasserspender durch die Ärztekammer und Apothekerkammer Westfalen-Lippe ist ein notwendiger Schritt angesichts der sich verändernden klimatischen Bedingungen und deren Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit. Mit steigenden Temperaturen und extremen Wetterlagen wird die Gewährleistung einer ausreichenden Flüssigkeitszufuhr immer wichtiger, um gesundheitlichen Problemen wie Dehydration vorzubeugen.

Die aktuellen Empfehlungen, täglich 1,5 bis 2 Liter Wasser zu konsumieren, erscheinen bei normalem Wetter realistisch, doch der tatsächliche Bedarf kann bei

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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