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Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Medizinische Fortschritte und gesundheitspolitische Landschaft

Ein detaillierter Einblick in rechtliche Kontroversen, bahnbrechende Innovationen bei Medikamenten und Therapien sowie die Rolle der Gesundheitspolitik bei der Gestaltung der Zukunft

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Erleben Sie eine spannende Reise durch die dynamische Welt der Pharmaindustrie und Medizin: Erhalten Sie tiefgreifende Einblicke in die aktuellen Debatten und rechtlichen Herausforderungen rund um Apothekenreformen. Entdecken Sie die neuesten bahnbrechenden Entwicklungen bei Medikamenten und Impfstoffen, die potenziell neue Maßstäbe setzen. Erfahren Sie mehr über innovative Therapien für komplexe Krankheiten wie resistenten Bluthochdruck und tauchen Sie ein in die Forschung zur Covid-19-Behandlung mit ihren neuesten Erkenntnissen. Verfolgen Sie gespannt die Entscheidungen der Gesundheitspolitik, die die Zukunft der medizinischen Versorgung gestalten, und erkunden Sie, wie moderne Nahrungsergänzungsmittel Ihre Gesundheit ganzheitlich unterstützen können. Diese Reise verspricht Ihnen einen tiefen Einblick in die Welt der Gesundheit und Innovation.

Der Apotheken-Rechtsschutz: Bedeutung und Anforderungen einer maßgeschneiderten Versicherungslösung

Im Segment der gewerblichen Rechtsschutzversicherungen nimmt der Apotheken-Rechtsschutz eine herausragende Position ein, indem er speziell auf die Bedürfnisse von Apothekenbetreibern zugeschnitten ist. Abseits der Standardangebote bietet diese maßgeschneiderte Versicherungslösung einen umfassenden rechtlichen Schutz, der auf die komplexen und spezifischen Risiken der Pharmabranche eingeht.

Apotheken sehen sich einer Vielzahl rechtlicher Herausforderungen gegenüber, die weit über allgemeine Versicherungspolicen hinausgehen. Neben den üblichen rechtlichen Risiken müssen sie spezifische Aspekte wie das Arzneimittelrecht, Datenschutzbestimmungen und Haftungsfragen berücksichtigen. Diese Feinheiten machen eine individuelle Anpassung des Versicherungsschutzes unerlässlich, um die Betriebskontinuität zu sichern und existenzbedrohende Risiken zu minimieren.

Rechtsstreitigkeiten im Gesundheitssektor sind bekannt für ihre Komplexität, Langwierigkeit und hohe Kostenintensität. In dieser Hinsicht fungiert der Apotheken-Rechtsschutz nicht nur als finanzielle Absicherung, sondern auch als bedeutender Beitrag zur Risikominimierung für Apothekenbetreiber. Die Auswahl eines spezialisierten Versicherungsanbieters, der mit den spezifischen Anforderungen der Apotheken vertraut ist, ist dabei von entscheidender Bedeutung.

Der Apotheken-Rechtsschutz illustriert beispielhaft die Bedeutung maßgeschneiderter Versicherungslösungen in hochspezialisierten Branchen wie dem Gesundheitswesen. Durch eine solide Beratung und einen individuell angepassten Versicherungsschutz können nicht nur generelle rechtliche Herausforderungen gemeistert, sondern auch die spezifischen Bedürfnisse einer Apotheke adäquat abgedeckt werden.

Der Apotheken-Rechtsschutz hebt deutlich hervor, warum maßgeschneiderte Versicherungslösungen in spezialisierten Branchen wie der Pharmazie von entscheidender Bedeutung sind. Apothekenbetreiber stehen vor einzigartigen rechtlichen Risiken, die eine standardisierte Versicherung nicht ausreichend abdecken kann. Eine individuell angepasste Rechtsschutzversicherung bietet nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern trägt auch wesentlich zur langfristigen Stabilität und Kontinuität des Betriebs bei.

Insbesondere in einem Sektor, der durch komplexe Vorschriften und schnelllebige Veränderungen geprägt ist, ist eine fundierte Beratung und maßgeschneiderte Absicherung unerlässlich. Der Apotheken-Rechtsschutz zeigt exemplarisch, dass Qualität und Passgenauigkeit bei der Wahl der Versicherung über den reinen Preis hinausgehen sollten. Dies ist ein entscheidender Faktor, um die spezifischen Bedürfnisse einer Branche zu erfüllen und potenzielle existenzbedrohende Risiken zu minimieren.

Viatris streicht Skonti: Pharmaindustrie passt Zahlungsbedingungen an

Die Pharmaindustrie in Deutschland erlebt bedeutende Veränderungen in den Zahlungsbedingungen für Direktgeschäfte, ausgelöst durch jüngste rechtliche Entwicklungen. Viatris, ein führendes Unternehmen im Bereich der pharmazeutischen Produkte, hat angekündigt, sämtliche Skonti im Rx- und Non-Rx-Geschäft mit sofortiger Wirkung zu streichen. Diese Entscheidung wurde durch ein Schreiben an alle Direktgeschäftskunden kommuniziert und tritt ab Juni 2024 in Kraft.

Das Unternehmen begründet diese Maßnahme mit einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das die bisherige Praxis der Skontierung in Frage stellt. Nach dem Schreiben von Viatris werden Kunden, die das Lastschriftverfahren nutzen, ein Zahlungsziel von 30 Tagen netto haben. Kunden ohne Lastschrift müssen ihre Rechnungen innerhalb von 10 Tagen netto begleichen. Diese neuen Regelungen sollen den geänderten rechtlichen Anforderungen entsprechen und gelten für das gesamte Produktsortiment des Unternehmens, das Originalpräparate, Generika sowie Biosimilars umfasst.

Viatris entstand 2020 aus der Fusion von Mylan und Upjohn, der ehemaligen Pfizer-Sparte für bewährte Markenprodukte. In Deutschland bietet das Unternehmen eine breite Palette von über 400 Produkten an.

Die Änderungen bei Viatris sind Teil eines branchenweiten Trends, bei dem weitere Hersteller wie Heumann, Aristo, AbbVie und GlaxoSmithKline (GSK) ähnliche Anpassungen ihrer Einkaufskonditionen bekannt gegeben haben. Heumann etwa hat ebenfalls angekündigt, Skonti im OTC-Bereich zu streichen, jedoch mit einer Kompensationsmaßnahme durch eine Erhöhung der OTC-Standardkonditionen um 2 Prozent und einer Anpassung der Zahlungsfristen.

Diese Maßnahmen reflektieren eine strategische Reaktion auf die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie auf wirtschaftliche Herausforderungen innerhalb der Pharmaindustrie, die weiterhin von regulatorischen Entwicklungen und Marktbedingungen geprägt ist.Die Entscheidung von Viatris, sämtliche Skonti im Direktgeschäft zu streichen, markiert einen bedeutenden Schritt in einer sich wandelnden pharmazeutischen Landschaft. Angesichts neuer rechtlicher Vorgaben und einer Konsolidierung innerhalb der Branche müssen Unternehmen wie Viatris flexibel reagieren, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Die Anpassung der Zahlungsbedingungen könnte jedoch Auswirkungen auf die finanzielle Belastung der Kunden haben, die nun innerhalb kürzerer Fristen ihre Rechnungen begleichen müssen.

Skonto-Regelung im ApoRG: Verfassungsrechtliche Bedenken und politische Debatte

Im Zuge der geplanten Reform des Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG) entbrennt eine hitzige Debatte über die Zulässigkeit von Skonti für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Der Entwurf sieht vor, dass diese Preisnachlässe wieder eingeführt werden sollen, was jedoch auf starken Widerstand stößt. Insbesondere der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) äußert sich vehement gegen die geplante Neuregelung. Nach einem von ihnen in Auftrag gegebenen Gutachten sei diese verfassungswidrig und gefährde die grundrechtlich geschützte Berufsfreiheit sowie das Rechtsstaatsprinzip.

Der Streitpunkt liegt dabei in der geplanten Änderung von § 2 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), der vorsieht, dass Skonti nicht mehr unter die Regelungen der Rx-Preisbindung fallen sollen. Diese Regelung wäre aus Sicht des Phagro nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern auch ökonomisch bedenklich, da sie die finanzielle Grundlage der pharmazeutischen Großhändler gefährden könnte, die für eine flächendeckende Arzneimittelversorgung unerlässlich sind.

Das Gutachten des Kölner Rechtswissenschaftlers Professor Stephan Rixen, das im Auftrag des Phagro erstellt wurde, kritisiert die geplante Änderung als unzureichend durchdacht und nicht im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen. Besonders problematisch sei laut Rixen, dass die Interessen der vollversorgenden Großhändler nicht ausreichend berücksichtigt würden, was möglicherweise die Arzneimittelversorgung gefährden könnte.

Auf politischer Ebene gibt es jedoch auch Befürworter der Skonto-Neuregelung. Sie argumentieren, dass dies zur finanziellen Stabilisierung der Apotheken beitragen könnte, insbesondere vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Herausforderungen, die durch die COVID-19-Pandemie verstärkt wurden. Gegner wiederum verweisen auf frühere Gerichtsentscheidungen, insbesondere des Bundesgerichtshofs (BGH), der betont hat, dass die Apothekenzuschläge die angemessene Vergütung der Apotheken sicherstellen sollen und nicht durch Rabatte auf Großhandelspreise.

Angesichts der kontroversen Diskussionen haben politische Parteien wie die Grünen und die FDP Maßnahmen zur Beschleunigung der Gesetzgebung eingeleitet, um den Apotheken rechtzeitig Unterstützung zukommen zu lassen. Sie fordern eine Rückkehr zu einem Zustand vor den Gerichtsurteilen, um die Rechtsunsicherheit schnellstmöglich zu beseitigen.

Insgesamt bleibt die Zukunft des ApoRG und die damit verbundene Regelung der Skonti ein zentrales Thema der aktuellen gesundheitspolitischen Debatte. Die Suche nach einer ausgewogenen Lösung zwischen wirtschaftlichen Interessen, dem öffentlichen Versorgungsauftrag und verfassungsrechtlichen Bedenken wird weiterhin intensiv geführt.

Die geplante Neuregelung der Skonti für verschreibungspflichtige Arzneimittel im Rahmen des Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG) stellt eine bedeutende Herausforderung für das Gesundheitswesen dar. Während die Befürworter argumentieren, dass Skonti zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Apotheken beitragen könnten, sind die Bedenken des pharmazeutischen Großhandelsverbandes (Phagro) nicht zu unterschätzen.

Das Gutachten von Professor Stephan Rixen, das im Auftrag des Phagro erstellt wurde, legt nahe, dass die geplante Änderung möglicherweise verfassungswidrig ist und die Grundlage für eine flächendeckende Arzneimittelversorgung gefährden könnte. Insbesondere die finanzielle Sicherheit der pharmazeutischen Großhändler, die für die Belieferung der Apotheken unerlässlich sind, könnte durch die Aufhebung der Skonto-Regelung beeinträchtigt werden.

Die Diskussion spiegelt ein grundlegendes Spannungsfeld wider zwischen wirtschaftlichen Interessen, dem Anspruch auf eine angemessene Vergütung im Gesundheitssektor und den Anforderungen des Rechtsstaats. Es ist daher entscheidend, dass der Gesetzgeber eine ausgewogene Lösung findet, die sowohl die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Apotheken berücksichtigt als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet, die für eine stabile Arzneimittelversorgung von zentraler Bedeutung sind.

Apothekerin ruft zur Demonstration gegen geplante Apothekenreform auf

Ingrid Schierle, eine Apothekerin der StorchenApotheke in Gerzen, hat in einem klaren Appell die Apothekerschaft zur Teilnahme an einer Demonstration am 17. Juli vor dem Parlament in Berlin aufgerufen. Grund für diesen Aufruf ist die weit verbreitete Ablehnung der geplanten Apothekenreform unter den Apothekenteams. Schierle äußerte sich entschieden gegen die Reformpläne und warf dem Gesundheitsminister Karl Lauterbach eine ignorante und sture Haltung vor.

Die Diskussionen um die Reform wurden durch einen Besuch von Karl Lauterbach in einer der Apotheken von Mike Beyer in Teltow nahe Berlin angeheizt. Schierle berichtete von einem Gespräch mit dem Minister, bei dem dieser die geplanten Erleichterungen und Flexibilisierungen verteidigte, um den Apotheken im Wettbewerb mit Versandapotheken entgegenzukommen. Doch Schierle und viele ihrer Kollegen sehen darin keine ausreichende Unterstützung für die Apotheken vor Ort.

"Es muss aus allen Rohren dagegen gefeuert werden, wir müssen jede Chance nutzen, um laut zu werden", betonte Schierle in Bezug auf die geplante Reform. Sie warf Lauterbach vor, die existierenden lokalen Apothekenstrukturen zugunsten eines "amerikanisierten Modells" abschaffen zu wollen. Ihrer Ansicht nach würden die geplanten Maßnahmen die Existenz vieler Apotheken gefährden und langfristig das bewährte Modell der persönlichen Beratung und Versorgung in Frage stellen.

Die Apothekerin rief dazu auf, gemeinsam ein starkes Zeichen gegen das geplante Gesetz zu setzen. Sie äußerte die Hoffnung, dass eine breite Teilnahme an der Demonstration in Berlin die Politik zum Umdenken bewegen könne. "Selbst wenn nur 10 Prozent aller Apotheken in Deutschland sich beteiligen würden, würde das schon Eindruck machen", erklärte Schierle. Sie forderte ihre Kollegen auf, sich trotz möglicher Einschränkungen durch andere Veranstaltungen wie die Fußball-Europameisterschaft zusammenzuschließen und vereint für ihre Interessen einzutreten.

Die Apothekerin unterstrich die Dringlichkeit, politischen Druck auszuüben und betonte, dass die Zeit dränge, um die Interessen der Apothekerschaft zu verteidigen. "Wir befinden uns momentan im freien Fall, es schließen immer mehr Apotheken", warnte Schierle. Sie appellierte an ihre Berufskollegen, jede sich bietende Chance zu nutzen, um ihren Standpunkt deutlich zu machen und eine drohende Verschlechterung der Situation abzuwenden.

Die deutlichen Worte und der Aufruf von Ingrid Schierle zur Demonstration am 17. Juli verdeutlichen die starken Bedenken und die Einigkeit innerhalb der Apothekerschaft gegenüber der geplanten Apothekenreform. Ihr Appell zeigt die entschlossene Haltung vieler Apotheker, die um die Zukunft ihrer Apotheken und die Qualität der Versorgung vor Ort kämpfen.

Deutscher Bundestag verabschiedet Medizinforschungsgesetz trotz Kritik

Das Medizinforschungsgesetz (MFG) wurde nach intensiven Diskussionen und teils hitzigen Debatten am Donnerstag im Deutschen Bundestag verabschiedet. Die Regierungsfraktionen der Ampelkoalition setzten das Gesetz trotz erheblicher Kritik von Opposition und Interessenverbänden durch. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) lobte das Gesetz in seiner abschließenden Rede als entscheidenden Schritt zur Bekämpfung unheilbarer und seltener Krankheiten. Er betonte, dass das MFG die klinische Forschung in Deutschland effizienter und kostengünstiger gestalten werde und Deutschland wieder an die Spitze der medizinischen Forschung bringen solle.

Zu den zentralen Punkten des Gesetzes gehört die Vereinfachung und Beschleunigung der Zulassung von Arzneimitteln sowie die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Arzneimittelzulassungsbehörden und Ethik-Kommissionen. Insbesondere die Verkürzung der Bearbeitungszeit für klinische Prüfungen auf 26 Tage bei Studien, die ausschließlich in Deutschland durchgeführt werden, wird als bedeutender Fortschritt angesehen.

Ein umstrittener Aspekt des Gesetzes sind die Regelungen zu vertraulichen Erstattungsbeträgen für neue Arzneimittel. Pharmazeutische Unternehmen dürfen bis 2028 solche vertraulichen Vereinbarungen treffen, müssen jedoch einen Preisnachlass von 9 Prozent gewähren. Diese Regelung stößt auf Kritik hinsichtlich der Transparenz und der möglichen finanziellen Auswirkungen auf das Gesundheitssystem.

Ein weiteres kontroverses Thema ist die Einrichtung einer Bundesethikkommission, die eng mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verbunden ist. Gegner befürchten eine Einschränkung der Unabhängigkeit und einen möglichen Einfluss des Bundesgesundheitsministeriums auf die Entscheidungen der Kommission.

Trotz der Kritikpunkte verteidigten die Befürworter des Gesetzes dessen Notwendigkeit zur Förderung der medizinischen Forschung und zur Verbesserung der Patientenversorgung. Der Weg des MFG durch den Bundesrat steht noch bevor, wobei weiterhin eine intensive Debatte über seine Auswirkungen erwartet wird.

Das Medizinforschungsgesetz markiert einen bedeutenden Schritt in der deutschen Gesundheitspolitik. Es verspricht, die Bedingungen für die Entwicklung und Zulassung von Arzneimitteln zu verbessern und die klinische Forschung effizienter zu gestalten. Die verkürzte Bearbeitungszeit für klinische Prüfungen und die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Behörden sind positive Entwicklungen, die auf eine schnellere Bereitstellung neuer Therapien für Patienten mit seltenen oder schweren Erkrankungen abzielen.

Jedoch bleiben Bedenken hinsichtlich der vertraulichen Erstattungsbeträge und der Einrichtung einer Bundesethikkommission bestehen. Die Regelungen zu den Erstattungsbeträgen könnten zu Intransparenz führen und das Gesundheitssystem finanziell belasten, während die Schaffung einer Bundesethikkommission Fragen der Unabhängigkeit aufwirft.

Es ist entscheidend, dass das Gesetz sorgfältig evaluiert wird, um sicherzustellen, dass es seine beabsichtigten Ziele erreicht, ohne dabei andere wichtige Prinzipien zu gefährden. Die kommenden Debatten im Bundesrat werden zeigen, ob das MFG tatsächlich den breiten Konsens und die Unterstützung findet, die notwendig sind, um langfristig einen positiven Beitrag zur medizinischen Forschung und Patientenversorgung in Deutschland zu leisten.

Pressekonferenz in Hannover: „Ohne Apothekerinnen und Apotheker keine Apotheke“ – Klare Botschaft gegen Reformpläne

Die heutige Pressekonferenz der Apothekerkammer Niedersachsen und des Landesapothekerverbands (LAV) Niedersachsen in Hannover brachte eine klare Botschaft gegen die geplante Apothekenreform des Bundesgesundheitsministeriums unter Karl Lauterbach hervor. Unter der Führung von Kammerpräsidentin Cathrin Burs und dem stellvertretenden LAV-Vorsitzenden Mathias Grau wurden die Reformpläne als unzureichend und potenziell schädlich für die Apothekenlandschaft in Niedersachsen kritisiert.

Burs betonte wiederholt die Bedeutung einer sofortigen Honorarerhöhung, um die existierenden Apotheken zu stabilisieren und eine hochwertige pharmazeutische Betreuung sicherzustellen. Angesichts eines Rückgangs von 20 Prozent der Apotheken in den letzten 15 Jahren sei die Versorgungssituation bereits angespannt, insbesondere auf dem Land und in städtischen Randgebieten. Grau ergänzte, dass die geplante Einführung von "Light-Apotheken", ohne persönliche pharmazeutische Betreuung durch einen Apotheker, die Qualität der Versorgung weiter beeinträchtigen würde.

Beide Sprecher warnten vor einem Dominoeffekt von Schließungen, der die verbleibenden Apotheken zunehmend überlasten würde. Dies würde nicht nur zu längeren Wartezeiten und Platzproblemen führen, sondern auch die Attraktivität des Berufsstandes für junge Apothekerinnen und Apotheker verringern. Grau unterstrich die Notwendigkeit einer besseren finanziellen Ausstattung der Apotheken, um eine stabile Struktur langfristig zu gewährleisten.

Das Landesgesundheitsministerium von Niedersachsen, vertreten durch einen Sprecher, unterstützte die Position der Kammer und des Verbands. Es wurde betont, dass die geplante Reform keine strukturellen Verbesserungen im Gesundheitswesen bringen würde und die Kostenneutralität der Vorschläge lediglich oberflächlich sei.

Insgesamt zeigte die Pressekonferenz eine starke Front gegen die Reformpläne des Bundesgesundheitsministeriums, begleitet von einem klaren Appell an die politischen Entscheidungsträger, die existierenden Herausforderungen im Apothekenwesen ernst zu nehmen und nachhaltige Lösungen zu finden, um die Versorgungsstrukturen zu sichern.

Die heutige Pressekonferenz der Apothekerkammer Niedersachsen und des Landesapothekerverbands Niedersachsen markiert einen entscheidenden Moment im Kampf gegen die geplante Apothekenreform auf Bundesebene. Die klare Ablehnung der Reformvorschläge durch Kammerpräsidentin Cathrin Burs und den stellvertretenden LAV-Vorsitzenden Mathias Grau spiegelt die tiefe Besorgnis wider, die in der Apothekerschaft über die Zukunft der pharmazeutischen Versorgung herrscht.

Die Forderung nach einer sofortigen Honorarerhöhung, um die Apothekenstrukturen zu stabilisieren, ist nicht nur eine Frage der wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit der Apotheken, sondern auch der Sicherheit und Qualität der Patientenversorgung. Angesichts eines bereits spürbaren Rückgangs der Apotheken in Niedersachsen in den letzten 15 Jahren ist die Sorge vor weiteren Schließungen und der damit einhergehenden Verschlechterung der Versorgungslage mehr als berechtigt.

Die Kritik an den "Light-Apotheken" ohne pharmazeutische Leitung ist besonders hervorzuheben. Eine solche Entwicklung würde nicht nur die Arbeitsbedingungen in den verbleibenden Apotheken verschlechtern, sondern auch die Rolle des Apothekers als wichtigen Gesundheitsberater für die Bevölkerung untergraben.

Die Unterstützung seitens des Landesgesundheitsministeriums von Niedersachsen verstärkt die Position der Apothekerkammer und des LAV weiter. Es ist deutlich geworden, dass die geplanten Reformmaßnahmen keine adäquaten Antworten auf die aktuellen Herausforderungen im Gesundheitswesen bieten und eher zu einer weiteren Destabilisierung führen könnten.

Es bleibt zu hoffen, dass die politischen Entscheidungsträger die heutigen Warnungen ernst nehmen und sich für eine zukunftsfähige Gestaltung der Apothekenlandschaft einsetzen, die sowohl die Interessen der Patienten als auch der Apotheker angemessen berücksichtigt.

Neuer Impfstoff Prevenar 20®: Erweiterter Schutz gegen Pneumokokkeninfektionen jetzt verfügbar

Der pharmazeutische Hersteller Pfizer hat bekannt gegeben, dass der 20-valente Pneumokokken-Konjugatimpfstoff ab sofort unter dem neuen Handelsnamen Prevenar 20® in Deutschland verfügbar ist. Dieser Impfstoff, der zuvor unter dem Namen Apexxnar® vertrieben wurde, wurde umbenannt, nachdem er eine Zulassungserweiterung für die pädiatrische Anwendung erhalten hat.

Prevenar 20® baut auf dem Erfolg seines Vorgängers Prevenar 13® auf und bietet einen erweiterten Schutz gegen Pneumokokkeninfektionen. Neben den 13 bisherigen Serotypen umfasst der neue Impfstoff zusätzlich sieben weitere, darunter Serotypen, die bekannt sind für ihre hohe Prävalenz und die Verantwortung für Antibiotikaresistenzen.

Ursprünglich wurde der Name Apexxnar® gewählt, um Verwechslungen mit dem bereits etablierten Prevenar 13® zu vermeiden und die Möglichkeit eines Off-Label-Gebrauchs bei Kindern zu minimieren. Die Umbenennung zu Prevenar 20® erfolgte nun mit der Erweiterung der pädiatrischen Indikation, um die Kontinuität und Weiterentwicklung des Impfstoffs klar zu kommunizieren.

Laut Pfizer bleiben die bestehenden Lagerbestände von Apexxnar® weiterhin nutzbar, auch wenn neue Verschreibungen den Namen Prevenar 20® tragen. Die Zusammensetzung, Dosierung, Lagerung und Handhabung beider Produkte sind identisch, was einen nahtlosen Übergang ermöglicht.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt derzeit die Anwendung von Prevenar 20® für Erwachsene ab 60 Jahren sowie für bestimmte Risikogruppen wie Personen mit Immundefekten oder chronischen Erkrankungen. Für diese Personengruppen ist der Impfstoff erstattungsfähig. Eine offizielle Empfehlung für die pädiatrische Anwendung steht noch aus, weshalb Eltern, die ihre Kinder impfen lassen möchten, individuelle Vereinbarungen mit ihren Krankenkassen treffen müssen.

Die STIKO hat angekündigt, die pädiatrische Zulassung von Prevenar 20® zu prüfen und gegebenenfalls eine Impfempfehlung für Kinder auszusprechen. Bis dahin bleibt die Verordnung bei Kindern über Privatrezepte möglich.

Pfizer plant die schrittweise Einführung von Prevenar 20® in verschiedenen Packungsgrößen. Derzeit sind Einzelspritzen sowie Packungen mit zehn Spritzen verfügbar, während größere Einheiten zu einem späteren Zeitpunkt erhältlich sein sollen.

Die Umbenennung des Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs von Apexxnar® zu Prevenar 20® markiert einen wichtigen Schritt in der Bekämpfung von Pneumokokkeninfektionen. Die Erweiterung um sieben zusätzliche Serotypen unterstreicht das Engagement von Pfizer für fortlaufende Innovation und verbesserten Schutz. Während die pädiatrische Anwendung noch auf eine STIKO-Empfehlung wartet, bietet der Impfstoff bereits jetzt eine entscheidende Lösung für gefährdete Erwachsenengruppen.

Neue Hoffnung gegen therapieresistenten Bluthochdruck: Jeraygo erhält EU-Zulassung

Die Europäische Kommission hat grünes Licht für die Markteinführung von Jeraygo™, einem Medikament der Idorsia Pharmaceuticals, gegeben, das Aprocitentan enthält. Diese Zulassung markiert einen Meilenstein für die Behandlung von resistentem Bluthochdruck bei Erwachsenen in der Europäischen Union. Der Wirkstoff Aprocitentan ist ein dualer Endothelin-Rezeptor-Antagonist, der gezielt die Bindung von Endothelin-1 (ET-1) an ETA- und ETB-Rezeptoren blockiert, wodurch Effekte wie Vasokonstriktion und Zellproliferation gehemmt werden.

Resistenter Bluthochdruck betrifft etwa 10 Prozent der Hypertonie-Patienten, die trotz der Anwendung von mindestens drei verschiedenen antihypertensiven Medikamenten ihre Blutdruckziele nicht erreichen können. Jeraygo bietet eine neue Option für diese schwer zu behandelnde Patientengruppe, indem es eine zusätzliche therapeutische Wahlmöglichkeit zur Verfügung stellt.

Die empfohlene Dosierung von Jeraygo beträgt 12,5 mg einmal täglich oral, mit der Option, auf 25 mg täglich zu erhöhen, falls eine strengere Blutdruckkontrolle erforderlich ist. Die Filmtabletten sind nicht teilbar und sollten im Ganzen geschluckt werden, entweder mit oder ohne Nahrung.

Nebenwirkungen, die am häufigsten berichtet wurden, umfassen Ödeme und eine verringerte Konzentration von Hämoglobin im Blut. Der Einsatz von Jeraygo ist bei schwerer Leberfunktionsstörung kontraindiziert und sollte nicht während der Schwangerschaft oder Stillzeit angewendet werden. Frauen im gebärfähigen Alter, die Jeraygo verwenden und nicht verhüten, sollten regelmäßig Schwangerschaftstests durchführen, um eine potenzielle Schwangerschaft frühzeitig zu erkennen.

Die Marktzulassung von Jeraygo stellt einen bedeutenden Fortschritt dar, da sie eine spezifische Therapieoption für Patienten mit therapieresistentem Bluthochdruck bietet, die bisher nur begrenzte Behandlungsmöglichkeiten hatten. Idorsia Pharmaceuticals plant, das Medikament in den kommenden Monaten in mehreren europäischen Märkten einzuführen, um die Bedürfnisse dieser Patientengruppe zu adressieren.

Die Zulassung von Jeraygo durch die EU-Kommission ist ein erheblicher Schritt vorwärts in der Behandlung von Patienten mit therapieresistentem Bluthochdruck. Durch die gezielte Blockade von Endothelin-Rezeptoren bietet dieses Medikament neue Hoffnung für Patienten, deren Blutdruck sich trotz mehrerer antihypertensiver Therapien nicht ausreichend senken ließ. Die Möglichkeit einer Dosisanpassung auf 25 mg täglich unterstützt zudem eine individualisierte Behandlung. Dennoch sollten potenzielle Nebenwirkungen wie Ödeme und eine verringerte Hämoglobinkonzentration im Blick behalten werden, insbesondere bei Patienten mit vorbestehenden Gesundheitsrisiken.

Neue Verkehrsregelungen nach Cannabis-Legalisierung: THC-Grenzwert am Steuer festgelegt

Nach der jüngsten Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat der Bundesrat heute neue Verkehrsregelungen gebilligt, die den Umgang mit THC im Straßenverkehr festlegen. Das Gesetz, das bereits vom Bundestag verabschiedet wurde, setzt einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut fest, ähnlich der 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Fahrerinnen und Fahrer unter dem Einfluss von Cannabis nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, wenn sie diesen Grenzwert überschreiten.

Besonders streng sind die Regelungen für Fahranfänger und junge Erwachsene unter 21 Jahren. Während der zweijährigen Probezeit nach Erhalt des Führerscheins sowie generell für unter 21-Jährige gilt ein striktes Cannabis-Verbot am Steuer. Verstöße gegen diese Vorschriften ziehen ein Bußgeld von 250 Euro nach sich.

Experten hatten bereits zuvor angemerkt, dass der bisherige Grenzwert von 1 Nanogramm THC pro Milliliter Blut in der Praxis zu häufigen Sanktionen führte, auch wenn die Fahrtüchtigkeit des Fahrers nicht nachweislich beeinträchtigt war. Die Anhebung auf 3,5 Nanogramm soll daher eine angemessenere rechtliche Grundlage schaffen, ohne die Sicherheit im Straßenverkehr zu gefährden.

Gemäß dem neuen Gesetz riskieren Fahrerinnen und Fahrer, die vorsätzlich oder fahrlässig mit mehr als 3,5 Nanogramm THC im Blut unterwegs sind, eine Geldstrafe von 500 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat. Wer zusätzlich Alkohol konsumiert und dabei den THC-Grenzwert überschreitet, muss mit einer Verdopplung der Geldstrafe rechnen, in der Regel also 1000 Euro.

Die neuen Regelungen sollen nach der anstehenden Gesetzesverkündung voraussichtlich noch in diesem Sommer in Kraft treten. Sie markieren einen bedeutenden Schritt in der Gesetzgebung zur Sicherheit im Straßenverkehr nach der Legalisierung von Cannabis und unterstreichen die Notwendigkeit, klare und durchsetzbare Richtlinien für den Umgang mit berauschenden Substanzen am Steuer zu etablieren.

Die Festlegung eines THC-Grenzwerts von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut stellt einen ausgewogenen Kompromiss dar, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, während gleichzeitig Fahrerinnen und Fahrer nicht unnötig benachteiligt werden. Die klaren Sanktionen für Verstöße bieten eine notwendige Abschreckung und sollen dazu beitragen, dass der Umgang mit Cannabis und Alkohol am Steuer verantwortungsvoll und gesetzeskonform erfolgt.

EU-Zulassung für Jeraygo™ von Idorsia Pharmaceuticals zur Behandlung von resistentem Bluthochdruck

Die Europäische Union hat grünes Licht für die Markteinführung von Jeraygo™, einem neuartigen Medikament von Idorsia Pharmaceuticals, gegeben. Diese Entscheidung ermöglicht die Behandlung von resistentem Bluthochdruck bei erwachsenen Patienten, die trotz einer Kombination aus mindestens drei verschiedenen Antihypertensiva ihre Blutdruckziele nicht erreichen können. Etwa 10 Prozent aller Hypertoniker leiden unter dieser Form von hartnäckigem Bluthochdruck, bei dem herkömmliche Therapien nicht ausreichen.

Jeraygo™ enthält Aprocitentan, einen dualen Endothelin (ET)-Rezeptorantagonisten. Dieser Wirkstoff hemmt gezielt die Bindung von Endothelin-1 (ET-1) an die Rezeptoren ETA und ETB, wodurch vasokonstriktive, fibrotische und entzündliche Prozesse reduziert werden können, die für die Aufrechterhaltung eines erhöhten Blutdrucks verantwortlich sind.

Die empfohlene Anfangsdosis von Jeraygo™ beträgt 12,5 mg einmal täglich, die je nach Bedarf auf 25 mg erhöht werden kann, sofern die niedrigere Dosis gut vertragen wird und eine strengere Blutdruckkontrolle erforderlich ist. Die Filmtabletten sollten unzerkaut und im Ganzen geschluckt werden und können unabhängig von Mahlzeiten eingenommen werden.

Idorsia Pharmaceuticals gibt an, dass die häufigsten Nebenwirkungen von Aprocitentan Ödeme und eine Abnahme des Hämoglobinspiegels sind. Kontraindiziert ist das Medikament bei schwerer Leberfunktionsstörung sowie während der Schwangerschaft und Stillzeit. Frauen im gebärfähigen Alter, die Jeraygo™ einnehmen, wird empfohlen, regelmäßige Schwangerschaftstests durchzuführen, um eine potenzielle Schwangerschaft frühzeitig zu erkennen.

Jeraygo™ wird voraussichtlich eine wichtige Option für Patienten mit schwer zu kontrollierendem Bluthochdruck darstellen und könnte die Behandlungsmöglichkeiten für diese Patientengruppe deutlich erweitern.

Die Zulassung von Jeraygo™ durch die EU-Kommission ist ein bedeutender Schritt in der Behandlung resistenten Bluthochdrucks. Mit Aprocitentan steht erstmals ein Medikament aus der Klasse der dualen Endothelin-Rezeptorantagonisten zur Verfügung, das gezielt auf die physiologischen Mechanismen einwirkt, die bei diesen Patienten zu einer unzureichenden Blutdrucksenkung führen. Diese neue Therapieoption könnte vielen Patienten helfen, ihre Blutdruckziele zu erreichen und damit das Risiko für kardiovaskuläre Erkrankungen zu verringern.

Neue Studie: Warum Dexamethason nicht bei allen Covid-19-Patienten wirkt

In der Behandlung schwerer Covid-19 Verläufe spielt das Glucocorticoid Dexamethason eine entscheidende Rolle, doch seine Wirksamkeit variiert beträchtlich zwischen einzelnen Patienten. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Deutschen Zentrums für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) und der Charité Berlin haben nun neue Erkenntnisse darüber veröffentlicht, warum einige Patienten nicht auf das Medikament ansprechen.

Dexamethason wurde bereits früh im Verlauf der Covid-19 Pandemie als vielversprechende Therapieoption identifiziert, da es dazu beiträgt, die übermäßige Immunantwort zu dämpfen, die bei schwer erkrankten Patienten häufig zu beobachten ist. Diese überschießende Immunantwort kann zu schweren Gewebeschäden und einem kritischen Krankheitsverlauf führen. Das Glucocorticoid hilft, diesen Prozess zu kontrollieren und Entzündungen zu reduzieren.

Die neueste Studie, veröffentlicht im Fachjournal "Cell", konzentrierte sich auf die Rolle der Monozyten, einer speziellen Art von Immunzellen, deren Reaktion auf Dexamethason entscheidend für den Behandlungserfolg sein kann. Dr. Anna Aschenbrenner vom DZNE erläuterte, dass die Wirksamkeit des Medikaments stark von der Fähigkeit dieser Zellen abhängt, auf die Therapie anzusprechen. Die Forscher konnten zeigen, dass Monozyten bei schwer an Covid-19 erkrankten Patienten oft eine veränderte genetische Signatur aufweisen, die ihre Reaktion auf das Medikament beeinflusst.

Florian Kurth von der Charité betonte die klinische Relevanz dieser Erkenntnisse: "Die Zeit, die die Monozyten brauchen, um auf Dexamethason zu reagieren, könnte ein entscheidender Indikator für den Verlauf der Behandlung sein. Wenn wir frühzeitig feststellen können, dass die Immunzellen positiv auf das Medikament ansprechen, können wir die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Therapie erhöhen."

Die Studie konnte jedoch nicht erklären, warum bei manchen Patienten die Monozyten effektiv auf Dexamethason reagieren und bei anderen nicht. Diese Erkenntnisse könnten den Weg für zukünftige Forschungen ebnen, um präzisere Behandlungsmethoden zu entwickeln, die auf die individuellen immunologischen Profile der Patienten zugeschnitten sind.

Die Einzelzell-Sequenzierung, die in dieser Studie angewendet wurde, könnte auch bei anderen Krankheiten Anwendung finden, um das Ansprechen auf verschiedene Therapien genauer zu prognostizieren. Dies könnte zu einem bedeutenden Fortschritt in der personalisierten Medizin führen, indem es ermöglicht, die richtige Therapie rechtzeitig und gezielt einzusetzen.

Die aktuellen Forschungsergebnisse verdeutlichen die Komplexität der Immunantwort bei Covid-19 und die unterschiedliche Wirksamkeit von Dexamethason. Die Erkenntnisse über die Rolle der Monozyten könnten die Grundlage für zukünftige personalisierte Therapieansätze legen, um die Behandlung von schweren Krankheitsverläufen zu optimieren.

Hevert präsentiert neues Vitamin B Complete All-in-One: Umfassende Unterstützung für Gesundheit und Wohlbefinden

Hevert, ein führender Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln, hat kürzlich sein Produktangebot um eine neue Formulierung erweitert: das Vitamin B Complete All-in-One. Diese Neuerung stellt eine bedeutende Aktualisierung dar, die auf einer umfassenden Kombination von acht B-Vitaminen und vier Vitaminoide basiert. Die Entscheidung für diese Weiterentwicklung erfolgte vor dem Hintergrund der wachsenden Nachfrage nach hochwirksamen Nahrungsergänzungsmitteln, die gleichzeitig die Bedürfnisse eines breiten Anwenderkreises erfüllen.

Die Hauptbestandteile des Vitamin B Complete All-in-One sind die essentiellen B-Vitamine: B1 (Thiamin), B2 (Riboflavin), B3 (Niacin), B5 (Pantothensäure), B6 (Pyridoxin), B7 (Biotin), B9 (Folsäure bzw. Folat) und B12 (Cobalamin). Diese Vitamine spielen eine entscheidende Rolle im Stoffwechselprozess des Körpers, einschließlich der Energieproduktion aus Kohlenhydraten, Fetten und Proteinen. Sie unterstützen zudem das Immunsystem und sind für die Zellteilung unerlässlich.

Ergänzend zu den B-Vitaminen enthält das Produkt auch bioaktive Vitaminoide wie Cholin, Inositol, para-Aminobenzoesäure (PABA) und Betain. Diese Zusatzstoffe tragen zur Förderung spezifischer gesundheitlicher Funktionen bei, wie zum Beispiel der Unterstützung des Homocysteinstoffwechsels (Cholin) und der Bildung von Neurotransmittern (Inositol).

Die neue Rezeptur des Vitamin B Complete All-in-One ist speziell darauf ausgelegt, den Anforderungen einer Vielzahl von Nutzergruppen gerecht zu werden, darunter Senioren, Menschen mit spezifischen gesundheitlichen Herausforderungen wie gastrointestinalen Störungen, gestresste (Extrem-)Sportler sowie Veganer, Vegetarier, Diabetiker und Raucher. Die hochdosierten Inhaltsstoffe werden in Deutschland unter strengen Qualitätsstandards hergestellt und erfüllen die Anforderungen an vegane, zuckerfreie, laktosefreie und glutenfreie Ernährungsbedürfnisse.

Das Vitamin B Complete All-in-One von Hevert steht ab sofort zur Verfügung und bietet eine benutzerfreundliche Dosierungsform in Form von Kapseln, die eine einfache und präzise Einnahme ermöglicht. Diese Innovation unterstreicht Heverts Engagement für die kontinuierliche Verbesserung seiner Produkte, um eine optimale Gesundheitsunterstützung zu gewährleisten.

"Heverts neueste Einführung, das Vitamin B Complete All-in-One, zeigt eine fortschrittliche Weiterentwicklung im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel. Durch die Kombination von essentiellen B-Vitaminen und wichtigen Vitaminoide bietet das Produkt eine umfassende Unterstützung für verschiedene Gesundheitsbedürfnisse. Die hohe Qualität und die spezifische Formulierung sprechen für Heverts Engagement für Innovation und Kundenzufriedenheit."

Von Engin Günder, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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