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Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Sicherer Medikamententransport und wirtschaftliche Anpassungen

Strategien zur Schadensvermeidung, rechtliche Änderungen und wirtschaftliche Entwicklungen – aktuelle Trends und Herausforderungen im Apothekensektor

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Erfahren Sie, wie Apotheken durch gezielte Maßnahmen Transportschäden vermeiden und höchste Arzneimittelsicherheit gewährleisten können. Ein neues Urteil stoppt das AEP-Konditionsmodell und erschwert Apotheken die Umgehung des Skontoverbots, während hohe Vorfinanzierungskosten für teure Arzneimittel kleine Apotheken zunehmend unter Druck setzen. Ab August erleichtert das Apothekenportal „ihreapotheken.de“ den Medikamentenbezug mit einer E-Rezept-Lösung und verbessert so die Kundenversorgung. Die STIKO empfiehlt eine RSV-Impfung für Senioren und Risikogruppen, um deren Gesundheit zu schützen. Gleichzeitig gefährden gefälschte Semaglutid-Medikamente aus illegalen Online-Apotheken die Sicherheit der Verbraucher. Der Impfstoffhersteller Biontech kämpft nach hohen Corona-Gewinnen mit Milliardenverlusten und setzt auf neue Entwicklungen, während eine Fotoausstellung in München die Hoffnung beleuchtet, die die CAR-T-Zell-Therapie Krebspatienten bietet. Die WHO erweitert ihre Liste potenzieller Pandemieerreger erheblich, und in Deutschland wurden die ersten Oropouche-Fieber-Fälle gemeldet, was die globale Verbreitung und besondere Risiken für Schwangere betrifft. Bleiben Sie informiert mit den neuesten Entwicklungen und Analysen aus der Apothekenwelt, um stets auf dem neuesten Stand zu sein.

Sicherer Medikamententransport: Strategien zur Vermeidung von Transportschäden in Apotheken

In der modernen Welt der Pharmazie ist die Gewährleistung der Unversehrtheit und Qualität von Arzneimitteln während des Transports von entscheidender Bedeutung. Apotheken sehen sich mit der Herausforderung konfrontiert, empfindliche Medikamente sicher zu lagern und zu transportieren, um die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Kunden zu gewährleisten. Dieser Artikel beleuchtet die Maßnahmen, die Apotheken ergreifen können, um Transportschäden zu minimieren und gleichzeitig die höchsten Standards für Arzneimittelsicherheit zu wahren.

Transportschäden können durch eine Vielzahl von Faktoren verursacht werden, darunter unsachgemäße Handhabung, extreme Temperaturen, Feuchtigkeit und mechanische Erschütterungen. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, setzen Apotheken zunehmend auf fortschrittliche Verpackungstechnologien. Eine der effektivsten Methoden ist die Verwendung von temperaturkontrollierten Versandboxen. Diese Boxen sind mit speziellen Kühlelementen ausgestattet, die sicherstellen, dass die Medikamente während des gesamten Transports innerhalb eines optimalen Temperaturbereichs bleiben.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Schulung des Personals. Apothekenmitarbeiter müssen in den richtigen Techniken der Handhabung und Verpackung geschult werden, um sicherzustellen, dass die Medikamente während der Lagerung und des Transports nicht beschädigt werden. Darüber hinaus spielen regelmäßige Wartung und Überprüfung der Transportfahrzeuge eine zentrale Rolle. Fahrzeuge, die speziell für den Medikamententransport ausgestattet sind, sollten regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den hohen Anforderungen entsprechen.

Digitale Überwachungssysteme bieten eine zusätzliche Sicherheitsebene. Durch den Einsatz von Sensoren und GPS-Tracking können Apotheken die Bedingungen, unter denen die Medikamente transportiert werden, in Echtzeit überwachen. Diese Technologien ermöglichen es, sofort auf Abweichungen zu reagieren und potenzielle Schäden zu vermeiden. Beispielsweise kann ein Alarm ausgelöst werden, wenn die Temperatur in einem Kühlbehälter außerhalb des sicheren Bereichs liegt, sodass sofortige Maßnahmen ergriffen werden können.

Ein weiteres wirksames Mittel zur Schadensprävention ist die Zusammenarbeit mit spezialisierten Logistikunternehmen. Diese Unternehmen verfügen über das notwendige Fachwissen und die Infrastruktur, um den sicheren Transport von Arzneimitteln zu gewährleisten. Durch vertragliche Vereinbarungen können Apotheken sicherstellen, dass strenge Standards eingehalten werden und dass im Schadensfall eine schnelle und angemessene Reaktion erfolgt.

Neben den technologischen und logistischen Maßnahmen ist die Einhaltung rechtlicher Vorschriften ein unverzichtbarer Bestandteil der Schadensprävention. Apotheken müssen sicherstellen, dass alle Transport- und Lagerprozesse den geltenden Richtlinien entsprechen. Dies umfasst die Einhaltung der Guten Vertriebspraxis (GDP), die detaillierte Anforderungen an den Transport und die Lagerung von Arzneimitteln festlegt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Apotheken durch den Einsatz moderner Technologien, die Schulung ihres Personals, die Wartung ihrer Fahrzeuge, die Zusammenarbeit mit Logistikexperten und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben effektiv gegen Transportschäden vorgehen können. Diese Maßnahmen tragen nicht nur zur Sicherheit der Medikamente bei, sondern stärken auch das Vertrauen der Kunden in die Qualität und Zuverlässigkeit der Apotheke.

Die Sicherstellung der Unversehrtheit von Arzneimitteln während des Transports ist eine zentrale Herausforderung für Apotheken. Angesichts der vielfältigen Risiken, die beim Transport empfindlicher Medikamente auftreten können, ist ein umfassender Ansatz zur Schadensprävention unerlässlich. Der Einsatz fortschrittlicher Verpackungstechnologien und digitaler Überwachungssysteme zeigt, wie moderne Technologien dazu beitragen können, die Sicherheit der Arzneimittel zu gewährleisten.

Ebenso wichtig ist die kontinuierliche Schulung des Personals. Nur gut ausgebildete Mitarbeiter können die empfindlichen Medikamente sachgerecht handhaben und so Schäden vermeiden. Die Wartung der Transportfahrzeuge und die Zusammenarbeit mit spezialisierten Logistikunternehmen sind weitere wesentliche Faktoren, die zur Schadensprävention beitragen.

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bildet das Fundament dieser Bemühungen. Nur wenn alle Prozesse den höchsten Standards entsprechen, können Apotheken das Vertrauen ihrer Kunden aufrechterhalten. Letztendlich zeigt sich, dass Prävention der Schlüssel zur Vermeidung von Transportschäden ist. Nur durch eine Kombination aus Technologie, Fachwissen und strenger Regulierung können Apotheken sicherstellen, dass ihre Medikamente sicher und unversehrt bei den Patienten ankommen.

Powell warnt vor Marktrisiken

Der Vorsitzende der US-Notenbank, Jerome Powell, hat erneut eine Warnung an den Aktienmarkt ausgesprochen, was bei vielen Anlegern Besorgnis ausgelöst hat. Doch stellt sich die Frage, ob sich tatsächlich eine Bedrohung für den Aktienmarkt zusammenbraut und welche Maßnahmen Anleger ergreifen sollten.

Jerome Powell, Vorsitzender der US-Notenbank Federal Reserve (Fed), hat in einer jüngsten Rede betont, dass die derzeitige wirtschaftliche Lage nach wie vor von Unsicherheiten geprägt ist. Er wies darauf hin, dass trotz einer Phase wirtschaftlicher Erholung und stabiler Arbeitsmarktzahlen die Inflation weiterhin ein erhebliches Risiko darstellt. Powell betonte, dass die Fed bereit sei, ihre Geldpolitik anzupassen, um eine Überhitzung der Wirtschaft zu verhindern und die Preisstabilität zu gewährleisten.

Diese Äußerungen haben einige Marktteilnehmer alarmiert, insbesondere in einer Zeit, in der die Aktienmärkte weltweit historisch hohe Bewertungen erreicht haben. Investoren fürchten, dass eine straffere Geldpolitik das Wirtschaftswachstum bremsen und die Unternehmensgewinne beeinträchtigen könnte. Dies könnte wiederum zu einer Korrektur an den Aktienmärkten führen.

Analysten sind geteilter Meinung über die tatsächlichen Auswirkungen von Powells Warnungen. Einige sehen darin eine notwendige Maßnahme, um langfristige Stabilität zu sichern, während andere befürchten, dass eine zu aggressive Straffung der Geldpolitik die Märkte destabilisieren könnte. In jedem Fall ist klar, dass die Worte des Fed-Vorsitzenden ein erhebliches Gewicht haben und das Marktgeschehen beeinflussen können.

Für Anleger stellt sich die Frage, wie sie auf diese Unsicherheiten reagieren sollten. Experten raten dazu, die Portfolios zu diversifizieren und sich auf qualitativ hochwertige Anlagen zu konzentrieren. Zudem wird empfohlen, die eigenen Risikoprofile zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um sich gegen mögliche Marktschwankungen abzusichern.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich die wirtschaftliche Lage weiterentwickeln wird und welche Maßnahmen die Fed letztendlich ergreifen wird. Anleger sollten die Situation aufmerksam verfolgen und sich gegebenenfalls professionellen Rat einholen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.

Die erneuten Warnungen von Jerome Powell sollten von Anlegern ernst genommen werden. Es ist offensichtlich, dass die derzeitige wirtschaftliche Situation nach wie vor fragil ist und die Inflation ein ernstzunehmendes Problem darstellt. Während die Aktienmärkte in den letzten Jahren beeindruckende Gewinne verzeichnet haben, könnte eine Korrektur jederzeit eintreten. Es ist daher ratsam, Vorsicht walten zu lassen und sich auf eine mögliche Volatilität vorzubereiten.

Eine gut durchdachte Diversifikation des Portfolios kann helfen, Risiken zu minimieren. Anleger sollten nicht nur auf kurzfristige Gewinne spekulieren, sondern auch langfristige Perspektiven im Blick behalten. Zudem ist es wichtig, regelmäßig die eigene Anlagestrategie zu überprüfen und sich auf veränderte Marktbedingungen einzustellen.

Die Worte des Fed-Vorsitzenden haben Gewicht, und es ist wahrscheinlich, dass die Märkte auf seine Aussagen reagieren werden. Daher sollten Anleger nicht in Panik verfallen, sondern überlegt handeln und sich gegebenenfalls professionellen Rat einholen. Ein besonnener und informierter Ansatz wird dazu beitragen, auch in unsicheren Zeiten erfolgreich zu investieren.

Der Glanz des Betongolds verblasst: Immobilien als unsichere Kapitalanlage

Immobilien galten in Deutschland über viele Jahre hinweg als besonders sichere Kapitalanlage. Seit der Finanzkrise 2008 erlebten die Immobilienpreise einen kontinuierlichen Anstieg, was zu beeindruckenden Renditen für Investoren führte. Bis 2022 schien diese Erfolgsgeschichte ungebrochen: Eigentümer konnten von enormen Wertsteigerungen und stabilen Mieteinnahmen profitieren. Doch ein genauerer Blick auf die aktuellen Entwicklungen zeigt, dass die glänzenden Zeiten des Betongolds möglicherweise vorüber sind.

Laut neuesten Daten der führenden Immobilienindizes lässt sich ein deutlicher Rückgang im Wertzuwachs von Immobilien feststellen. Die Faktoren für diese Entwicklung sind vielfältig: Steigende Baukosten, strengere Umweltauflagen und die zunehmende Unsicherheit auf den Finanzmärkten tragen dazu bei, dass der Immobilienmarkt an Attraktivität verliert. Insbesondere in städtischen Ballungsgebieten, wo die Preise in den letzten Jahren besonders stark gestiegen sind, stagniert der Markt zunehmend.

Zudem haben politische Entscheidungen wie die Mietpreisbremse und die Diskussionen um Enteignungen das Vertrauen der Investoren erschüttert. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Wohnungsmarkt für Mieter erschwinglicher zu machen, haben aber gleichzeitig dazu geführt, dass Investoren vorsichtiger geworden sind. Die Folge: Eine zurückhaltende Investitionstätigkeit und ein Abflachen der Preiskurve.

Ein weiterer nicht zu unterschätzender Faktor ist die steigende Zinslandschaft. Nachdem die Europäische Zentralbank jahrelang eine Niedrigzinspolitik verfolgt hat, mehren sich die Anzeichen für steigende Zinsen. Höhere Finanzierungskosten machen Immobilieninvestitionen weniger attraktiv und dämpfen die Nachfrage.

Experten warnen vor einer möglichen Blasenbildung, die sich in den vergangenen Boomjahren aufgebaut hat. Zwar ist ein abruptes Platzen der Blase nicht absehbar, doch eine langsame Entleerung scheint wahrscheinlich. Dies könnte zu einer anhaltenden Schwächephase im Immobiliensektor führen, die Investoren zur Vorsicht mahnt.

Zusammengefasst zeigt sich, dass Immobilien als Kapitalanlage nicht mehr die uneingeschränkte Sicherheit bieten, die sie einst hatten. Die Zeiten, in denen nahezu garantierte Renditen erwirtschaftet werden konnten, scheinen vorbei. Für Investoren bedeutet dies, dass sie ihre Strategien überdenken und möglicherweise nach Alternativen Ausschau halten müssen.

Die jüngsten Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt zeigen deutlich, dass der Höhenflug des sogenannten Betongolds nicht ewig andauern kann. Lange Zeit galten Immobilien als der Fels in der Brandung, eine sichere und rentable Kapitalanlage. Doch nun scheint sich das Blatt zu wenden.

Es wäre jedoch falsch, den Immobilienmarkt vorschnell abzuschreiben. Nach wie vor bieten Immobilien eine solide Investitionsmöglichkeit, insbesondere für langfristig orientierte Anleger. Wichtig ist, dass Investoren ihre Erwartungen anpassen und sich der neuen Realität bewusst werden. Der Markt erfordert nun mehr denn je eine sorgfältige Analyse und ein umsichtiges Vorgehen.

Die Diversifikation des Anlageportfolios gewinnt an Bedeutung. Statt alles auf eine Karte – sprich: Immobilien – zu setzen, sollten Investoren ihre Mittel breit streuen. Aktien, Anleihen und alternative Investments könnten eine sinnvolle Ergänzung sein, um Risiken zu minimieren und Chancen zu maximieren.

Letztlich bleibt zu hoffen, dass die politischen Entscheidungsträger die richtigen Weichen stellen, um den Immobilienmarkt stabil zu halten, ohne die Interessen der Investoren zu stark zu beeinträchtigen. Ein ausgewogener Ansatz, der sowohl den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum als auch die Attraktivität für Investitionen berücksichtigt, ist der Schlüssel für eine nachhaltige Entwicklung.

Der Glanz des Betongolds mag verblassen, doch eine wohlüberlegte Anlagestrategie kann nach wie vor glänzende Aussichten bieten.

Landgericht stoppt AEP-Konditionsmodell wegen Umgehung des Skontoverbots

Die Apotheken kämpfen weiterhin mit den Auswirkungen des Skonto-Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH). Der Großhändler AEP versuchte, die Folgen dieses Urteils durch eine Änderung seiner Konditionen abzufedern. Doch das Landgericht Aschaffenburg hat diese Bemühungen nun gestoppt, da es in dem neuen Vergütungsmodell eine Umgehung des Skontoverbots sieht.

Im Juni bot AEP den Apotheken als Alternative zum klassischen Skonto eine Vergütung für die Nutzung des Lastschriftverfahrens in Höhe von 0,45 Prozent an. Dies führte zu einer Klage der Wettbewerbszentrale, die vor dem Landgericht Aschaffenburg in erster Instanz erfolgreich war. Die schriftlichen Urteilsgründe zeigen, dass das Gericht in der Kombination aus dem Einheitsrabatt von 3,05 Prozent und der Vergütung für das Lastschriftverfahren eine Unterschreitung der Rabattgrenze gemäß § 2 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) sieht.

Großhändler dürfen ihre eigene Fixmarge von 73 Cent pro verschreibungspflichtiger Packung nicht ganz oder teilweise an die Apotheken weitergeben. Das Gericht stellte fest, dass AEP zwar nicht direkt gegen § 2 AMPreisV verstoßen hat und tatsächlich kein Skonto gewährt. Dennoch sieht es im neuen Vergütungsmodell für den Lastschrifteinzug eine Umgehung des Skonto- und Preisnachlassverbots. Dies betrifft sowohl "echte" Skonti für vertraglich nicht geschuldete vorzeitige Zahlungen als auch "unechte" Skonti, die nur die pünktliche Zahlung belohnen. Beide Arten von Skonti sind laut Gericht verboten.

Das Gericht urteilte, dass das neue Konditionsmodell von AEP darauf abzielt, die Skontoentscheidung des BGH abzufedern und den Apotheken weiterhin Vorteile zu gewähren, obwohl dies ausdrücklich verboten ist. Die Umbenennung des Vorteils als Lastschriftvereinbarung werteten die Richter als "Kunstgriff" und sahen darin eine eindeutige Umgehung des Skontoverbots.

AEP argumentierte, dass die neuen Konditionen keinen zusätzlichen Rabatt darstellten, sondern eher einen eigenen Vorteil für AEP bedeuteten. Das Lastschriftverfahren sei administrativ und buchhalterisch einfacher und weniger aufwendig, und dieser Vorteil sei AEP das Entgelt wert. Vor dem BGH-Urteil habe man Skonto gewähren dürfen, um kurzfristige Zahlungseingänge sicherzustellen, was wichtig für die Finanzierung im Verhältnis zu Factoring-Partnern sei.

Das Gericht fand es nicht überzeugend, dass das Lastschriftverfahren gerade jetzt Vorteile bringe, da die meisten Apotheken dieses Verfahren wahrscheinlich bereits vorher genutzt hätten. AEP konnte vor Gericht keine erhebliche Anzahl neuer Vereinbarungen vorlegen. Zudem sah das Gericht die Entlohnung in einem Missverhältnis zur erbrachten Gegenleistung der Apotheken.

Die Wettbewerbszentrale hatte auch einen Verstoß gegen § 270a BGB geltend gemacht, da die Bonifizierung eines bestimmten Zahlungsverfahrens im Umkehrschluss die unzulässige Erhebung eines Entgeltes für andere Verfahren bedeute. Dies ging den Richtern jedoch zu weit. Eine solche Steuerung sei grundsätzlich zulässig, aber nicht bei preisgebundenen Arzneimitteln, wenn der Preis um bis zu 0,45 Prozent unterschritten werde.

Letztlich stellten die Richter auch einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil für AEP gegenüber anderen Großhändlern und einen Verstoß gegen § 7 Abs. 1 Heilmittelwerbegesetz (HWG) fest.

Die einstweilige Verfügung gilt ab sofort, jedoch wurde AEP eine Umstellungsfrist bis Ende August eingeräumt. AEP hätte gerne eine längere Frist gehabt, was das Gericht jedoch ablehnte. AEP hat bereits angekündigt, Berufung einzulegen, und der nächste Schritt wird vor dem Oberlandesgericht Bamberg stattfinden.

Das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg gegen das neue Konditionsmodell von AEP zeigt deutlich, wie eng die rechtlichen Vorgaben im Arzneimittelmarkt sind. Die Richter sehen in der Vergütung für das Lastschriftverfahren eine unzulässige Umgehung des Skontoverbots und stellen klar, dass auch kreative Ansätze wie die Umbenennung von Rabatten nicht dazu führen dürfen, dass bestehende Regeln unterlaufen werden.

Diese Entscheidung verdeutlicht die Notwendigkeit, dass Großhändler und Apotheken sich strikt an die gesetzlichen Vorgaben halten müssen, um den fairen Wettbewerb zu gewährleisten und die Preisbindung im Arzneimittelmarkt zu wahren. Während AEP argumentiert, dass das Lastschriftverfahren administrative Vorteile bringt, konnte dies vor Gericht nicht überzeugen. Die Richter zweifeln an der Plausibilität des Arguments, da die meisten Apotheken dieses Verfahren bereits vorher genutzt hätten.

Das Urteil sendet ein starkes Signal an die Branche: Versuche, finanzielle Vorteile durch kreative Umgehungsstrategien zu erzielen, werden nicht toleriert. Dies ist wichtig, um die Integrität des Arzneimittelmarktes zu schützen und sicherzustellen, dass alle Marktteilnehmer zu gleichen Bedingungen agieren.

Die angekündigte Berufung von AEP zeigt, dass das letzte Wort in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen ist. Es bleibt abzuwarten, wie das Oberlandesgericht Bamberg in dieser Sache entscheiden wird. Klar ist jedoch, dass der Druck auf die Marktteilnehmer steigt, gesetzeskonforme Lösungen zu finden, die den Apotheken dennoch wirtschaftliche Spielräume lassen.

Finanzielle Belastung: Apotheken kämpfen mit hohen Vorfinanzierungskosten für teure Arzneimittel

Die zunehmende Verbreitung hochpreisiger Arzneimittel stellt Apotheken vor erhebliche finanzielle Herausforderungen. Besonders betroffen sind kleinere Apotheken, die aufgrund der hohen Vorfinanzierungskosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten können. Mit dem geplanten Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) könnte sich diese Situation weiter verschärfen, da der variable Honoraranteil gesenkt werden soll. Diese Problematik hat auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf den Plan gerufen, das nun über kürzere Zahlungsfristen nachdenkt.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant eine Umverteilung des Honorars. Der variable Teil der Vergütung soll schrittweise von 3 auf 2 Prozent gesenkt und das Fixum entsprechend erhöht werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, kleinere Apotheken zu stärken. Allerdings könnte dies zu Lasten umsatzstarker Betriebe gehen.

Die aktuellen Abrechnungszahlen zeigen, dass fast jede Apotheke hochpreisige Medikamente abgibt, was teilweise zu enormen Vorfinanzierungskosten führt. Für kleinere Apotheken kann bereits eine einzige Abgabe finanziell belastend sein, während spezialisierte Betriebe bis zu zweistellige Millionenbeträge vorfinanzieren müssen, bevor die Krankenkassen erstatten.

Eine mögliche Lösung wäre, dass die Krankenkassen früher zahlen. Auf Landesebene wird bereits über einen 10-Tage-Rhythmus verhandelt. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) bevorzugt insgesamt kürzere Fristen statt einer Regelung nur für bestimmte Preisklassen. Für die Krankenkassen wäre eine Umstellung jedoch komplex und würde die Last der Vorfinanzierung auf sie verlagern.

Das Hochpreiser-Problem wurde in der Anhörung zum ApoRG im BMG thematisiert, unter anderem von Magdalene Linz, der früheren Präsidentin der Bundesapothekerkammer. Sie kritisiert die Annahmen zur Umverteilung und plädiert für gezielte Hilfen für besonders versorgungsrelevante Apotheken.

Auch der Kölner Apotheker Erik Tenberken warnt vor den Folgen einer Honorarumstellung. Er betont, dass 3 Prozent bereits knapp bemessen sind und 2 Prozent für viele Apotheken nicht machbar wären. Patienten mit Hochpreiser-Rezepten werden schon jetzt von anderen Apotheken abgewiesen, und Apotheken könnten gezwungen sein, bei Privatversicherten und Beihilfe-Empfängern Vorkasse zu verlangen.

Mit der Einführung des E-Rezepts wäre eine schnellere Abrechnung technisch machbar, was auch die Rechenzentren der Apotheken entlasten würde. Obwohl die Zahlungsfristen in den Arzneilieferverträgen geregelt sind, werden im BMG Überlegungen angestellt, wie eine gesetzliche Begleitung einer Umstellung der Zahlungsströme aussehen könnte.

Eine Sprecherin des Ministeriums betonte, dass die geplante Reform die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken verbessern soll. Das BMG nimmt alle Stellungnahmen und Hinweise der Verbände und Länder in seine Überlegungen auf. Aus den Bundestagsfraktionen der Ampel-Parteien ist zu hören, dass das Hochpreiser-Problem erkannt wurde und angegangen werden soll.

Zunächst muss Lauterbach das ApoRG jedoch durchs Kabinett bringen, was für den 21. August geplant ist. Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen.

Das BMG weist darauf hin, dass hochpreisige Arzneimittel aktuell besser vergütet werden als preisgünstige, obwohl der Beratungsbedarf nicht höher ist. Nur 1 Prozent der abgegebenen Packungen kostet mehr als 1500 Euro, macht aber fast 40 Prozent des Umsatzes der verschreibungspflichtigen GKV-Arzneimittel aus.

Der Gesetzentwurf sieht daher eine umfassende Strukturreform und Anpassungen beim Apothekenhonorar vor, mit einem Schwerpunkt auf der Verbesserung der Vergütung von Apotheken im ländlichen Raum. Experten wie die Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover bezweifeln jedoch, dass dieser Effekt erzielt wird. Das BMG plant mit der Reform lediglich eine Umverteilung, ohne eine tatsächliche Stärkung der Apotheken vorzusehen.

Die finanzielle Belastung durch hochpreisige Arzneimittel ist für viele Apotheken eine enorme Herausforderung. Insbesondere kleinere Apotheken sind davon betroffen, da sie oft nicht die finanziellen Mittel haben, um die Vorfinanzierung solcher Medikamente zu stemmen. Die geplante Reform des Apothekenhonorars durch das BMG könnte diese Situation weiter verschärfen.

Die Idee, den variablen Honoraranteil zu senken und das Fixum zu erhöhen, mag auf den ersten Blick sinnvoll erscheinen. Doch die Realität zeigt, dass fast jede Apotheke hochpreisige Medikamente abgibt und somit von den hohen Vorfinanzierungskosten betroffen ist. Eine Umverteilung des Honorars könnte daher eher zu einer weiteren Belastung führen, anstatt das Problem zu lösen.

Ein möglicher Ansatz zur Entlastung der Apotheken wäre die Einführung kürzerer Zahlungsfristen durch die Krankenkassen. Dies könnte die finanzielle Belastung der Apotheken reduzieren und die Versorgung der Patienten mit hochpreisigen Medikamenten sicherstellen. Allerdings müssten die Krankenkassen die Last der Vorfinanzierung übernehmen, was ebenfalls Herausforderungen mit sich bringt.

Die Diskussion über die Hochpreiser-Problematik zeigt, wie komplex das Thema ist. Es bedarf einer umfassenden Lösung, die sowohl die Interessen der Apotheken als auch die der Krankenkassen berücksichtigt. Eine schnelle und technisch mögliche Abrechnung über das E-Rezept könnte ein Schritt in die richtige Richtung sein.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die geplante Reform entwickelt und ob sie tatsächlich die gewünschten Verbesserungen für die Apotheken bringt. Klar ist jedoch, dass eine einfache Umverteilung des Honorars nicht ausreichen wird, um die finanziellen Herausforderungen durch hochpreisige Arzneimittel zu bewältigen. Eine Lösung, die sowohl die Apotheken entlastet als auch die Versorgung der Patienten sicherstellt, ist dringend notwendig.

STIKO empfiehlt RSV-Impfung für Senioren und Risikogruppen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat eine neue Empfehlung zur Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ausgesprochen. Demnach sollen alle Menschen ab 75 Jahren einmalig gegen RSV geimpft werden. Für Personen ab 60 Jahren mit bestimmten Risikofaktoren gilt die Empfehlung ebenfalls. Dies wurde in einem vorab veröffentlichten Auszug des »Epidemiologischen Bulletins« (32/2024) mitgeteilt.

Zu den Risikogruppen zählen Patienten mit chronischen Atemwegs-, Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen, hämatoonkologische Erkrankungen, Diabetes mellitus mit Komplikationen sowie chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen. Auch Personen mit schwerer Immundefizienz und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sollen die Impfung erhalten.

Die STIKO betont, dass leichte oder gut kontrollierte Formen dieser Erkrankungen nach aktuellem Wissensstand das Risiko für einen schweren RSV-Verlauf nicht erhöhen. Die RSV-Impfung soll vor Beginn der Erkältungssaison im Spätsommer oder Herbst erfolgen und ist nur einmalig erforderlich, während die Grippeimpfung jährlich zwischen Oktober und Mitte Dezember empfohlen wird.

Es ist möglich, die RSV- und Grippeimpfung zusammen zu verabreichen, obwohl die idealen Zeitpunkte leicht variieren. Zur Verfügung stehen die Impfstoffe Arexvy® von GSK und Abrysvo® von Pfizer.

Die Empfehlung der STIKO zielt darauf ab, schwere Verläufe von RSV-Infektionen bei Senioren zu verhindern und das Gesundheitssystem zu entlasten.

Die Entscheidung der STIKO, eine RSV-Impfung für Senioren zu empfehlen, ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen respiratorische Infektionen, die insbesondere ältere Menschen schwer treffen können. Gerade in der Erkältungssaison sind unsere älteren Mitbürger einem erhöhten Risiko ausgesetzt, schwer zu erkranken.

Diese präventive Maßnahme könnte nicht nur die individuelle Gesundheit der Senioren verbessern, sondern auch die Belastung auf das Gesundheitssystem verringern. Indem besonders gefährdete Personen geschützt werden, sinkt die Wahrscheinlichkeit schwerer Verläufe und Krankenhausaufenthalte.

Es bleibt zu hoffen, dass diese Empfehlung schnell und flächendeckend umgesetzt wird. Die Verfügbarkeit der Impfstoffe Arexvy® und Abrysvo® bietet eine solide Grundlage für den Schutz unserer älteren Bevölkerung. Langfristig könnten weitere Daten zur Notwendigkeit von Auffrischungsimpfungen die Strategie weiter optimieren.

Die Kombination der RSV-Impfung mit der Grippeimpfung ist ein praktischer Ansatz, der zeigt, dass unsere Gesundheitspolitik flexibel und patientenorientiert agiert. Es liegt nun an den medizinischen Einrichtungen, diese Empfehlungen effizient und zügig umzusetzen, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.

Apothekenportal „ihreapotheken.de“ startet im August mit E-Rezept-Lösung

Noch im August sollen alle Apotheken, die am Apotheken-Portal »ihreapotheken.de« teilnehmen, das Card-Link-Verfahren nutzen können. Die Plattform kooperiert dafür mit der Digitalgesellschaft der Landesapothekerverbände (Gedisa). Bereits im April erhielten die Versandapotheken Doc Morris und Shop Apotheke die Genehmigung für das Card-Link-Verfahren, welches es ermöglicht, E-Rezepte mittels elektronischer Gesundheitskarte (EGK) über Apps einzulösen.

Im Mai kündigte Gedisa an, im August eine Card-Link-Lösung für Vor-Ort-Apotheken auf den Markt zu bringen. Gesund.de informierte kürzlich darüber, dass die Gematik grünes Licht für ihre Card-Link-Lösung gegeben hat, die ab dem 31. Juli schrittweise eingeführt werden soll.

Heute teilte auch die Plattform »ihreapotheken.de« mit, dass sie den teilnehmenden Apotheken das neue Verfahren noch im August zur Verfügung stellen will. Apothekerinnen und Apotheker könnten Card-Link sowohl mit der ia.de-App, der individuellen Apotheken-App als auch ergänzend mit den ia.de-Partner-Apps nutzen. Diese Entwicklung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Gedisa.

Mit dem neuen Verfahren können Vor-Ort-Apotheken ihren Kunden das Einlösen von E-Rezepten auch per Smartphone und EGK ermöglichen. Dies bietet den Apotheken die Chance, sich optimal für Card-Link und den Wettbewerb mit internationalen Versandapotheken und neuen Online-Anbietern aufzustellen.

Das Apotheken-Portal »ihreapotheken.de«, das 2019 vom Zukunftspakt Apotheke ins Leben gerufen wurde, wird derzeit von rund 7000 Apotheken genutzt. Der Zukunftspakt Apotheke wurde von der Apotheker-Genossenschaft Noweda und dem Burda-Verlag gegründet. Später kamen weitere Partner hinzu, wie die Großhändler Sanacorp und Pharma Privat sowie das Softwarehaus CGM Lauer. Seit 2022 kooperiert der Zukunftspakt auch mit dem ADAC. Zudem bestehen Kooperationen mit Hubert Burda Media, Netdoktor, diversen Pharmaherstellern, Telemedizinanbietern und Versicherungen.

Die Einführung des Card-Link-Verfahrens für Apotheken ist ein wichtiger Schritt in die digitale Zukunft des Gesundheitswesens. Durch die Möglichkeit, E-Rezepte per Smartphone und elektronischer Gesundheitskarte einzulösen, wird nicht nur der Komfort für die Kunden erheblich verbessert, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der Vor-Ort-Apotheken gestärkt.

Während Versandapotheken wie Doc Morris und Shop Apotheke bereits von diesem Verfahren profitieren, ist es entscheidend, dass nun auch lokale Apotheken Zugang zu dieser Technologie erhalten. Dies ermöglicht ihnen, mit den großen Online-Anbietern mithalten zu können und ihren Service zu erweitern. Die Kooperation mit der Digitalgesellschaft der Landesapothekerverbände (Gedisa) zeigt, dass die Apothekenbranche bereit ist, sich den Herausforderungen der Digitalisierung zu stellen.

Die breite Nutzung von »ihreapotheken.de« zeigt das Vertrauen der Apotheken in die Plattform und den Zukunftspakt Apotheke. Die zahlreichen Partnerschaften, die im Laufe der Jahre aufgebaut wurden, stärken die Position der Apotheken zusätzlich. Mit der Integration des Card-Link-Verfahrens könnte ein bedeutender Fortschritt in der Digitalisierung der Apothekenlandschaft erzielt werden, der letztlich den Patienten zugutekommt.

Es bleibt abzuwarten, wie schnell und reibungslos die Implementierung des neuen Verfahrens verlaufen wird. Doch die Weichen sind gestellt, und die Vorzeichen stehen gut, dass die Vor-Ort-Apotheken künftig noch besser auf die Bedürfnisse ihrer Kunden eingehen können. Die Digitalisierung schreitet voran, und die Apotheken sollten diesen Weg aktiv mitgestalten, um ihre wichtige Rolle im Gesundheitssystem zu festigen.

Biontech: Milliardenverlust und der Kampf um neue Durchbrüche

Der Mainzer Impfstoffhersteller Biontech schreibt tiefrote Zahlen. Nach den Jahren satter Gewinne durch den Corona-Impfstoff verzeichnet das Unternehmen nun hohe Verluste und setzt alles auf die Entwicklung neuer Produkte. Im zweiten Quartal 2024 betrug das Defizit 807,8 Millionen Euro, deutlich mehr als die 190,4 Millionen Euro Verlust im Vorjahreszeitraum. Für das erste Halbjahr 2024 summierte sich der Nettoverlust auf 1,12 Milliarden Euro, verglichen mit 311,8 Millionen Euro im Vorjahreshalbjahr.

Trotz dieser finanziellen Herausforderungen betont Biontech seine Fortschritte in der Forschung, insbesondere in der Onkologie und der Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Im zweiten Quartal 2024 investierte das Unternehmen 525,6 Millionen Euro in nicht-Covid-19-bezogene Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, was rund 90 Prozent der gesamten F&E-Kosten ausmachte. Unternehmenschef und Mitbegründer Ugur Sahin äußerte sich zuversichtlich, dass Biontech auf dem Weg sei, ein führendes Unternehmen mit zugelassenen Medikamenten gegen Krebs und Infektionskrankheiten zu werden.

Biontech plant, 2026 die erste Marktzulassung für ein Krebsmedikament zu erhalten. Ab dann sind jährliche Zulassungen in der Onkologie vorgesehen. Für das Gesamtjahr 2024 rechnet Biontech, trotz der niedrigen Erlöse von 128,7 Millionen Euro im zweiten Quartal (167,7 Millionen im Vorjahreszeitraum), weiterhin mit einem Gesamtumsatz zwischen 2,5 und 3,1 Milliarden Euro. Der Großteil der Einnahmen wird im vierten Quartal erwartet.

Der Rückgang der Umsätze im zweiten Quartal ist vor allem auf die sinkenden Einnahmen aus dem Verkauf des Covid-19-Impfstoffs zurückzuführen. Die Nachfrage nach dem Impfstoff wird zunehmend saisonal. Biontech hat einen angepassten Covid-19-Impfstoff für die Impfsaison 2024/25 auf den Markt gebracht, der bereits in der EU und Großbritannien zugelassen ist. Weltweit laufen Zulassungsanträge in über 40 Ländern.

Finanzvorstand Jens Holstein erklärte, dass sich Biontech im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres 2024 auf eine langfristige Wachstumsstrategie konzentrieren werde. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Fortschritt laufender klinischer Studien, die mehrere Krebsarten und kombinierte Impfstoffe, wie einen gegen Covid-19 und Influenza, umfassen. Zusätzlich plant Biontech den Ausbau seiner Produktionskapazitäten.

Die aktuellen Herausforderungen von Biontech sind bezeichnend für die Risiken und Chancen in der biotechnologischen Forschung. Das Unternehmen, das einst durch den Covid-19-Impfstoff immense Gewinne erzielte, muss sich nun in einem wesentlich unberechenbareren Umfeld behaupten. Die hohen Verluste sind schmerzlich, aber sie sind auch ein notwendiges Übel auf dem Weg zu potenziell bahnbrechenden medizinischen Durchbrüchen.

Biontech zeigt Mut, indem es massiv in die Onkologie und andere nicht-Covid-19-bezogene Bereiche investiert. Diese Strategie könnte sich als wegweisend erweisen, denn die Zukunft der Medizin liegt in der personalisierten und innovativen Behandlung von Krankheiten wie Krebs. Die geplanten Marktzulassungen ab 2026 sind ambitioniert, doch sie spiegeln den festen Glauben an die eigenen Forschungsergebnisse wider.

Dennoch bleibt die Frage, ob Biontechs finanzielle Ausdauer ausreicht, um diese Phase der Transformation zu überstehen. Investoren und die Öffentlichkeit werden genau beobachten, wie sich die Strategien des Unternehmens entwickeln und ob die erhofften Durchbrüche tatsächlich erzielt werden.

Letztlich könnte Biontechs Ansatz, langfristig zu denken und sich nicht von kurzfristigen Rückschlägen entmutigen zu lassen, als Modell für andere Unternehmen dienen. Der biotechnologische Sektor lebt von Innovationen und der Bereitschaft, Risiken einzugehen. Biontech hat bewiesen, dass es diese Eigenschaften besitzt – nun gilt es, diese in nachhaltigen Erfolg umzuwandeln.

Gefälschtes Semaglutid auf dem Vormarsch: Illegale Online-Apotheken stellen großes Verbraucherrisiko dar

Eine aktuelle Studie aus den USA zeigt alarmierende Entwicklungen im Bereich der illegalen Online-Apotheken, die Semaglutid-haltige Arzneimittel ohne Rezept verkaufen. Die Forschung, geleitet von Dr. Amir Reza Ashraf von der Pharmazeutischen Fakultät der Universität Pécs in Ungarn, offenbart erhebliche Gefahren für Verbraucher. Die Ergebnisse wurden in der renommierten Fachzeitschrift „JAMA Network Open“ veröffentlicht.

Im Juli 2023 durchsuchte das Forschungsteam systematisch die Suchmaschinen Google und Bing, um Websites zu identifizieren, die Semaglutid ohne Rezept anboten. Die ausgewählten Websites wurden anschließend detailliert untersucht und für Testkäufe verwendet. Die Studie zeigt, dass sechs betrügerische Online-Anbieter identifiziert wurden, die entweder von LegitScript oder der National Association of Boards of Pharmacy als nicht empfohlen oder betrügerisch eingestuft wurden.

Drei dieser Websites boten vorgefüllte Semaglutid-Injektionspens mit einer Dosierung von 0,25 mg an, während die anderen drei lyophilisiertes Semaglutid in Fläschchen verkauften, das vor der Injektion rekonstituiert werden musste. Alle Anbieter betonten auf ihren Websites die Vorteile von Semaglutid zur Gewichtsreduktion und bei der Behandlung von Fettleibigkeit. Die Preise für die kleinsten Dosen variierten zwischen 113 und 360 US-Dollar.

Die Testkäufe wurden über E-Mail und WhatsApp bestätigt, jedoch wurden nur drei der sechs bestellten Produkte tatsächlich geliefert. Zusätzlich forderten drei Verkäufer Beträge zwischen 650 und 1200 US-Dollar für angebliche Zollabfertigungen, die von den Zollbehörden als betrügerisch eingestuft wurden.

Die Qualitätsprüfung der gelieferten Produkte ergab alarmierende Ergebnisse. Während das Originalpräparat Ozempic® auf einer Checkliste des Weltapothekerverbands FIP 22 Punkte erreicht, erzielten die gefälschten Produkte nur acht bis neun Punkte. Eine Probe zeigte einen erhöhten Endotoxingehalt, was auf eine mögliche Kontamination hinweist, obwohl keine lebensfähigen Mikroorganismen nachgewiesen wurden. Der Reinheitsgrad des Semaglutids in den Proben lag lediglich zwischen sieben und 14 Prozent, verglichen mit den deklarierten 99 Prozent. Zudem überstieg der gemessene Semaglutidgehalt die angegebene Menge in jeder Probe um 29 bis 39 Prozent, was auf eine wahrscheinliche Fälschung hinweist.

Eine weitere Einschränkung der Studie war die begrenzte Auswahl getesteter Produkte aufgrund von Nichtlieferungsbetrug. Die Forscher konzentrierten sich auf preisgünstigere Angebote und schlossen höherpreisige Produkte aus.

Besorgniserregend ist auch der dramatische Anstieg der Anrufe bei Giftnotrufzentralen in den USA, die im Zusammenhang mit Semaglutid um 1500 Prozent zugenommen haben. Dies unterstreicht die dringende Notwendigkeit einer verbesserten Überwachung und Regulierung von Arzneimitteln, die online verkauft werden. Zwei der untersuchten Websites erhielten bereits Warnschreiben der US-Arzneimittelbehörde FDA wegen des Verkaufs nicht zugelassener und falsch gekennzeichneter Semaglutid-Produkte.

Die FDA, die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) warnen eindringlich vor dem Kauf von Semaglutid-Präparaten aus dem Internet, da diese gefälscht und gefährlich sein können.

Die Ergebnisse der Studie von Dr. Ashraf und seinem Team werfen ein grelles Licht auf die Gefahren des wachsenden Marktes für illegale Online-Apotheken. Verbraucher, die hoffen, durch den Kauf von Medikamenten wie Semaglutid im Internet Geld zu sparen, setzen sich einem erheblichen Risiko aus. Die entdeckten Qualitätsmängel und betrügerischen Praktiken dieser Anbieter sind alarmierend und können schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben.

Der drastische Anstieg der Notrufe bei Giftnotrufzentralen zeigt, dass das Problem nicht nur theoretischer Natur ist, sondern reale Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen hat. Die Tatsache, dass einige dieser Produkte erheblich verunreinigt und falsch dosiert sind, unterstreicht die Dringlichkeit einer strengeren Regulierung und Überwachung.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Verbraucher sich der Risiken bewusst werden und Medikamente nur von vertrauenswürdigen, lizenzierten Apotheken beziehen. Die Behörden müssen weiterhin wachsam bleiben und rigoros gegen illegale Anbieter vorgehen. Nur durch eine kombinierte Anstrengung von Verbraucherschutz, Regulierung und Aufklärung kann dieser gefährliche Trend eingedämmt werden.

CAR-T-Zell-Therapie: Hoffnung und Heilung für Krebspatienten

Die CAR-T-Zell-Therapie hat das Leben vieler schwerkranker Krebspatienten maßgeblich verändert. Eine Fotoausstellung am LMU-Klinikum München-Großhadern bietet Interessierten nun einen tiefen Einblick in diese innovative Behandlungsmethode.

Die CAR-T-Zell-Therapie, die die Immuntherapie in der Hämatologie revolutioniert hat, bietet neue Hoffnung für stark vorbehandelte Patienten mit fortgeschrittenen Lymphomen, bestimmten Leukämieformen und multiplem Myelom. Patienten des LMU-Klinikums München-Großhadern und ihre Angehörigen feierten Mitte Juli ihr Überleben bei der Veranstaltung »Celebration of Life«. Die Band »Recovery« der Medizinischen Klinik III sorgte dabei für musikalische Unterhaltung. Seit 50 Jahren wird am LMU-Klinikum Zell-Therapie angewandt: seit 45 Jahren die Stammzelltherapie und seit fünf Jahren die CAR-T-Zelltherapie.

Die ersten Patienten wurden 2012/13 in den USA mit CAR-T-Zellen behandelt. In Europa erhielten 2018 die ersten beiden CAR-T-Zell-Therapien, Tisagenlecleucel (Kymriah®) und Axicabtagen Ciloleucel (Yescarta®), ihre Zulassung. »Bereits 2019 behandelten wir den ersten Patienten am LMU-Klinikum und betreuten ihn umfassend, da es sich um eine völlig neue Therapie handelte«, erinnerte sich Professor Dr. Marion Subklewe, Leiterin des CAR-T-Programms am LMU-Klinikum. »Heute haben wir eines der größten und erfolgreichsten Zelltherapie-Programme in Deutschland.«

Professor Dr. Michael von Bergwelt, Direktor der Medizinischen Klinik III, betonte: »Die Zelltherapie ist Hochleistungsmedizin und wird exponentiell wachsen. Für viele Patienten ist sie ein sehr sicheres Verfahren mit guter Prognose.« Bei der Feier gedachten von Bergwelt und Subklewe auch den Patienten, die ihre Erkrankung nicht überlebt haben.

Eine Fotoausstellung, ermöglicht durch die Gilead Sciences GmbH in Martinsried bei München, zeigt anschaulich die einzelnen Schritte der CAR-T-Patientenreise. Auf neun Postern wird der Prozess vom Erstgespräch mit Professor Subklewe oder ihrem Stellvertreter Dr. Veit Bücklein bis zur Nachsorge verständlich dargestellt. Die Herstellung der CAR-T-Zellen sowie der Umgang mit der wertvollen »lebenden Therapie« werden ebenfalls erklärt. Die Zellrückgabe per Infusion dauert nur 15 bis 30 Minuten, aber die genetisch veränderten Zellen bleiben viele Monate im Körper aktiv und nachweisbar, was eine langfristige Nachsorge erfordert.

Die CAR-T-Zell-Therapie hat sich als »Gamechanger« erwiesen. »Wir arbeiten daran, diese Therapie für noch mehr Patienten erfolgreicher zu gestalten«, sagte Subklewe. Die Erfolge sollen auf andere Krebsarten wie verschiedene Leukämieformen oder solide Tumoren wie Lungen- oder Magenkrebs übertragen werden. 2025 wird eine neue CAR-T-Plattform für die akute myeloische Leukämie (AML) in einer Phase-I-Studie getestet. Die Ausstellung wird zukünftig im LMU-Klinikum verbleiben.

Die CAR-T-Zell-Therapie ist zweifellos eine der bedeutendsten medizinischen Innovationen unserer Zeit. Sie bietet schwerkranken Krebspatienten neue Hoffnung und hat das Potenzial, die Behandlung von Krebs grundlegend zu verändern. Die Erfolge am LMU-Klinikum München-Großhadern zeigen, wie weit diese Therapie bereits gekommen ist und wie viele Leben sie retten kann.

Jedoch darf der Enthusiasmus über diese Fortschritte nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch Herausforderungen gibt. Die Therapie ist komplex, kostspielig und nicht ohne Risiken. Zudem ist sie derzeit nur für bestimmte Krebsarten zugelassen. Die weitere Forschung und Entwicklung sind entscheidend, um die Anwendungsmöglichkeiten zu erweitern und die Therapie für eine breitere Patientengruppe zugänglich zu machen.

Die Feierlichkeiten und die Fotoausstellung im LMU-Klinikum sind nicht nur ein Zeichen des Erfolgs, sondern auch ein Aufruf, die Bemühungen in der Krebsforschung fortzusetzen. Jeder Fortschritt bringt uns näher an das Ziel, Krebs eines Tages vollständig besiegen zu können. Die CAR-T-Zell-Therapie ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg und verdient unsere volle Unterstützung und Anerkennung.

WHO erweitert Liste potenzieller Pandemieerreger

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat ihre Liste der potenziellen Pandemieauslöser überarbeitet und erheblich erweitert. Die aktualisierte Liste, die Ende Juni veröffentlicht wurde, umfasst nun mehr als 30 Pathogene, darunter neue Influenza(A)-Viren, das Dengue- und Mpox-Virus sowie fünf Bakterienarten. Diese Krankheitserreger haben das Potenzial, von Tieren auf Menschen überzuspringen oder zu mutieren und somit Pandemien auszulösen.

Eine Gruppe von über 200 Forschenden aus mehr als 50 Ländern hat die Daten von 28 Virusfamilien und einer Kerngruppe von Bakterien mit insgesamt 1652 Erregern analysiert. Ziel war es, die Pathogene nach ihrer Fähigkeit, eine Pandemie zu verursachen, und den vorhandenen Gegenmaßnahmen wie Therapien und Impfstoffen zu priorisieren. Die Liste, die erstmals 2017 erstellt und 2018 überarbeitet wurde, dient als Grundlage für diese neue Bewertung.

Erstmals werden in der aktuellen Liste nicht nur einzelne Erreger aufgeführt, sondern ganze Virusfamilien oder -gruppen, von denen spezifische Prioritäts- oder Prototypviren benannt werden. Dazu gehören unter anderem zwei Gruppen von Coronaviren: Sarbecoviren, zu denen SARS-CoV-2 zählt, und Merbecoviren, die den Erreger des Middle East respiratory syndrome (MERS) umfassen.

Zu den neuen Einträgen gehört das Mpox-Virus (Orthopoxvirus monkeypox), das 2020 einen signifikanten internationalen Ausbruch verursachte, sowie das verwandte Pockenvirus Orthopoxvirus variola. Ebenfalls neu auf der Liste sind verschiedene Influenza(A)-Subtypen, darunter H1, H2, H3, H5, H6, H7 und H10. Insbesondere der Vogelgrippevirus H5N1 erregte kürzlich Aufsehen, da er einen größeren Grippeausbruch bei Milchkühen in den USA auslöste. Weitere potenzielle Pandemieauslöser sind das Dengue- und Chikungunya-Virus.

Neben den Viren wurden auch fünf Bakterienarten in die Liste aufgenommen: der Cholera-Erreger Vibrio cholerae, der Pesterreger Yersinia pestis, Shigella dysenteriae Serotyp 1, Salmonella enterica non-typhoidale Serovare und Klebsiella pneumoniae.

Die Priorisierung dieser Erreger soll die Forschung und Entwicklung auf potenziell gefährliche Pathogene fokussieren. Die Prototyp-Viren für die verschiedenen Familien sollen als Modelle für die Grundlagenforschung und die Entwicklung von Impfstoffen dienen. Bereits auf den Listen von 2017 und 2018 standen SARS-Coronaviren und das MERS-Virus, was die Impfstoffforschung für diese Erreger noch vor Beginn der Coronapandemie Ende 2019 stark vorantrieb.

Die Erweiterung der WHO-Liste potenzieller Pandemieerreger ist ein wichtiger Schritt, um auf zukünftige globale Gesundheitskrisen besser vorbereitet zu sein. Die COVID-19-Pandemie hat eindringlich gezeigt, wie verheerend ein neuer Krankheitserreger sein kann, wenn die Weltgemeinschaft nicht ausreichend vorbereitet ist.

Dass die Liste nun mehr als 30 Pathogene umfasst, unterstreicht die Vielfalt und das Potenzial von Viren und Bakterien, die bisher vielleicht unterschätzt wurden. Besonders wichtig ist die Einbeziehung ganzer Virusfamilien, da dies die Forschung und Entwicklung umfassender und flexibler gestaltet. Anstatt sich nur auf einzelne Erreger zu konzentrieren, können Wissenschaftler nun breitere Ansätze verfolgen, die auch verwandte Viren und deren Mutationspotenzial berücksichtigen.

Die Aufnahme von Bakterien wie Vibrio cholerae und Yersinia pestis zeigt zudem, dass auch klassische Seuchen nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Angesichts der zunehmenden Antibiotikaresistenzen ist dies ein dringendes Anliegen.

Doch die Liste allein reicht nicht aus. Es bedarf erheblich mehr Investitionen in die Forschung, die Entwicklung neuer Therapien und Impfstoffe sowie in die Stärkung der globalen Gesundheitsinfrastruktur. Nur durch koordinierte Anstrengungen auf internationaler Ebene kann eine effektive Prävention und Reaktion auf zukünftige Pandemien gewährleistet werden.

Die WHO-Liste sollte als Weckruf dienen: Die Welt muss wachsam bleiben und kontinuierlich in die wissenschaftliche und medizinische Vorbereitung investieren. Denn die nächste Pandemie ist möglicherweise nur eine Mutation entfernt.

Erste Oropouche-Fieber-Fälle in Deutschland: Gefahr für Schwangere und globale Verbreitung?

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat die ersten beiden Fälle von Oropouche-Fieber in Deutschland gemeldet. Zwei Reiserückkehrer aus Kuba, aus Baden-Württemberg und Sachsen, wurden mit dem Virus diagnostiziert. Diese Fälle markieren die ersten bekannten Oropouche-Fieber-Infektionen in Deutschland, wobei die Patienten noch in der Karibik typische Symptome wie Fieber, Kopf-, Gelenk-, Glieder- und Muskelschmerzen entwickelten. Einer der Patienten zeigte zudem einen viralen Hautausschlag. Beide Fälle verliefen klinisch unkompliziert. Zuvor waren in Europa Fälle in Italien und Spanien gemeldet worden, die auf Reisen nach Brasilien und Kuba zurückzuführen waren.

Seit Ende 2022 wurden in Süd- und Mittelamerika vermehrt Ausbrüche des Oropouche-Virus gemeldet. In Brasilien wurden 2024 über 7.000 laborbestätigte Fälle registriert, während es im Jahr 2023 nur 836 Fälle waren. Auch in Bolivien, Kolumbien und Peru stiegen die Infektionszahlen, und Kuba meldete den ersten Fall im Mai 2024.

Das Oropouche-Virus wurde 1955 am Oropouche-Fluss in Trinidad und Tobago erstmals identifiziert und gehört zur Familie der Peribunyaviridae. Es ist ein behülltes Virus mit negativsträngiger RNA ([-]ssRNA). Das Virus benötigt eine RNA-Polymerase, um einen komplementären RNA-Strang zu bilden, der als mRNA dient und die Grundlage für die Proteinproduktion bildet.

Natürliche Wirte des Virus sind Wildsäuger wie Faultiere und Vögel. Das Virus hat sich so angepasst, dass es auch auf Menschen übertragen werden kann, hauptsächlich durch Stechmücken und Gnitzen (Ceratopogonidae). In städtischen Gebieten Süd- und Mittelamerikas wird das Virus hauptsächlich durch die Gnitze Culicoides paraensis von Mensch zu Mensch übertragen. Diese Vektoren sind in Europa bisher nicht bekannt. Das RKI hält eine Übertragung des Oropouche-Virus in Europa derzeit für unwahrscheinlich, empfiehlt jedoch, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten sich mindestens zwei Wochen vor Insektenstichen schützen sollten, um eine mögliche Ausbreitung zu verhindern.

Die Symptome des Oropouche-Fiebers ähneln denen des Dengue-Fiebers und umfassen Fieber sowie Kopf-, Muskel- und Gelenkschmerzen. In seltenen Fällen kann eine aseptische Meningitis oder Meningoenzephalitis auftreten. Die Symptome beginnen in der Regel vier bis acht Tage nach der Infektion und dauern fünf bis sieben Tage. Schwere Verläufe können mehrere Wochen zur Erholung benötigen.

Berichte aus Brasilien im Juli 2024 deuteten auf eine mögliche vertikale Übertragung des Virus von der Mutter auf das Baby hin, was zu Fehlgeburten in der achten und dreißigsten Schwangerschaftswoche führte. In einem Fall konnte genetisches Material des Virus in fetalem Gewebe nachgewiesen werden. Ein kausaler Zusammenhang zwischen mütterlicher Infektion und Fehlbildungen ist bislang nicht nachgewiesen, jedoch wurden in einer retrospektiven Analyse bei Neugeborenen mit Mikrozephalie Antikörper gegen das Virus gefunden. Schwangeren wird daher von Reisen in Infektionsgebiete abgeraten.

Derzeit gibt es weder spezielle antivirale Medikamente noch Impfstoffe gegen das Oropouche-Virus. Der beste Schutz besteht in einem konsequenten Mückenschutz, einschließlich feinmaschiger Moskitonetze und der Verwendung von Repellenzien mit DEET, Icaridin oder IR3535.

Es sind vier Genotypen des Oropouche-Virus bekannt. Nach einer Infektion sollten Antikörper gebildet werden, die vor einer erneuten Infektion schützen.

Die Zunahme der Oropouche-Virus-Fälle könnte auf Abholzung und den Klimawandel zurückzuführen sein. Abholzung verdrängt die natürlichen Wirte des Virus, wodurch Mücken eher Menschen als Tiere stechen. Höhere Temperaturen und vermehrte Regenfälle schaffen zudem ideale Bedingungen für die Vermehrung von Mücken. Verbesserte Laborkapazitäten und erhöhte Aufmerksamkeit tragen ebenfalls zur genaueren Erkennung von Infektionswellen bei.

Das Oropouche-Virus stellt eine potenzielle Gesundheitsbedrohung dar, insbesondere in tropischen Regionen. In Europa ist das Risiko einer Ausbreitung derzeit gering, aber Reisende sollten Vorsichtsmaßnahmen treffen, um eine mögliche Einschleppung des Virus zu verhindern. Schwangere sollten Reisen in betroffene Gebiete vermeiden, und allgemeiner Mückenschutz bleibt die beste Präventionsmaßnahme.

Die Meldung über die ersten Fälle von Oropouche-Fieber in Deutschland zeigt erneut, wie schnell sich tropische Viren global verbreiten können. Während die Wahrscheinlichkeit einer Ausbreitung in Europa derzeit als gering eingeschätzt wird, sollte dies nicht zu einem falschen Sicherheitsgefühl führen. Reisende aus Risikogebieten müssen sich bewusst sein, dass sie potenziell Träger solcher Viren sein könnten, und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen.

Besonders alarmierend sind die Berichte aus Brasilien, die auf eine mögliche Übertragung des Virus von der Mutter auf das ungeborene Kind hinweisen. Dies stellt eine ernsthafte Gefahr dar, insbesondere für Schwangere. Daher ist es von größter Wichtigkeit, dass Schwangere Reisen in betroffene Gebiete meiden und sich umfassend über mögliche Risiken informieren.

Die Ursachen für die steigenden Infektionszahlen in Süd- und Mittelamerika sind komplex und vielschichtig. Abholzung und Klimawandel spielen eine entscheidende Rolle bei der Verbreitung des Oropouche-Virus. Die Zerstörung natürlicher Lebensräume zwingt die Virusüberträger, vermehrt Menschen zu stechen, während veränderte klimatische Bedingungen die Brutbedingungen für Mücken verbessern. Diese Entwicklungen unterstreichen die dringende Notwendigkeit, den Klimaschutz und den Erhalt natürlicher Lebensräume ernst zu nehmen.

Letztlich zeigt der Fall des Oropouche-Virus, wie eng verknüpft globale Gesundheit, Umwelt und Klimawandel sind. Ein umfassender Ansatz, der sowohl den Schutz vor Infektionskrankheiten als auch den Umweltschutz berücksichtigt, ist entscheidend, um zukünftige Gesundheitsrisiken zu minimieren. Nur durch internationale Zusammenarbeit und konsequente Präventionsmaßnahmen können wir uns gegen die Bedrohungen durch neu auftretende Viren wappnen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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